Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 30)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.187.130 von Jlivermore999 am 24.09.20 21:24:52
Die Topleute?
Sind schon längst weg.
Integre und fähige Leute haben wahrscheinlich schnell gemerkt, was hier los ist (fähig) und dann das Weite gesucht (integer).
Daher meine Meinung: Wer da noch im Mai als Mitarbeiter tätig war war entweder total unfähig (hat nichts gemerkt) oder korrupt (hat davon gewußt oder sogar mitgemacht)
Zitat von Jlivermore999:Zitat von Jlivermore999: Je mehr ich solche Nachrichten wie
https://www.merkur.de/wirtschaft/wirecard-verkauf-michael-ja…
lese, desto mehr glaube ich daran, dass ist reine und billige Propaganda der Verwertungsbeauftragten !
Wer will den Schrott von Wirecard eigentlich ZU WELCHEM PREIS haben ? - GEGENFRAGE: Läuft vielleicht das Insolvenzverfahren „auf Grund“, weil nicht hinreichende Liquide Mittel zur Verfügung stehen ? Eine Bank finanziert da ja wohl gar nichts mehr !
Herr Braun hätte vielleicht eine Idee: Die Wirecard-Bank könnte doch das Insolvenzverfahren der Mutter-Gesellschaft Wirecard AG vorfinanzieren. 😂😂😂😂
Aus dem Bieterprozess steigen immer mehr aus!
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Die Kernmannschaft und Topleute, die da waren, sind bald weg. Das wird böse böse enden ....
Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ? Denkbar ?
Die Topleute?
Sind schon längst weg.
Integre und fähige Leute haben wahrscheinlich schnell gemerkt, was hier los ist (fähig) und dann das Weite gesucht (integer).
Daher meine Meinung: Wer da noch im Mai als Mitarbeiter tätig war war entweder total unfähig (hat nichts gemerkt) oder korrupt (hat davon gewußt oder sogar mitgemacht)
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.066.788 von Jlivermore999 am 13.09.20 18:15:06
Aus dem Bieterprozess steigen immer mehr aus!
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Die Kernmannschaft und Topleute, die da waren, sind bald weg. Das wird böse böse enden ....
Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ? Denkbar ?
Immer deutlicher: Wirecard-Kerngeschäft = völliger Schrott ?
Zitat von Jlivermore999: Je mehr ich solche Nachrichten wie
https://www.merkur.de/wirtschaft/wirecard-verkauf-michael-ja…
lese, desto mehr glaube ich daran, dass ist reine und billige Propaganda der Verwertungsbeauftragten !
Wer will den Schrott von Wirecard eigentlich ZU WELCHEM PREIS haben ? - GEGENFRAGE: Läuft vielleicht das Insolvenzverfahren „auf Grund“, weil nicht hinreichende Liquide Mittel zur Verfügung stehen ? Eine Bank finanziert da ja wohl gar nichts mehr !
Herr Braun hätte vielleicht eine Idee: Die Wirecard-Bank könnte doch das Insolvenzverfahren der Mutter-Gesellschaft Wirecard AG vorfinanzieren. 😂😂😂😂
Aus dem Bieterprozess steigen immer mehr aus!
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Die Kernmannschaft und Topleute, die da waren, sind bald weg. Das wird böse böse enden ....
Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ? Denkbar ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.185.009 von Ninjago am 24.09.20 18:20:57
Dem kann man nur schwer widersprechen. Gilt aber nicht nur für Anwälte, da gibt es noch mehr Berufsgruppen, wie z.B. Bankberater, Versicherungsvertreter und so weiter.
Zitat von Ninjago: Oh Hans, ich habe in meinem Leben mehr schlechte als gute Anwälte kennen gelernt. In meinen Augen wollen die alle nur abzocken.
