Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 2)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 30.04.24 13:36:33 von
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17.08.2023
Sehr geehrter Herr Buschmann, wie ist der Sachstand bezüglich der Abschaffung des §20 Abs. 6 S.5 EStG, der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier einen aktuellen Stand geben könnten und warum und vom welcher Partei die Abschaffung dieses Gesetzes blockiert wird.
Dieses Gesetz schützt mich nicht als Privatanleger, sondern bedroht mich mit einer Insolvenz, wenn ich die Tätigkeiten an der Börse weiterführe. Ich zahle Steuern auf meine Verluste, wie kann dies bitte logisch erklärt werden? In keinem Land auf dieser Welt gibt es eine solche Regelung.
Ich wäre Ihrer Partei sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema weiterhin verstärkt widmen könnten, da dies für viele Menschen in Deutschland eine Haupteinkommensquelle darstellt.
Vielen Dank
Antwort von Marco Buschmann
FDP • 23.04.2024
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten setzen wir uns für die Verbesserung der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein.
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesfinanzhofs, der § 20 Abs. 6 S. 5 des Einkommensteuergesetzes für verfassungswidrig hält, über die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu entscheiden. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanzhof anschließt, darf dieser Satz nicht mehr angewendet werden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fra…
Sehr geehrter Herr Buschmann, wie ist der Sachstand bezüglich der Abschaffung des §20 Abs. 6 S.5 EStG, der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier einen aktuellen Stand geben könnten und warum und vom welcher Partei die Abschaffung dieses Gesetzes blockiert wird.
Dieses Gesetz schützt mich nicht als Privatanleger, sondern bedroht mich mit einer Insolvenz, wenn ich die Tätigkeiten an der Börse weiterführe. Ich zahle Steuern auf meine Verluste, wie kann dies bitte logisch erklärt werden? In keinem Land auf dieser Welt gibt es eine solche Regelung.
Ich wäre Ihrer Partei sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema weiterhin verstärkt widmen könnten, da dies für viele Menschen in Deutschland eine Haupteinkommensquelle darstellt.
Vielen Dank
Antwort von Marco Buschmann
FDP • 23.04.2024
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten setzen wir uns für die Verbesserung der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein.
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesfinanzhofs, der § 20 Abs. 6 S. 5 des Einkommensteuergesetzes für verfassungswidrig hält, über die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu entscheiden. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanzhof anschließt, darf dieser Satz nicht mehr angewendet werden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fra…
Die Aussagen Bindings sind da ja um einiges härter gewesen. M.E. fällt das alles unter Meinungsfreiheit, aber gern kann Mal wer die Rechtslage dazu aufdröseln.
Ich finde die Mitwirkung an der Entstehung des verfassungswidrigen Gesetzes und das daran festhalten für strafrechtlich relevanter. Leider heißt es da dann immer, Politiker dürfen sowas.
Ich finde die Mitwirkung an der Entstehung des verfassungswidrigen Gesetzes und das daran festhalten für strafrechtlich relevanter. Leider heißt es da dann immer, Politiker dürfen sowas.
Strafrechliche Relevant von Aussage von Herrn Schrodi
Hallo zusammen,ich frage mich schon seit längerem ob folgende Aussage von Herrn Schrodi im Zusammenhang mit Termingeschäften strafrechlich relevant ist:
"Solche spekulativen Zwecke sollten nach unserer Auffassung im Verlustfalle nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen."
Ich denke dabei an § 186 StGB wegen übler Nachrede. Er behauptet nachweislich etwas was nicht stimmt und das als öffentlicher Funktionsträger.
Richtig ist, dass Verluste in Zusammenhang mit Termingeschäften nicht (auch nicht teilweise) in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Sie konnten lediglich durch das Nettoprinzip die Steuerabgabe mindern (alte Regelung).
Vielleicht kann das hier jeamand fachlich beurteilen.
Vielen Dank!
