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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
    Beiträge: 14.132
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      schrieb am 06.05.24 10:49:38
      Beitrag Nr. 14.132 ()
      Die letzte Aktualisierung der großen Liste muss so Mitte Januar gewesen sein. Ich wollte längst wieder anpassen - so viel neues gibt's aber nicht - bin aber bisher nicht dazu gekommen.

      Für die Steuererklärung ist es aber simpel. Du solltest alles korrekt angeben, also auch die TG-Verluste in Zeile 14 oder 24 der Anlage KAP, welche NICHT bei den Kapitalerträgen (Zeile 7 etc.) abgezogen werden dürfen.
      Avatar
      schrieb am 06.05.24 10:09:10
      Beitrag Nr. 14.131 ()
      Frage an alle persönlich Betroffenen !
      Gibt es irgendeine neue Reaktion durch ein Finanzamt ?
      Meine Steuererklärung 2022 ist - bis auf die Erklärung zur Bindingsteuer-fertig und der Abgabezeitpunkt rückt näher...
      @Startvestor
      deine Vorgehensanleitung werde ich nutzen, muss sie aber nochmal suchen ;-)
      Avatar
      schrieb am 02.05.24 17:08:27
      Beitrag Nr. 14.130 ()
      Ist imho sinnFrei weitere Fragen zu stellen, mehr kommt da nicht.
      Für mich ist die CDU erst wieder wählbar wenn sie sich gegen das linke Binding Bollwerk durchsetzt und ihre Schuld egalisiert.
      Bis dahin wird sie schön ignoriert auf den Wahlzetteln. :p
      Avatar
      schrieb am 02.05.24 16:18:18
      Beitrag Nr. 14.129 ()
      Frei war damals sicher nicht im engeren Zirkel. Aber ich befürchte auch, man fängt schon wieder an, sich bei der SPD einzuschleimen, als Koalitionspartner 2025. Söder setzt auf Pistorius, auch wenn's v.a eine Finte ist. Scholz ist dann aber weg, das stimmt.

      Und so will Frei wohl nicht zu hart schießen. Er hätte nämlich auch schreiben können:

      Ich habe bei unseren Fachpolitikern nachgefragt. Ja, Lothar Binding ist verantwortlich. Wir werden den Verfassungsbruch aufklären, notfalls per Untersuchungsausschuss.

      Macht er nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.05.24 15:24:22
      Beitrag Nr. 14.128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.718.701 von startvestor am 02.05.24 12:26:37
      Zitat von startvestor: Danke. Bin gespannt, was der Frei noch liefert.


      Nix.
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/frage…

      Wie Horst schon schrieb, der Wahlkampf beginnt.

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      Avatar
      schrieb am 02.05.24 12:26:37
      Beitrag Nr. 14.127 ()
      Danke. Bin gespannt, was der Frei noch liefert.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.05.24 12:08:23
      Beitrag Nr. 14.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.707.946 von startvestor am 30.04.24 13:29:30Frage ist raus.
      Avatar
      schrieb am 01.05.24 23:48:52
      Beitrag Nr. 14.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.707.868 von chris-trader am 30.04.24 13:17:51Na, da merkt man doch, dass gerade Wahlkampf ist und man sich profilieren muß. Das ist immerhin die erste konstruktive Antwort (ohne die Tillmannschen Textbausteine: "Dank der Hartnäckigkeit der Union...... blaba) der CDU, die es schließlich verbockt hat.

      Interessant, dass der Name Lothar Binding nicht fällt, jedoch der des Bundesschlumpfes..... Soso, Olaf wollte ein Steuerschlupfloch schließen??? Häh?? Indem man Futures für Kleinanleger verbietet..... Interessant, Brinkhaus meinte damals, dass die Sozen wichtige andere Gesetze blockieren wollten und jetzt kommt Herr Frei wie Kai aus der Kiste mit unserem Bundesolaf, der ein Steuerschlupfloch schließen wollte. Ich meine, sind mit Tillman und Guttig im Finanzauschuss nicht Steuerberater gewesen, die das hätten im Vorfeld abräumen konnten. Jetzt stellt man fest: "Im Nachgang hat sich diese Behauptung nicht bestätigt."

