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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 476)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 18.02.22 10:06:51
      Beitrag Nr. 9.382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.870.159 von Taxadvisor am 18.02.22 08:34:34Ich weiß, aber das waren völlig andere Zeiten. Da gabs kein Internet, keine Online-Broker usw.

      Was wir hier seit Jahren sehen, ist eine Art kommunistische Revolution in Zeitlupe. Die Linken nennen das "Regulierung". Es werden also weitere Verbote kommen. Als nächstes sind definitiv die Stillhalter dran. Und die "Verbieter" werden doch auch nicht vor der GmbH "zurückschrecken". Natürlich wird auch das verboten werden. Es ist nur eine Machtfrage. Wenn wir weiter demütig zusehen, wird der Kommunismus halt siegen. Hatte Honecker eben doch Recht.
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      schrieb am 18.02.22 08:49:10
      Beitrag Nr. 9.381 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.867.570 von Gerrera am 17.02.22 21:22:23Das wird immer doller. 😱

      Handel mit Futures an geregelten Börsen wollen sie verbieten, aber Zockerzertifikate over the counter bleiben weiter erlaubt (und Lotto, und Glückspiel, und...) Wird nur dazu führen, dass die Leute ihre ausländischen Futuresgewinne nicht mehr in der Steuererklärung aufführen - da es die ja gar nicht mehr geben darf.

      Für den Fall, dass die ausländischen Broker keine deutschen Kunden mehr bedienen dürfen, sollte man mal über eine 2. Staatsbürgerschaft nachdenken (da gab es doch so E-Staatsbürgerschaften). Die erlaubt vielleicht weiterhin den Futureshandel.
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      schrieb am 18.02.22 08:34:34
      Beitrag Nr. 9.380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.867.570 von Gerrera am 17.02.22 21:22:23Für die Jungen hier im Forum: Gab es früher (> 30 Jahre) auch, hieß damals Termingeschäftsfähigkeit. War allerdings damals "weicher", da konnte man auch mit weniger Eigenkapital die Termingeschäftsfähigkeit erhalten. Ein Grund mehr in die GmbH auszuweichen :-(

      Gruß
      Taxadvisor
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      Avatar
      schrieb am 18.02.22 00:24:18
      Beitrag Nr. 9.379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.868.848 von startvestor am 18.02.22 00:13:27So hatte sich damals der CFD-Verband zum geplanten CFD-Verbot geäußert:

      https://docplayer.org/47789075-Anhoerung-zum-entwurf-einer-a…

      Ich vermute, dass könnte man fast 1:1 für die Futures übernehmen.

      Nur mal das:

      Die beabsichtigte Untersagung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFDs
      an Privatkunden, soweit diese eine Nachschusspflicht für den Privatkunden begründen können, ist
      nicht von § 4b WpHG gedeckt und wird daher in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren keinen Bestand haben.

      Der Entwurf der Allgemeinverfügung ist rechtswidrig und ermessensfehlerhaft.

      Für den Fall des Erlasses der Allgemeinverfügung ziehen einzelne Mitglieder eine verwaltungs-
      gerichtliche Überprüfung in Betracht.

      Gemäß § 4b Abs. 2 Nr. 1a WpHG darf eine solche Maßnahme unter anderem nur dann getroffen
      werden, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass die Vermarktung, der Vertrieb und
      der Verkauf von CFDs, die eine Nachschusspflicht begründen können, an Privatkunden „
      erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz auf [werfen]“.
      Dies ist jedoch nicht der Fall. Bereits die Sachverhaltsdarstellung des Entwurfes der Allgemeinverfügung
      muss ergänzt werden und enthält Angaben, die so nicht auf den deutschen CFD-Markt
      übertragbar sind.
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      schrieb am 18.02.22 00:13:27
      Beitrag Nr. 9.378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.868.767 von startvestor am 17.02.22 23:47:42Es fehlte noch das Grundgesetz:

      https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

      Das neue Verbot verstösst gegen Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 19 Abs. 1. Aber all diese Verstösse sind ja nix neues. Wir "wissen" von Frau Tillmann ja, dass ein Verfassungsbruch erst einer ist, wenn das BVerfG (Bem.: nach ca. 20 Jahren) so entschieden hat.
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      schrieb am 17.02.22 23:47:42
      Beitrag Nr. 9.377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.868.692 von startvestor am 17.02.22 23:32:05Ich habe mal die beiden Rechtsgrundlagen rausgesucht:

      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32…
      https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html

      Ist also noch einiges zu lesen.
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      Avatar
      schrieb am 17.02.22 23:32:05
      Beitrag Nr. 9.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.868.635 von Gerrera am 17.02.22 23:18:36Ich begreife diese Denkweise nicht. Du musst mal länger drüber nachdenken, was das im Kern bedeutet. Im Kern heißt das, die Freiheit der Menschen ist untergeordnet, die "Regelung des geordneten Lebens" übergeordnet. Dann hat Xi ja Recht. Dann ist der chinesische Weg der richtige. Die KP muss alles überwachen. Die Menschen müssen sich ganz genau nach Plan verhalten. Wer dagegen verstösst, wird vom Leben ausgeschlossen. Genau das ist das chinesische Sozialpunktesystem.

