Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 7)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 30.04.24 13:36:33 von
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Erstaunliche fachliche Fehler von Schrodi, der in seiner Antwort Gesetze und Jahreszahl durcheinander bringt, aber das war vielleicht der Mitarbeiter. Und interessiert folgendes:
"Sie können davon ausgehen, dass die gesamte SPD-Arbeitsgruppe Finanzen hinter dieser Regelung stand und steht, deren Sprecher damals Lothar Binding war und der ich damals als einfaches AG-Mitglied - und als zuständiger Berichterstatter für die Einkommensteuer - angehört habe. In dieser Wahlperiode bin ich in Nachfolge von Lothar Binding finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Gesetze wie diese werden in den zuständigen Ministerien vorbereitet, im Kabinett und in den jeweiligen Regierungskoalitionen sowie im Finanzausschuss und letztendlich im Bundestag mit Mehrheit beschlossen. Dabei gibt es viele Vorschläge und am Ende steht oft ein Kompromiss. Einzelne Regelungen 1:1 einzelnen Abgeordneten zuzuschreiben, erscheint in diesem Zusammenhang abwegig. Die Unterschrift als Berichterstatter auf S. 5 der von Ihnen angesprochenen Beschlussvorlage besagt nur, dass diese Beschlussvorlage die Diskussion und den Beschluss des Finanzausschusses korrekt wiedergibt. Dort steht z. B auch der Name Lisa Paus, obwohl ihre Fraktion sich damals in der Opposition befand und sich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten hat."
Ich hatte von Schrodi gar nix erwartet. Aber er hat was geliefert. Damit kann man arbeiten. Ich fange mal an:
Der erste Absatz klingt konstruiert bzw. umständlich. Liest sich eher nicht so, dass die AG Finanzen der SPD dahinter stand. Bei diesen AG-Mitgliedern könnte man also nachhaken und nach einem "Egotrip" fragen.
Absatz 2 können wir eigentlich von Binding. Da waren so viele beteiligt und am Ende weiß keiner mehr, von wem das kam. Man könnte übrigens auch schreiben, das kam von Fach-Sachbearbeitern des BMF. Tut er nicht. War wohl nicht so. Wer denkt sich auch so einen Irrsinn aus. Zuordnung zu Binding "erscheint" abwegig. Ist es wohl nicht.
Für mich eine Bestätigung, dass es Binding allein war. Gut, ich weiß es eh, aber Schrodi könnte die Spuren nicht gut verwischen. Wollte er vielleicht gar nicht.
"Sie können davon ausgehen, dass die gesamte SPD-Arbeitsgruppe Finanzen hinter dieser Regelung stand und steht, deren Sprecher damals Lothar Binding war und der ich damals als einfaches AG-Mitglied - und als zuständiger Berichterstatter für die Einkommensteuer - angehört habe. In dieser Wahlperiode bin ich in Nachfolge von Lothar Binding finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Gesetze wie diese werden in den zuständigen Ministerien vorbereitet, im Kabinett und in den jeweiligen Regierungskoalitionen sowie im Finanzausschuss und letztendlich im Bundestag mit Mehrheit beschlossen. Dabei gibt es viele Vorschläge und am Ende steht oft ein Kompromiss. Einzelne Regelungen 1:1 einzelnen Abgeordneten zuzuschreiben, erscheint in diesem Zusammenhang abwegig. Die Unterschrift als Berichterstatter auf S. 5 der von Ihnen angesprochenen Beschlussvorlage besagt nur, dass diese Beschlussvorlage die Diskussion und den Beschluss des Finanzausschusses korrekt wiedergibt. Dort steht z. B auch der Name Lisa Paus, obwohl ihre Fraktion sich damals in der Opposition befand und sich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten hat."
Ich hatte von Schrodi gar nix erwartet. Aber er hat was geliefert. Damit kann man arbeiten. Ich fange mal an:
Der erste Absatz klingt konstruiert bzw. umständlich. Liest sich eher nicht so, dass die AG Finanzen der SPD dahinter stand. Bei diesen AG-Mitgliedern könnte man also nachhaken und nach einem "Egotrip" fragen.
Absatz 2 können wir eigentlich von Binding. Da waren so viele beteiligt und am Ende weiß keiner mehr, von wem das kam. Man könnte übrigens auch schreiben, das kam von Fach-Sachbearbeitern des BMF. Tut er nicht. War wohl nicht so. Wer denkt sich auch so einen Irrsinn aus. Zuordnung zu Binding "erscheint" abwegig. Ist es wohl nicht.
