Meint Ihr es besteht ein geringer Prozentsatz, dass die Arcandor AG wiederbelebt wird? (Seite 10)
eröffnet am 24.08.17 18:58:32 von
neuester Beitrag 11.04.24 10:13:49 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.125.381 von Daizz9 am 18.09.20 18:18:01Der kurs geht nicht weiter runter
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.124.961 von ZockerFreak am 18.09.20 17:48:53
Tolle Erkenntnis, und jetzt?
Zitat von ZockerFreak: Heute wird wieder ein wenig gekauft!
Tolle Erkenntnis, und jetzt?
Heute wird wieder ein wenig gekauft!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.048.724 von Ruegener am 10.09.20 23:14:17
Verlustvortrag
Soweit ich weiß war der Verlustvortrag bei 6 Mrd. - siehe bitte frühere Diskussionen
Investition in Arcandor: Scherzer habe sich bei Arcandor eingekauft (24,52% der Stimmrechte) und lasse aktuell eine Machbarkeitsstudie zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens anfertigen. Sollte dies möglich sein, könnte, nach einer Einigung mit den Gläubigern, der Verlustvortrag in Höhe von ca. 1,9 Mrd. Euro weiter verwertet/verkauft werden. Der aktuelle Kurs der Aktien liege bei 0,022 Euro.
Quelle:FMR Research/aktiencheck
Quelle:FMR Research/aktiencheck
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.022.180 von Thorsten73 am 08.09.20 17:46:01
1 Mrd Verlustvortrag ist glaube ich zu hoch gegriffen, hatte nicht mal jemand was von 400 Mio. geschrieben?
Zitat von Thorsten73: Ich habe keine Arcandor Aktien, finde die Story ab spannend:
Angenommen Arcandor hat 1 Mrd Verlustvortrag in der KST und GewSt
1 Mrd Verlustvortrag ist glaube ich zu hoch gegriffen, hatte nicht mal jemand was von 400 Mio. geschrieben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.552.417 von tbhomy am 04.05.20 11:33:16
Aktuelle Gesetzgebung nicht außer Acht lassen
Zitat von tbhomy: Na, dann versuch dich gerne einmal an einer Einschätzung:
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 3a Sanierungserträge
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3a.html
§ 3c Absatz 4 Anteilige Abzüge
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3c.html
Körperschaftssteuergesetz (KStG)
§ 8c Verlustabzug bei Körperschaften
https://dejure.org/gesetze/KStG/8c.html
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 7b Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__7b.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.964.706 von VC Analyst am 02.09.20 14:59:56Ich habe keine Arcandor Aktien, finde die Story ab spannend:
Angenommen Arcandor hat 1 Mrd Verlustvortrag in der KST und GewSt, dann bedeutet dies ca. 300 Mio. € Steuerersparnis, wenn man entsprechende Gewinne gegen rechnen kann.
Geht man von 30 Mio. Transaktionskosten aus und ferner davon aus, dass die eingebrachte Gesellschaft den Gewinn über sagen wir mal 10 Jahre erwirtschaftet und zinst die Zahlen mit 5 % ab, kommt man auf einen Wert des Steuerguthabens von ca. 200 Mio. €.
Wenn davon 1/8= 12,5 % bei den Altaktionären bleibt, sind wir bei 25 Mio. Euro= 10 Cent je Aktie.
Also der Deal könnte (insbesondere für Scherzer) aufgehen.
Angenommen Arcandor hat 1 Mrd Verlustvortrag in der KST und GewSt, dann bedeutet dies ca. 300 Mio. € Steuerersparnis, wenn man entsprechende Gewinne gegen rechnen kann.
Geht man von 30 Mio. Transaktionskosten aus und ferner davon aus, dass die eingebrachte Gesellschaft den Gewinn über sagen wir mal 10 Jahre erwirtschaftet und zinst die Zahlen mit 5 % ab, kommt man auf einen Wert des Steuerguthabens von ca. 200 Mio. €.
Wenn davon 1/8= 12,5 % bei den Altaktionären bleibt, sind wir bei 25 Mio. Euro= 10 Cent je Aktie.
Also der Deal könnte (insbesondere für Scherzer) aufgehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.974.885 von Daizz9 am 03.09.20 10:36:29
Die AG befindet sich noch bis zu dem Zeitpunkt, in dem ein Gericht einen Insolvenzplan bestätigt, in Insolvenz. D.h. dass das Thema Kapitalmaßnahmen (u.a. Kapitalschnitt) einem Insolvenzplan zu Grunde liegt und keinem Antrag, der auf einer HV zu beschließen wäre.
Es findet nur eine Abstimmung über die Annahme eines Insolvenzplans statt. Dabei gilt u.A. das Obstruktionsverbot:
https://dejure.org/gesetze/InsO/245.html
Siehe auch §225a und §235 InsO...
Daher warte ich lieber ab, was im Falle eines Insolvenzplans bzgl. Kapitalschnitt und Beteiligung der Aktionäre an Kapitalerhöhungen steht.
Zitat von Daizz9: Wieviel % der Stimmberechtigten sind nötig damit ein reverse split möglich wird?
Die AG befindet sich noch bis zu dem Zeitpunkt, in dem ein Gericht einen Insolvenzplan bestätigt, in Insolvenz. D.h. dass das Thema Kapitalmaßnahmen (u.a. Kapitalschnitt) einem Insolvenzplan zu Grunde liegt und keinem Antrag, der auf einer HV zu beschließen wäre.
Es findet nur eine Abstimmung über die Annahme eines Insolvenzplans statt. Dabei gilt u.A. das Obstruktionsverbot:
https://dejure.org/gesetze/InsO/245.html
Siehe auch §225a und §235 InsO...
Daher warte ich lieber ab, was im Falle eines Insolvenzplans bzgl. Kapitalschnitt und Beteiligung der Aktionäre an Kapitalerhöhungen steht.
Wieviel % der Stimmberechtigten sind nötig damit ein reverse split möglich wird?