      Das Futures-Verbot ist nur ein kleiner Baustein in der riesigen linken Verbotswelt. Es ist eine Grundsatzfrage. Dürfen die Menschen Fehler machen oder dürfen sie gar nichts.

      Ich bin der Meinung, jeder sollte das Recht haben, sein Leben zu leben, solange er nicht die Freiheit anderer beeinträchtigt. Ist der Futures-Händler böse? Was ist wenn er pleite geht? So viele Leute gehen jährlich pleite. Das nächste wäre doch logischerweise, Konsumentenkredite zu verbieten. Oder noch besser, ohne ein beim Staat zu hinterlegendes Sicherheitspolster von sagen wir mal 10.000 Euro darf man gar nix mehr kaufen, Bargeld abschaffen und dann läufts.

      Das ist ja eine allgemeine Anhörung:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beabsichtige, eine Maßnahme nach Art. 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (MiFIR) zu erlassen. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gebe ich hiermit Gelegenheit, sich dazu bis zum

      17.03.2022

      (Eingang bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

      zu äußern. Stellungnahmen können auch in elektronischer Form an das Postfach
      Anhoerung-Produktintervention@bafin.de gerichtet werden.



      Ich rate jedem, der nur irgendwas für Freiheit übrig hat, da was hinzuschreiben.
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      Avatar
      schrieb am 17.02.22 23:18:36
      Beitrag Nr. 9.375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.868.548 von startvestor am 17.02.22 23:04:09Naja, man muss immer beide Seiten sehen. Da ist auch eine Schuld der Broker, welche die Bafin in ihrem Schreiben ebenfalls erwähnt. Die Broker bewerben hochaggressiv ihre Produkte. Speziell auch die Micro-Kontrakte mit Affiliate, Bonusprogrammen, "Kopfgeld" usw. Nachschusspflicht etc. und das echt hohe Risiko wenn man keine Ahnung hat, fallen dabei unter den Tisch. Und schon haste den Salat. Kleinanleger ohne Plan ruinieren sich und andere verdienen, dank der Bonusprogramme an deren Pleite noch Geld. War es bei den CFD anders mit den 500er Hebeln?

      Das ganze Business hat's mal wieder übertrieben. Futures wurden noch vor 20 Jahren von Brokern so gut wie garnicht beworben. Jetzt flippen alle aus, treiben es bis zum Exzess und schwupps steht logischerweise eine staatliche Institution auf der Matte und verlangt eine Mäßigung.

      Was am Ende dabei rauskommt werden wir sehen. Für die Broker geht es hier um ein 20 Milliarden Geschäft. Denn interessanterweise, so steht's auch im Text, ist der Anteil der privaten Futureshändler aktuell höher als die der institutionellen Händler.
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      schrieb am 17.02.22 23:04:09
      Beitrag Nr. 9.374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.868.383 von Gerrera am 17.02.22 22:36:29Das ist die kommunistische Denkweise. Hier gehts nicht um Anlegerschutz, das ist ein großer Irrtum. Und die Bafin ist hier nur Ausführender der Binding-Agenda.

      In Wahrheit gehts darum, die Freiheit der Menschen einzuschränken. Das ist das Ziel. Denn die Freiheit ist der Feind des Kommunismus.

      Natürlich wird das nie so gesagt, es wird immer verpackt. Warum durften eigentlich die DDR-Bürger nicht die DDR verlassen? Offiziell ging es um deren Schutz! Tatsächlich waren die "Werktätigen" Arbeitssklaven, die Rentner durften nämlich raus.

      Gut, die Entwicklung scheint unhaufhaltsam, der Kommunismus winkt uns schon zu.
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      schrieb am 17.02.22 22:36:29
      Beitrag Nr. 9.373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.867.810 von gurkengamma am 17.02.22 21:44:01Interessanter Text:

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsi…

      Zusammenfassend kann man sagen, dass die Bafin deutsche Kleinanleger für zu dumm hält an den Futuresbörsen zu spekulieren. Deswegen wird's jetzt verboten.
      Oder um es genauer zu sagen, mehr als 50% der Kleinanleger verlieren dort ihr Geld. Die meisten kapieren was sie machen, aber weil eine handvoll Kleinanleger für den Futureshandel zu blöd, bzw. garnicht geeignet ist und riesige Verluste anhäuft, wird jetzt alles für jeden verboten. haha...

      10 Leute trinken an einem Tag je eine Flasche Bier.
      1 trinkt an einem Tag zwei Kästen Bier und stirbt daran.
      Der Staat verbietet Bier für alle.
      :rolleyes:
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