      Also ich weiß nicht, ob man die Union da erst nehmen kann. Fritze Merz als alter Blackrock Grupie hat sicher kein Interesse, dass Kleinanleger ein breiteres Sprektrum an Finanzanlagen/produkten bekommen. Besser alles in ETF von der Blackrockbude. Von den 0,1% Verwaltungsgebühr kann man fürstlich leben, da das ja bestimmt schon die KI macht :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 30.04.24 13:36:33
      Beitrag Nr. 14.124 ()
      Folgende weitere Folgefragen an Frei würden sich anbieten:

      Was ist mit Steuerschlupfloch gemeint?
      Gibt's Zitate, wonach auch das Lindner-BMF noch diese Binding-Propaganda verbreitet.

      Kurz noch inhaltlich dazu. Die Bindingsteuer hat einen Definitiv-Effekt, nix mit Streckung. Die nötige Anerkennung von Totalverlusten hat der BFH mehrfach eingefordert.
      Avatar
      schrieb am 30.04.24 13:29:30
      Beitrag Nr. 14.123 ()
      Ganz gute Antwort. Bei Frei könnte man nachhaken, z.B. mit unserer Wegbereiter- Frage
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.04.24 13:17:51
      Beitrag Nr. 14.122 ()
      27.04.2024
      § 20 Abs. 6 S.5 EStG Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Sehr geehrter Herr Frei, laut Urteil Finanzgericht RP gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Wie stehen Sie dazu?

      Antwort von Thorsten Frei
      CDU • 29.04.2024

      Sehr geehrte Frau S.,

      diese Ansicht teilen wir als CDU und CSU. Zwar haben wir 2019 gemeinsam mit der SPD die Verlustabzugsbeschränkung des § 20 Abs. 6 S. 5 EStG bei Verlusten aus Termingeschäften eingeführt. Der damalige Bundesfinanzminister Scholz und die SPD erläuterten uns damals, dass damit ein Steuerschlupfloch geschlossen werde. :rolleyes: Im Nachgang hat sich diese Behauptung nicht bestätigt.

      Wir gehen davon aus, dass die Regelung verfassungswidrig ist und haben seither stets darauf gedrängt, sie wieder zu streichen. 2020 konnten wir die SPD immerhin dazu bewegen, die Verlustabzugsbeschränkung zumindest zu verdoppeln, so dass zumindest 20.000 Euro Verluste anerkannt werden. Dies ist immer noch viel zu wenig, mehr ließ sich damals aber nicht durchsetzen.

      Das Bundesfinanzministerium indes behauptet noch immer, dass die Regelung verfassungskonform sei. Die zeitliche Streckung der Verlustverrechnung begegne (wie bei § 10d, str.) keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit finale Effekte im Rahmen zulässiger Typisierung vernachlässigt werden können. Wenn es dem Gesetzgeber freistehe, Verluste beim Wertloswerden bestimmter Finanzanlagen unberücksichtigt zu lassen, was zumindest der hergebrachten Dogmatik der Überschusseinkünfte entsprach (Nichtberücksichtigung der Vermögensebene; vgl. BT-Drs. 19/13436 S. 113), von der der Gesetzgeber mit Einführung der Abgeltungsteuer entgegen anderslautenden Behauptungen zumindest nicht willentlich vollständig abgerückt sei, stehe es ihm auch frei, die Verluste aus solchen Ereignissen zwar anzuerkennen, sie aber nicht sofort in voller Höhe wirksam werden zu lassen.

