Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 7)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 20.05.24 20:05:38 von
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Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG - Ihre Ansicht und welche Aktivitäten werden Sie unternehmen?
Antwort von Ralf Stegner
SPD • 08.04.2024
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung so viel Zeit in Anspruch genommen hat. Wie Sie wissen, bin ich Außenpolitiker und daher in finanzpolitischen Fragen nicht vollumfänglich fachkundig. In diesem Sinne habe ich mich mit den entsprechenden Fachpolitikern auseinandergesetzt und mich bei diesen informiert. Um auf Ihre Fragen inhaltlich einzugehen, würde ich Sie gerne auf die Antworten des finanzpolitischen Sprechers der SPD, Michael Schrodi, auf der Abgeordnetenwatch verweisen. Mir wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt aktuell durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sodass die juristische Klärung abzuwarten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ralf-stegner/fragen…
Antwort von Ralf Stegner
SPD • 08.04.2024
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung so viel Zeit in Anspruch genommen hat. Wie Sie wissen, bin ich Außenpolitiker und daher in finanzpolitischen Fragen nicht vollumfänglich fachkundig. In diesem Sinne habe ich mich mit den entsprechenden Fachpolitikern auseinandergesetzt und mich bei diesen informiert. Um auf Ihre Fragen inhaltlich einzugehen, würde ich Sie gerne auf die Antworten des finanzpolitischen Sprechers der SPD, Michael Schrodi, auf der Abgeordnetenwatch verweisen. Mir wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt aktuell durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sodass die juristische Klärung abzuwarten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ralf-stegner/fragen…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.592.244 von chris-trader am 09.04.24 22:14:25Na das ist doch mal was.
Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Antwort von Albrecht Glaser
AfD • 09.04.2024
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
nach meinem Kenntnisstand und Erleben war es tatsächlich Herr Binding, der als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion dieses Vorhaben befürwortet und verteidigt hat.
Welche SPD-internen oder externen Befürworteter oder Initiatoren es sonst gab, entzieht sich (leider) meiner Kenntnis.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/albrecht-glaser/fra…
Antwort von Albrecht Glaser
AfD • 09.04.2024
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
nach meinem Kenntnisstand und Erleben war es tatsächlich Herr Binding, der als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion dieses Vorhaben befürwortet und verteidigt hat.
Welche SPD-internen oder externen Befürworteter oder Initiatoren es sonst gab, entzieht sich (leider) meiner Kenntnis.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/albrecht-glaser/fra…
Urteile sind ja immer auf den Einzelfall bezogen:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/aufgaben/grundsatz…
Es ist dann die Verwaltung bzw. doch die Politik, die entscheidet, was sie daraus schlußfolgern will.
Die Vorläufigkeit für den Aktienbinding durch Toncar dient der Rechtssicherheit. Sonst müssten ja weiterhin alle Einspruch einlegen und viele taten es bis dahin nicht bzw. würden es auch heute nicht tun und wären benachteiligt.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/aufgaben/grundsatz…
Es ist dann die Verwaltung bzw. doch die Politik, die entscheidet, was sie daraus schlußfolgern will.
Die Vorläufigkeit für den Aktienbinding durch Toncar dient der Rechtssicherheit. Sonst müssten ja weiterhin alle Einspruch einlegen und viele taten es bis dahin nicht bzw. würden es auch heute nicht tun und wären benachteiligt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.590.192 von ValueIn am 09.04.24 16:20:43Jein. So wie ich es verstehe haben BFH-Urteile -im Gegensatz zu FG-Urteilen - eine allgemeine Wirkung. Aktienbindingbescheide sind ja deswegen auch vorläufig. Könnte eine Bestätigung der AdV durch den BFH nicht ähnliche Wirkung haben oder kann man bei AdV-Entscheidungen immer sagen abhängig vom Einzelfall blabla
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.590.168 von ValueIn am 09.04.24 16:18:53
So wie ich es verstanden habe, gilt dass nur für verzinsliche Fremdwährungskonten.