Für mich eine Bestätigung, dass es Binding allein war. Gut, ich weiß es eh, aber Schrodi könnte die Spuren nicht gut verwischen. Wollte er vielleicht gar nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.553.921 von Lara2020 am 02.04.24 21:05:56Das ist definitiv der Fall. Als persönlich betroffen habe ich Kontakt mit anderen Betroffenen aufgenommen und es gibt tatsächlich auch die Ansicht zu bezahlen und dies als Polster für die Zukunft zu sehen. Das will ich definitiv vermeiden. Aber auch ich spiele auf Zeit …
24.03.2024
Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
mit §20 Abs.6 S.5 EStG wurde Ende 2019 eine Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte eingeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 11.12.19 vom Finanzausschuss eingebracht. Sie waren seinerzeit Aussschussmitglied:
dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf
www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07
Kürzlich griff die FAZ das Thema wieder auf:
www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-termingeschaefte-laesst-expertinnen-an-kompetenz-der-politik-zweifeln-19579287.html
www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-binding-steuer-unmoralische-gesetzgebung-19579285.html
Vom Autor wird unterstellt, dass Lothar Binding der entscheidende Wegbereiter oder "Erfinder" der Regelung ist. Sein Name steht tatsächlich auf Seite5 der obigen Beschlussempfehlung. Und er verteidigte die Regelung u.a. auf abgeordnetenwatch vehement.
Können Sie bestätigen, dass Herr Binding tatsächlich der Wegbereiter des §20 Abs.6 S.5 EStG war? Können Sie weitere Details nennen?
Antwort von Michael Schrodi
SPD • 02.04.2024
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache verweise ich auf meine Antworten vom 18. und 19.07.2023 und meine Ergänzung von heute zur Frage der angenommenen Verfassungswidrigkeit.
Die Regelung wurde Ende 2019 im Rahmen der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2019 diskutiert und letztlich erst Anfang 2020 mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Sie trat 2021 in Kraft.
Der von den damaligen Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD eingebrachte Vorschlag begründet die Regelung wie folgt: "Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Termingeschäfte sind durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in wesentlichem Umfang spekulativ. Es können einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten. Diese Effekte treten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf. Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen. Die Berücksichtigung der Verluste wird nicht generell versagt. Die Verlustnutzung wird zeitlich gestreckt und die Verluste veranlagungsübergreifend berücksichtigt."
Sie können davon ausgehen, dass die gesamte SPD-Arbeitsgruppe Finanzen hinter dieser Regelung stand und steht, deren Sprecher damals Lothar Binding war und der ich damals als einfaches AG-Mitglied - und als zuständiger Berichterstatter für die Einkommensteuer - angehört habe. In dieser Wahlperiode bin ich in Nachfolge von Lothar Binding finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Gesetze wie diese werden in den zuständigen Ministerien vorbereitet, im Kabinett und in den jeweiligen Regierungskoalitionen sowie im Finanzausschuss und letztendlich im Bundestag mit Mehrheit beschlossen. Dabei gibt es viele Vorschläge und am Ende steht oft ein Kompromiss. Einzelne Regelungen 1:1 einzelnen Abgeordneten zuzuschreiben, erscheint in diesem Zusammenhang abwegig. Die Unterschrift als Berichterstatter auf S. 5 der von Ihnen angesprochenen Beschlussvorlage besagt nur, dass diese Beschlussvorlage die Diskussion und den Beschluss des Finanzausschusses korrekt wiedergibt. Dort steht z. B auch der Name Lisa Paus, obwohl ihre Fraktion sich damals in der Opposition befand und sich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten hat.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
mit §20 Abs.6 S.5 EStG wurde Ende 2019 eine Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte eingeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 11.12.19 vom Finanzausschuss eingebracht. Sie waren seinerzeit Aussschussmitglied:
dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf
www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07
Kürzlich griff die FAZ das Thema wieder auf:
www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-termingeschaefte-laesst-expertinnen-an-kompetenz-der-politik-zweifeln-19579287.html
www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-binding-steuer-unmoralische-gesetzgebung-19579285.html
Vom Autor wird unterstellt, dass Lothar Binding der entscheidende Wegbereiter oder "Erfinder" der Regelung ist. Sein Name steht tatsächlich auf Seite5 der obigen Beschlussempfehlung. Und er verteidigte die Regelung u.a. auf abgeordnetenwatch vehement.
Können Sie bestätigen, dass Herr Binding tatsächlich der Wegbereiter des §20 Abs.6 S.5 EStG war? Können Sie weitere Details nennen?
Antwort von Michael Schrodi
SPD • 02.04.2024
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache verweise ich auf meine Antworten vom 18. und 19.07.2023 und meine Ergänzung von heute zur Frage der angenommenen Verfassungswidrigkeit.