      Uns sind inzwischen einige Fälle bekannt, in der die Verlustabzugsbeschränkung dazu geführt hat, dass empfindliche Steuernachzahlungen anfielen. Deshalb drängen wir als Fraktion darauf, die Verlustabzugsbeschränkung ersatzlos zu streichen. Eine Befassung durch den Bundesfinanzhof wäre angezeigt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thorsten Frei

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/frage…
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      Avatar
      schrieb am 27.04.24 13:58:32
      Beitrag Nr. 14.121 ()
      "Reine Spekulationsgewinne" - oh wie böse. Jede Investition ist eine Spekulation ob's klappt.

      Diesen Sozen sind halt Sozialisten, man will nur den Weg nicht direkt gehen. Ich glaube, China ist für viele dort doch irgendwie vorbildlich. Man ekelt sich zwar, aber diese vielen China. Milliardäre - würde man auch gerne nehmen.

      Dabei sind die Chinesen als Zocker bekannt. Nee, alles Seifenblasen. Man meint mit "Zocker" nur die "anderen Zocker, man ist neidisch und hätte gern deren Geld.
      Avatar
      schrieb am 27.04.24 13:40:32
      Beitrag Nr. 14.120 ()
      21.04.2024
      Wie stehen Sie zu den Plänen des Kanzlers und des Seeheimer Kreises, private Investitionen in die Wirtschaft zu fördern?

      Sehr geehrte Frau Machalet,
      dass weite Teile Ihrer Partei dem Kapitalmarkt nicht gerade positiv gegenüberstehen, ist wohl keine Übertreibung. Gesetzliche Regelungen wie die "Binding-Steuer" oder die Pläne für eine Aktiensteuer senden ein klares Signal an die Anleger: Wer Geld in Aktien steckt, hat anscheinend zu viel übrig.
      Dass es sich bei den "Zockern" vielfach um normale Bürger handelt, die ihr bereits versteuertes Geld langfristig anlegen, um Vermögen aufzubauen und für das Alter vorzusorgen, wird leider völlig verkannt. Ich frage mich wirklich, wie angesichts dieser anlegerfeindlicher Grundeinstellung die Pläne des Bundeskanzlers oder des Seeheimer Kreises, mit dringend benötigten privaten Investitionen die Wirtschaft anzukurbeln, umgesetzt werden sollen.

      Antwort von Tanja Machalet
      SPD • 26.04.2024

      Investitionen in unsere Wirtschaft schaffen und sichern Arbeitsplätze. Die Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz fördert ein Klima in Deutschland, dass Anreize für nachhaltige Investitionen in die Wirtschaft schafft.
      Das gilt auch für die Anlage in Aktien. Reine Spekulationsgewinne allerdings müssen steuerrechtlich angemessen erfasst werden.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tanja-machalet/frag…

      :D
      Avatar
      schrieb am 27.04.24 09:39:48
      Beitrag Nr. 14.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.692.526 von startvestor am 26.04.24 18:22:39TJa, so ist leider die Denke der 'Konservativen' im Land; einfach keine Macher.

      Habeck lässt Dokumente frisieren, um für seine Wählerschaft mit allen Mitteln zu liefern. Große Teile der Konservativen denken ernsthaft, dass er dafür negativ belangt werden könnte. Die Leute haben immer noch nichts verstanden. Er wird dafür von seiner Wählerschaft verehrt und das sogar mit Recht. Schließlich kämpft er für sie, während wir von unseren Leuten täglich auf dem 'Altar der bürgerlichen Vernunft und vertraulichen Zusammenarbeit' geopfert werden.
      Avatar
      schrieb am 26.04.24 18:22:39
      Beitrag Nr. 14.118 ()
      Manomann. Toncar hat doch die Dokumente im BMF bzgl. Binding gelesen. Der weiß Bescheid. Wenn er wenigstens schreiben würde, ich darfs leider nicht sagen.

