Nie wieder Steuern zahlen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.06.00 23:00:30 von
neuester Beitrag 23.06.00 11:57:53 von
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wenn ich in Land A ( z.B. Deutschland Wohnsitzmäßig gemeldet bin )
In Land B tatsächlich wohne
und mein Vermögen online in Land C verwalte,
wo zahl ich dann Steuern ?
gibt es ein Land in Europa, möglichst EU wo mann auf Aktienkursgewinne keine Steuern zahlen muß ???
In Land B tatsächlich wohne
und mein Vermögen online in Land C verwalte,
wo zahl ich dann Steuern ?
gibt es ein Land in Europa, möglichst EU wo mann auf Aktienkursgewinne keine Steuern zahlen muß ???
In EU Leider nicht. Kannst du vielleicht mit Belgien was machen : Hier kannst du ein Konto Öffnen und niemand wird dir was fragen.
In Land A angemeldet zu sein und in B zu leben ist verboten. Wenn du Glück hast mußt du deine Steuer nur im Land A bezahlen sonnst mußt du ein Teil in den beiden bezahlen.
In der Schweiz gibt es kein Spekusteuer (Aber wenn du viel Handelst bist du als Profi betrachtet und ist es nicht besser als in Deutschland). In Frankreich musst du 25% Steuer bezahlen, ob du deine Aktien mehr als ein Jahr behaltet hat oder nicht wird nicht berücksichtig.
In Land A angemeldet zu sein und in B zu leben ist verboten. Wenn du Glück hast mußt du deine Steuer nur im Land A bezahlen sonnst mußt du ein Teil in den beiden bezahlen.
In der Schweiz gibt es kein Spekusteuer (Aber wenn du viel Handelst bist du als Profi betrachtet und ist es nicht besser als in Deutschland). In Frankreich musst du 25% Steuer bezahlen, ob du deine Aktien mehr als ein Jahr behaltet hat oder nicht wird nicht berücksichtig.
It `s better in the bahamas. ;-)
Solltest du über genügend Kapital verfügen das unnütz (also mit Minizinsen verzinst)auf irgendeinen Sparkonto herumliegt müsste es eigentlich gelingen auf legalem Wege ohne allzugrosses Risiko, alldings unter Verlust des Minizinsen, steuerlich anrechenbare Verluste zu generieren , ohne wirkliche Verluste zu erleiden.
Ich denke mir eine möglichkeit dazu wäre folgende:
1. Eröffnen eines Aktiendepots in Amerika
2. Freies Kapital auf das Depot überweisen
3. Aussuchen einer wahnsinnig überbewerteten Aktien mit hohen Verlustpotential(irgendwas mit 2004 KGV > 10000 und einer 500fachen Umsatzbewertung)
4. Dann die Aktie kaufen und gleichzeitig die gleiche Aktienanzahl shorten(müsste eigentlich gehen)
5. 364 Tage warten(sollte die Aktie tatsächlich runterkommen ist wegen Marginpflicht wohl weiteres Kapital nötig , wird aber glaube ich verzinst)
6. Einen Tag vor Ablauf der Spekulationsfrist Verlustposition auflösen und nach Ablauf die Gegenposition.
Sollte die ganze Konstruktion funktionieren ist zwar die Frage ob du
damit wirklich Geldgespart hast , aber Steuern hättest du keine gezahlt
Ich denke mir eine möglichkeit dazu wäre folgende:
1. Eröffnen eines Aktiendepots in Amerika
2. Freies Kapital auf das Depot überweisen
3. Aussuchen einer wahnsinnig überbewerteten Aktien mit hohen Verlustpotential(irgendwas mit 2004 KGV > 10000 und einer 500fachen Umsatzbewertung)
4. Dann die Aktie kaufen und gleichzeitig die gleiche Aktienanzahl shorten(müsste eigentlich gehen)
5. 364 Tage warten(sollte die Aktie tatsächlich runterkommen ist wegen Marginpflicht wohl weiteres Kapital nötig , wird aber glaube ich verzinst)
6. Einen Tag vor Ablauf der Spekulationsfrist Verlustposition auflösen und nach Ablauf die Gegenposition.
Sollte die ganze Konstruktion funktionieren ist zwar die Frage ob du
damit wirklich Geldgespart hast , aber Steuern hättest du keine gezahlt
wenn ich ein Depot in Amerika habe,wie kann der deutsche Fiskus meine Gewinne erkunden? Gibt es Kontrollmeldungen?
Danke Fritz
Danke Fritz
an fritzifritz
Nein, Kontrollmitteilungen eines anderen Staates an das deutsche Finanzamt wird es höchstens vielleicht einmal bei Staaten geben die wirtschaftlich eng miteinander kooperieren (z.B. in der EU, ist aber auch noch nicht soweit).
Bei Auskunftsersuchen der Strafermittlungsbehörden, habe ich mal gehört, soll sich die USA durchaus kooperationsbereit zeigen.
Das Problem ist aber - wie bringe ich das Geld nach Amerika und ,falls man nicht vorhat seinem Geld hinterherzuwandern, wieder nach Deutschland zurück.
Nach Luxemburg gehts ja noch mit einem Mietwagen,Perücke und angeklebtem Bart, aber mit einem Koffer voll Geld im Flugzeug nach Amerika naja.
Nein, Kontrollmitteilungen eines anderen Staates an das deutsche Finanzamt wird es höchstens vielleicht einmal bei Staaten geben die wirtschaftlich eng miteinander kooperieren (z.B. in der EU, ist aber auch noch nicht soweit).
