Garage vor 10 Jahren mit MwSt gekauft. Was passiert bei Verkauf? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.07.18 11:48:00 von
neuester Beitrag 21.07.18 13:32:36 von
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Ich habe eine Garage vor fast 10 Jahren gekauft. Der Kaufpreis hat damals Mwst enthalten.
Was passiert, und wie funktioniert das genau, wenn ich jetzt die Garage wieder verkaufe?
Die 10 Jahre laufen Ende des Jahres ab.
Ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt - also Gewerbetreibender.
Vielen Dank
Was passiert, und wie funktioniert das genau, wenn ich jetzt die Garage wieder verkaufe?
Die 10 Jahre laufen Ende des Jahres ab.
Ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt - also Gewerbetreibender.
Vielen Dank
Wurde die Garage auch wirklich von einer gewerblichen Person gekauft und auch ständig gewerblich genutzt?
Dann ist der Verkauf mehrwertsteuerpflichtig. In der Regel erhöht aber diese Umsatzsteuer nicht den Wiederverkaufswert. Also wenn eine Garage heute vielleicht 12,000 Euro wert hast, wird kaum einer deswegen mehr geben, weil der Preis 10,100 ist plus 19% Umsatzsteuer. Das ist aber auch bei jeder Umsatzsteuer sache wie, zu.B. Autos. Der Gewerbetreibene hat ja die Umsatzsteuer schon damals vom FInanzamt erstattet bekommen , also defintiv steuerrechtlich gar nicht gezahlt und so muss er bei einem Verkauf auch wieder die Umsatzsteuer abführen.
Es wird wohl auch so ssein, dass dann regemässig Abschreibungen auf den Wert der Garage gemacht wurden, oder?
Also ich bin informierter Laie, kann also keine verbindlcihe Beratung anbieten, alles nach eigenen Wissen und nach bestem Wissen und Gewissen ohne eine Garantie.
Dann ist der Verkauf mehrwertsteuerpflichtig. In der Regel erhöht aber diese Umsatzsteuer nicht den Wiederverkaufswert. Also wenn eine Garage heute vielleicht 12,000 Euro wert hast, wird kaum einer deswegen mehr geben, weil der Preis 10,100 ist plus 19% Umsatzsteuer. Das ist aber auch bei jeder Umsatzsteuer sache wie, zu.B. Autos. Der Gewerbetreibene hat ja die Umsatzsteuer schon damals vom FInanzamt erstattet bekommen , also defintiv steuerrechtlich gar nicht gezahlt und so muss er bei einem Verkauf auch wieder die Umsatzsteuer abführen.
Es wird wohl auch so ssein, dass dann regemässig Abschreibungen auf den Wert der Garage gemacht wurden, oder?
Also ich bin informierter Laie, kann also keine verbindlcihe Beratung anbieten, alles nach eigenen Wissen und nach bestem Wissen und Gewissen ohne eine Garantie.
Es gibt die MÖglichkeit Immobilieneigentum ins Privatvermögen zu überführen. Das ist irgendwie möglich, aber das sollte mit einem Steuerberatger einzeln abesprochen und gemacht werden und auch das lohnt nur über längere Zeiräume, über 10 Jahre.
Hier ist einfach die Frage war die Garage wirklcih gewerblich und wurden auch Abschreibungen vorgenommen? Dann muss auch die Wertsteigerung als Gewinn versteuert werden und die volle Umsatzsteuer abgeführt werden.
Habe mal gehört, dass es auch "inoffziilelle" Zahlungen geben soll. Also bei einem Wert einer Immobilie von vielleicht 150 tsd , man dann sagt 120 tsd kostet es offiizell und 20 tsd Euro so ohne es schriftlich zu erwähnen. Bei allem Immobilienbesitz muss immer ein Notarvertrag gemacht werden und der sagt u.a aus, dass Nebenabreden nicht da sind und falls es diese geben würde, wäre der Vertrag ungültig.
Der Vorteil wäre dann, dass der Verkäufer 20 tsd wenigrer verteuern muss ,anteilig auch weniger umsatzsteuer bezahlt und der Käufer hat den Vorteil, dass der Kuaf nieddriger ist, weil der Verkäufer etwas von seinem Steuervorteil abgibt und er spart die anteilige Grunderwerbssteuer bis zu 6,5 %
Also das ist , sollte das nachgewiesen werden, wohl steuerhinterziehung bzw. beihilfe dazu.
Hier ist einfach die Frage war die Garage wirklcih gewerblich und wurden auch Abschreibungen vorgenommen? Dann muss auch die Wertsteigerung als Gewinn versteuert werden und die volle Umsatzsteuer abgeführt werden.
Habe mal gehört, dass es auch "inoffziilelle" Zahlungen geben soll. Also bei einem Wert einer Immobilie von vielleicht 150 tsd , man dann sagt 120 tsd kostet es offiizell und 20 tsd Euro so ohne es schriftlich zu erwähnen. Bei allem Immobilienbesitz muss immer ein Notarvertrag gemacht werden und der sagt u.a aus, dass Nebenabreden nicht da sind und falls es diese geben würde, wäre der Vertrag ungültig.
Der Vorteil wäre dann, dass der Verkäufer 20 tsd wenigrer verteuern muss ,anteilig auch weniger umsatzsteuer bezahlt und der Käufer hat den Vorteil, dass der Kuaf nieddriger ist, weil der Verkäufer etwas von seinem Steuervorteil abgibt und er spart die anteilige Grunderwerbssteuer bis zu 6,5 %
Also das ist , sollte das nachgewiesen werden, wohl steuerhinterziehung bzw. beihilfe dazu.
Die Frage ist, läuft die Garage auf deiner Firma? Und bis zu Einzelkaufman?
