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    wertlose oder fast wertlose Posten vor Depotkündigung möglichst kostengünstig und einfach loswerden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.08.17 18:13:00 von
    neuester Beitrag 02.09.17 08:13:14 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.260.617
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      schrieb am 30.08.17 18:13:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      auf der Suche nach entsprechenden Infos bin ich auf dieser Seite gelandet und ich habe mich gleich mal angemeldet, mit der Hoffnung, dass mir hier so ein bisschen weitergeholfen werden kann.
      Würde mich jedenfalls riesig freuen, wenn ich ein paar Tipps bekäme.

      Wie im Titel angedeutet, möchte ich mein Depot (bei der Postbank) auflösen. Kein Wechsel oder dergleichen, nur komplett weg.
      Dafür muss das Depot ja vorher geleert werde.
      Jetzt habe ich da allerdings ein par Leichen, bzw. "Untote" herumliegen, bei denen ich nicht weiß, wie ich diese mit möglichst geringen Kosten loswerden kann.

      Namentlich handelt es sich um folgende Werte:

      ABWICKLUNGSGES. RÖSCH AG MED. INHABER-AKTIEN O.N., ISIN: DE0005291405, Wert: nicht verfügbar

      EMPRISE AG INHABER-AKTIEN O.N., ISIN: DE0005710503, Wert: nicht verfügbar

      TEAM COMMUNICATIONS GRP INC. REGISTERED SHARES O.N., ISIN: US87815F1084; Wert: nicht verfügbar

      PCCW LTD. REG. CONS. SHARES O.N., ISIN: HK0008011667, Wert: 46,00 EUR

      HKT TRUST AND HKT LTD. REG.STAPLED UNITS O.N., ISIN: HK0000093390, Wert: 4,24 EUR

      Ich möchte die Posten einfach nur loswerden.
      Keine Lust, sie auf irgend jemand anderes zu übertragen,
      keine steuerliche Ansetzung, etc.
      Einfach nur weg damit.
      So unkompliziert wie möglich!

      Jetzt habe ich soviel mitgekriegt, dass es bspw. bei der Comdirekt-Bank die Möglichkeit gibt, per Formular wertlose Aktien ausbuchen zu lassen.
      Leider finde ich bei der Postbank kein entsprechendes Formular.
      Aber vermutlich wird es dort auch eine entsprechende Möglichkeit geben, vermute ich mal.

      Das wären die 3 erstgenannten Papiere ohne verfügbaren Wert.

      Und dann sind da noch die 2 anderen, die leider in HongKong gehandelt werden. Bei einem Verkauf würden jeweils 33€ plus inländischer Spesen anfallen.
      Da dürfte mich dann der Verkauf der zwei Posten so um die 30€ (ca. 80€ Kosten - ca. 50€ Einnahmen aus dem Verkauf) kosten.

      Das ist also die Situation, wie sie sich gerade darstellt.

      Ist die Ausbuchung (was ja sicherlich auch nicht ganz billig vonstatten gehen dürfte) der wertlos gestellten Aktien die einzige Möglichkeit, diese loszuwerden?
      Oder gibt es da evtl. noch andere Möglichkeiten?

      Die ähnliche Frage stellt sich bei den zwei "HongKong-Aktien": kann ich diese nur über den Verkauf loswerden?
      Im Grunde wäre es für mich ja wahrscheinlich günstiger, wenn man diese ebenfalls einfach nur als wertlos ausbuchen könnte.

      Habt Ihr da ein paar Ideen/Tipps.
      Und wie gesagt: alles im Hinblick auf eine vollständige Auflösung des Depots. Es geht nicht darum, das Depot umzuziehen.

      Ich sag schon mal recht herzlich Danke :)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.17 19:13:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.630.691 von willnichtmehr am 30.08.17 18:13:00
      Sprich mit deinem Bankberater und lass die Dinger einfach ausbuchen. Kostet in der Regel nichts.;)
      Danach steht das Depot auf NUll und kann aufgelöst werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.17 19:24:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.631.081 von derdieschnautzelangsamvollhat am 30.08.17 19:13:13danke :)
      das werde ich dann mal morgen tun.
      Allerdings meine ich, dass ich gelesen hätte (war evtl. sogar hier im Forum) dass das Ausbuchen bei irgendeiner, weiß nicht mehr welche es war, Bank knapp 20 € kosten würde.
      Ich werde es ja sehen, was der Berater sagt.
      Geht das Ausbuchen nur bei wertlosen Aktien, oder ist dies auch bei solchen mit einem egal wie hohen Wert möglich?
      wobei dies natürlich nur bei Schrottaktien sinnvoll wäre.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.08.17 19:34:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.631.180 von willnichtmehr am 30.08.17 19:24:56
      hatte vor Jahren selbst mal angesammelten Schrott und Restbestände aus DAX, TEC, DOW und Nasdaq ausbuchen lassen .Die Restbestände ergaben sich alle aus Fast-Ausführungen von Verkauforders. Z.B. 1000 zum Verkauf gestellt, aber nur 995 am Stück ausgeführt. Für die restlichen fünf Aktien wären dann die Gebühren ebenfalls höher gewesen als der Erlös. Bei mir gings kostenfrei, allerdings eine andere Bank.;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.17 19:39:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      nacxh den Fast-Ausführungen wie aus meinem Beispiel natürlich die Restorder sofort canceln; ansonsten kanns passieren, dass z..B.fünfmal eine einzige Aktie auf Xetra verkauft wird ... mit entsprechenden Horror-Gebühren.:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 31.08.17 00:29:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      willnichtmehr,
      vermutlich hast du einen gut gefüllten Verlusttopf Aktien. Wenn du dein Depot auflöst, bekommst du eine Verlustbescheinigung (VB) von deiner Depotbank. Diese Bescheinigung legst du mit deiner nächsten Steuererklärung deinem FA vor und erhältst eine VB vom FA. Diese VB vom FA legst du jährlich immer wieder mit deiner Steuererklärung vor, bis deine Aktiengewinne die VB vom FA übersteigen.

      Wenn du dein Depot nicht auflöst, bleibt dein Verlusttopf Aktien bei deiner Depotbank bestehen. Aktiengewinne verrechnet deine Depotbank dann direkt mit dem Verlusttopf. Das ist einfacher, als den Weg über die Steuererklärung zu gehen. Arbeit und Kosten verursacht ein inaktives Depot normalerweise nicht.
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 06:35:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.630.691 von willnichtmehr am 30.08.17 18:13:00Ich ziehe momentan auch von der Postbank um sozusagen. Aus anderen Gründen allerdings.

      Wenn du irgendwo bei einer anderen Bank ein Depot unterhältst würde ich die beiden die
      noch einen Wert haben und auch noch handelbar sind dorthin verlagern.

      Die restlichen 3 dann ausbuchen lassen, sollte sogar bei der Postbank nichts kosten.
      Anschliessend das Depot schliessen und wenn Verlustbescheinigung wie von anderer Seite geschrieben bei der 2017er Steuererklärung mit einreichen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 12:13:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habe zufällig einen Beitrag aus einem anderen Board gefunden.

      Da sind ein paar PDF-Dateien verlinkt zu dem Thema.

      Hier der LINK: http://www.bondboard.de/forum/showthread.php?49-allgemeine-S…

      Den Beitrag mit der Nummer 3509, vielleicht hilft dir der.
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 14:09:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für die Beiträge :)

      @alzwo:

      was verstehst Du unter einem inaktiven Depot?

      Warum sollte dies keine Kosten (keine Arbeit versteh ich ja) verursachen?
      Das sind ja, seit nicht mehr ganz neuem, bei der Postbank trotz "seinerzeit dauerhaft und bedingungslos unentgeltlichem Konto und Depot" (leider nicht über das damalige Tchibo-Angebot abgeschlossen, denn für diese Kunden konnte die PoBa die Änderungen im letzten Jahr wohl nicht durchsetzen) fast 20€ Depotverwaltung plus Gebühren fürs Anlagekonto), die im Jahr anfallen.

      Wie schon gesagt, ich werde das Depot nicht umziehen, sondern will es einfach nur weghaben.
      Habe momentan ein paar ganz andere Baustellen, da kann und will ich mich nicht um diesen Kram kümmern müssen. Und wenn's nur ein inaktives Depot wäre.
      Die "guten" Posten hatte ich eh schon "verflüssigt"; die paar Schrottwerte, die ich oben aufgelistet habe (sonst ist nichts mehr auf dem Depot), hatte ich nur noch liegen lassen, weil's Depot noch kostenlos war und ich mir dachte, dass ich das Depot einfach noch inaktiv halte, anstatt mit einem Verkauf der Schrottaktien über die Gebühren noch extra Geld auszugeben.

      Dann noch eine Verständnisfrage: aus Beitrag Nr. 4 lese ich, dass man auch Aktien, die tatsächlich noch einen wie auch immer hohen Wert besitzen, ausbuchen lassen kann.
      Bei Papieren, die keinen Gegenwert mehr aufweisen, kann ich das nachvollziehen.
      Aber was passiert bei den Aktien, die noch etwas wert sind, egal wie hoch dieser Wert ist; was passiert mit deren Gegenwerten?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 15:34:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      willnichtmehr,
      wenn etwas sinnlos kostet, dann weg damit. Mir ging es nur darum, den Verlusttopf Aktien nicht verfallen zu lassen. Vielleicht könnte er später einmal wieder nützlich sein.
      Avatar
      schrieb am 31.08.17 17:30:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      sooo,

      wen es interessiert: habe vor wenigen Minuten mit dem Kundenservice telefoniert.
      Dieser schickt mir ein entsprechendes Formular zu, das ich ausgefüllt zurücksenden soll.
      Danach werden die Papiere kostenfrei als wertlos ausgebucht.
      Das ist ja dann doch einfacher, als befürchtet.
      Danke nochmals für die Beiträge :)
      Avatar
      schrieb am 01.09.17 17:33:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.637.987 von willnichtmehr am 31.08.17 14:09:46
      Zitat von willnichtmehr: Dann noch eine Verständnisfrage: aus Beitrag Nr. 4 lese ich, dass man auch Aktien, die tatsächlich noch einen wie auch immer hohen Wert besitzen, ausbuchen lassen kann.
      Bei Papieren, die keinen Gegenwert mehr aufweisen, kann ich das nachvollziehen.
      Aber was passiert bei den Aktien, die noch etwas wert sind, egal wie hoch dieser Wert ist; was passiert mit deren Gegenwerten?


      Die Aktien "verschwinden" durch die ersatzlose Ausbuchung ja nicht einfach, egal ob sie einen Wert haben oder nicht.

      Im Normal führen die Banken eine Art "Schrottdepot", auf das die Aktien umgebucht werden, auf die die Kunden verzichtet haben.

      Sie sind dann beim Kunden weg und sammeln sich auf diesem Depot an. Im Außenverhältnis zu Clearstream Banking gibt es keine Änderung. Wenn es Aktien gibt, die noch werthaltig sind, oder wenn wertlose Aktien wieder einen Wert bekommen (auch das gab es schon mehr als einmal) dann vereinnahmt die Bank das Geld aus einem eventuellen Verkauf. Der Kunde hat ja auf die Rechte verzichtet und häufig - wie in deinem Fall - gar kein Konto mehr bei der Bank.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.09.17 08:13:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.649.222 von JuliaPapa am 01.09.17 17:33:07Deshalb habe ich ja in meinem Beitrag auch schon geschrieben dass man zumindest die Werte die noch handelbar sind auf ein anderes Depot übertragen sollte.

      Wobei ich auch die wertlosen übertragen lassen würde, denn wissen kann man nie. Ist schon alles mal passiert dass ein wertloser Mantel plötzlich neu belebt wurde.

      Voraussetzung natürlich dass er bei einer anderen Bank/Broker ein Depot besitzt.

      Denn effektiv ist es der auszubuchenden Bank egal, die sammelt diesen Schrott und schlägt bei dem einen oder anderen Wertpapier dann den Verkaufserlös selbst ein.


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