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    BioNTech - Ein deutscher Biotech-Riese erwacht (Seite 316)

    eröffnet am 10.10.19 21:59:45 von
    neuester Beitrag 29.04.24 17:26:04 von
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      Avatar
      schrieb am 15.08.23 10:55:48
      Beitrag Nr. 87.125 ()
      @wordhero
      @Bilanzgewinn

      In dieser unendlich komplexen Welt der Molekular Biologie klingt es fast schon naiv ( oder zynisch ? ) von Beweisen oder deren Umkehr zu reden.
      Es verbietet sich ganz einfach, weil Mission Impossible ( da fühlen sich die Juristen am Wohlsten ;) ).

      Da 'unten' im Mikrokosmos ist die Welt der Wahrscheinlichkeiten ... -
      ... ohne das Ganze zu verstehen wird mitgemischt mit 'try and error' , 'learning by doing' :D
      BioNTech | 98,08 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.23 10:38:26
      Beitrag Nr. 87.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.317.099 von Artikel14 am 15.08.23 00:13:34
      Zitat von Artikel14: Wenn Elefanten tanzen,
      leidet das Gras.

      AT Impf GmbH, Rosenheimer Straße, München hat Mai bis August 2 Mio Aktien von BioNTech verkauft. Mehr als 200 Mio Euro. 0,8 Prozent der BNTX.
      Andreas und Thomas Strüngmann.
      Zu den derzeit spektakulärsten Investments der Brüder zählt Biontech. An dem 2008 gegründeten Unternehmen war deren Family Office mit einem Startkapital von rund 180 Mio. USD beteiligt. Heute sind sie über die AT Impf, die ebenfalls wie die Athos Service ihren Sitz in München hat, der größte Anteilseigner des Mainzer Unternehmens.

      https://investors.biontech.de/static-files/3e807abe-b089-473…


      Ein Konsortium unter Führung von Athos (also den Strüngmann Brüdern) hat gerade das Pharmaunternehmen bzw. den Desinfektionsmittelhersteller Schülke & Mayr vom Finanzinvestor EQT gekauft (der Deal hat sich seit dem Frühjahr 2023 abgezeichnet). Kaufpreis soll laut Bloomberg bei ca. 1.4 Mrd. Euro gelegen sein und dafür brauchten bzw. brauchen die Strüngmanns wohl noch etwas cash:

      https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/sagrotan-…
      BioNTech | 97,98 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.23 10:02:53
      Beitrag Nr. 87.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.318.200 von Bilanzgewinn am 15.08.23 09:40:46
      Zitat von Bilanzgewinn: Wenn Du meinst, dass es so nicht funktoniert, musst Du Dich beim Gericht beschweren, denn der gerügte Satz ist eine Schulssfolgerung des OLG.

      Was mögliche Instruktionsfehler betrifft, warten wir doch einfach mal ab, inwieweit die Gerichte bei Biontech Anlass zur Kritik sehen. Ich bin gegen Vorverurteilungen.


      Ich weiß jetzt nicht, wo Du Deine Staatsexamen erlangt hast. In Deutschland kann das eigentlich nicht sein. Du muss mal ordentlich lesen. Es war ja Dein verlinkter Artikel:

      Die schweren Gesundheitsschäden, die Klüglein erlitt, lassen sich auf die Impfung mit dem Corona-Vakzin von AstraZeneca zurückführen und in dem Wissen über eine mögliche Darmvenenthrombose hätte sie sich nicht impfen lassen. Damit steht die Tür für eine erfolgreiche Klage durchaus offen.

      Nix Beweislastumkehr, nix mit schwerwiegende Nebenwirkungen müssen hingenommen werden...
      BioNTech | 97,86 €
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      Avatar
      schrieb am 15.08.23 09:47:06
      Beitrag Nr. 87.122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.318.146 von wordhero am 15.08.23 09:37:09
      Zitat von wordhero:
      Zitat von Bilanzgewinn: Woraus liest Du, dass der Impfschaden gar nicht bestritten ist.


      Steht doch in dem von Dir verlinkten Beitrag drin:

      Zur Frage, ob die Impfung kausal für die Gesundheitsschäden war, äußerte sich das OLG in der Mitteilung nicht. Dies setzt das Gericht offenbar voraus.


      Ich bin mir sicher, dass die Anwälte von Astra Zeneca den Impfschaden bestritten haben (bin selbst Anwalt). Aber hier profitiert die Klägerin von einer Beweislastumkehr. Wenn der Sachverhalt nicht aufklärbar ist, wird die zugunsten der Klägerin unterstellt.
      BioNTech | 98,12 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.23 09:40:46
      Beitrag Nr. 87.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.318.080 von wordhero am 15.08.23 09:29:18
      Zitat von wordhero:
      Zitat von Bilanzgewinn: Das heißt: Was der Klägerin hier passiert ist, ist bereits in die erforderliche Risiko-Nutzen-Abwägung einbezogen worden. Weil der Impfstoff so wirksam zur Bekämpfung der Pandemie war, sind eben auch derart schwere Folgen hinzunehmen.


