CureVac ist endlich an der Börse (Seite 46)
eröffnet am 12.08.20 14:50:35 von
neuester Beitrag 27.04.24 14:14:51 von
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Warum investiert curevac in eine Anlage?? Rausgeworfene euros da ist nichts ,und da kommt sicher nichts ,also wie immer nichts neues
"Eine vorläufige Einschätzung des Deutschen Bundespatentgerichts im April 2023 stützt seine Gültigkeit."
https://www.curevac.com/curevac-berichtet-ueber-fortschritt-…
https://www.curevac.com/curevac-berichtet-ueber-fortschritt-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.558.392 von Timo78 am 29.09.23 06:27:14Danke auch hier für deine Meinung, Timo78. Hast du das hier irgendwo gelesen? Falls ja, gibt es einen Link?
“Das BPatG soll sich allerdings Medienberichten gemäß in der Vorabmeinung für den Rechtsbestand ausgesprochen haben.”
“Das BPatG soll sich allerdings Medienberichten gemäß in der Vorabmeinung für den Rechtsbestand ausgesprochen haben.”
Das wird wohl daran liegen, dass gerichtlich zunächst nur der Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz (Unterlassung fällt in diesem Fall ja aus) geklärt wird. Erst danach wird in einem separaten Verfahren die Höhe des Schadensersatzes geklärt. Und hier steht dem Patentinhaber die Wahl der Abrechnungsmethode zu (Lizenzgebühr, entgangener Gewinn oder Abschöpfung Verletzergewinn).
Meiner Erfahrung nach entscheidet am Ende der BGH aber nicht abschließend, sondern bereits das OLG. Wird vom OLG nämlich die Revision ausgeschlossen, ist es verdammt schwer über eine Nichtzulassungsbeschwerde doch noch zum BGH zu kommen. Anders ist es da in den Nichtigkeitsverfahren - da ist der BGH nach dem BPatG ja die Beschwerdeinstanz.
Das LG Düsseldorf gilt allgemein als patentinhaberfreundlich. Ich selbst habe schon einige Verfahren dort verloren, die vom OLG Düsseldorf dann aber korrigiert wurden. Eine Aussetzung aufgrund eines fraglichen Rechtsbestandes eines Schutzrechtes, habe ich dort noch nie erreicht. Selbst bei Schutzrechten, die später durch das BPatG vernichtet wurden. Wenn das LG Düsseldorf hier aussetzt, dann müssen meiner Ansicht nach zumindest Vorabbescheide vom DPMA (Löschungsverfahren), EPA (Einspruchsverfahren) und BPatG (Nichtigkeitsverfahren) vorliegen. Das BPatG soll sich allerdings Medienberichten gemäß in der Vorabmeinung für den Rechtsbestand ausgesprochen haben.
Wichtig ist am Ende, dass Curevac nur einen Fall, BioNTech dagegen aber alle Fälle gewinnen muss. Da dies aber ein deutscher Rechtsstreit ist, wird ein möglicher Schadensersatz aber nur für in Deutschland hergestellte und von Deutschland aus vermarktete Impfstoffe gelten.
Es bleibt also spannend…
Meiner Erfahrung nach entscheidet am Ende der BGH aber nicht abschließend, sondern bereits das OLG. Wird vom OLG nämlich die Revision ausgeschlossen, ist es verdammt schwer über eine Nichtzulassungsbeschwerde doch noch zum BGH zu kommen. Anders ist es da in den Nichtigkeitsverfahren - da ist der BGH nach dem BPatG ja die Beschwerdeinstanz.
Das LG Düsseldorf gilt allgemein als patentinhaberfreundlich. Ich selbst habe schon einige Verfahren dort verloren, die vom OLG Düsseldorf dann aber korrigiert wurden. Eine Aussetzung aufgrund eines fraglichen Rechtsbestandes eines Schutzrechtes, habe ich dort noch nie erreicht. Selbst bei Schutzrechten, die später durch das BPatG vernichtet wurden. Wenn das LG Düsseldorf hier aussetzt, dann müssen meiner Ansicht nach zumindest Vorabbescheide vom DPMA (Löschungsverfahren), EPA (Einspruchsverfahren) und BPatG (Nichtigkeitsverfahren) vorliegen. Das BPatG soll sich allerdings Medienberichten gemäß in der Vorabmeinung für den Rechtsbestand ausgesprochen haben.
