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    „Steuerfreundlicher“Broker im Ausland? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.20 11:21:45 von
    neuester Beitrag 23.12.20 18:21:36 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.336.897
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      schrieb am 23.12.20 11:21:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebes Forum!

      ich suche aktuell nach einem Broker im Ausland, damit ich meine Gewinne nicht sofort versteuern muss.
      Gleichzeitig scheue ich natürlich den zusätzlichen Aufwand der Steuererklärung, bin aber bereit das bis zu einem gewissen Kosten/Nutzen Punkt durchzuziehen.

      Aktuell bin ich bei Lynxbroker. Soweit so gut: Was Kursgewinne angeht, funktioniert das alles prima, denn da muss man ja nur die Summe in der Steuererklärung eintragen. Problem ist die aufwändige Quellensteuer bei Dividenden. Lynx zieht mir von Dividenden pauschal 30% ab, so dass ich für jede Einzelposition einen Nachweis beim Finanzamt einreichen muss, um mir 3,25% wiederzuholen. Eine Sysiphosarbeit.

      Kennt ihr zufällig Alternativen, die zwar den Vorteil der Steuer„Stundung“ bieten, aber komfortabler (automatisiert) mit der Quellensteuer verfahren?

      Viele Grüße und Danke für jeden Tipp im Voraus!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 13:33:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieso ziehen die 30% ab?
      Bei Dividenden richtet sich die "Quellensteuer" nach den Steuerregeln am Sitz des ausschüttenden Unternehmens, also dem Staat der die Quellensteuer einbehält und gegebenenfalls auch erstattet.

      Meist ist es so, dass die ersten 15% der Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden, dann ist nur die Angabe in der Steuererklärung erforderlich. Für darüber hinausgehenden Quellensteuereinbehalt muss ggfs im Ursprungsland die Erstattung beantragt werden. (Ob und wie beim Quellenstaat ein Nachweis geführt werden kann, dass man unter dem Freibetrag ist, müsste man herausfinden, wird wohl eher kompliziert und nicht durchführbar sein, also die 15% bei Auslandsdividenden ist man los, auch bei Steuerfreiheit im Inland, also wenn man sonst alles erstattet bekäme.)

      Um welches Land geht es denn.
      Der Broker hat in der Regel darauf nur wenig Einfluss, bei Dividenden aus der Schweiz z.B. 35% Verrechnungssteuer, Anrechnung und Erstattung ist Sache des Kunden und wird allenfalls noch als teure Dienstleistung angeboten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 14:54:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.177.004 von honigbaer am 23.12.20 13:33:47Hallo und Danke für deine Antwort!

      Da ich Aktien aus unterschiedlichen Ländern halte (USA, D, CH, u.a.) würde das für mich sogar bedeuten, dass ich bei Lynx einen Quellensteuerbescheid als Nachweis für das FA brauche. Kostet 15 Euro aufwärts – pro Land!
      So oder so...mir dämmert, dass es für Dividenden keinen Sinn macht, einen ausländischen Broker zu haben. Der Steuerhazzle lohnt wohl erst ab 1Mio Depotgröße. ...
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 14:57:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.177.004 von honigbaer am 23.12.20 13:33:47
      Zitat von honigbaer: Wieso ziehen die 30% ab?
      Bei Dividenden richtet sich die "Quellensteuer" nach den Steuerregeln am Sitz des ausschüttenden Unternehmens, also dem Staat der die Quellensteuer einbehält und gegebenenfalls auch erstattet.

      Meist ist es so, dass die ersten 15% der Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden, dann ist nur die Angabe in der Steuererklärung erforderlich. Für darüber hinausgehenden Quellensteuereinbehalt muss ggfs im Ursprungsland die Erstattung beantragt werden.


      Es sei denn, man hat bei einem deutschen Broker gekauft, der das automatisch verrechnet. Frage wäre halt, ob es einen ausländischen Broker gibt, der das auch macht...Das wäre dann sozusagen best of both worlds. Steuerfreie Kursgewinne und automatisch abgeführte Quellensteuer entsprechend der Länderabkommen. Wohl aber nur Wunschtraum...
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 16:04:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ansich macht es bei den Dividenden ja keinen Unterschied, ob man das Depot im Inland, oder im Ausland hat. In den Fällen, in denen die Quellensteuer null oder nur 15% ist, also unter dem Satz der Abgeltungssteuer, muss man eben in Deutschland die Steuererklärung abgeben. Dabei sollte als Nachweis die einfache Dividendenabrechnung genügen, um die einbehaltene Steuer im Rahmen der Veranlagung angerechnet zu bekommen.

      Bei der Erstattung jener Beträge, die über den anrechenbaren Anteil von 15% hinausgehen und nicht angerechnet werden können, braucht man aber auch bei einer inländischen Bank einen Dividendennachweis, damit die Steuer beim Quellenstaat zurückgefordertw erden kann. Oft genügt die normale Abrechnung, manchmal ist aber auch ein Tax Voucher gefordert.

      In der Praxis betrifft das nur bestimmte Länder, vor allem eben die Schweiz und Frankreich, wobei sich in Frankreich wegen hoher Kosten die Erstattung nicht lohnt, in der Schweiz kann man die Erstattung aber selbst beantragen.

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      Avatar
      schrieb am 23.12.20 17:18:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      sehe ich auch so wie honigbaer, für die "Erstattung jener Beträge, die über den anrechenbaren Anteil von 15% hinausgehen und nicht angerechnet werden können, braucht man aber auch bei einer inländischen Bank einen Dividendennachweis, damit die Steuer beim Quellenstaat zurückgefordertw erden kann."

      und diese Bescheinigungen/Tax Voucher kosten je nach Broker ordentlich Geld und es kann sehr lange dauern je nach Land.

      Ich bin mir nicht sicher, ob diesen Service ein Broker anbietet aber für low ist da nichts. Es gibt aber Firmen die sich darauf spezialisiert haben aber da sollten die Quellensteuern auch so hoch sein, das sich der Aufwand lohnt.

      Ich hatte mal ne Dividende von Nestle und wollte auch einen Tax Voucher, der beim Broker 20 Euro gekostet hätte und für jede Dividendenzahlung zu zahlen wäre. Da ist es die Briefmarkt nicht wert gewesen.

      Aus diesem Grund liegen ja auch viele deutsche Millionen Euro im Ausland, weil es sich teilweise nicht lohnt sich diese zurückzufordern.
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 17:36:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sind sicher hunderte Millionen, die nicht zurückgefordert werden.
      Bei der Schweiz kann man es auch ohne Tax Voucher und nur mit der Abrechnung versuchen. Dass sie es durchwinken, kann ich natürlich nicht versprechen. Den Antrag soll man bei der Schweiz ab diesem Jahr nur noch Online stellen.
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 18:21:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.174.736 von kavtub am 23.12.20 11:21:45Wenn du bei einem ausländischen Broker regelmäßig jährlich Kursgewinne erzielst, wird dir das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen. Dann hast du keine Steuerstundung mehr.


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