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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1251)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 22.01.20 19:49:29
      Beitrag Nr. 1.632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.710 von Sunny48 am 22.01.20 19:20:23
      Zitat von Sunny48: ne, das ist leider die dt. Rechtsprechung, du brauchst ja erst mal eine Steuerveranlagung, gegen die du Widerspruch erheben kannst. Diese ersten Steuerveranlagungen liegen aber erst Anfang 2022 vor...
      Also kann vorher auch keiner klagen...


      Aber sicher kann man vorher klagen. Man sogar schon am zweiten Handelstag in 2021 klagen. Man muss nur zwei diametrale Tradingpositionen eingehen. Auf der einen macht man eine Mio. Gewinn, auf der anderen eine Mio. Verlust. Dann stellt man glatt mit einem Ergebnis von 0 Euro und die Bank führt mal eben 250k ans Finanzamt ab. Schon kannst du klagen, weil man dir 250k abnimmt, obwohl du nicht einen Cent Gewinn gemacht hast.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:45:10
      Beitrag Nr. 1.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.506 von Andiadm am 22.01.20 19:05:01
      Zitat von Andiadm: So ein Unsinn!!

      Das Fa verlangt von jedem - egal ob natürliche oder juristische Person - auf basis der letzten abgegeben Steuererklärung Vorauszahlungen in Höhe der Nachzahlung des abgegeben Jahres (ausser man kann schlüssig begründen, dass das ein Einmaleffekt, zB Firmenverkauf) war.


      Wer hier den Unsinn schreibt, können wir ja schnell erfahren. Da in diesem Thread viele angeblich erfolgreiche Trader über einen Auslandsbroker handeln, müssten diese, wie du behauptest, Steuervorauszahlungen leisten. Bisher habe ich aber noch von keinem gehört, dass er solche leisten muss.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:39:40
      Beitrag Nr. 1.630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.482 von Chris_M am 22.01.20 19:02:33
      Zitat von Chris_M: also er hat es argumentiert, das die Verluste ab 2021 pro Jahr nicht mehr als mit 10.000 Euro verrechnet werden. ... Da steht nicht wie man mit vorherigen umgeht, und wenn das nicht genau definiert ist, dann sind die Verluste die Vor 31.12.2020 enstehen noch verrechenbar ...

      Wenn du -60k Vortrag hast, dann stehen also ab 2020 einmal die 10k vom laufendem Jahr zur Verfügung und 10k von den 60k ...

      .


      Nein, das ganz bestimmt nicht. Entweder man kann nur insgesamt 10k vortragen oder aber man kann erst den Allgemeinen Verlusttopf leeren. Aber das man 20k vortragen kann, macht absolut keinen Sinn.
      Ich hoffe, Taxadvisor äußert sich noch mal dazu.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:21:18
      Beitrag Nr. 1.629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.665 von Sunny48 am 22.01.20 19:17:24
      Zitat von Sunny48: Wann rechnest du ungefähr mit einem erklärenden Schreiben des BMF?.


      Ich denke, das wird im März/April sein.

      Das Argument, dass die Banken die neue Gesetzeslage in Ihre IT einbauen müssen, ist sehr berechtigt.

      PS: Hoffentlich machen die vom Status-Quo ein Backup, wenn das BVG den Satz dann doch kassiert ;-)
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:20:23
      Beitrag Nr. 1.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.602 von startvestor am 22.01.20 19:12:19ne, das ist leider die dt. Rechtsprechung, du brauchst ja erst mal eine Steuerveranlagung, gegen die du Widerspruch erheben kannst. Diese ersten Steuerveranlagungen liegen aber erst Anfang 2022 vor...
      Also kann vorher auch keiner klagen...
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      schrieb am 22.01.20 19:19:27
      Beitrag Nr. 1.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.611 von Chris_M am 22.01.20 19:12:49
      Zitat von Chris_M: ja genau und hier treiben sich ja auch so viele natürliche Pers. rum die Ausnahmeeffekte haben, weil sie eine Firma verkauft haben (Palmface)

      Und niemand hat gesagt, das du "nur" im Ausl. einen Manager brauchst und schön von D aus weiter traden kannst. ... Das FA braucht nur die IP zu prüfen ... die Entscheidungsgewalt muss entsprechend im Ausl. lilegen. Das wurde mehrfach erwähnt.


      Und Du bist hier der Schlimmste von Allen. Ich habe hier lediglich dargestellt, wie das FA handelt und ein Beispiel gebracht, warum man evtl. trotz Nachzahlung keine Vorauszahlungen leisten muss. Und gerade die Tatsache, dass das hier keinen betreffen wird soll unterstreichen, dass man aus dieser Vorauszahlungsnummer nicht rauskommt.

