checkAd

    Verpfändung bzw. Verleihung von Aktien im Depot bei einer Bank - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.20 13:26:36 von
    neuester Beitrag 29.03.20 22:47:11 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.321.820
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.111
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.03.20 13:26:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      In der FAZ von heute gibt es einen Beitrag mit dem Titel "Schutzschirm mit Schwächen", in dem es um die Sicherung von Ansprüchen beim Zusammenbruch einer Bank geht. Da erfahre ich (zu meiner Überraschung), dass es einen Schutzumfang von maximal 20000€ (ein echter Witz!) gibt, wenn die zusammengebrochene Bank nicht mehr in der Lage ist, die bei ihr deponierten Wertpapiere herauszugeben.
      Aus dem Artikel entnehme ich weiterhin, dass die Banken "die von ihnen verwahrten Wertpapiere verpfänden oder verleihen" können. Wie kann es sein, dass die Bank - ohne meine Wissen und ohne meine Zustimmung - Wertpapiere aus meinem Besitze verpfänden oder verleihen kann? Kann ich vielleicht auch den Mercedes meines Nachbarn verpfänden?
      Weiß jemand etwas Genaueres dazu?
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.03.20 13:51:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.007.511 von quotiks am 14.03.20 13:26:36
      Zitat von quotiks: Wie kann es sein, dass die Bank - ohne meine Wissen und ohne meine Zustimmung - Wertpapiere aus meinem Besitze verpfänden oder verleihen kann?


      Steht meinst in den AGB ... aber nicht jeder Broker verleiht Aktien seiner Kunden. Beim sBorker habe ich diesbezüglich mal nachgefragt, weil ich das auch in den AGB eines anderen Brokers gelesen habe, aber die vom sBorker machen das anscheinend nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.03.20 15:24:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.007.511 von quotiks am 14.03.20 13:26:36Leider hast du keinen Link zu dem Artikel gepostet; über Goggel habe ich ihn nicht gefunden und weiß damit nicht so richtig, was dort drinsteht.

      Zunächst einmal sind deine Wertpapiere, die du in deinem Depot hast, Sondervermögen. Im Falle der Insolvenz der Depotbank fallen diese Wertpapiere nicht in die Insolvenzmasse, sondern werden dir ausgehändigt.

      Diese 20.000 Euro beziehen sich auf den Fall, dass die Bank diese Papiere irgendwie verliehen hat und sie nicht wiederbekommt und dir damit auch nicht aushändigen kann.


      >>Aus dem Artikel entnehme ich weiterhin, dass die Banken "die von ihnen verwahrten Wertpapiere verpfänden oder verleihen" können. Wie kann es sein, dass die Bank - ohne meine Wissen und ohne meine Zustimmung - Wertpapiere aus meinem Besitze verpfänden oder verleihen kann?<<

      Ich weiß ja nicht, was im Artikel steht, aber genau das ist eben nicht möglich. Die §§ 12 und 34 des Depotgesetzes verbieten einem Kreditinstitut die Verfügung über Wertpapiere der Kunden ohne deren Wissen.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.03.20 18:30:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.008.225 von JuliaPapa am 14.03.20 15:24:38Das, was ich in Gänsefüßchen eingeschlossen habe, ist - wie es sich gehört - ein exaktes Zitat aus dem Artikel.
      Ich bin altmodisch, d.h. ich habe die Papierausgabe der Zeitung gelesen; mit einem link kann ich deshalb nicht dienen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.03.20 18:54:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.009.368 von quotiks am 14.03.20 18:30:26Hier doch noch ein link:

      https://fazarchiv.faz.net/fazSearch/index/searchForm?q=schut…

      Da ist der Artikel aufgelistet. Für einen € kann man ihn lesen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.03.20 22:16:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.008.225 von JuliaPapa am 14.03.20 15:24:38@ JuliaPapa: "Die §§ 12 und 34 des Depotgesetzes verbieten einem Kreditinstitut
      die Verfügung über Wertpapiere der Kunden ohne deren Wissen.
      "

