Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 8)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 03.06.24 10:22:35 von
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Der sozialistische Ansatz wird sein, weitere Verbote einzuziehen. Das stützt leider nur die Binding-Welt. Am besten Börse ganz verbieten wie in der DDR und den Leuten allgemein vorschreiben, was sie zu tun haben. Freiheit ist böse.
Besser wäre, wenn die Leute vor solchen Käufen verstehen würden, dass die Welt komplex ist. Aber eine 93jährige? Vermutlich hat man die betrogen, aber wie das nachweisen?
Besser wäre, wenn die Leute vor solchen Käufen verstehen würden, dass die Welt komplex ist. Aber eine 93jährige? Vermutlich hat man die betrogen, aber wie das nachweisen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.787.771 von coolero am 15.05.24 11:30:23
Eben- was sollte böse Spekulanten davon abhalten, eine GmbH zu gründen und dort zu traden.
Aber apropos- die Bafin hat bemerkt, das Emittentenprodukte wohl nicht so ganz koscher sind und prüft.
https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/finanzaufsicht-bafin-ueb…
Zitat von coolero: Wieso? Sozialabgaben auf Kapitalertragssteuer haben nichts mit GmbHs etc. zu tun.
Eben- was sollte böse Spekulanten davon abhalten, eine GmbH zu gründen und dort zu traden.
Aber apropos- die Bafin hat bemerkt, das Emittentenprodukte wohl nicht so ganz koscher sind und prüft.
https://www.wiwo.de/finanzen/boerse/finanzaufsicht-bafin-ueb…
Frei hält für die AKW-Leaks einen U-Ausschuss für denkbar:
https://youtu.be/kjxjbF8YaUw?si=lBWqmatUs5ujR7Zq
Also dann wäre schon eine Frage an ihn angebracht, ob das auch für den Binding-Skandal gilt? Obiger U-Ausschuss würde doch Scholz auch nicht schonen.
https://youtu.be/kjxjbF8YaUw?si=lBWqmatUs5ujR7Zq
Also dann wäre schon eine Frage an ihn angebracht, ob das auch für den Binding-Skandal gilt? Obiger U-Ausschuss würde doch Scholz auch nicht schonen.
Wieso? Sozialabgaben auf Kapitalertragssteuer haben nichts mit GmbHs etc. zu tun.
Ich denke der CDA zeigt wo die Zukunft (leider) hingeht. Juristische Personen werden durch Lobbyismus aus Amerika geschützt. Die wollen schließlich ihre Dividenden. Dagegen werden in DE ansäßige Privatpersonen weiter zur Kasse gebeten. Ob die CDU damit tatsächlich Wähler gewinnt, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlich nur heiße Luft, um sich innerparteilich irgendwie zu profilieren.
Ich denke der CDA zeigt wo die Zukunft (leider) hingeht. Juristische Personen werden durch Lobbyismus aus Amerika geschützt. Die wollen schließlich ihre Dividenden. Dagegen werden in DE ansäßige Privatpersonen weiter zur Kasse gebeten. Ob die CDU damit tatsächlich Wähler gewinnt, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlich nur heiße Luft, um sich innerparteilich irgendwie zu profilieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.785.104 von chris-trader am 14.05.24 23:55:10
Es gibt keinen Grund, warum ein Mensch, der von einem Teilzeitjob und den Mieteinnahmen seiner geerbten vier Häuser lebt, weniger Sozialabgaben zahlen muss, als jemand, der Vollzeit arbeitet und keine Mieteinnahmen hat“,
LOL- ich fürchte, das geht nach hinten los. Was würde wohl passieren, wenn der Staat auf Immobilien eine Vermögenssteuer/Lastenausgleich legt und auf
Mieteinnahmen noch Sozialabgaben draufschlägt?
Würden die Vermieter diese Kosten nicht umlegen?
Und wie sollen
Immobilien-GmbHs etc. denn Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Denn dann müssten ja alle juristischen Personen.....
Die sollten mit ihren Wünschen sehr aufpassen, sonst tingeln sie wie die FDP ganz schnell bei 5%.
Zitat von chris-trader: Oder CDA?
"Für die Sozial- versicherungsabgaben sollen künftig alle Einnahmen herangezogen werden, die innerhalb des Jahres auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger landen. Neben dem Arbeitnehmergehalt sollen auch Einkünfte aus Kapital, Mieten und Selbstständigkeit unter die Beitragspflicht fallen. Sie erhoffen sich davon, die Beitragssätze von derzeit knapp über 40 Prozent auf perspektivisch 27,6 Prozent absenken zu können."
https://www.cda-bund.de/aktuelles/immer-weniger-netto/
Es gibt keinen Grund, warum ein Mensch, der von einem Teilzeitjob und den Mieteinnahmen seiner geerbten vier Häuser lebt, weniger Sozialabgaben zahlen muss, als jemand, der Vollzeit arbeitet und keine Mieteinnahmen hat“,
LOL- ich fürchte, das geht nach hinten los. Was würde wohl passieren, wenn der Staat auf Immobilien eine Vermögenssteuer/Lastenausgleich legt und auf
Mieteinnahmen noch Sozialabgaben draufschlägt?
Würden die Vermieter diese Kosten nicht umlegen?
Und wie sollen
Immobilien-GmbHs etc. denn Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Denn dann müssten ja alle juristischen Personen.....
