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    Fondsverschmelzung Steuer Altbestand - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.19 23:55:21 von
    neuester Beitrag 03.12.19 16:41:51 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.316.321
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      schrieb am 02.12.19 23:55:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebes Forum!

      Es ist ganz schön kompliziert...

      Fonds wurde vor dem 1.1.2009 gekauft (ist also abgeltungssteuerfrei), nun wird der Fonds steuerwirksam -weil grenzüberschreitend- mit einem anderen Fonds verschmolzen. Diese "Neuanschaffung" ist mir für die Besteuerung zukünftiger Gewinne ziemlich egal. Ich habe schon verstanden, dass diese nun voll versteuert werden müssen, der 100.000 Euro Freibetrag wirkt nicht.

      Nun aber die Frage: Bleiben die großen Gewinne bis 31.12.2017 weiterhin steuerfrei oder verliere ich diesen Steuervorteil auf (fiktive) Gewinne?

      DANKE!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.19 08:08:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.063.144 von rockdj am 02.12.19 23:55:21
      Zitat von rockdj: Liebes Forum!

      Es ist ganz schön kompliziert...

      Fonds wurde vor dem 1.1.2009 gekauft (ist also abgeltungssteuerfrei), nun wird der Fonds steuerwirksam -weil grenzüberschreitend- mit einem anderen Fonds verschmolzen. Diese "Neuanschaffung" ist mir für die Besteuerung zukünftiger Gewinne ziemlich egal. Ich habe schon verstanden, dass diese nun voll versteuert werden müssen, der 100.000 Euro Freibetrag wirkt nicht.

      Nun aber die Frage: Bleiben die großen Gewinne bis 31.12.2017 weiterhin steuerfrei oder verliere ich diesen Steuervorteil auf (fiktive) Gewinne?

      DANKE!


      Der alte Fonds wird jetzt (im Zeitpunkt der Verschmelzung) verkauft. Damit wird auch der fiktive Veräußerungsgewinn abgerechnet und - soweit Altbestand - steuerfrei verabeitet. Der vom 01.01.2018 bis heute aufgelaufene Gewinn wird von der Bank steuerpflichtig abgerechnet und kann über den Freibetrag ggfs. im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch steuerfrei gestellt werden. Wenn seit 01.01.18 ein Verlust aufgelaufen ist, wird dieser dagegen in den Verlusttopf eingestellt, der Freibetrag wird nicht angesprochen. Der neue Fonds wird dann mit den Anschaffungskosten (= Gegenwert) im Zeitpunkt der Verschmelzung angeschafft.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.19 16:41:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.063.777 von Taxadvisor am 03.12.19 08:08:35Danke schon mal!

      Dann mache ich also im Prinzip nichts falsch, wenn ich die Position halte und nicht vor dem Verschmelzen verkaufe.

      Die entstandenen steuerfreien Gewinne bis 31.12.2017 werden also nicht plötzlich später doch noch versteuert. Ich verliere nur den Status "Altbestand".

      Danke!


      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von rockdj: Liebes Forum!

      Es ist ganz schön kompliziert...

      Fonds wurde vor dem 1.1.2009 gekauft (ist also abgeltungssteuerfrei), nun wird der Fonds steuerwirksam -weil grenzüberschreitend- mit einem anderen Fonds verschmolzen. Diese "Neuanschaffung" ist mir für die Besteuerung zukünftiger Gewinne ziemlich egal. Ich habe schon verstanden, dass diese nun voll versteuert werden müssen, der 100.000 Euro Freibetrag wirkt nicht.

      Nun aber die Frage: Bleiben die großen Gewinne bis 31.12.2017 weiterhin steuerfrei oder verliere ich diesen Steuervorteil auf (fiktive) Gewinne?

      DANKE!


      Der alte Fonds wird jetzt (im Zeitpunkt der Verschmelzung) verkauft. Damit wird auch der fiktive Veräußerungsgewinn abgerechnet und - soweit Altbestand - steuerfrei verabeitet. Der vom 01.01.2018 bis heute aufgelaufene Gewinn wird von der Bank steuerpflichtig abgerechnet und kann über den Freibetrag ggfs. im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch steuerfrei gestellt werden. Wenn seit 01.01.18 ein Verlust aufgelaufen ist, wird dieser dagegen in den Verlusttopf eingestellt, der Freibetrag wird nicht angesprochen. Der neue Fonds wird dann mit den Anschaffungskosten (= Gegenwert) im Zeitpunkt der Verschmelzung angeschafft.

      Gruß
      Taxadvisor


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