Dem kann man nur schwer widersprechen. Gilt aber nicht nur für Anwälte, da gibt es noch mehr Berufsgruppen, wie z.B. Bankberater, Versicherungsvertreter und so weiter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.184.937 von HansSchneider am 24.09.20 18:13:36Oh Hans, ich habe in meinem Leben mehr schlechte als gute Anwälte kennen gelernt. In meinen Augen wollen die alle nur abzocken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.175.313 von Finanzanwalt am 23.09.20 22:32:26
Wie armselig ist das denn? Hast du schon jemals einen wichtigen Prozess gewonnen geschweige denn geführt? DAS wären Argumente, warum jemand zu dir gehen sollte.
Aber dieses Geschreibsel hier - was soll das?
Für mich wirkst du komplett inkompetent - ich glaube eben, dass selbst wenn Tilp oder wie sie alle heißen den Prozess gegen EY gewinnen würden, dann würdest du ihn trotzdem verlieren, weil du an irgendwas nicht gedacht hast oder eine Frist versäumst etc.
Sorry, das ist nur meine Meinung basierend auf der Wahrnehmung aufgrund deiner Beiträge hier.
Da muss ich sogar der Hohlbirne Synercon recht geben, der es mittlerweile auch verstanden hat - wer nennenswert Geld verloren hat, soll sich einer Sammelklage anschließen.
Zitat von Finanzanwalt: Nur mal so nachgedacht, - Schadensbetrag des X: 310.000. Finanzierer will für Anleger 500 Millionen einfordern und ist auf einen Vergleich aus. Je größer das Volumen, je geringer die Aussicht, den vollen Betrag einzutreiben. Weiß auch der Finanzierer.
Er hat gleich die Kosten "seiner" Anwälte zu bezahlen. Die Gerichtskosten erst, wenn ein Vergleich nicht erzielt werden kann. Die Vergütung, welche die Kollegen einstreichen, geringer angesetzt, als die bekannten Trommler: 2 Mio außergerichtlich. Für den Gesamtfinanzierer ein Schnäppchen, bezogen auf die Finanzierung von Einzelklagen.
Die Überlegung von EY u. a. müsste also sein – wenn sie überhaupt vergleichsbereit sind und nicht auf den erst in möglichst weiter Ferne liegenden Zusammenbruch setzen -, den Betrag zu ermitteln, der zunächst mal die Kosten des Finanzierers deckt. Um dann gerade so viel mehr anzubieten, dass 20 % davon ein für ihn annehmbares Sümmchen sind. Sagen wir mal 10 Mio. Dafür müsste der zu verteilende Rest 50 Mio sein, 2 Mio Anwaltskosten drauf wären 10,5 % von der Gesamtforderung. Anteil des X wären entsprechend 32.550,-, nach Abzug 20 % verblieben 26.040,-. Wenn X damit nicht zufrieden ist, müsste er ab dann damit rechnen, das Verfahren auf eigenes Risiko und Kosten fortzuführen.
Gäbe es einen außergerichtlichen Vergleich zu den angenommenen Konditionen, hätte Finanzierer seinen Einsatz (2 Mio) verfünffacht. Mit dem Hebel auch des Anteils X an 500 Mio.
Natürlich gibt es auch woanders keine Garantie für einen Prozesserfolg und was der eine Finanzierer im Schilde führen könnte macht der andere vielleicht sowieso. Oder es sind doch Engel und Selbstlose. Wer weiß das schon vorher. Und wenn man wirklich keine Alternative hat sind 26.000 mehr als nichts.
Wie armselig ist das denn? Hast du schon jemals einen wichtigen Prozess gewonnen geschweige denn geführt? DAS wären Argumente, warum jemand zu dir gehen sollte.
Aber dieses Geschreibsel hier - was soll das?
Für mich wirkst du komplett inkompetent - ich glaube eben, dass selbst wenn Tilp oder wie sie alle heißen den Prozess gegen EY gewinnen würden, dann würdest du ihn trotzdem verlieren, weil du an irgendwas nicht gedacht hast oder eine Frist versäumst etc.