(Quelle der Aussage:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
Wo die SPD den Steuerhebel ansetzen würde
Von Michael Schrodi
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wo-die-spd-den-steuer…
Von Michael Schrodi
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wo-die-spd-den-steuer…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.388 von ValueIn am 10.04.24 19:59:41Vielen Dank für alle Antworten. Ja, es handelt sich um ein verzinsliches Konto. In gewisser Weise ist es einfacher (logisch?), da alles Teil eines Kontos ist, auf dem sich Aktien, Bargeld usw. befinden. Auch Zinsen waren teilweise ein Beweggrund für den Wechsel des Geldes in USD.
Und es handelt sich nicht um einen separaten Währungsgewinn/-verlust aufgrund einer Immobilientransaktion im Ausland, den wir beispielsweise auszugleichen versuchen.
Vielen Dank für diesen Link @JohnGalt123 : https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
Und es handelt sich nicht um einen separaten Währungsgewinn/-verlust aufgrund einer Immobilientransaktion im Ausland, den wir beispielsweise auszugleichen versuchen.
Vielen Dank für diesen Link @JohnGalt123 : https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.388 von ValueIn am 10.04.24 19:59:41Vielen Dank für alle Antworten. Ja, es handelt sich um ein verzinsliches Konto. In gewisser Weise ist es einfacher (logisch?), da alles Teil eines Kontos ist, auf dem sich Aktien, Bargeld usw. befinden.
Und es handelt sich nicht um einen separaten Währungsgewinn/-verlust aufgrund einer Immobilientransaktion im Ausland, den wir beispielsweise auszugleichen versuchen.
Und es handelt sich nicht um einen separaten Währungsgewinn/-verlust aufgrund einer Immobilientransaktion im Ausland, den wir beispielsweise auszugleichen versuchen.
Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Antwort von Kay Gottschalk
AfD • 12.04.2024
Sehr geehrter Herr M.,
durch das Jahressteuergesetz 2020 erfolgte die Änderung im Einkommensteuergesetzes (§ 20 Absatz 6), dass die jährliche Verlustverrechnung für Termingeschäfte auf 20.000 Euro begrenzt wird. Zu genanntem Gesetz haben ich und meine Fraktion den Antrag 19/25304 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925304.pdf) in das Plenum des Deutschen Bundestag eingebracht. Leider wurden dieser und weitere konstruktive Vorschläge unsererseits abgelehnt.
Alles Weitere dazu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7490637#url=L21lZ…
Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss. Dieses Gesetz hat die Große Koalition bestehend aus CDU und SPD mithilfe des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, unserem heutigen Bundeskanzler eingeführt. Dies belegen u. a. Zeitungsberichte, wie der vom vom Wallstreet-Online am 20.12.2019: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12011406-anti-anl…
Weitere Nachfragen meinerseits an die Bundesregierung zu dieser Thematik finden Sie hier:
• https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/evaluat…
• https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/16236/
Weitere Quellen finden Sie hier:
• https://www.mazars.de/ueber-uns/aktuelles/presse-medien/news…
• https://finanzmarktwelt.de/olaf-scholz-und-der-grosse-steuer…
• https://www.ey.com/de_de/tax/die-crux-mit-der-neuen-verlustv…
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…
Antwort von Kay Gottschalk
AfD • 12.04.2024
Sehr geehrter Herr M.,
durch das Jahressteuergesetz 2020 erfolgte die Änderung im Einkommensteuergesetzes (§ 20 Absatz 6), dass die jährliche Verlustverrechnung für Termingeschäfte auf 20.000 Euro begrenzt wird. Zu genanntem Gesetz haben ich und meine Fraktion den Antrag 19/25304 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925304.pdf) in das Plenum des Deutschen Bundestag eingebracht. Leider wurden dieser und weitere konstruktive Vorschläge unsererseits abgelehnt.