      So funktioniert das ja nicht. Es kann ja nicht jemand anderes für mich eine Risikoabwägung durchführen. Ich muss selbst entscheiden, gehe ich das Risiko einer Impfung oder das Risiko einer Erkrankung ein. Dazu muss ich aber wissen, welche Nebenwirkungen auftreten können. Dazu führt der Hersteller Studien durch, veröffentlicht die Nebenwirkungen auf dem Beipackzettel und ist damit von Haftung befreit. Tut er das nicht, bleibt die potentielle Haftung bestehen. Die einzige Frage in diesem Fall ist, warum die Nebenwirkungen zwar beobachtet wurden, aber nicht auf dem Beipackzettel aufgeführt wurden. Und welche Nebenwirkungen sonst noch aufgetreten sind, die ebenfalls nicht auf dem Beipackzettel aufgeführt wurden und warum nicht. Ersteres wird jetzt in einem Gutachten geklärt, letzteres sollte im eigenen Interesse der Hersteller klarstellen.


      Wenn Du meinst, dass es so nicht funktoniert, musst Du Dich beim Gericht beschweren, denn der gerügte Satz ist eine Schulssfolgerung des OLG.

      Was mögliche Instruktionsfehler betrifft, warten wir doch einfach mal ab, inwieweit die Gerichte bei Biontech Anlass zur Kritik sehen. Ich bin gegen Vorverurteilungen.
      BioNTech | 98,08 €
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      schrieb am 15.08.23 09:37:09
      Beitrag Nr. 87.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.317.615 von Bilanzgewinn am 15.08.23 08:14:09
      Zitat von Bilanzgewinn: Woraus liest Du, dass der Impfschaden gar nicht bestritten ist.


      Steht doch in dem von Dir verlinkten Beitrag drin:

      Zur Frage, ob die Impfung kausal für die Gesundheitsschäden war, äußerte sich das OLG in der Mitteilung nicht. Dies setzt das Gericht offenbar voraus.
      BioNTech | 98,16 €
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      Avatar
      schrieb am 15.08.23 09:29:18
      Beitrag Nr. 87.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.317.615 von Bilanzgewinn am 15.08.23 08:14:09
      Zitat von Bilanzgewinn: Das heißt: Was der Klägerin hier passiert ist, ist bereits in die erforderliche Risiko-Nutzen-Abwägung einbezogen worden. Weil der Impfstoff so wirksam zur Bekämpfung der Pandemie war, sind eben auch derart schwere Folgen hinzunehmen.


      So funktioniert das ja nicht. Es kann ja nicht jemand anderes für mich eine Risikoabwägung durchführen. Ich muss selbst entscheiden, gehe ich das Risiko einer Impfung oder das Risiko einer Erkrankung ein. Dazu muss ich aber wissen, welche Nebenwirkungen auftreten können. Dazu führt der Hersteller Studien durch, veröffentlicht die Nebenwirkungen auf dem Beipackzettel und ist damit von Haftung befreit. Tut er das nicht, bleibt die potentielle Haftung bestehen. Die einzige Frage in diesem Fall ist, warum die Nebenwirkungen zwar beobachtet wurden, aber nicht auf dem Beipackzettel aufgeführt wurden. Und welche Nebenwirkungen sonst noch aufgetreten sind, die ebenfalls nicht auf dem Beipackzettel aufgeführt wurden und warum nicht. Ersteres wird jetzt in einem Gutachten geklärt, letzteres sollte im eigenen Interesse der Hersteller klarstellen.
      BioNTech | 98,02 €
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      schrieb am 15.08.23 08:14:09
      Beitrag Nr. 87.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.315.713 von wordhero am 14.08.23 19:19:35
      Zitat von wordhero: Interessant an diesem Fall ist, dass der Impfschaden an sich gar nicht bestritten wird. Ich zitiere:

      "Die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen seien jedoch schon im Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen und bei dieser berücksichtigt worden."

      "Gegenstand des Gutachtens wäre die Frage, ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war, teilte das OLG Bamberg weiter mit."

      Die Nebenwirkungen waren offenbar bekannt, wurden aber nicht veröffentlicht. Auf jeden Fall nicht für jeden einsehbar. Die Frage ist, warum sie nicht veröffentlicht wurden. Und welche Nebenwirkungen darüber hinaus auch nicht veröffentlicht wurden. Man macht sich weiterhin nicht ehrlich und leistet Verschwöhrungstheoretikern damit erheblichen Vorschub. Nicht gut.


      Woraus liest Du, dass der Impfschaden gar nicht bestritten ist. Ich gehe davon aus, dass das Gericht der Auffassung ist, dass die Klägerin von der Vermutung des § 84 II AMG profitiert, wonach der Schaden des Patienten vom Medikament hervorgerufen wurde, wenn das Medikament potentiell geeignet ist einen solchen Schaden hervorzurufen.