      Vielleicht verstehst Du das jetzt. Würde mich für Dich freuen!

      PS: Das FA prüft keine IPs. Das ist denen viel zu teuer. Die haben viel einfachere Methoden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:17:24
      Beitrag Nr. 1.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.506 von Andiadm am 22.01.20 19:05:01Wir tuen alle gut daran, auf das BMF Schreiben zu warten, was da drinnen steht. Wenn wenigstens die unterjährige Verrechnung erhalten bleibt ist Alles gut, weil, bei €10.000 Miese sollte der deutsche Durchschnittstrader der vielleicht €2000 Netto nach Hause bringt, auch wirklich die Füße stillhalten!
      [/quote]

      Wann rechnest du ungefähr mit einem erklärenden Schreiben des BMF?

      Der Einwand, dass die dt. Broker/Banken ihre Software umstellen müssen ist ja durchaus berechtigt.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:12:49
      Beitrag Nr. 1.625 ()
      ja genau und hier treiben sich ja auch so viele natürliche Pers. rum die Ausnahmeeffekte haben, weil sie eine Firma verkauft haben (Palmface)

      Und niemand hat gesagt, das du "nur" im Ausl. einen Manager brauchst und schön von D aus weiter traden kannst. ... Das FA braucht nur die IP zu prüfen ... die Entscheidungsgewalt muss entsprechend im Ausl. lilegen. Das wurde mehrfach erwähnt.
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:12:19
      Beitrag Nr. 1.624 ()
      Der DSW will klagen und sucht betroffene Anleger. Dummerweise ist es zu spät, wenn die betroffen sind. Muss man die mit der Nase aufs GG stupsen?

      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-01/4866493…
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      Avatar
      schrieb am 22.01.20 19:05:01
      Beitrag Nr. 1.623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.455.188 von Chris_M am 22.01.20 18:36:54
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von Sunny48: ...

      meinst du nicht ,dass das mit der vierteljährlichen Vorauszahlung der Kapitalertragssteuer nur die juristischen Personen (GmbH) betrifft? Für die Privathändler bleibt es doch auch nach 2021 bei 25 % Abgeltungssteuer oder<ß


      jup betrifft natürliche Personen (noch) nicht ...


      So ein Unsinn!!

      Das Fa verlangt von jedem - egal ob natürliche oder juristische Person - auf basis der letzten abgegeben Steuererklärung Vorauszahlungen in Höhe der Nachzahlung des abgegeben Jahres (ausser man kann schlüssig begründen, dass das ein Einmaleffekt, zB Firmenverkauf) war.

      Es gibt noch eine Menge an Einkünften, wo nicht an der Quelle schon abgeschöpft wird, an vorderster Stelle sind da Mieteinnahmen zu nennen. Und wenn Du dann einmal einen Gewinn bei irgendeiner Bude machst, darfst Du bei Erhalt des Steuerbeschides eine Vorauszahlung entrichten.

      Dieser Thread ist voll von gefährlichen Unwahrheiten, Auffoderungen zur Steuerhinterziehung und so weiter. Eigentlich müsste w:o hier zusperren, das ist ja fast schon unterlassene Sorgfaltspflicht den Lesern gegenüber - Ausnahmen wie zB Taxadvisor ausgenommen! Aber wenn da irgend jemand eine dubiose Seite verlinkt oder ein YT Video von einem "Coach" der genau weiß, dass ihm bei der Steuerlage die Kunden wegbrechen, guten Nacht.

      Alleine schon das Auslandsthema: wenn Du im Ausland nicht hockst sondern nur einen GF, Manager oder sonstwas "zahlst", aber in D wohnst und Tradest, unterstellt Dir das FA ganz schnell eine Betriebsstätte in D und Du hast die Steuer an der Backe. Das war auch schon immer so uns ist in meinen Augen auch korrekt: wer die Schulen, Straßen, Sicherheit etc. in D gut findet, soll auch seinen Obulus dazu zahlen (nicht falsch verstehen: ich verstehe diese €10.000 Regel auch als Berufsverbot und werde mich entsprechend dagegen wehren).

      Wir tuen alle gut daran, auf das BMF Schreiben zu warten, was da drinnen steht. Wenn wenigstens die unterjährige Verrechnung erhalten bleibt ist Alles gut, weil, bei €10.000 Miese sollte der deutsche Durchschnittstrader der vielleicht €2000 Netto nach Hause bringt, auch wirklich die Füße stillhalten!
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