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    Theam Steuern im Investmentclub - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.00 08:02:52 von
    neuester Beitrag 30.01.01 10:34:47 von
    Beiträge: 24
    ID: 152.544
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      schrieb am 07.06.00 08:02:52
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      Avatar
      schrieb am 07.06.00 20:44:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich hatte in diesem Jahr zum zweiten Mal die große "Freude" eine Steuererklärung für unseren Club zu erstellen.
      Ist eigentlich nicht sonderlich schwer, wenn man
      1. die richtigen Formulare vom FA bekommt
      2. eine vernünftige Beratung zum Ausfüllen bekommt
      3. man sich zu Hause noch an die einzelnen Hinweise zum Ausfüllen erinnert.
      Vorteil beim FA hat man jedoch, wenn man wie wir ein FA hat, dass selbst noch keinen angemeldeten Club hat.
      Selbstverständlich ist beim Ausfüllen der Erklärung eine enorme Schreibleistung nötig, wenn man wie wir 29 Gesellschafter hat.
      Jedem, der eine Erklärung erstellt, wünsche ich alles Gute.

      Peace und Happiness
      Avatar
      schrieb am 08.06.00 04:00:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich mache meine Steuererklärung immer mit einem Programm. Gibt es keins, mit dem man die Erklärung für den Club machen kann?
      Welche speziellen Formulare braucht man?
      Wie sieht es steuerlich aus, wenn der Geschäftsführer eine "Aufwandentschädigung" bekommt? Gefährdet das den Charakter einer GBR?

      Gutue
      Avatar
      schrieb am 08.06.00 11:34:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ooopps, da ist im Thread-Titel wohl etwas durcheinandergekommen, sehe ich jetzt erst.... :confused:

      Tja, zum Thema Steuer habe ich mich bereits mehrfach mit einem Steuerberater aus meinem Bekanntenkreis unterhalten. Ist so ein heikles Thema, bzw. eigentlich nicht so schwer aber halt recht zeitaufwändig.

      Ein Programm dazu kenne ich nicht, eigentlich fehlt überhaupt ein vernünftiges Programm zur Verwaltung von Investmentclubs....

      NetsroT
      Avatar
      schrieb am 20.06.00 07:36:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      tja die Steuern,
      wie ist das eigentlich beim Börsenclub (man ist ja automatisch GbR). wie läuft das mit der Spekusteuer? Kann man innerhalb der Spekufrist Gewinne realisieren und diese auf die Mitglieder verteilen (weil 999,99 DM pro Jahr und Kopf sind ja steuerfrei), oder muss das ganze vom Kontoinhaber persönlich versteuert werden (eigentlich unlogisch)?
      Oder müssen diese Gewinne grundsätzlich versteuert werden?

      wer kann helfen?

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      Avatar
      schrieb am 20.06.00 08:16:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Bakterie,
      gib mir mal 1-2 Tage Zeit, dann werde ich hier ein wenig genauer auf das Thema eingehen. Bin z.Zeit ein wenig im Stress (beruflich).....

      NetsroT
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 00:51:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Bakterie,

      die Gewinne, die innerhalb ddes Spekufrist realisiert werden, werden jedem Mitglied entsprechend seines Anteils am Depot angerechnet. D.h. dass jeder der unter 999,99DM bleibt, diese steuerfrei hat.
      Der Investmentclub muß eine Steuererklärung machen. Die einzelnen Mitglieder müssen in ihrem Steuerantrag auf die Mitgliedschaft im IC hinweisen. Sie geben dann die Steuernummer des ICs an. Das Finanzamt holt sich dann die nötigen Zahlen bei der Steuererklärung des Ics.
      Das habe ich bei Recherchen im Internet in Erfahrung gebracht.
      Da unser Investmentclub noch im Entstehen ist, habe ich leider keine eigenen Erfahungen, die ich hier hinzufügen kann. Nächstes Jahr weiß ich mehr (haha).

      Gutue
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 08:24:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      gutue hat ja schon ein paar Hinweise gegeben, hier nun das ganze (teilweise Wiederholungen) nochmal:

      Wo Geld verdient wird, da hält der Fiskus die Hand auf. Immer wieder bekommen Investmentclubs Ärger mit dem Finanzamt, weil sie sich nicht frühzeitig mit den Steuerbehörden in Verbindung setzten und ihren Status abklären. Grundsätzlich ist zwischen der Besteuerung des Investmentclubs und der einzelnen Mitglieder zu unterscheiden. Es empfiehlt sich, unmittelbar nach der Gründung des Clubs eine eigene Steuernummer beim ortsansässigen Finanzamt zu beantragen. Unter dieser Nummer gibt der Club dann regelmäßig die Anlage KSO für die Einkünfte aus Kapitalvermögen ab. Diese Anlage ist gleichzeitig die Grundlage für die Besteuerung des einzelnen Mitglieds.

      Die steuerliche Behandlung des Investmentclubs
      Über die steuerliche Behandlung des Investmentclubs entscheidet die Rechtsform. Entscheidet sich der Club für die Form der GbR, wird er nicht zur Körperschaftssteuer veranlagt.
      Achtung: Wenn der Club deutlich mehr als 30 Mitglieder hat und sich die Gesellschafterzahl sehr häufig verändert, kann der Club körperschaftssteuerpflichtig werden. Stark wachsende Clubs sollten über diese Frage mit dem Finanzamt verhandeln. Es gibt Clubs, die auch mit über 500 Mitgliedern ihren GbR-Status behalten konnten.

      Auch entfällt die Gewerbesteuer (sie ist eine sog. Sachsteuer), da ein Investmentclub nach Einschätzungen des Bundesfinanzhofes nicht dem gängigen Bild von Gewerbebetrieben entsprechen.

      Soweit alles klar? Gut, jetzt gehts erst richtig los, schmeißt Euch noch ein wenig Traubenzucker ein:

      Die steuerliche Behandlung der einzelnen Mitglieder

      Die Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer
      Die Anlagen des IC bringen laufend Erträge (Dividende, Zinsgutschriften). Diese Erträge sind steuerpflichtig wenn sie die gesetzlichen Freigrenzen überschreiten (Thema Freistellungsauftrag). ABER eine solche Freistellung ist für den Investmentclub nicht möglich. An den Club werden deswegen jeweils nur die Nettodividende gezahlt. Die einbehaltene Körperschaft- und Kapitalertragssteuer müssen sich die Mitglieder über ihre eigenen Steuererklärung zurückholen.

      Beispiel: Ein Club mit einem Gesamtvermögen con 600.000 DM erhält in einem Jahr eine Bruttodividende von 29571DM. Netto würden davon aber nur 15240,40 DM bleiben. Die restlichen 14331,40 DM werden als Steuern einbehalten!! Sagen wir, der Club hat 15 Mitglieder und alle sind zu gleichen Teilen beteiligt, entspricht das ca. 1000 DM pro Mitlied. Diese jeweils ca. 1000 DM werden nun in den persönlichen Steuererklärungen angegeben.

      Die Spekulationssteuer
      Der größte Teil des Gewinns wird meistens durch Kurssteigerungen erziehlt. Anders als bei anderen Erträgen sind diese Wertsteigerungen à priori nicht steuerpflichtig. Das ändert sich, wenn die Papiere innerhalb der sog. Spekulationsfrist (12 Monate) verkauft werden.
      Diese Spekulationssteuer wird jedoch nicht direkt erhoben und abgeführt, sondern jedes Mitglied muss seine anteiligen Spekulationsgewinne bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Die Höhe der zu entrichtenden Spekulationssteuer richtet sich dann nach dem individuellen Steuersatz des Mitglieds.
      Um Kleinanleger nicht zu belasten, gibt es bei der Spekulationssteuer eine sog. Freigrenze. Wenn die innerhalb der Einjahresfrist realisierten Kursgewinne 1000DM nicht überschreiten, muss keine Steuer bezahlt werden. Die Summe von 1000 DM gilt pro Person. In einem IC, welcher 10 Mitglieder hat (alle gleich beteiligt) können also bis zu 10.000 DM Spekulationsgewinne erzielt werden, ohne das der Fiskus zuschlägt. Allerdings dürfen die Mitglieder dann keine zusätzlichen Spekulationsgewinne aus privaten Anlagen erzielen.

      Wichtig: Die 1000 DM sind eine FREIGRENZE. Übersteigt der Spekulationsgewinn die 1000 DM, wird der GESAMTE Betrag steuerpflichtig.
      (Überwiegend aus dem Buch Investmentclubs, Falken Verlag)

      So, her mit Euren Fragen...

      NetsroT
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 09:47:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo NetsroT,

      vielen Dank für deine Ausführungen und für deine Beretischaft quasi als sachkundiger Moderator das Board zu begleiten.

      Als erstes habe ich gerade ein Schreiben an das Finanzamt aufgesetzt und eine eigene Steuernummer beantragt.

      Was sich bei der Steuererklärung für Fragen aufwerfen, kann ich, da ich noch nie eine Steuererklärung eines IC gesehen habe, nicht sagen. Viel verspreche ich mir von Software-Lösungen, die ja im Software-Thread diskutiert werden. Ein Boardteilnehmer hat ja bereits angekündigt, seine fertige Lösung für Endanwender zu überarbeiten und als Download auf seiner Homepage zur Verfügung zu stellen.

      Gruß DT4920
      Avatar
      schrieb am 05.07.00 09:30:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi dt4920,

      würde mich mal interessieren, welche Erfahrungen Du bei der Beantragung der Steuernummer hattest. Bei uns war das ein ziemliches hin und her....

      NetsroT
      Avatar
      schrieb am 05.07.00 19:11:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo NetsroT
      hoffe habe dir kein Ärger bereitet mit Micrologica. Der Vorstand hat sich heute im Chat sogar zu deiner Problematik geäußert.
      Mit der Steuernummer hatten wir keine Probleme, es gibt da ein paar Formulierungen, die unbedingt in den Antrag reingehören:
      Sehr geehrte Damen u. Herren,
      wir haben einen IC gegründet als GbR, der ... heißt. ( mit Gesell.-Vertrag anbei )
      Wir benöigen eine Steuernummer für unsere jährliche Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommenssteuererklärung.
      Argumente für IC langjähriges Sparen als Teil Altersvorsorge, Börsenwissen.
      Hinweis auf Vorgabe des SdK und DSW, das wir nicht gewerbe-oder Körperschaftsteuerpflichtig, da keinerlei Einnahmen außerhalb der privaten Verwaltung des eigenen Vermögens.
      Hinweis auf die ehrenamtlichen Tätigkeiten.
      Zu guter letzt meine eigene Steuernummer als Referenz und der Bitte um Antrag zu entsprechen.
      Hat nur 4 !!! Tage gedauert, bis Bescheid da war.
      Grüße
      Sittin...
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 20:10:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi NetsroT,

      sorry, dass ich so spät antworte, aber ich war in meinem Urlaub sehr beschäftigt.

      Mit der Steuernummer ging das ganz einfach. Ich habe einen Zweizeiler zum Finanzamt geschickt und als Antwort die Anforderung des Gesellschaftervertrages und der Gesellschafter bekommen. Dieses Antwortschreiben beinhaltet jedoch schon die Steuernummer. Alles weitere wird sich nach und nach ergeben.

      Gruß DT4920
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 15:16:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi,

      nachdem wir mit unser ersten Steuernummer ein paar Probleme hatten, haben wir nun endlich ohne Probleme eine Steuernummer erhalten.

      Übrigens: Ich habe es bereits geschrieben und eigentlich gehört es hier nicht hin, aber unser IC hat nun die Termingeschäftsfähigkeit!!


      NetsroT
      Avatar
      schrieb am 04.08.00 04:43:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi Netsro,
      nett, dass mal wieder einer was schreibt. Bei welcher Bank habt ihr denn Euer Konto (bin zu faul in den alten Threads nachzuschauen)? Wollt ihr nur Optionsscheine handeln oder auch Optionen an der Eurex?
      Ich habe immer noch kein Konto eröffnen können, weil ich weder von Consors noch von der DAB Unterlagen erhalten habe, obwohl meine Anfrage nun schon mindestens 6 Wochen zurückliegt. Das wirft kein gutesBild auf die beiden Banken. Habe bei Consors per E-Mail nachgehakt und tatsächlich am gleichen Tag eine Antwort bekommen. Sie bitten, die Verzögerung zu entschuldigen und werden die Unterlagen schnellstmöglich zusenden.

      Gutue
      Avatar
      schrieb am 04.08.00 11:34:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi gutue,

      das ist ja Schade, dass das so lange dauert. Wir haben bei der Direkt Anlage Bank ein Depot. Ich lasse auch weiterhin auf die Diraba nichts kommen. Näheres in DEINEM Thread: welche Bank ist geeignet? :laugh:

      Erstmal wollen wir nur OS auf Aktien handeln. Haben jetzt einen Nokia Call gekauft. Ich persönliche finde Indexzertifikate sehr interessant, aber erstmal möchte ich jetzt mit OS Erfahrung sammeln.