Alles Weitere dazu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7490637#url=L21lZ…
Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss. Dieses Gesetz hat die Große Koalition bestehend aus CDU und SPD mithilfe des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, unserem heutigen Bundeskanzler eingeführt. Dies belegen u. a. Zeitungsberichte, wie der vom vom Wallstreet-Online am 20.12.2019: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12011406-anti-anl…
Weitere Nachfragen meinerseits an die Bundesregierung zu dieser Thematik finden Sie hier:
• https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/evaluat…
• https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/16236/
Weitere Quellen finden Sie hier:
• https://www.mazars.de/ueber-uns/aktuelles/presse-medien/news…
• https://finanzmarktwelt.de/olaf-scholz-und-der-grosse-steuer…
• https://www.ey.com/de_de/tax/die-crux-mit-der-neuen-verlustv…
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.590.291 von JohnGalt123 am 09.04.24 16:34:48
Was Du schreibst ist richtig. Allerdings macht es wohl wenig Sinn 100K USD auf einem unverzinsten Devisenkonto liegen zu lassen wenn es denn überhaupt eins gibt. Dein GV im Aktientrading ist immer im VVT sonstige seit der Änderung und das wird wohl den Großteil ausmachen. Ich habe schon diverse Erklärungen dazu gemacht und das FA war auch immer der Meinung alles in den VVT sonstige zu packen.
Zitat von JohnGalt123:Zitat von ValueIn: ...
Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.
So wie ich es verstanden habe, gilt dass nur für verzinsliche Fremdwährungskonten.
Siehe hier: https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
Man kann also ohne Kenntnis der Kontoart nicht mehr sagen, wie es für ragvestor besteuert wird. Wäre aber eventuell noch ein Altfall mit Vertrauensschutz, wird hier diskutiert:
https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steu…
Bei IBKR gibt es auch auf die Fremdwährungen immer Zinsen, aber erst wenn ein bestimmter Betrag drauf ist, glaube so 10k. Aber ist bei jeder Währung anders.
Wäre dann kein reines Zahlungsverkehrskonto. Durch die Änderung wurde es wirklich nicht einfacher.
Was Du schreibst ist richtig. Allerdings macht es wohl wenig Sinn 100K USD auf einem unverzinsten Devisenkonto liegen zu lassen wenn es denn überhaupt eins gibt. Dein GV im Aktientrading ist immer im VVT sonstige seit der Änderung und das wird wohl den Großteil ausmachen. Ich habe schon diverse Erklärungen dazu gemacht und das FA war auch immer der Meinung alles in den VVT sonstige zu packen.
Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG - Ihre Ansicht und welche Aktivitäten werden Sie unternehmen?
Antwort von Ralf Stegner
SPD • 08.04.2024
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung so viel Zeit in Anspruch genommen hat. Wie Sie wissen, bin ich Außenpolitiker und daher in finanzpolitischen Fragen nicht vollumfänglich fachkundig. In diesem Sinne habe ich mich mit den entsprechenden Fachpolitikern auseinandergesetzt und mich bei diesen informiert. Um auf Ihre Fragen inhaltlich einzugehen, würde ich Sie gerne auf die Antworten des finanzpolitischen Sprechers der SPD, Michael Schrodi, auf der Abgeordnetenwatch verweisen. Mir wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt aktuell durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sodass die juristische Klärung abzuwarten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ralf-stegner/fragen…
Antwort von Ralf Stegner
SPD • 08.04.2024
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung so viel Zeit in Anspruch genommen hat. Wie Sie wissen, bin ich Außenpolitiker und daher in finanzpolitischen Fragen nicht vollumfänglich fachkundig. In diesem Sinne habe ich mich mit den entsprechenden Fachpolitikern auseinandergesetzt und mich bei diesen informiert. Um auf Ihre Fragen inhaltlich einzugehen, würde ich Sie gerne auf die Antworten des finanzpolitischen Sprechers der SPD, Michael Schrodi, auf der Abgeordnetenwatch verweisen. Mir wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt aktuell durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sodass die juristische Klärung abzuwarten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ralf-stegner/fragen…