Wichtig ist am Ende, dass Curevac nur einen Fall, BioNTech dagegen aber alle Fälle gewinnen muss. Da dies aber ein deutscher Rechtsstreit ist, wird ein möglicher Schadensersatz aber nur für in Deutschland hergestellte und von Deutschland aus vermarktete Impfstoffe gelten.
Es bleibt also spannend…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.555.875 von wekru60 am 28.09.23 16:42:38Da ich es nicht nötig habe, mit meinem Doktortitel oder meiner Großkanzleierfahrung anzugeben, beantworte ich deine Fragestellung nicht weiter, wekru.
Ich warte weiterhin auf einen Post von dir, der inhaltlich weiterführend ist. Kommt der noch?
Ich warte weiterhin auf einen Post von dir, der inhaltlich weiterführend ist. Kommt der noch?
Wieso kriegt Curevac eigentlich selbst nichts auf die Reihe. Hatten doch auch eine vielversprechende Pipeline und Impfstoffkandidaten in Mache. Warum kommt da nichts. Am Geld kann es doch nicht liegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.555.617 von seniortrader am 28.09.23 16:05:22Ich denke, hier verstehen einige das Spiel nicht richtig.
Die Konkurrenten von Curevac schwimmen im Geld und rennen Curevac bei der Entwicklung davon.
Diesen Zustand will BionTech auch so lange wie irgend möglich aufrechterhalten.
BionTech weiß ganz genau, was sie Curevac schuldig sind. Sie werden aber durch alle Instanzen klagen und ihre Zahlung so weit wie möglich hinauszögern, weil sie darauf spekulieren, dass Curevac vorher pleite ist und sie selber so viele eigene Patente anmelden können, dass ihr Wettbewerber den Prozess nicht überlebt oder anschließend durch BionTech-Patente in seiner Entwicklung blockiert ist.
Zwischen den beiden Unternehmen läuft ein Krieg, nicht einfach ein Rechtsstreit. Und die meisten Anleger sehen wohl das Problem, das David gegen Goliath öfter in Märchen gewinnt als in der Realität.
Dazu muss man sich mit seinem eigenen Investment positionieren. Hase gegen Igel.
Anmerkung zu Schoko38: Schon mal einen Patentstreit vor dem BGH geführt oder in Ökonomie promoviert? Ich schon.
Die Konkurrenten von Curevac schwimmen im Geld und rennen Curevac bei der Entwicklung davon.
Diesen Zustand will BionTech auch so lange wie irgend möglich aufrechterhalten.
BionTech weiß ganz genau, was sie Curevac schuldig sind. Sie werden aber durch alle Instanzen klagen und ihre Zahlung so weit wie möglich hinauszögern, weil sie darauf spekulieren, dass Curevac vorher pleite ist und sie selber so viele eigene Patente anmelden können, dass ihr Wettbewerber den Prozess nicht überlebt oder anschließend durch BionTech-Patente in seiner Entwicklung blockiert ist.
Zwischen den beiden Unternehmen läuft ein Krieg, nicht einfach ein Rechtsstreit. Und die meisten Anleger sehen wohl das Problem, das David gegen Goliath öfter in Märchen gewinnt als in der Realität.
Dazu muss man sich mit seinem eigenen Investment positionieren. Hase gegen Igel.
Anmerkung zu Schoko38: Schon mal einen Patentstreit vor dem BGH geführt oder in Ökonomie promoviert? Ich schon.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.555.617 von seniortrader am 28.09.23 16:05:22Ich habe noch nirgends gelesen, auf welchen Betrag der mögliche Schadensersatz hier beziffert wird. Das geht in die Richtung entgangene, angemessene Lizenzeinnahmen (in Deutschland), aber auch ein Anteil des Verletzergewinns (der anteilig der Schutzrechtsverletzung zuzuordnen ist) ist möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.555.779 von Roberto24 am 28.09.23 16:27:54
Konnte mich leider bei 5,50 nicht mehr beherrschen........
Zitat von Roberto24: Tja jetzt geht es richtig im Keller 16 % abwärts haben wir schon oft erlebt mit curewas jetzt warten bis der kurs auf 4 € ist da vielleicht kaufen
Konnte mich leider bei 5,50 nicht mehr beherrschen........
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20.03.24 |