Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 479)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 02.05.24 17:08:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 70.808.822 von startvestor am 11.02.22 13:23:14Nein, closing von Stillhalterposition sind von Binding nicht betroffen. Steht eindeutig im BMF-Schreiben vom Juni und vom November.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.808.078 von McFly2020 am 11.02.22 12:16:31
Nein. Beim Verkauf von Aktien oder Optionen entsteht kein unmittelbarer Vermögenszuwachs. Wodurch auch? Ich bin verpflichtet, das Wertpapier entweder zum Marktpreis zurückzukaufen, oder bei Ausübung das Underlying zu liefern bzw. zu kaufen. Prämieneinnahmen sind auch keine "Gewinne", wie der Name schon sagt. Es sind Einnhamen. Um einen Teil dieser Einnahme im Idealfall zu einem "Gewinn" (auch negativ) umzuwandeln, muss ich eine Ausgabe tätigen, oder das Verfallsdatum abwarten. Wenn ich bis zum Verfallsdatum warte, bin ich an die Liefer- bzw. Abnahnmepflicht bis zu letzten Sekunde an den Vertrag gebunden.
Der Vermögenszuwachs (auch negativ) entsteht nicht zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung, sondern sobald sich der Preis des geshorteten Wertpapiers ändert. Und solange die Gewinne/Verluste nicht realisiert wurden, ist genau nichts davon "meins", genau wie bei Aktien. Und nein, ich kann nichts davon für K&N ausgeben. Der Broker macht das nicht mit. Wer immer noch nicht überzeugt ist: versucht mal mit Kontostand 0 EUR mal etwas zu shorten. Ob DAX, Dow oder Gamestop, spielt keine Rolle. There is no free lunch.
Nochmal an alle Stillhalter: Beim Verkauf einer Option vermindert sich euer Vermögen um die Transaktionskosten. Das wars. Es ist kein Vermögenszuwachs. Eine Besteuerung der Prämieneinnahmen zum Zeitpunkt des Zuflusses ist widersinnig und durch nichts zu begründen.
Meine Meinung über die Kompetenz derjenigen, die diesen Teil der Steuergesetze gestalten, behalte ich für mich.
Zitat von McFly2020: Anders beim shorten- hier hast Du einen Vermögenszuwachs, der durch Glattstellung abgeschmolzen wird oder durch Verfall eben nicht abgeschmolzen wird.
Nein. Beim Verkauf von Aktien oder Optionen entsteht kein unmittelbarer Vermögenszuwachs. Wodurch auch? Ich bin verpflichtet, das Wertpapier entweder zum Marktpreis zurückzukaufen, oder bei Ausübung das Underlying zu liefern bzw. zu kaufen. Prämieneinnahmen sind auch keine "Gewinne", wie der Name schon sagt. Es sind Einnhamen. Um einen Teil dieser Einnahme im Idealfall zu einem "Gewinn" (auch negativ) umzuwandeln, muss ich eine Ausgabe tätigen, oder das Verfallsdatum abwarten. Wenn ich bis zum Verfallsdatum warte, bin ich an die Liefer- bzw. Abnahnmepflicht bis zu letzten Sekunde an den Vertrag gebunden.
Der Vermögenszuwachs (auch negativ) entsteht nicht zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung, sondern sobald sich der Preis des geshorteten Wertpapiers ändert. Und solange die Gewinne/Verluste nicht realisiert wurden, ist genau nichts davon "meins", genau wie bei Aktien. Und nein, ich kann nichts davon für K&N ausgeben. Der Broker macht das nicht mit. Wer immer noch nicht überzeugt ist: versucht mal mit Kontostand 0 EUR mal etwas zu shorten. Ob DAX, Dow oder Gamestop, spielt keine Rolle. There is no free lunch.
Nochmal an alle Stillhalter: Beim Verkauf einer Option vermindert sich euer Vermögen um die Transaktionskosten. Das wars. Es ist kein Vermögenszuwachs. Eine Besteuerung der Prämieneinnahmen zum Zeitpunkt des Zuflusses ist widersinnig und durch nichts zu begründen.
Meine Meinung über die Kompetenz derjenigen, die diesen Teil der Steuergesetze gestalten, behalte ich für mich.
Sagen wir mal, ich verkaufe am 30.12. eine Option für 1 USD. Die steigt am 02.01. auf 2 USD und ich rette mich raus. Das ist dann auch Verluste besteuern a la Lothar Binding.