      Und bzgl. der Fragdenstaat-Anfrage sagt keiner was. Ich weiß eh, wer die von uns gestellt hat - verrate aber nix. Ist nur ein Indiz, was ich hier sehe, aber m.E. eindeutig. Soll aber keine Kritik an dem User sein, überhaupt nicht. Mehr darf ich nicht dazu schreiben, sonst verrate ich ihn.

      Wir bräuchten halt einen Neustart. Aber ich mache das nicht, bin zu exponiert.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.04.24 15:48:46
      Beitrag Nr. 14.117 ()
      24.03.2024
      Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?


      Antwort von Florian Toncar
      FDP • 26.04.2024

      Sehr geehrter Herr M.,

      vielen Dank für Ihre Frage nach den Wegbereitern für die Einschränkung der Verlustverrechnung auf Termingeschäfte.

      Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes hat ihren Ursprung in einem Änderungsantrag zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“, den die damaligen Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU in der von Ihnen angesprochenen Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages eingebracht haben. Diese beiden Fraktionen sind es daher, die in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für diese Regelung tragen. Welche Rolle einzelne Personen bei der Genese dieses Änderungsantrages gespielt haben, können nur diese beiden Fraktionen selbst beantworten. Ich habe keine näheren Einblicke in deren interne Entscheidungsprozesse. Ich erinnere mich allerdings noch gut daran, dass ich mich im Finanzausschuss des Bundestages seinerzeit vehement gegen diesen Änderungsantrag ausgesprochen habe.

      Wir Freie Demokraten haben gegen diesen Änderungsantrag gestimmt und werden uns weiterhin dafür einsetzen, diese Regelung wieder abzuschaffen.

      In diesem Sinne verbleibe ich
      mit freundlichen Grüßen

      Florian Toncar

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…
      Avatar
      schrieb am 24.04.24 10:19:52
      Beitrag Nr. 14.116 ()
      In der Sache nichts neues aber ich denke trotzdem interessant.

      https://www.private-banking-magazin.de/begrenzte-verrechnung…
      Avatar
      schrieb am 23.04.24 15:17:07
      Beitrag Nr. 14.115 ()
      Hat der Justizminister natürlich nicht selber geschrieben. Aber armselig, dass sein Mitarbeiter die alte Fassung des Satz 5 (Aktienbinding) nicht vom neuen Satz 5 (Bindingsteuer) unterscheiden kann. Zeigt aber auch, wie schlecht hier recherchiert wurde.
      Avatar
      schrieb am 23.04.24 14:06:49
      Beitrag Nr. 14.114 ()
      17.08.2023
      Sehr geehrter Herr Buschmann, wie ist der Sachstand bezüglich der Abschaffung des §20 Abs. 6 S.5 EStG, der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte?

      Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier einen aktuellen Stand geben könnten und warum und vom welcher Partei die Abschaffung dieses Gesetzes blockiert wird.

      Dieses Gesetz schützt mich nicht als Privatanleger, sondern bedroht mich mit einer Insolvenz, wenn ich die Tätigkeiten an der Börse weiterführe. Ich zahle Steuern auf meine Verluste, wie kann dies bitte logisch erklärt werden? In keinem Land auf dieser Welt gibt es eine solche Regelung.

      Ich wäre Ihrer Partei sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema weiterhin verstärkt widmen könnten, da dies für viele Menschen in Deutschland eine Haupteinkommensquelle darstellt.

      Vielen Dank


      Antwort von Marco Buschmann
      FDP • 23.04.2024

      Sehr geehrter Herr K.,

      haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Als Freie Demokraten setzen wir uns für die Verbesserung der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein.

      Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesfinanzhofs, der § 20 Abs. 6 S. 5 des Einkommensteuergesetzes für verfassungswidrig hält, über die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu entscheiden. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanzhof anschließt, darf dieser Satz nicht mehr angewendet werden.