      Viel wichtiger für Biontech, die in diesem Verfahren nicht Beklagte ist, ist die Grundsatzaussage des OLG Bamberg, die mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sich in sämtlichen Verfahren durchsetzen wird:

      "Nun hat das Gericht einen Hinweisbeschluss erlassen, der klarstellt, worum es im weiteren Verlauf des Verfahrens gehen wird – und worum nicht. Nach Auffassung der Richter lässt sich die Klage nicht darauf stützen, dass der Impfstoff "fehlerhaft", also besonders risikoreich ist."

      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-bamberg-4u1523e…

      Diese von unzähligen Fachleuten getroffene Aussage, dass der Nutzen der Impfungen aus medizinischer Sicht die Risiken überwiegt, werden die Querdenker ohnehin nicht akzeptieren, dass sollte man sich gar keine Hoffnung machen. Es wird daher in den Verfahren wohl nicht mehr wirklich um die Frage gehen, ob ein Produktfehler vorliegt. Entscheidend sind im Einzelfall die sogenannten Instruktionsfehler.

      Doch ist nach Auffassung der Richter noch zu klären, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war"


      "Hierbei wird es vor allem auf den zum Zeitpunkt der Impfung im März 2021 vorherrschenden Forschungsstand ankommen. Relevant dürften hierbei auch die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Europäischen Arzneimittelaufsicht (EMA) bezüglich des Astra-Zeneca-Impfstoffs sein. Noch einen Tag, nachdem Klüglein geimpft worden war, kam die EMA zu dem Schluss, dass Thrombosen unter geimpften Personen nicht häufiger aufträten als in der Gesamtpopulation. Die STIKO empfahl daraufhin weiter die Impfung mit dem Vakzin. Zwar zeigten "vorliegende Daten zu den thromboembolischen Ereignissen […] ein Sicherheitssignal". "Allerdings ist die insgesamt vorliegende Evidenz derzeit begrenzt", hieß es in einer Mitteilung vom 19. März.

      Erst Anfang April 2021 änderte die STIKO ihre Einschätzung und beschränkte die Empfehlung des Impfstoffs auf Personen über 60 Jahre. Die EMA beließ es bei der uneingeschränkten Empfehlung, riet aber dazu, das Risiko von ungewöhnlichen Blutgerinnseln in Verbindung mit Thrombozytopenie als eine sehr seltene Nebenwirkung aufzuführen."


      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-bamberg-4u1523e…

      Ob Astra-Zeneca fehlerhaft instruiert, d.h. aufgeklärt hat, ist für die Biontech-Prozesse relativ irrelevant.

      Wichtiger ist aus meiner Sicht, diese Passage:
      Interessant ist, dass das OLG in seinem Hinweisbeschluss einen anderen Haftungsgrund verneinte, auf den sich die mediale Berichterstattung über den Fall – auch bei LTO – bislang fokussiert hat: dass der Impfstoff "schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen" (§ 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG). Diese Voraussetzung liegt nämlich nur vor, wenn die Risiken der Einnahme des Arzneimittels den gesamtgesellschaftlichen Nutzen überwiegen. Dass die AstraZeneca-Breitenimpfung mehr Schaden verursacht hätte, als sie die Bevölkerung vor den Folgen einer schweren Covid19-Infektion geschützt und zur Eindämmung der Pandemie beigetragen hätte, konnte das OLG nicht erkennen.

      Das heißt: Was der Klägerin hier passiert ist, ist bereits in die erforderliche Risiko-Nutzen-Abwägung einbezogen worden. Weil der Impfstoff so wirksam zur Bekämpfung der Pandemie war, sind eben auch derart schwere Folgen hinzunehmen.

      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-bamberg-4u1523e…

      Wenn auch die anderen Obergerichte dieser Linie folgen, ist den allermeisten Klagen der Boden entzogen.Erfolgsversprechend sind dann nur die Klagen, in denen individuelle Aufklärungsfehler von Produzentenseite nachgewiesen werden können.
      BioNTech | 98,22 €
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      Avatar
      schrieb am 15.08.23 00:13:34
      Beitrag Nr. 87.117 ()
      Wenn Elefanten tanzen,
      leidet das Gras.

      AT Impf GmbH, Rosenheimer Straße, München hat Mai bis August 2 Mio Aktien von BioNTech verkauft. Mehr als 200 Mio Euro. 0,8 Prozent der BNTX.
      Andreas und Thomas Strüngmann.
      Zu den derzeit spektakulärsten Investments der Brüder zählt Biontech. An dem 2008 gegründeten Unternehmen war deren Family Office mit einem Startkapital von rund 180 Mio. USD beteiligt. Heute sind sie über die AT Impf, die ebenfalls wie die Athos Service ihren Sitz in München hat, der größte Anteilseigner des Mainzer Unternehmens.

      https://investors.biontech.de/static-files/3e807abe-b089-473…
      BioNTech | 107,06 $
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      Avatar
      schrieb am 14.08.23 21:42:35
      Beitrag Nr. 87.116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.316.502 von Artikel14 am 14.08.23 21:32:50Tippfehler:
      Biontech hätte auf Q2-Basis rund 100 Quartale Geld und Zeit.
      BioNTech | 107,58 $
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