Quellensteuer chinesischer Aktien in Hongkong wird nicht auf Kapitalertragsteuer angerechnet (Seite 12)
eröffnet am 08.01.21 14:36:22 von
neuester Beitrag 26.09.22 08:54:32 von
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Das hat jetzt mit dem Thema des Threads "Quellensteuer chinesischer Aktien..." was genau zu tun?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.379.935 von tufkaz am 02.06.21 14:46:35
weitergeleitet hat
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Monaten lässt die Onvista-Bank, eine Marke der Commerzbank,
den Kauf von Aktien der China Mobile,China Telecom, CNOOC und den anderen auf der OFAC-Liste der USA stehenden chinesischen Aktien rechtswidrigerweise nicht mehr zu.
Als Grund wurden dem Unterzeichner, der kein US-Bürger war oder ist, nur pauschal "geschäftspolitische Gründe" genannt:
" ...geantwortet, dass die Commerzbank aus geschäftspolitischen Gründen die Entscheidung getroffen hat, Kauforders für bestimmte Wertpapiere nicht mehr auszuführen. Es steht Ihnen jedoch frei die Wertpapiere zu veräußern..."
Anderen Kunden teilte die Commerzbank, Folgendes mit:
" US-Sanktionen im Zusammenhang mit der Finanzierung chinesischer Militärunternehmen
(„Chinese Military Companies“)
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der Verordnung 13959 („Executive Order 13959“) unter dem Chinese Military Companies Sanktions-Programm der US-Behörde Office of Foreign Assets Control (OFAC) des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika vom 12. November 2020 sind für US-Personen seit dem 11. Januar 2021 nur noch bestimmte Transaktionen in den durch das Sanktions-Programm betroffenen öffentlich handelbaren Wertpapieren erlaubt.
Aufgrund dieser US-Sanktionen ist die Handelbarkeit der Wertpapiere bereits eingeschränkt. Die onvista bank – eine Marke der Commerzbank AG - weist ihre Kunden daher hiermit darauf hin, dass sie seit dem 11. Januar 2021 entsprechende Kaufaufträge ihrer Kunden weder entgegen nimmt noch ausführen wird.
Insofern Sie solche Wertpapiere, die von der US Sanktion betroffen sind, in Ihrem Depot-Bestand haben, ist es für Sie daher zudem maßgeblich ob Sie eine US-Person oder Nicht-US-Person sind. Eine Übersicht der betroffenen Wertpapiere finden Sie hier:
https://www.onvista-bank.de/files/dokume...odukte.pdf
US-Personen sind Personen mit Sitz und Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie US-amerikanische natürliche und juristische Personen (Banken, Unternehmen, etc.) unabhängig des Aufenthaltsorts. Zusätzlich gelten auch Green-Card Inhaber unabhängig ihres Aufenthaltsorts als USPerson. Die offizielle Definition der “US Person” findet sich in Section 4 (f) der Executive Order 13959:
the term “United States person” means any United States citizen, permanent resident alien, entity organized under the laws of the United States or any jurisdiction within the United States (including foreign branches), or any person in the United States.
Sind Sie eine US-Person, dann dürfen Sie nach dem 11. November 2021, 23:59 Uhr (Eastern Standard Time) keine entsprechenden Wertpapier-Bestände mehr haben. Sie sollten uns daher bis spätestens zum 04. November 2021 (Handelsschluss) einen Verkaufsauftrag an eine Nicht-US-Person erteilen. Danach können wir für Sie weder Verkaufsaufträge noch Depotüberträge ausführen.
Sind Sie eine Nicht-US-Person, sollten Sie bedenken, dass die Handelbarkeit Ihrer Wertpapiere bereits jetzt und in Zukunft möglicherweise erheblich eingeschränkt wird, was sich negativ auf den Preis und die Veräußerbarkeit Ihrer Wertpapiere auswirken kann. Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Position(en) abzuwickeln, beachten Sie bitte, dass es bereits jetzt zu Einschränkungen in der Handelbarkeit kommt.
Bitte beachten Sie ferner, die betroffenen Gattungen seit dem 11. Januar 2021 nicht an eine US-Person veräußert werden dürfen.
Wir bitten Sie, sich darüber hinaus auf den Websites des OFAC zu weiteren Einzelheiten der USRestriktionen zu informieren.
Bitte beachten Sie auch, dass das OFAC jederzeit neue Sanktionen verordnen oder bestehende Sanktionen erweitern kann."
Der Unterzeichner hat daraufhin der Commerzbank als betroffener Kunde mehrfach mitgeteilt, daß diese Weigerung
eindeutig gegen die EU-Blocking Verordnung (EG) 2271/96 in der Fassung vom 7. August 2018, veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. 199 I verstösst und daß Verstöße gegen die Blocking-Verordnung nach Auskunft des BMWi eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 82 Abs. 2 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) i.V.m. §§ 19 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) begründen.
Siehe hierzu:
(s.https://www.bundestag.de/resource/blob/587060/eebd9757e72dd6…
Die BRD hält als Großaktionär über 15% der Anteile an der Commerzbank.
Siehe hierzu:
https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/aktionaere/akt…
Ich fordere deshalb die zuständige Behörde, von der ich annehme, daß es sich um das Bundeswirtschaftsministerium handelt, hiermit auf, unverzüglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Commerzbank einzuleiten und desweiteren auf, mittels Ihrer Vertreter im Aufsichtsrat der Commerzbank unverzüglich Sorge dafür zu tragen, daß den Kunden der Commerzbank der Handel mit den Aktien auf der OFAC-Liste ermöglicht wird. „
Anwendung der OFAC Liste ist in EU illegal
1.6.21 per Email an Bundeswirtschaftsministerium das an das zuständige Finanzministerium weitergeleitet hat
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Monaten lässt die Onvista-Bank, eine Marke der Commerzbank,
den Kauf von Aktien der China Mobile,China Telecom, CNOOC und den anderen auf der OFAC-Liste der USA stehenden chinesischen Aktien rechtswidrigerweise nicht mehr zu.
Als Grund wurden dem Unterzeichner, der kein US-Bürger war oder ist, nur pauschal "geschäftspolitische Gründe" genannt:
" ...geantwortet, dass die Commerzbank aus geschäftspolitischen Gründen die Entscheidung getroffen hat, Kauforders für bestimmte Wertpapiere nicht mehr auszuführen. Es steht Ihnen jedoch frei die Wertpapiere zu veräußern..."
Anderen Kunden teilte die Commerzbank, Folgendes mit:
" US-Sanktionen im Zusammenhang mit der Finanzierung chinesischer Militärunternehmen
(„Chinese Military Companies“)
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der Verordnung 13959 („Executive Order 13959“) unter dem Chinese Military Companies Sanktions-Programm der US-Behörde Office of Foreign Assets Control (OFAC) des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika vom 12. November 2020 sind für US-Personen seit dem 11. Januar 2021 nur noch bestimmte Transaktionen in den durch das Sanktions-Programm betroffenen öffentlich handelbaren Wertpapieren erlaubt.
Aufgrund dieser US-Sanktionen ist die Handelbarkeit der Wertpapiere bereits eingeschränkt. Die onvista bank – eine Marke der Commerzbank AG - weist ihre Kunden daher hiermit darauf hin, dass sie seit dem 11. Januar 2021 entsprechende Kaufaufträge ihrer Kunden weder entgegen nimmt noch ausführen wird.
Insofern Sie solche Wertpapiere, die von der US Sanktion betroffen sind, in Ihrem Depot-Bestand haben, ist es für Sie daher zudem maßgeblich ob Sie eine US-Person oder Nicht-US-Person sind. Eine Übersicht der betroffenen Wertpapiere finden Sie hier:
https://www.onvista-bank.de/files/dokume...odukte.pdf
US-Personen sind Personen mit Sitz und Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie US-amerikanische natürliche und juristische Personen (Banken, Unternehmen, etc.) unabhängig des Aufenthaltsorts. Zusätzlich gelten auch Green-Card Inhaber unabhängig ihres Aufenthaltsorts als USPerson. Die offizielle Definition der “US Person” findet sich in Section 4 (f) der Executive Order 13959:
the term “United States person” means any United States citizen, permanent resident alien, entity organized under the laws of the United States or any jurisdiction within the United States (including foreign branches), or any person in the United States.
Sind Sie eine US-Person, dann dürfen Sie nach dem 11. November 2021, 23:59 Uhr (Eastern Standard Time) keine entsprechenden Wertpapier-Bestände mehr haben. Sie sollten uns daher bis spätestens zum 04. November 2021 (Handelsschluss) einen Verkaufsauftrag an eine Nicht-US-Person erteilen. Danach können wir für Sie weder Verkaufsaufträge noch Depotüberträge ausführen.
Sind Sie eine Nicht-US-Person, sollten Sie bedenken, dass die Handelbarkeit Ihrer Wertpapiere bereits jetzt und in Zukunft möglicherweise erheblich eingeschränkt wird, was sich negativ auf den Preis und die Veräußerbarkeit Ihrer Wertpapiere auswirken kann. Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Position(en) abzuwickeln, beachten Sie bitte, dass es bereits jetzt zu Einschränkungen in der Handelbarkeit kommt.
Bitte beachten Sie ferner, die betroffenen Gattungen seit dem 11. Januar 2021 nicht an eine US-Person veräußert werden dürfen.
Wir bitten Sie, sich darüber hinaus auf den Websites des OFAC zu weiteren Einzelheiten der USRestriktionen zu informieren.
Bitte beachten Sie auch, dass das OFAC jederzeit neue Sanktionen verordnen oder bestehende Sanktionen erweitern kann."
Der Unterzeichner hat daraufhin der Commerzbank als betroffener Kunde mehrfach mitgeteilt, daß diese Weigerung
eindeutig gegen die EU-Blocking Verordnung (EG) 2271/96 in der Fassung vom 7. August 2018, veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. 199 I verstösst und daß Verstöße gegen die Blocking-Verordnung nach Auskunft des BMWi eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 82 Abs. 2 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) i.V.m. §§ 19 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) begründen.
Siehe hierzu:
(s.https://www.bundestag.de/resource/blob/587060/eebd9757e72dd6…
Die BRD hält als Großaktionär über 15% der Anteile an der Commerzbank.
Siehe hierzu:
https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/aktionaere/akt…
Ich fordere deshalb die zuständige Behörde, von der ich annehme, daß es sich um das Bundeswirtschaftsministerium handelt, hiermit auf, unverzüglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Commerzbank einzuleiten und desweiteren auf, mittels Ihrer Vertreter im Aufsichtsrat der Commerzbank unverzüglich Sorge dafür zu tragen, daß den Kunden der Commerzbank der Handel mit den Aktien auf der OFAC-Liste ermöglicht wird. „
Das Thema hatten wir doch schon im CM-Thread. Die meisten deutschen Banken untersagen den Kauf, allen voran die Coba. Es sollte also nicht verwundern, dass es Onvista dann genauso handhabt. Das gehört hier aber nicht hin und das solltest du besser im "China Mobile"-Thread weiter diskutierten. Hier geht es ganz allgemein um die steuerliche Bahandlung von chinesschen Aktien.
Chinesische Aktien, die in HKG gelistet sind, zahlen ihre Dividende immer in HKD. Ob du die Aktien in Deutschland oder Timbuktu gekauft hast, ist vollkommen irrelevant. Lagerstelle ist Hongkong.
Der Abzug von 10% QSt. ist meiner Ansicht nach korrekt. Broker, die sie nicht belasten, machen es falsch. Die reguläre QSt. von 20% wird im Wege des Doppelbesteuerungsabkommens auf 10% reduziert, wobei diese 10% aber nicht auf die deutsche KapSt. anrechenbar sind. Man kann sie sich aber (theoretisch) in China zurück holen.
So wird es nicht nur in China gehandhabt. Selbst europäische Länder verfahren so, z.B. Frankreich. Da werden dir 26,5% QSt, belastet, wovon aber nur 12,8% anrechenbar sind. Willst du die Differenz zurück, musst du sie dir in Frankreich holen oder du reichst eine Nichtansässigkeitsbescheinigung ein; dann erhebt der französische Staat eine reduzierte Quellensteuer von 12,8%.
Chinesische Aktien, die in HKG gelistet sind, zahlen ihre Dividende immer in HKD. Ob du die Aktien in Deutschland oder Timbuktu gekauft hast, ist vollkommen irrelevant. Lagerstelle ist Hongkong.
Der Abzug von 10% QSt. ist meiner Ansicht nach korrekt. Broker, die sie nicht belasten, machen es falsch. Die reguläre QSt. von 20% wird im Wege des Doppelbesteuerungsabkommens auf 10% reduziert, wobei diese 10% aber nicht auf die deutsche KapSt. anrechenbar sind. Man kann sie sich aber (theoretisch) in China zurück holen.
So wird es nicht nur in China gehandhabt. Selbst europäische Länder verfahren so, z.B. Frankreich. Da werden dir 26,5% QSt, belastet, wovon aber nur 12,8% anrechenbar sind. Willst du die Differenz zurück, musst du sie dir in Frankreich holen oder du reichst eine Nichtansässigkeitsbescheinigung ein; dann erhebt der französische Staat eine reduzierte Quellensteuer von 12,8%.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.355.689 von Tobikk04 am 31.05.21 12:03:31
Ich habe diese Aktie auch bei CapTrader (IB) im Depot. Die letzte Dividendenauszahlung war wie folgt: Bei CapTrader war die Gutschrift unter Abzug von 10% Quellensteuer in HKD. Den Betrag habe ich nachträglich in EUR getauscht. Ich war aber trotzdem verärgert, da ich die Aktien ja in Deutschland auf EUR-Basis gekauft hatte. Bei ONVISTA erfolgte die Div.Gutschrift normal von HKD auf EUR o h n e Quellensteuer-Abzug. 2 Tage später erhielt ich dann eine neue Abrechnung mit 10% Quellensteuer-Abzug. Ein Durcheinander wie auf einem Jahrmarkt.
Eigentlich ist es sehr einfach und auch logisch: Die Quellensteuer ist eine Steuer die das Land erhebt, in dem die Firma ihren Sitz hat. Wie diese Steuer dann verrechnet wird ist Angelegenheit der Länder. Hier also Deutschland. Es greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land.
Wenn ich es richtig im Gedächtnis habe, dann kann ich China Mobile bei CapTrader (IB) in Deutschland oder in Hongkong kaufen und handeln, so wie jede andere Aktie auch. In den USA geht das nicht, da der Kauf dort verboten wurde. Ein Verkauf ist glaube ich bis Dezember 2021 möglich. China Mobile reagierte daraufhin mit dem Handel in Shanghai, den es ab Ende Mai 2021 gibt.
Weshalb die Commerzbank ihrer Tochter ONVISTA vorschreibt, keine Kaufaufträge anzunehmen ist für mich schleierhaft, es sei denn, sie wurde von Ex-Präsident Trump dazu genötigt bzw. gezwungen.
Dividendenabrechnung China Mobile
Gestern habe ich bei ONVISTA einen Kaufauftrag für China Mobile gemacht. Am Ende wurde mir dann mitgeteilt, dass diese Aktie nicht gekauft werden kann. Daraufhin habe ich tel. nachgefragt weshalb diese Aktie nicht gekauft werden kann, denn ich habe ja welche im Depot. Alles auf Anordnung der Commerzbank (Mutter von ONVISTA). Ich werde mein Depot bei ONVISTA auflösen, denn so etwas mache ich nicht mit. Ich habe diese Aktie auch bei CapTrader (IB) im Depot. Die letzte Dividendenauszahlung war wie folgt: Bei CapTrader war die Gutschrift unter Abzug von 10% Quellensteuer in HKD. Den Betrag habe ich nachträglich in EUR getauscht. Ich war aber trotzdem verärgert, da ich die Aktien ja in Deutschland auf EUR-Basis gekauft hatte. Bei ONVISTA erfolgte die Div.Gutschrift normal von HKD auf EUR o h n e Quellensteuer-Abzug. 2 Tage später erhielt ich dann eine neue Abrechnung mit 10% Quellensteuer-Abzug. Ein Durcheinander wie auf einem Jahrmarkt.
Eigentlich ist es sehr einfach und auch logisch: Die Quellensteuer ist eine Steuer die das Land erhebt, in dem die Firma ihren Sitz hat. Wie diese Steuer dann verrechnet wird ist Angelegenheit der Länder. Hier also Deutschland. Es greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land.
Wenn ich es richtig im Gedächtnis habe, dann kann ich China Mobile bei CapTrader (IB) in Deutschland oder in Hongkong kaufen und handeln, so wie jede andere Aktie auch. In den USA geht das nicht, da der Kauf dort verboten wurde. Ein Verkauf ist glaube ich bis Dezember 2021 möglich. China Mobile reagierte daraufhin mit dem Handel in Shanghai, den es ab Ende Mai 2021 gibt.
Weshalb die Commerzbank ihrer Tochter ONVISTA vorschreibt, keine Kaufaufträge anzunehmen ist für mich schleierhaft, es sei denn, sie wurde von Ex-Präsident Trump dazu genötigt bzw. gezwungen.
Bei onvista leider immer noch nicht zum Kaufen freigegeben
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.278.069 von aktienforever243 am 22.05.21 22:24:38Weitere Aktualisierung:
Ich habe bei Gratisbroker und OnVista nachgefragt. Ergebnis: OnVista zieht mir jetzt nachträglich auch die 10% chin. Quellensteuer ab.
Supi.
Es ist echt Sch... . Es gibt sehr gute chin. Dividendenzahler. Aber bei manchen werden Dir 36% (statt der üblichen 26%) Steuern abgezogen. Bei manchen allerdings nicht.
Ich habe bei Gratisbroker und OnVista nachgefragt. Ergebnis: OnVista zieht mir jetzt nachträglich auch die 10% chin. Quellensteuer ab.
Supi.
Es ist echt Sch... . Es gibt sehr gute chin. Dividendenzahler. Aber bei manchen werden Dir 36% (statt der üblichen 26%) Steuern abgezogen. Bei manchen allerdings nicht.
Bei Onvista wurde mir die Dividende wieder abgezogen. Und mehr als ich bekommen habe. Was ist da los? Ist es jemandem auch so ergangen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.301.734 von Bromarc am 26.05.21 07:09:52Ich würde einfach mal den TITEL des THREADS lesen.
Wenn du den Kursverlauf oder was zu der Aktie willst dann gehe einfach zu: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/620120-1-10/chin…
Wenn du den Kursverlauf oder was zu der Aktie willst dann gehe einfach zu: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/620120-1-10/chin…
Hier geht's um "Quellensteuer chinesischer Aktien in Hongkong wird nicht auf Kapitalertragsteuer angerechnet". Was hat das mit irgend welchen Kursen zu tun? Ich habe dich schon einmal gefragt, welche Kurse du meinst. Anscheinend hast du den Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstanden.
Scheinbar dient das Forum nur dazu um seine nicht angekommene oder mit 10% belastete Dividende zu diskutieren.
Keiner eine Antwort auf meine Frage was mit dem Kurs los ist? News haben irgendwie nichts für mich ausgespuckt
Keiner eine Antwort auf meine Frage was mit dem Kurs los ist? News haben irgendwie nichts für mich ausgespuckt
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