      Freundliche Grüße

      Dr. Marco Buschmann MdB

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fra…
      Avatar
      schrieb am 21.04.24 17:49:45
      Beitrag Nr. 14.113 ()
      Die Aussagen Bindings sind da ja um einiges härter gewesen. M.E. fällt das alles unter Meinungsfreiheit, aber gern kann Mal wer die Rechtslage dazu aufdröseln.

      Ich finde die Mitwirkung an der Entstehung des verfassungswidrigen Gesetzes und das daran festhalten für strafrechtlich relevanter. Leider heißt es da dann immer, Politiker dürfen sowas.
      Avatar
      schrieb am 21.04.24 13:42:43
      Beitrag Nr. 14.112 ()
      Strafrechliche Relevant von Aussage von Herrn Schrodi
      Hallo zusammen,

      ich frage mich schon seit längerem ob folgende Aussage von Herrn Schrodi im Zusammenhang mit Termingeschäften strafrechlich relevant ist:

      "Solche spekulativen Zwecke sollten nach unserer Auffassung im Verlustfalle nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen."

      Ich denke dabei an § 186 StGB wegen übler Nachrede. Er behauptet nachweislich etwas was nicht stimmt und das als öffentlicher Funktionsträger.

      Richtig ist, dass Verluste in Zusammenhang mit Termingeschäften nicht (auch nicht teilweise) in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Sie konnten lediglich durch das Nettoprinzip die Steuerabgabe mindern (alte Regelung).

      Vielleicht kann das hier jeamand fachlich beurteilen.

      Vielen Dank!

      (Quelle der Aussage:
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
      Avatar
      schrieb am 20.04.24 13:43:56
      Beitrag Nr. 14.111 ()
      Wo die SPD den Steuerhebel ansetzen würde
      Von Michael Schrodi

      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wo-die-spd-den-steuer…
      Avatar
      schrieb am 17.04.24 14:40:22
      Beitrag Nr. 14.110 ()
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 13:55:55
      Beitrag Nr. 14.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.388 von ValueIn am 10.04.24 19:59:41Vielen Dank für alle Antworten. Ja, es handelt sich um ein verzinsliches Konto. In gewisser Weise ist es einfacher (logisch?), da alles Teil eines Kontos ist, auf dem sich Aktien, Bargeld usw. befinden. Auch Zinsen waren teilweise ein Beweggrund für den Wechsel des Geldes in USD.

      Und es handelt sich nicht um einen separaten Währungsgewinn/-verlust aufgrund einer Immobilientransaktion im Ausland, den wir beispielsweise auszugleichen versuchen.

      Vielen Dank für diesen Link @JohnGalt123 : https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 13:48:16
      Beitrag Nr. 14.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.388 von ValueIn am 10.04.24 19:59:41Vielen Dank für alle Antworten. Ja, es handelt sich um ein verzinsliches Konto. In gewisser Weise ist es einfacher (logisch?), da alles Teil eines Kontos ist, auf dem sich Aktien, Bargeld usw. befinden.
      Und es handelt sich nicht um einen separaten Währungsgewinn/-verlust aufgrund einer Immobilientransaktion im Ausland, den wir beispielsweise auszugleichen versuchen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.24 23:31:12
      Beitrag Nr. 14.107 ()
      Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?


      Antwort von Kay Gottschalk
      AfD • 12.04.2024

      Sehr geehrter Herr M.,

      durch das Jahressteuergesetz 2020 erfolgte die Änderung im Einkommensteuergesetzes (§ 20 Absatz 6), dass die jährliche Verlustverrechnung für Termingeschäfte auf 20.000 Euro begrenzt wird. Zu genanntem Gesetz haben ich und meine Fraktion den Antrag 19/25304 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925304.pdf) in das Plenum des Deutschen Bundestag eingebracht. Leider wurden dieser und weitere konstruktive Vorschläge unsererseits abgelehnt.