Sorry, das ist nur meine Meinung basierend auf der Wahrnehmung aufgrund deiner Beiträge hier.
Da muss ich sogar der Hohlbirne Synercon recht geben, der es mittlerweile auch verstanden hat - wer nennenswert Geld verloren hat, soll sich einer Sammelklage anschließen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.174.515 von megadeal2020 am 23.09.20 21:34:09
Er hat gleich die Kosten "seiner" Anwälte zu bezahlen. Die Gerichtskosten erst, wenn ein Vergleich nicht erzielt werden kann. Die Vergütung, welche die Kollegen einstreichen, geringer angesetzt, als die bekannten Trommler: 2 Mio außergerichtlich. Für den Gesamtfinanzierer ein Schnäppchen, bezogen auf die Finanzierung von Einzelklagen.
Die Überlegung von EY u. a. müsste also sein – wenn sie überhaupt vergleichsbereit sind und nicht auf den erst in möglichst weiter Ferne liegenden Zusammenbruch setzen -, den Betrag zu ermitteln, der zunächst mal die Kosten des Finanzierers deckt. Um dann gerade so viel mehr anzubieten, dass 20 % davon ein für ihn annehmbares Sümmchen sind. Sagen wir mal 10 Mio. Dafür müsste der zu verteilende Rest 50 Mio sein, 2 Mio Anwaltskosten drauf wären 10,5 % von der Gesamtforderung. Anteil des X wären entsprechend 32.550,-, nach Abzug 20 % verblieben 26.040,-. Wenn X damit nicht zufrieden ist, müsste er ab dann damit rechnen, das Verfahren auf eigenes Risiko und Kosten fortzuführen.
Gäbe es einen außergerichtlichen Vergleich zu den angenommenen Konditionen, hätte Finanzierer seinen Einsatz (2 Mio) verfünffacht. Mit dem Hebel auch des Anteils X an 500 Mio.
Natürlich gibt es auch woanders keine Garantie für einen Prozesserfolg und was der eine Finanzierer im Schilde führen könnte macht der andere vielleicht sowieso. Oder es sind doch Engel und Selbstlose. Wer weiß das schon vorher. Und wenn man wirklich keine Alternative hat sind 26.000 mehr als nichts.
Kosten gehen vorher ab, - auch bei anderen Finanzierern
Nur mal so nachgedacht, - Schadensbetrag des X: 310.000. Finanzierer will für Anleger 500 Millionen einfordern und ist auf einen Vergleich aus. Je größer das Volumen, je geringer die Aussicht, den vollen Betrag einzutreiben. Weiß auch der Finanzierer.Er hat gleich die Kosten "seiner" Anwälte zu bezahlen. Die Gerichtskosten erst, wenn ein Vergleich nicht erzielt werden kann. Die Vergütung, welche die Kollegen einstreichen, geringer angesetzt, als die bekannten Trommler: 2 Mio außergerichtlich. Für den Gesamtfinanzierer ein Schnäppchen, bezogen auf die Finanzierung von Einzelklagen.
Die Überlegung von EY u. a. müsste also sein – wenn sie überhaupt vergleichsbereit sind und nicht auf den erst in möglichst weiter Ferne liegenden Zusammenbruch setzen -, den Betrag zu ermitteln, der zunächst mal die Kosten des Finanzierers deckt. Um dann gerade so viel mehr anzubieten, dass 20 % davon ein für ihn annehmbares Sümmchen sind. Sagen wir mal 10 Mio. Dafür müsste der zu verteilende Rest 50 Mio sein, 2 Mio Anwaltskosten drauf wären 10,5 % von der Gesamtforderung. Anteil des X wären entsprechend 32.550,-, nach Abzug 20 % verblieben 26.040,-. Wenn X damit nicht zufrieden ist, müsste er ab dann damit rechnen, das Verfahren auf eigenes Risiko und Kosten fortzuführen.
Gäbe es einen außergerichtlichen Vergleich zu den angenommenen Konditionen, hätte Finanzierer seinen Einsatz (2 Mio) verfünffacht. Mit dem Hebel auch des Anteils X an 500 Mio.
Natürlich gibt es auch woanders keine Garantie für einen Prozesserfolg und was der eine Finanzierer im Schilde führen könnte macht der andere vielleicht sowieso. Oder es sind doch Engel und Selbstlose. Wer weiß das schon vorher. Und wenn man wirklich keine Alternative hat sind 26.000 mehr als nichts.
Guten Abend,
versucht jemand selbst beim Insolvenzverwalter Ansprüche geltend zu machen?
Ich habe ein entsprechendes Formular gefunden und ausgefüllt, jedoch benötigt man scheinbar noch ein juristisches Anschreiben. Das scheint für den Fall, dass man die Anteile behalten hat einfach(er), jedoch komplizierter wenn verkauft wurde.
Dennoch sollte das ja sehr viele Anleger betreffen, gibt es da etwas öffentlich, dass auf Schadensersatzansprüchen unzureichende Kapitalmarktinformation (z.B. die Verletzung von Ad-hoc-Informationspflichten) und fehlerhafte Finanzberichterstattung basiert?
Beste Grüße
versucht jemand selbst beim Insolvenzverwalter Ansprüche geltend zu machen?
Ich habe ein entsprechendes Formular gefunden und ausgefüllt, jedoch benötigt man scheinbar noch ein juristisches Anschreiben. Das scheint für den Fall, dass man die Anteile behalten hat einfach(er), jedoch komplizierter wenn verkauft wurde.
Dennoch sollte das ja sehr viele Anleger betreffen, gibt es da etwas öffentlich, dass auf Schadensersatzansprüchen unzureichende Kapitalmarktinformation (z.B. die Verletzung von Ad-hoc-Informationspflichten) und fehlerhafte Finanzberichterstattung basiert?
Beste Grüße
Bei litfin heißt es...
Sie tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko im Unterliegensfall. Im Erfolgsfall erhalten wir dafür eine prozentuale Beteiligung am erzielten Nettoerlös (nach Abzug der Verfahrenskosten.
Was bedeutet das? Da werden noch andere Kosten vorher abgezogen und dann die Erfolgsquote? Danke euch
Sie tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko im Unterliegensfall. Im Erfolgsfall erhalten wir dafür eine prozentuale Beteiligung am erzielten Nettoerlös (nach Abzug der Verfahrenskosten.
Was bedeutet das? Da werden noch andere Kosten vorher abgezogen und dann die Erfolgsquote? Danke euch
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.169.436 von Erbsenzaehlerxy am 23.09.20 15:13:29
Wieso verzichtet man freiwillig - nehme ich doch an - auf die Vorteile einer Einzelklage? Wer lässt sich mit Zahnschmerzen auf eine Warteliste setzen?
Trotz Rechtsschutz Sammelklage?
Verstehe ich nicht. Unsere rechtsschutzversicherten Klienten haben vom Gericht schon die Erwiderungsschriftsätze u. a. von EY. Wieso verzichtet man freiwillig - nehme ich doch an - auf die Vorteile einer Einzelklage? Wer lässt sich mit Zahnschmerzen auf eine Warteliste setzen?
In der Mail, die ich heute um 09:02 Uhr erhalten habe, steht gar nichts von irgendwelchen oder zusätzlichen Gebühren drin - ebenso wenig steht da ein Hinweis auf SdK drin.
Merkwürdig, dass da angeblichl Mails mit unterschiedlichen Inhalten unterwegs sein sollen.
Merkwürdig, dass da angeblichl Mails mit unterschiedlichen Inhalten unterwegs sein sollen.
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