      Danke für diese interessante Information (Bekanntlich erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung).
      Wenn die Bank nicht kriminell / bertrügerisch handelt (was man ja leider auch nicht generell ausschließen kann), kann also definitiv nichts passieren.
      Das Gesetz (§12) widerspricht übrigens eindeutig der Behauptung von Chris_M ("Steht meinst in den AGB ...), denn ohne explizite Zustimmung des Bankkunden zu jedem einzelnen Verpfändungsvorgang, darf die Bank die bei ihr verwahrten Wertpapiere nicht verpfänden (weitere Einschränkungen s. §12 des o.g. Gesetzes).
      Mit den AGBs kann sich die Bank dieses Recht nicht verschaffen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.03.20 23:16:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.010.535 von quotiks am 14.03.20 22:16:24Was Chris_M - so glaube ich - meint, ist Nr. 14 der AGB, das sogenannte AGB-Pfandrecht.

      Das lässt sich die Bank einräumen, um im Falle von Schulden Wertpapiere oder Kontoguthaben pfänden zu können. Das geschieht dann mit vorheriger Androhung und so weiter.

      Damit ist nicht gemeint, dass die Bank einfach so deine Wertpapiere nehmen und verleihen kann, denn das verbietet ja das Gesetz.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.20 07:44:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.010.781 von JuliaPapa am 14.03.20 23:16:24Dein Hinweis hat mich veranlasst, mal wieder etwas genauer in die AGB meiner Bank zu schauen.
      Ich denke, jetzt ist alles klar.
      Das Pfandrecht der Bank zur Befriedigung eigener Ansprüche gegenüber dem Kunden, und das Recht, Wertpapiere aus dem Eigentum des Kunden zu verpfänden sind ja auch zwei völlig verschiedene Vorgänge.
      Avatar
      schrieb am 15.03.20 13:23:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.010.781 von JuliaPapa am 14.03.20 23:16:24Ja Pfand oder Leihrecht stand mal in den AGB von Flatex ... habe dann mit sBroker telefoniert, weil dort nichts davon stand. Einige Broker haben das (leider) in den AGB zu stehen.

      Bei IB kann man auch Aktien aktiv verleihen und bekommt Zinsen, aber das wäre ja ein anderes Thema.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.20 21:58:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.013.405 von Chris_M am 15.03.20 13:23:25ich habe den beitrag in der faz eben auch gelesen...das wäre echt der hammer.
      gerade deswegen halte ich aktien damit kein zugriff möglich ist bei drohender insolvenz.
      vielleicht sollte man prinzipiell seine aktien mit exorbitant hohem kursziel in den verkauf
      stellen...ein kursziel welches sowieso nicht erreicht wird...dann kann die bank gar nichts verleihen,
      da man die aktien ja sozusagen selbst zum „verkauf” gestellt hat...keine ahnung bin kein anwalt
      ich denke nur nach...ein anwalt für aktienrecht kann bestimmt helfen das zu klären...

      dies ist keine handlungsempfehlung...nur ein diskussionsbeitrag!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.20 22:47:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.170.382 von suedama am 29.03.20 21:58:41halt immer das Kleingedruckte lesen.

      Ich war lange beim sBroker und der gehört ja nicht zu den günstigen bzw. billigen Broker war aber immer sehr zufrieden mit den Service.

      Mir ist das damals aufgefallen, als ich zu Flatex wechseln wollte.. Da sieht man halt, das ein "billiger" Broker (damit ist nicht ausschließlich Flatex gemeint) sich schon irgendwie absichert auf eine andere Art und Weise.

      Aber in D ist Geiz ja geil und auf der anderen Seite stellt sich auch keiner ans Fließband for free. Service kostet nun mal auch ein kleines Entgeld.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verpfändung bzw. Verleihung von Aktien im Depot bei einer Bank