      Alles Weitere dazu finden Sie unter folgendem Link:

      https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7490637#url=L21lZ…

      Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss. Dieses Gesetz hat die Große Koalition bestehend aus CDU und SPD mithilfe des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, unserem heutigen Bundeskanzler eingeführt. Dies belegen u. a. Zeitungsberichte, wie der vom vom Wallstreet-Online am 20.12.2019: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12011406-anti-anl…

      Weitere Nachfragen meinerseits an die Bundesregierung zu dieser Thematik finden Sie hier:

      https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/evaluat…

      https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/16236/

      Weitere Quellen finden Sie hier:

      https://www.mazars.de/ueber-uns/aktuelles/presse-medien/news…

      https://finanzmarktwelt.de/olaf-scholz-und-der-grosse-steuer…

      https://www.ey.com/de_de/tax/die-crux-mit-der-neuen-verlustv…


      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…
      Avatar
      schrieb am 10.04.24 19:59:41
      Beitrag Nr. 14.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.590.291 von JohnGalt123 am 09.04.24 16:34:48
      Zitat von JohnGalt123:
      Zitat von ValueIn: ...

      Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.


      So wie ich es verstanden habe, gilt dass nur für verzinsliche Fremdwährungskonten.
      Siehe hier: https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
      Man kann also ohne Kenntnis der Kontoart nicht mehr sagen, wie es für ragvestor besteuert wird. Wäre aber eventuell noch ein Altfall mit Vertrauensschutz, wird hier diskutiert:
      https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steu…

      Bei IBKR gibt es auch auf die Fremdwährungen immer Zinsen, aber erst wenn ein bestimmter Betrag drauf ist, glaube so 10k. Aber ist bei jeder Währung anders.
      Wäre dann kein reines Zahlungsverkehrskonto. Durch die Änderung wurde es wirklich nicht einfacher.


      Was Du schreibst ist richtig. Allerdings macht es wohl wenig Sinn 100K USD auf einem unverzinsten Devisenkonto liegen zu lassen wenn es denn überhaupt eins gibt. Dein GV im Aktientrading ist immer im VVT sonstige seit der Änderung und das wird wohl den Großteil ausmachen. Ich habe schon diverse Erklärungen dazu gemacht und das FA war auch immer der Meinung alles in den VVT sonstige zu packen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.04.24 01:21:18
      Beitrag Nr. 14.105 ()
      Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG - Ihre Ansicht und welche Aktivitäten werden Sie unternehmen?

      Antwort von Ralf Stegner
      SPD • 08.04.2024

      Sehr geehrter Herr S.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung so viel Zeit in Anspruch genommen hat. Wie Sie wissen, bin ich Außenpolitiker und daher in finanzpolitischen Fragen nicht vollumfänglich fachkundig. In diesem Sinne habe ich mich mit den entsprechenden Fachpolitikern auseinandergesetzt und mich bei diesen informiert. Um auf Ihre Fragen inhaltlich einzugehen, würde ich Sie gerne auf die Antworten des finanzpolitischen Sprechers der SPD, Michael Schrodi, auf der Abgeordnetenwatch verweisen. Mir wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt aktuell durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sodass die juristische Klärung abzuwarten ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ralf Stegner

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ralf-stegner/fragen…
      Avatar
      schrieb am 10.04.24 01:05:44
      Beitrag Nr. 14.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.592.244 von chris-trader am 09.04.24 22:14:25Na das ist doch mal was.
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 22:14:25
      Beitrag Nr. 14.103 ()
      Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

      Antwort von Albrecht Glaser
      AfD • 09.04.2024

      Sehr geehrter Herr Fragesteller,

      nach meinem Kenntnisstand und Erleben war es tatsächlich Herr Binding, der als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion dieses Vorhaben befürwortet und verteidigt hat.

      Welche SPD-internen oder externen Befürworteter oder Initiatoren es sonst gab, entzieht sich (leider) meiner Kenntnis.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/albrecht-glaser/fra…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen