Gesetz von 2011 zu "Überlange Gerichtsverfahren" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.03.18 16:47:16 von
neuester Beitrag 15.03.18 18:55:23 von
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Ich suche auf diesem Wege Erfahrungsberichte und Urteile zu
Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und dies bundesweit.
Wie wohl wenig bekannt, gibt es seit Ende 2011 ein Gesetz für überlange Gerichtsverfahren.
Art. 19IV GG sichert uns Bürgern effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz zu.
Da in Deutschland hiergegen in zahlreichen Fällen verstoßen wurde und es kein Mittel gab,
Prozesse zu beschleunigen, wurde Deutschland mit dem Jahresbericht des EuGH zur Abhilfe aufgefordert.
Daraufhin verabschiedete die Regierung ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren.
Damit kann man zwar die Verfahren nicht beschleunigen, bekommt aber einen Nachteilsausglech von 100 Euro pro Person und Monat.
Als noch zumutbar werden 12 Monate je Instanz angesehen. Wenn ein Verfahren also deutlich mehr als zwei Jahre dauern und nichts ersichtlich ist, daß es Gründe für die Verzögerung vorliegen (z. B. Einholung eines Gutachtens), sollte man rügen und die Forderung nach einem Nachteilsausgleich ankündigen.
Da dieses Gesetz jetzt schon Jahre in Kraft ist, hoffe ich, daß hier einige Lesen, die solche Prozesse schon geführt haben oder zumindest führen.
Isi
Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und dies bundesweit.
Wie wohl wenig bekannt, gibt es seit Ende 2011 ein Gesetz für überlange Gerichtsverfahren.
Art. 19IV GG sichert uns Bürgern effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz zu.
Da in Deutschland hiergegen in zahlreichen Fällen verstoßen wurde und es kein Mittel gab,
Prozesse zu beschleunigen, wurde Deutschland mit dem Jahresbericht des EuGH zur Abhilfe aufgefordert.
Daraufhin verabschiedete die Regierung ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren.
Damit kann man zwar die Verfahren nicht beschleunigen, bekommt aber einen Nachteilsausglech von 100 Euro pro Person und Monat.
Als noch zumutbar werden 12 Monate je Instanz angesehen. Wenn ein Verfahren also deutlich mehr als zwei Jahre dauern und nichts ersichtlich ist, daß es Gründe für die Verzögerung vorliegen (z. B. Einholung eines Gutachtens), sollte man rügen und die Forderung nach einem Nachteilsausgleich ankündigen.
Da dieses Gesetz jetzt schon Jahre in Kraft ist, hoffe ich, daß hier einige Lesen, die solche Prozesse schon geführt haben oder zumindest führen.
Isi
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.289.909 von Isengrad am 15.03.18 16:47:16Solange der Staat bestimmten Gruppen die Anwalts- und Gerichtskosten bis zum höchsten Gericht komplett bezahlt, wird sich an der Überlastung der Gerichte nichts ändern.
Ändern würde sich da erst etwas, wenn es eine konsequente Eigenbeteiligung an allen Kosten geben würde.
Die Lobby der Juristen wird das allerdings zu verhindern wissen. Ist ja auch kein Zufall, das viele Politiker von Beruf Jurist sind und neben ihrem Abgeordnetenjob nebenbei als Rechtsanwalt arbeiten...
Ändern würde sich da erst etwas, wenn es eine konsequente Eigenbeteiligung an allen Kosten geben würde.
Die Lobby der Juristen wird das allerdings zu verhindern wissen. Ist ja auch kein Zufall, das viele Politiker von Beruf Jurist sind und neben ihrem Abgeordnetenjob nebenbei als Rechtsanwalt arbeiten...
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.290.119 von Blue Max am 15.03.18 17:00:53
Ja so sind se unsere Politiker.Wer schreibt der bleibt.
Man sollte für seine Ehrlich und Unbestechlichkeit einen Obolus einfordern.
Zitat von Blue Max: Solange der Staat bestimmten Gruppen die Anwalts- und Gerichtskosten bis zum höchsten Gericht komplett bezahlt, wird sich an der Überlastung der Gerichte nichts ändern.
Ändern würde sich da erst etwas, wenn es eine konsequente Eigenbeteiligung an allen Kosten geben würde.
Die Lobby der Juristen wird das allerdings zu verhindern wissen. Ist ja auch kein Zufall, das viele Politiker von Beruf Jurist sind und neben ihrem Abgeordnetenjob nebenbei als Rechtsanwalt arbeiten...
Ja so sind se unsere Politiker.Wer schreibt der bleibt.
Man sollte für seine Ehrlich und Unbestechlichkeit einen Obolus einfordern.
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