Bei Auskunftsersuchen der Strafermittlungsbehörden, habe ich mal gehört, soll sich die USA durchaus kooperationsbereit zeigen.
Das Problem ist aber - wie bringe ich das Geld nach Amerika und ,falls man nicht vorhat seinem Geld hinterherzuwandern, wieder nach Deutschland zurück.
Nach Luxemburg gehts ja noch mit einem Mietwagen,Perücke und angeklebtem Bart, aber mit einem Koffer voll Geld im Flugzeug nach Amerika naja.
Danke für Antwort!
Ist es nicht möglich von der CSFR oder von Ungarn das Geld in die USA zu überweisen?
Fritz
Ist es nicht möglich von der CSFR oder von Ungarn das Geld in die USA zu überweisen?
Fritz
An Fritz
Natürlich, es gibt immer möglichkeiten Geld hin-und herzutransferieren.
Muss auch nicht unbedingt ein Ex-Ostblockstaat sein, auch Österreich hat ein Bankgeheimnis das man noch so nennen kann.
Aber ein Problem hat man in Deutschland immer ,egal wie man`s organisiert hat, ist ein grosser Anteil des eigenen Vermögens Schwarzgeld, und hat man nicht vor das Geld in den Sparstrumpf im Kasten zu stecken um davon dann bescheiden Leben zu können, sondern möchte man damit ,Immobilien kaufen, weiter Anlegen, Familie absichern oder auch nur vererben, muss man`s wieder irgendwie in das deutsche Bankensystem einspeisen.
Und über diese Buchungsvorgänge könnte natürlich das Finanzamt Kenntnis erlangen.
Sind dann die Summen sehr hoch, und mit der persönlichen Einkommensituation nicht erklärbar, wird man wohl gebeten das ganz selbst aufzuklären,hoffentlich kann man das dann.
Natürlich, es gibt immer möglichkeiten Geld hin-und herzutransferieren.
Muss auch nicht unbedingt ein Ex-Ostblockstaat sein, auch Österreich hat ein Bankgeheimnis das man noch so nennen kann.
Aber ein Problem hat man in Deutschland immer ,egal wie man`s organisiert hat, ist ein grosser Anteil des eigenen Vermögens Schwarzgeld, und hat man nicht vor das Geld in den Sparstrumpf im Kasten zu stecken um davon dann bescheiden Leben zu können, sondern möchte man damit ,Immobilien kaufen, weiter Anlegen, Familie absichern oder auch nur vererben, muss man`s wieder irgendwie in das deutsche Bankensystem einspeisen.
Und über diese Buchungsvorgänge könnte natürlich das Finanzamt Kenntnis erlangen.
Sind dann die Summen sehr hoch, und mit der persönlichen Einkommensituation nicht erklärbar, wird man wohl gebeten das ganz selbst aufzuklären,hoffentlich kann man das dann.
Ich danke Dir für Deine Antwort!
Du hast recht, es ist nur Sinnvoll wenn man das Geld für das tägliche Leben verwendet.Mit Immobilien wird man ein Problem haben.
Möglicherweise ist es besser eine Stiftung zu gründen?
Weiß aber noch zu wenig.
Muß mich erst schlau machen.
Gruße
Fritz
Du hast recht, es ist nur Sinnvoll wenn man das Geld für das tägliche Leben verwendet.Mit Immobilien wird man ein Problem haben.
Möglicherweise ist es besser eine Stiftung zu gründen?
Weiß aber noch zu wenig.
Muß mich erst schlau machen.
Gruße
Fritz
@Syllogist
Dein Vorschlag, überbewertete Aktien zu kaufen, und gleichzeitig eine Short-Position in denselben einzugehen, funktioniert
leider nicht. Nach §23 (3) ESTG gelten Shortspekulationen GRUNDSÄTZLICH als Spekulationsgeschäfte, bzw. jetzt als
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, ungeachtet der Haltedauer der Position.
Dein Vorschlag, überbewertete Aktien zu kaufen, und gleichzeitig eine Short-Position in denselben einzugehen, funktioniert
leider nicht. Nach §23 (3) ESTG gelten Shortspekulationen GRUNDSÄTZLICH als Spekulationsgeschäfte, bzw. jetzt als
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, ungeachtet der Haltedauer der Position.
@ thoughtbreaker: du solltest den §23 mal genau durchlesen 23(1)Nr.4 ...sofern der Zeitraum zwischen Erwerb
und Beendigung des Rechts auf Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt.
grüsse
Vogone
und Beendigung des Rechts auf Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt.
grüsse
Vogone
Die Aussage von Syllogist bezüglich der Kontrollmitteilungen aus den USA ist falsch. Die Amerikaner sind ziemlich fleißig, was das
Mitteilen von Kapitalerträgen von Steuerausländern (Non-Residents) angeht, weil die Amis eine etwas andere Ansicht zur Steuerehrlichkeit
haben als die hiesigen Allgemeinheitsbetrüger. Aus den USA kommen weit mehr Informationen als aus den Staaten der EU.
El Arrollador
Mitteilen von Kapitalerträgen von Steuerausländern (Non-Residents) angeht, weil die Amis eine etwas andere Ansicht zur Steuerehrlichkeit
haben als die hiesigen Allgemeinheitsbetrüger. Aus den USA kommen weit mehr Informationen als aus den Staaten der EU.
El Arrollador
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