Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 28)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Die anwaelte kassieren und es kommt nix bei Rum alles illusionen...
Gibt es irgendeinen Prozessfinanzierer oder Sammelklagen, wo man sich nur auf Erfolgsbasis noch anschließen kann, wenn man mit weniger als 5000€ investiert war?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.252.500 von Maim am 01.10.20 15:45:08Schließe mich an. Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02Gibt es mittlerweile eine Vorlage/Ausfüllhilfe für das Insolvenzverfahren als Aktienbesitzer? Bitte per PM zukommen lassen oder antworten. Danke euch vielmals
ja, aber auch den Verlust richtig angeben. Ansonsten wird die Hälfte nicht anerkannt evtl. und der RA berechent seine Gebühren nach der zu hohen Summe. Da werden noch einige ins Grübeln kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.224.723 von feingeist1 am 29.09.20 15:17:06
Meines Wissens in der Praxis leider wieder nur ein nicht sehr hilfreiches "Jein"
Vorsichtshalber lieber überall hinsenden. bei kleineren und mittleren Summen fressen die Rechtsanwälte die möglicherweise zu erwartenden Entschädigungen auf. ich würde mich daher nur einer Sammelklage auf Erfolgsbasis anschließen.
Frage in die Runde:
Müssen die Gewinn mit angegeben werden? Nur Tilp sagt mal, NEIn. Andere RA sind anderer Meinung.
Deshalb ist die Sache schwierig. Kann Jaffe dann sofort ablehnen, nur Teile anerkennen. Kennt sich jemand aus?
Müssen die Gewinn mit angegeben werden? Nur Tilp sagt mal, NEIn. Andere RA sind anderer Meinung.
Deshalb ist die Sache schwierig. Kann Jaffe dann sofort ablehnen, nur Teile anerkennen. Kennt sich jemand aus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.222.815 von Synercon am 29.09.20 12:41:58
Anderer Titel
Solange würden aber die Unterlagen beim IVerwalter liegen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.219.962 von feingeist1 am 29.09.20 09:15:22
Jain
Der Betrug wird aber nicht vom Insolvenzverwalter festgestellt, sondern vom Gericht. Das muss erst über Klagen und Gerichte geschehen. Die Insolvenz ist schon da und wird vom Insolvenzverwalter abgewickelt. Beim Insolvenzverwalter wirst du daher erstmals ganz hinten angereiht nach den Gläubigern und Anleihebesitzern bzw. gar nicht akzeptiert. Aus belegten Betrug und Schadensersatz entstehen dann bei entsprechenden Gerichtsurteilen andere Titel. Und auch die Frage gegenüber wem. Leider alles sehr komplex, extrem zeitraubend, langwierig und bei eigenen Klagen teuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.216.647 von Moneyburner1 am 28.09.20 20:27:52
WEnn Betrug vorliegt, dann werden Gläubiger und Anteilseigner gleichgestellt. So zumindest
wird es gesagt.
Zitat von Moneyburner1:Zitat von feingeist1: Bei Insolvenzverwalter selber Schaden anmelden. Bei EY Prozeßkostenfinanzierer!
Also ich bin da nicht sicher, ob man beim Insolvenzverwalter den Schaden selber anmelden sollte.
Ich bin sowieso verwundert, dass man dann mit den anderen Gläubigern gleichgestellt wird. Da aber die Forderung in den Büchern von Wirecard nicht gebucht ist, benötigt man aus meiner Sicht eine hinreichende Begründung des Anspruchs auf Schadensersatz. Das dürfte sich nicht mit einer einfachen Anmeldung darstellen lassen....
Oder wie ist Eure Meinung?
WEnn Betrug vorliegt, dann werden Gläubiger und Anteilseigner gleichgestellt. So zumindest
wird es gesagt.
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