Die Regelung wurde Ende 2019 im Rahmen der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2019 diskutiert und letztlich erst Anfang 2020 mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Sie trat 2021 in Kraft.
Der von den damaligen Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD eingebrachte Vorschlag begründet die Regelung wie folgt: "Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Termingeschäfte sind durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in wesentlichem Umfang spekulativ. Es können einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten. Diese Effekte treten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf. Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen. Die Berücksichtigung der Verluste wird nicht generell versagt. Die Verlustnutzung wird zeitlich gestreckt und die Verluste veranlagungsübergreifend berücksichtigt."
Sie können davon ausgehen, dass die gesamte SPD-Arbeitsgruppe Finanzen hinter dieser Regelung stand und steht, deren Sprecher damals Lothar Binding war und der ich damals als einfaches AG-Mitglied - und als zuständiger Berichterstatter für die Einkommensteuer - angehört habe. In dieser Wahlperiode bin ich in Nachfolge von Lothar Binding finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Gesetze wie diese werden in den zuständigen Ministerien vorbereitet, im Kabinett und in den jeweiligen Regierungskoalitionen sowie im Finanzausschuss und letztendlich im Bundestag mit Mehrheit beschlossen. Dabei gibt es viele Vorschläge und am Ende steht oft ein Kompromiss. Einzelne Regelungen 1:1 einzelnen Abgeordneten zuzuschreiben, erscheint in diesem Zusammenhang abwegig. Die Unterschrift als Berichterstatter auf S. 5 der von Ihnen angesprochenen Beschlussvorlage besagt nur, dass diese Beschlussvorlage die Diskussion und den Beschluss des Finanzausschusses korrekt wiedergibt. Dort steht z. B auch der Name Lisa Paus, obwohl ihre Fraktion sich damals in der Opposition befand und sich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten hat.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
Wenn ich die Diskussion durchgehe, sehe ich leider kaum Neuigkeiten hinsichtlich einer zuversichtlichen Änderung zugunsten der Investoren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.547.315 von Horst_Sindermann am 01.04.24 17:36:21Hast du Glück dass ich nur am Handy bin sonst hätte ich dir mal geschrieben wie es im Inneren des Gesundheitssystem aussieht. Wir Hausärzte sind für 85 Prozent aller Fälle ausreichend und eigentlich sollten wir entscheiden wer und warum jemand einen Fachärztlichen Rat braucht. Praktisch muss man zum finanziellen Überleben Abstriche in der Qualität machen und zwar alle Ärzte mit Kassenärztlicher Tätigkeit.Wenn einer meiner Diabetiker immer schlechtere Nieren bekommt bekomme ich nur mit viel Mühe einen Termin beim Nieren Arzt aber der macht zig Routinekontrollen an Gesunden . Er könnte von den wirklich Kranken nämlich nicht leben. Von blutigen Entlassen will ich gar nicht anfangen . Selber hoffe ich auf einen Indianer Tod, auf die andere Seite möglichst nie
12.09.2023
Planen Sie die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG auf weitere Anlageformen und Einkunftsarten auszuweiten?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
Sie haben hier kürzlich erklärt, dass § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG verfassungsgemäß ist. Darunter fallen aber nur Termingeschäfte.
Heute wurde von einem Zertifikate-Boom berichtet:
https://www.n-tv.de/mediathek/sendungen/Zertifikate/Der-unge…
Zertifikate und Optionsscheine fallen nicht unter obige Regelung. Das gilt auch für Aktien, Hochzins-Anleihen, Kryptowährungen,
riskante ETFs und Fonds, Rohstoffe und ähnliches. All diese Anlageformen sind eher riskanter als Termingeschäfte, wenn ich z.B.
an die Wirecard-Aktie denke.
Dazu kommen kritische Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung, bestimmte problembehaftete Geschäftbereiche im gewerblichen und freiberuflichen Bereich und anderes.
Planen oder streben Sie an, aufgrund obiger Problembereiche die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG auf alle diese kritischen Bereiche auszudehnen?
Antwort von Michael Schrodi
SPD • 02.04.2024
Sehr geehrter Herr M.,
ich verweise auf meine Antworten zu diesem Bereich vom 18. und 19.07.2023 und meine Ergänzung von heute.
Die Begründung des Gesetzgebers bei der Einführung der Regelung im Jahr 2020 lautete: "Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Termingeschäfte sind durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in wesentlichem Umfang spekulativ. Es können einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten. Diese Effekte treten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf. Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen. Die Berücksichtigung der Verluste wird nicht generell versagt. Die Verlustnutzung wird zeitlich gestreckt und die Verluste veranlagungsübergreifend berücksichtigt."