Siehe hier: https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
Man kann also ohne Kenntnis der Kontoart nicht mehr sagen, wie es für ragvestor besteuert wird. Wäre aber eventuell noch ein Altfall mit Vertrauensschutz, wird hier diskutiert:
https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steu…
Bei IBKR gibt es auch auf die Fremdwährungen immer Zinsen, aber erst wenn ein bestimmter Betrag drauf ist, glaube so 10k. Aber ist bei jeder Währung anders.
Wäre dann kein reines Zahlungsverkehrskonto. Durch die Änderung wurde es wirklich nicht einfacher.
Zitat von ValueIn:Zitat von JohnGalt123: Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.
Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.
So wie ich es verstanden habe, gilt dass nur für verzinsliche Fremdwährungskonten.
Siehe hier: https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
Man kann also ohne Kenntnis der Kontoart nicht mehr sagen, wie es für ragvestor besteuert wird. Wäre aber eventuell noch ein Altfall mit Vertrauensschutz, wird hier diskutiert:
https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steu…
Bei IBKR gibt es auch auf die Fremdwährungen immer Zinsen, aber erst wenn ein bestimmter Betrag drauf ist, glaube so 10k. Aber ist bei jeder Währung anders.
Wäre dann kein reines Zahlungsverkehrskonto. Durch die Änderung wurde es wirklich nicht einfacher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.587.900 von coolero am 09.04.24 11:13:08
Nur das Verfassungsgericht kann Bindung kippen, BFH Entscheidung ist daher nur Beiwerk (leider). Die BVG Entscheidung liegt noch in weiter Ferne (leider)
Zitat von coolero: Stimmt. Sieht ja nach Schwarz-rot aus => die Bindingkoalition. Einziger Vorteil für uns, dass Olaf wohl nicht nochmal finanzminister machen würde.
Der BFH wird aber noch in 2024 über die AdV entscheiden - ist nur eine Beschwerde, kein Hauptverfahren. Nichtanwendungserlass kann natürlich später trotzdem noch kommen.
Nur das Verfassungsgericht kann Bindung kippen, BFH Entscheidung ist daher nur Beiwerk (leider). Die BVG Entscheidung liegt noch in weiter Ferne (leider)
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.588.434 von JohnGalt123 am 09.04.24 12:23:34
Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.
Zitat von JohnGalt123: Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.
Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.
Genau so ist es.
Ich vermute ja, viele erklären sowas gar nicht und die Finanzbeamten raffen es eh nicht. Wenn man das FX-Thema komplett durchzieht, z.B. mit einem Konto bei IB, ist es insgesamt viel Arbeit. Aber es gleicht sich an Ende über die Jahre aus, leider hat man nicht nur FX-Gewinne, aber auch nicht nur Verluste.
Es gab übrigens 2022 eine Änderung, BMF v. 19.05.2022, TZ. 131 - s.a. das Eichhorn-Video. FX-Gewinne bei Zinsforderungen und Zinskonten sind nun Kapitaleinkünfte. Wusste ich bis dato nicht. Ständig was neues, niemand blickt da durch.
Ich vermute ja, viele erklären sowas gar nicht und die Finanzbeamten raffen es eh nicht. Wenn man das FX-Thema komplett durchzieht, z.B. mit einem Konto bei IB, ist es insgesamt viel Arbeit. Aber es gleicht sich an Ende über die Jahre aus, leider hat man nicht nur FX-Gewinne, aber auch nicht nur Verluste.
Es gab übrigens 2022 eine Änderung, BMF v. 19.05.2022, TZ. 131 - s.a. das Eichhorn-Video. FX-Gewinne bei Zinsforderungen und Zinskonten sind nun Kapitaleinkünfte. Wusste ich bis dato nicht. Ständig was neues, niemand blickt da durch.
Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.
Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.