Wenn 2x Ja, wie ich vermute, musst du MwSt über den Verkaufspreis abführen, und die Abschreibungen nachversteuern.
Jedoch kannst du in dem Fall ohne Notarvetrag den Gegenstand privat entnehmen, aber das läuft dann Gewinntechnisch gleich ab. Nur, den Preis wofür er privat an dir geht, kannst du bestimmen, so lange es im Rahmen bleibt. Und, du solltest die Garage nicht gleich mit Gewinn verkaufen, bevor du deine letzte Prüfung hattest. Danach auch nicht
Du hast hier ein "Infektionsgeschäft" Privat und Firma verschwemmen. Das geht fast immer in deinem Nachteil aus.
Frage vorher dein Steuerberater! Ich bin Laie, alles hier ist falsch und unverbindlich.
Wenn 2x Ja, wie ich vermute, musst du MwSt über den Verkaufspreis abführen, und die Abschreibungen nachversteuern.
Jedoch kannst du in dem Fall ohne Notarvetrag den Gegenstand privat entnehmen, aber das läuft dann Gewinntechnisch gleich ab. Nur, den Preis wofür er privat an dir geht, kannst du bestimmen, so lange es im Rahmen bleibt. Und, du solltest die Garage nicht gleich mit Gewinn verkaufen, bevor du deine letzte Prüfung hattest. Danach auch nicht
Du hast hier ein "Infektionsgeschäft" Privat und Firma verschwemmen. Das geht fast immer in deinem Nachteil aus.
Frage vorher dein Steuerberater! Ich bin Laie, alles hier ist falsch und unverbindlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.260.506 von calvin2000 am 20.07.18 11:48:00Warum fragst du?
Wenn es Betriebsvermögen ist, dann schlag doch auf deinen Nettoverkaufspreis die 19% auf und führe die Umsatzsteuer ab.
Du hast ja beim Kauf auch die Vorsteuer verrechnet, mit deinen Gewinnen ( MwST)
Garage 10 000€ x 19% = 1900€, die Garage kostet 11900€
Durchlaufender Posten der Käufer hat 11900€ gezahlt
Wenn es Betriebsvermögen ist, dann schlag doch auf deinen Nettoverkaufspreis die 19% auf und führe die Umsatzsteuer ab.
Du hast ja beim Kauf auch die Vorsteuer verrechnet, mit deinen Gewinnen ( MwST)
Garage 10 000€ x 19% = 1900€, die Garage kostet 11900€
Durchlaufender Posten der Käufer hat 11900€ gezahlt
Kernfrage ist: Ist die Garage Betriebsvermögen oder Privatvermögen.
Privatvermögen: keine USt
Betriebsvermögen: umsatzsteuerbar ==> aber Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 UStG als Umsatz, der unter das Grunderwerbsteurgesetzt fällt. Option zur Umsatzsteuer (also Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung) ist aber möglich (§9 Abs. 1 UstG), z.B. macht das Sinn, wenn man sonst den damals durchgeführten Vorsteuerabzug korrigieren müsste. Nach 10 Jahren ist der Berichtigungszeitraum für die Vorsteuer nach § 15a UStG aber abgelaufen.
Privatvermögen: keine USt
Betriebsvermögen: umsatzsteuerbar ==> aber Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 UStG als Umsatz, der unter das Grunderwerbsteurgesetzt fällt. Option zur Umsatzsteuer (also Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung) ist aber möglich (§9 Abs. 1 UstG), z.B. macht das Sinn, wenn man sonst den damals durchgeführten Vorsteuerabzug korrigieren müsste. Nach 10 Jahren ist der Berichtigungszeitraum für die Vorsteuer nach § 15a UStG aber abgelaufen.
Die MwSt ist ein abgekartetes Spiel vom Finanzamt. Weil es für die so kinderleicht ist, damit Geld zu scheffeln, wirst du als "Vorsteuerabzugberechtigter" das irgendwie hergeben müssen.
Der Tag wird kommen, wo die Immobilie den Eigentümer wechselt. Dann hast du immer pro Jahr schön etwas abschreiben können, und beim Verkauf musst du dann diese Abschreibung wieder reinnehmen.
So dass du letzendlich, über alle Jahre zusammengerechnet, die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis versteuert hast.
Das wird sich bei einer Garage in Grenzen halten, aber ein unternehmerisch genütztes Gebäude, was du vielleicht 15 Jahre hattest, kann den Wert auch schon mal verdoppelt haben.
So dass du die Wertsteigerung über 15 Jahren auf einen Schlag damit versteuerst, und mit dem Höchstsatz. Was bei den Abschreibungen (die du wieder reinnehmen musst) ein legaler Betrug an dem Steuerzahler ist, weil bei den Abschreibungen hast du damals wohl eher nicht den Höchstsatz bezahlt.
Der Tag wird kommen, wo die Immobilie den Eigentümer wechselt. Dann hast du immer pro Jahr schön etwas abschreiben können, und beim Verkauf musst du dann diese Abschreibung wieder reinnehmen.
So dass du letzendlich, über alle Jahre zusammengerechnet, die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis versteuert hast.
Das wird sich bei einer Garage in Grenzen halten, aber ein unternehmerisch genütztes Gebäude, was du vielleicht 15 Jahre hattest, kann den Wert auch schon mal verdoppelt haben.
So dass du die Wertsteigerung über 15 Jahren auf einen Schlag damit versteuerst, und mit dem Höchstsatz. Was bei den Abschreibungen (die du wieder reinnehmen musst) ein legaler Betrug an dem Steuerzahler ist, weil bei den Abschreibungen hast du damals wohl eher nicht den Höchstsatz bezahlt.
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