Eine Ausweitung über die bestehenden Vorschriften hinaus ist daher nicht beabsichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
Planen Sie die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG auf weitere Anlageformen und Einkunftsarten auszuweiten?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
Sie haben hier kürzlich erklärt, dass § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG verfassungsgemäß ist. Darunter fallen aber nur Termingeschäfte.
Heute wurde von einem Zertifikate-Boom berichtet:
https://www.n-tv.de/mediathek/sendungen/Zertifikate/Der-unge…
Zertifikate und Optionsscheine fallen nicht unter obige Regelung. Das gilt auch für Aktien, Hochzins-Anleihen, Kryptowährungen,
riskante ETFs und Fonds, Rohstoffe und ähnliches. All diese Anlageformen sind eher riskanter als Termingeschäfte, wenn ich z.B.
an die Wirecard-Aktie denke.
Dazu kommen kritische Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung, bestimmte problembehaftete Geschäftbereiche im gewerblichen und freiberuflichen Bereich und anderes.
Planen oder streben Sie an, aufgrund obiger Problembereiche die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG auf alle diese kritischen Bereiche auszudehnen?
Antwort von Michael Schrodi
SPD • 02.04.2024
Sehr geehrter Herr M.,
ich verweise auf meine Antworten zu diesem Bereich vom 18. und 19.07.2023 und meine Ergänzung von heute.
Die Begründung des Gesetzgebers bei der Einführung der Regelung im Jahr 2020 lautete: "Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Termingeschäfte sind durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in wesentlichem Umfang spekulativ. Es können einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten. Diese Effekte treten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf. Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen. Die Berücksichtigung der Verluste wird nicht generell versagt. Die Verlustnutzung wird zeitlich gestreckt und die Verluste veranlagungsübergreifend berücksichtigt."
Eine Ausweitung über die bestehenden Vorschriften hinaus ist daher nicht beabsichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
SPD und Grünen fehlt Respekt vor den Steuerzahlern
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/lindner-sa…
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/lindner-sa…
Interssanter Beitrag. Hier wird kritisiert, dass Gesundheit zur Privatsache "verkommt". Ja was denn sonst??? Meint die grüne Dame etwas, dass das Gesundheitssystem "Sozialisiert" werden müsse a la DDR.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik…
Mit Einem hat Sie aber Recht. Beim Hausarzt bekommt man keine Hilfe. Da wird die Karte durchgeszogen, geschaut ob das Herz noch schlägt und dann auf Wiedersehen. Schließlich besteht eine Hausarztpraxis zu 75% aus Bürokratie. Da kann man sich nicht um "undurchsichtige Fälle " kümmern.
Na mal schauen, ob dieser Beitrag eine Einzelmeinung war oder ob da noch was Größeres kommt.....
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik…
Mit Einem hat Sie aber Recht. Beim Hausarzt bekommt man keine Hilfe. Da wird die Karte durchgeszogen, geschaut ob das Herz noch schlägt und dann auf Wiedersehen. Schließlich besteht eine Hausarztpraxis zu 75% aus Bürokratie. Da kann man sich nicht um "undurchsichtige Fälle " kümmern.
Na mal schauen, ob dieser Beitrag eine Einzelmeinung war oder ob da noch was Größeres kommt.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.510.588 von startvestor am 25.03.24 09:50:33Gutting will reden ,aber wirgendwas hemmt ihn leider noch:
https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=32575802843748…
https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=32575802843748…
Man müsste sich diese Strafverschärfung bei Insider-Trades mal ansehen.
Bei der Bindingsteuer wissen wir ja quasi alles, was wir heute wissen können. Nur in den Kopf von Lothar können wir nicht reinschauen.
Von der Insider-Sache wusste ich nix. Man muss immer eins beachten. Ein Gesetz ist nicht nur eine wegen Sachverhalten geschaffene Regelung. Es gibt immer eine machtpolitische Komponente. Vermutlich dachten die Verschärfer, je härter au die "Reichen" drauf, desto mehr Wählerstimmen von den "Armen" und wenn's nur ein paar sind.
Und man muss auch immer in der eigenen Partei liefern, es warten viele, die den Posten auch wollen.
Bei der Bindingsteuer wissen wir ja quasi alles, was wir heute wissen können. Nur in den Kopf von Lothar können wir nicht reinschauen.
Von der Insider-Sache wusste ich nix. Man muss immer eins beachten. Ein Gesetz ist nicht nur eine wegen Sachverhalten geschaffene Regelung. Es gibt immer eine machtpolitische Komponente. Vermutlich dachten die Verschärfer, je härter au die "Reichen" drauf, desto mehr Wählerstimmen von den "Armen" und wenn's nur ein paar sind.
Und man muss auch immer in der eigenen Partei liefern, es warten viele, die den Posten auch wollen.