Na ja, beim Shorten habe ich auch die "Verpflichtung" das Ding wieder zurückzukaufen. Und bei der Stillhalterprämue sitzt mir auch eine Verpflichtung im Nacken.
Bzgl. der Bindingsteuer hilft uns nur ein FG-Verfahren gegen die Bindingsteuer. Alles andere wissen wir alle, es hat Binding nie geschert und Schrodi auch nicht.
Ich beobachte wöchentlich die Seite kostenlose-urteile.de dafür. Zugriff auf die EFG wäre besser, aber taxadvisor sagt dazu ja leider nix. 😟
Bzgl. der Bindingsteuer hilft uns nur ein FG-Verfahren gegen die Bindingsteuer. Alles andere wissen wir alle, es hat Binding nie geschert und Schrodi auch nicht.
Ich beobachte wöchentlich die Seite kostenlose-urteile.de dafür. Zugriff auf die EFG wäre besser, aber taxadvisor sagt dazu ja leider nix. 😟
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.807.022 von startvestor am 11.02.22 11:06:25
Du hast dafür aber einen Gegenwert in Aktien- an Deinem Vermögen im Depot ändert sich im Moment des Kaufes nichts.(Spread mal außen vor).
Anders beim shorten- hier hast Du einen Vermögenszuwachs, der durch Glattstellung abgeschmolzen wird oder durch Verfall eben nicht abgeschmolzen wird.
Zitat von startvestor: Wenn ich eine Aktie kaufe, habe ich einen Abfluss an Geld. Wieso wird das steuerlich nicht berücksichtigt? Kann man doch mal fragen.
Du hast dafür aber einen Gegenwert in Aktien- an Deinem Vermögen im Depot ändert sich im Moment des Kaufes nichts.(Spread mal außen vor).
Anders beim shorten- hier hast Du einen Vermögenszuwachs, der durch Glattstellung abgeschmolzen wird oder durch Verfall eben nicht abgeschmolzen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.807.358 von startvestor am 11.02.22 11:27:39Gabs, da nicht das unsägliche Urteil zu Totalverlusten von Derivaten, wo das FG sagte, die Verluste können VOLLSTÄNDIG auf Gewinne angerechnet werden. So fing doch das Drama an... Der Schlumpf zog wieder die NICHTANWENDUNGSGESETZKARTE (könnte das Söder aktuell eigentlich auch machen - mal so nebenbei)????? ........... und dann kam die CDU auf den Plan, mit IHRER HARTNÄCKIGKEIT konnten dann zumindest 20.000 Euros bei Totalverlusten (von Beschränkung hatte das FG nichts gesagt!!!!) jährlich angerechnet werden, dummerweise gilt das nun auch für Optionen und Futures- ohne Grund.... Danke CDU!!!
Und das Urteil zum Aktienbinding liegt doch gerade in Karlsruhe......
Und das Urteil zum Aktienbinding liegt doch gerade in Karlsruhe......
Zur Bindingsteuer gibts aber kein FG-Urteil oder hast du eins zur Hand?
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.807.106 von startvestor am 11.02.22 11:12:23Was ich in dem Zusammenhang bemerkenswert finde ist, dass Binding und unser Schlumpfkanzler immer noch die Hand auf diesen verfassungswidrigen Einschränkungen der Verlustverrechnung (Aktienbinding, TG-Bindung, Totalverlustbinding) haben, obwohl Finanzgerichte schon längst zu Gunsten der Anleger entschieden haben. Die FDP (in Person von Lindner im BMF) tut überhaupt nix, was aber m.E. zu erwarten war...
Fakten haben einen schweren Stand, die Lüge ist stärker. Informierte wissen, dass die Wuhan-Impfung wenig gegen Omikron-Infektionen hilft. Die wissen auch, dass die Bindingsteuer ein Witz ist.
Aber es geht um Macht, nicht um wertlose Wahrheit.
Aber es geht um Macht, nicht um wertlose Wahrheit.
Die BVerfG-Eil-Entscheidung für die Pfleger-Impfpflicht ist enttäuschend. Aber es passt ins Bild - siehe Martins Beschwerde gegen die Bindingsteuer.
Auch die BVerfG-Richter sind zu unkritisch.
Auch die BVerfG-Richter sind zu unkritisch.