Die sollten mit ihren Wünschen sehr aufpassen, sonst tingeln sie wie die FDP ganz schnell bei 5%.
Tillmann wäre auch denkbar. Und eben Anhänger von Genosse Günther.
Ich hoffe Gutting und Güntzler antworten dazu auf FB. Ansonsten wären Nachfragen auf AW nötig bzw. die gleiche Frage auf AW an einige andere Unionsabgabgeordnete wie Güntzler, Gutting etc.
Ich hoffe Gutting und Güntzler antworten dazu auf FB. Ansonsten wären Nachfragen auf AW nötig bzw. die gleiche Frage auf AW an einige andere Unionsabgabgeordnete wie Güntzler, Gutting etc.
Wahrscheinlich meint er die Brinkhausfraktion. Von denen, die damals Binding (aktiv) zugestimmt haben, sitzen immer nich viele im Bundestag. Die würden gegen ihr eigenes Gesetz stimmen. Lieber brechen sie die Verfassung, als das sie ihr Gesicht verlieren.
Gehört Heilmann vielleicht selber dazu? Schließlich wird sonst schnell die Geschlossenheit der Fraktion betont, aber bei Binding soll es auf einmal Abweichler geben, na klar...
Gehört Heilmann vielleicht selber dazu? Schließlich wird sonst schnell die Geschlossenheit der Fraktion betont, aber bei Binding soll es auf einmal Abweichler geben, na klar...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.785.104 von chris-trader am 14.05.24 23:55:10Na, dann müsste ja der Lothar für sein Mietshaus Sozialversicherungsbeitrage abdrücken. Das wird dann eher nicht kommen.... Aber schon erstaunlich, dass in der CDU linke Umverteilungsphantasien geträumt werden. Da kann man in Thüringen auch locker mit BSW und Bodo Ramelow ein Bündnis schmieden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.784.402 von startvestor am 14.05.24 21:15:25Bei Günther und Wüst würde es mich nicht wundern wenn die dabei wären.
Oder CDA?
"Für die Sozial- versicherungsabgaben sollen künftig alle Einnahmen herangezogen werden, die innerhalb des Jahres auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger landen. Neben dem Arbeitnehmergehalt sollen auch Einkünfte aus Kapital, Mieten und Selbstständigkeit unter die Beitragspflicht fallen. Sie erhoffen sich davon, die Beitragssätze von derzeit knapp über 40 Prozent auf perspektivisch 27,6 Prozent absenken zu können."
https://www.cda-bund.de/aktuelles/immer-weniger-netto/
Oder CDA?
"Für die Sozial- versicherungsabgaben sollen künftig alle Einnahmen herangezogen werden, die innerhalb des Jahres auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger landen. Neben dem Arbeitnehmergehalt sollen auch Einkünfte aus Kapital, Mieten und Selbstständigkeit unter die Beitragspflicht fallen. Sie erhoffen sich davon, die Beitragssätze von derzeit knapp über 40 Prozent auf perspektivisch 27,6 Prozent absenken zu können."
https://www.cda-bund.de/aktuelles/immer-weniger-netto/
Eine wirklich schockierende Antwort:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-heilmann/fra…
Sicherlich: es ist möglich, dass das Bundesverfassungsgericht bei Zustimmung von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes entscheidet, allerdings ist das ein enorm komplexer Weg, das Gesetz zu reformieren. Zwar hat die CDU/CSU-Fraktion einen Stimmanteil von etwas über 26% im Deutschen Bundestag, es ist allerdings enorm unwahrscheinlich, dass einem solchen Antrag alle Mitglieder der Fraktion dem Antrag beitreten würden - danach ist immer noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alles andere als sicher. Denn die Frage ist verfassungsrechtlich und auch in unserer Fraktion umstritten und ich habe mich nicht gründlich damit befasst. Meine Spezialgebiete sind Staatsmodernisierung sowie Klima und Energie, was mich mehr als auslastet.
Insofern besteht gegenwärtig keine Aussicht, ein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG einzuleiten. Nach meinem Wissen sind allerdings bereits Klagen gegen diesen Satz EStG erhoben, die schlussendlich die Frage in Karlsruhe vorlegen werden.
Dem müssen wir nachgehen. Was sind das für pro-Binding-Leute in der Union?
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-heilmann/fra…
Sicherlich: es ist möglich, dass das Bundesverfassungsgericht bei Zustimmung von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes entscheidet, allerdings ist das ein enorm komplexer Weg, das Gesetz zu reformieren. Zwar hat die CDU/CSU-Fraktion einen Stimmanteil von etwas über 26% im Deutschen Bundestag, es ist allerdings enorm unwahrscheinlich, dass einem solchen Antrag alle Mitglieder der Fraktion dem Antrag beitreten würden - danach ist immer noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alles andere als sicher. Denn die Frage ist verfassungsrechtlich und auch in unserer Fraktion umstritten und ich habe mich nicht gründlich damit befasst. Meine Spezialgebiete sind Staatsmodernisierung sowie Klima und Energie, was mich mehr als auslastet.
Insofern besteht gegenwärtig keine Aussicht, ein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG einzuleiten. Nach meinem Wissen sind allerdings bereits Klagen gegen diesen Satz EStG erhoben, die schlussendlich die Frage in Karlsruhe vorlegen werden.
Dem müssen wir nachgehen. Was sind das für pro-Binding-Leute in der Union?