Auferstehung der Sunline AG ?
eröffnet am 07.04.20 09:36:24 von
neuester Beitrag 29.05.23 14:49:24 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.898.666 von tbhomy am 24.05.23 13:36:58Ich vermute, dass der Wechsel mit der Reaktivierung der Sunline AG zusammenhängt. Aus welchen Gründen auch immer ... Anderenfalls wäre Herr Wismeth sicherlich auch bei der Sunline-Solarstrom GmbH usw. als Geschäftsführer ausgeschieden. Dort ist er jedoch nach wie vor im Amt:
https://www.northdata.de/Wismeth,+Wolfgang,+F%C3%BCrth/1c2
Wegen des laufenden operativen Geschäfts wäre der Handlungsbedarf dort eigentlich viel größer (im Vergleich zur Sunline AG).
https://www.northdata.de/Wismeth,+Wolfgang,+F%C3%BCrth/1c2
Wegen des laufenden operativen Geschäfts wäre der Handlungsbedarf dort eigentlich viel größer (im Vergleich zur Sunline AG).
Vorstand ausgeschieden, Notvorstand benannt
03.03.2023Nicht mehr Vorstand: Wolfgang Wismeth
01.03.2023
Vorstand: Matthias Tröger, Wolfgang Wismeth
Hoffentlich befindet sich Herr Wismeth bei bester Gesundheit ?
Quelle:
https://www.northdata.de/?id=4784089402441728
!
Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
Mit wenig Volumen derart Sprünge: Wenig Stücke am Markt, geringer Streubesitz noch nicht in festen Händen.
Nur Börse München zeigt heute Kurs und Markt richtig an, alle noch in Weihnachtsstimmung.
Nur Börse München zeigt heute Kurs und Markt richtig an, alle noch in Weihnachtsstimmung.
Die Sunline Aktie ist relativ unbekannt. Daher entwickelte sich in der Vergangenheit Handelsvolumen nur nach Unternehmensmeldungen. Mal schauen, ob nach der nächsten Unternehmensmeldung wieder mehr Leben in den Handel kommt.
Sehr gut, der Weg zur neuen Sunline AG ist damit frei.
Als Nächstes muss der im Insolvenzplan enthaltene Fortsetzungsbeschluss über eine Hauptversammlung umgesetzt werden, damit die AG wieder werbend tätig werden darf.Mal schauen, ob der Vorstand sich in Kürze zu der HV und den Plänen der Fortsetzung, z.B. zukünftige Ausrichtung, äußert.
Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 05.11.2022
Folgendes wurde mit Datum vom 03.11.2022 unter alt.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht:IN 383/09
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sunline AG, Hans-Vogel-Str. 22, 90765 Fürth, vertreten durch den Vorstand Wismeth Wolfgang, geboren am 18.08.1956
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 10278
- Schuldnerin -
|
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans am 5.11.2022 aufgehoben.
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht gem. § 260 Abs. 2 InsO.
Das Amt des Insolvenzverwalters besteht insoweit fort (§ 261 Abs. 1 S. 2 InsO).
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 02.11.2022
Es geht also alles seinen Gang. Lassen wir uns überraschen, wie es weitergeht.
Schwierig, im Internet geeignete Quellen zu finden bzgl. der Sanierungsmittel im Rahmen eines Insolvenzplans.
Zitat zum Forderungsverzicht: "Im Überschuldungsstatus führt der Forderungsverzicht dazu, dass die Verbindlichkeit, auf die der Gläubiger verzichtet, auf der Passivseite nicht mehr aufgeführt wird. Die rechnerische Überschuldung wird so reduziert."
Quelle:
https://www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/forderungsverzich…
Szenario, rein theoretisch: Die Gläubiger verzichten nach Zahlung der Quote aus der Insolvenzmasse (und einer ggfls vereinbarten Aufzahlung auf die Quote durch den Vorstand/Hauptaktionär) auf die gesamten restlichen Forderungen. Die rechnerische Überschuldung wäre ohne Forderungen demnach beseitigt.
Zitat aus der letzten Unternehmensmeldung vom Dez 2021:
"Damit ist der börsennotierte Mantel der Sunline AG nunmehr endgültig saniert und von seinen Verbindlichkeiten befreit."
Quelle:
https://www.boerse-muenchen.de/news/26850BA1-F3B1-4250-AE86-…
Also entweder durch vollständigen Forderungsverzicht oder weil im Insolvenzplan zusätzliche Sanierungsmittel eingesetzt wurden...
Risiken bedenken.
Zitat zum Forderungsverzicht: "Im Überschuldungsstatus führt der Forderungsverzicht dazu, dass die Verbindlichkeit, auf die der Gläubiger verzichtet, auf der Passivseite nicht mehr aufgeführt wird. Die rechnerische Überschuldung wird so reduziert."
Quelle:
https://www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/forderungsverzich…
Szenario, rein theoretisch: Die Gläubiger verzichten nach Zahlung der Quote aus der Insolvenzmasse (und einer ggfls vereinbarten Aufzahlung auf die Quote durch den Vorstand/Hauptaktionär) auf die gesamten restlichen Forderungen. Die rechnerische Überschuldung wäre ohne Forderungen demnach beseitigt.
Zitat aus der letzten Unternehmensmeldung vom Dez 2021:
"Damit ist der börsennotierte Mantel der Sunline AG nunmehr endgültig saniert und von seinen Verbindlichkeiten befreit."
Quelle:
https://www.boerse-muenchen.de/news/26850BA1-F3B1-4250-AE86-…
Also entweder durch vollständigen Forderungsverzicht oder weil im Insolvenzplan zusätzliche Sanierungsmittel eingesetzt wurden...
Risiken bedenken.
Vielleicht schenke ich mir dieses Forum auch komplett. Vertane Zeit.
Ach so, du musst hier nicht eine einzige Frage beantworten, aber Forderungen in meine Richtung stellen ? Das sind mir die liebsten Diskussionsteilnehmer.
DU, honigbaer, hast hier Kritik geübt, nicht ich. Unglaublich. Meine Vermutung, dass du nur ins Blaue hineindiskutierst oder die wenigen Leser irritieren willst, scheint bestätigt.
"Ein Forderungsverzicht der Gläubiger wird wohl kaum über die Forderungen hinaus gehen, also daraus entsteht kein Eigenkapital."
Habe ich auch nie behauptet. "Überhänge" spielen auch gar keine Rolle hier.
DU, honigbaer, hast hier Kritik geübt, nicht ich. Unglaublich. Meine Vermutung, dass du nur ins Blaue hineindiskutierst oder die wenigen Leser irritieren willst, scheint bestätigt.
"Ein Forderungsverzicht der Gläubiger wird wohl kaum über die Forderungen hinaus gehen, also daraus entsteht kein Eigenkapital."
Habe ich auch nie behauptet. "Überhänge" spielen auch gar keine Rolle hier.