      NetsroT
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 15:00:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo zusammen,
      denke diese Thema ist immer aktuell.
      Wenn jemand, wie ich auch, Fragen zur Besteuerung von Investmentclubs hat, gibt es heute die Möglichkeit diese bei einem n-tv spezialisten team anzuregen. Man bereitet dort eine Sendung zum Thema Steuern und Börse vor.
      Investmentclubs wäre dort sicherlich auch nicht uninteressant.
      Also: Fragen und Themenwünsche an steuern@n-tv.de
      Sendung auf n-tv ist für den 21.12.00 14Uhr30 geplant
      Gruß
      geafan
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 10:13:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo zusammen,
      muss man eigentlich die Rechtsform GbR für einen Investmentclub "irgendwo" beantragen oder eintragen lassen?
      Ist zwar nicht direkt eine steuerliche Frage, aber vielleicht trotzdem eine Antwort wert !?!
      Danke schon mal
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 10:43:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      hi 1013,

      eine gbr bist Du ganz automatisch !
      Selbst wenn Du eine Fahrgemeinschaft mit jemanden machst, ist das von gesetzeswegen schon eine gbr. Für Gbrs gelten die normalen bgb Paragraphen (705-740). Da für Investmentclubs diese aber nicht so perfekt sind, macht man halt noch einen speziellen Gesellschaftervertrag. Wenn ein Investmentclub diesen nicht macht gilt das bgb.

      Ich hoffe das hilft erst einmal...

      pki
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 12:33:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Leute
      Hier mal eine grundsätzliche Frage:
      Ist ein IC(GbR)dazu verpflichtet, sich bei seinem Finanzamt anzumelden und eine Steuernummer zu beantragen?

      Wer kennt sich aus ??

      Gruß Peter
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 13:22:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      hi peterherman,

      das kommt ganz draf an.
      Wenn Du die Spekulationsgewinn, anrechenbaren Steuern usw. auf die Gesellschafter verteilen möchtest, dann mußt Du das wohl tun.

      Wenn das alles nur auf eine Person läuft, kann man sich das wohl schenken. Letztere Version hat aber (von dem etwas wenigeren Papierkram) nur Nachteile und ist in keinster Weise zu empfehlen.

      Also lieber den Papierkram als Ärger mit den Gesellschaftern, falls die Aktien mal fallen sollten ;-)

      pki
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 19:15:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Alle
      Wir sind ein IC mit 14 Mitgliedern und haben mittlerweile eine Steuernummer (ohne Probleme)bekommen.
      Für die "Gesonderte und einheitliche Feststellung" verwenden
      wir das WISO-Sparbuch,weil es vom Handling recht gut ist und im Abo nur 55 DM p.a. kostet.
      Das Programm kann ich Euch wirklich empfehlen, da Ihr die Ergebnisse direkt in die Formulare drucken könnt.
      Einen Haken gibt es allerdings:
      Wenn Ihr Staffelkäufe /-verkäufe nach der FIFO-Methode verbuchen wollt, gibt es Schwierigkeiten, da das Programm mit der Durchschnittskostenmethode arbeitet.
      Ansonsten aber sehr praktikabel, oder nutzt jemand von Euch ein besseres Programm ?
      Gruß
      Pumba
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 19:56:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      hi pumpa,
      ich benutze mein eigenes Programm, daß jeder kostenlos downloaden und benutzen kann (http://www.freunde-des-geldes.de).
      Mich wundert, was Du über die Fifo-Methode schreibt.
      Die Fifo Methode ist doch gar nicht erlaubt. Man muß doch alles nach der Durchschnittsmethode verbuchen. Jedenfalls sagt das das EStG und tut das mein Programm so.
      Vielleicht schaust Du Dir auch mal mein Programm an und sagst was Wiso noch für Vorteile hat, damit ich die bei mir noch einbaue.

      gruß
      pki
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 10:25:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo pki,
      Du hast teilweise Recht, FIFO als durchgängige Methode funktioniert meines Wissens bisher mit keinem Finanzamt,
      ich habe allerdings auch schon Abweichungen von der Durchschnittsmethode in Einzelfällen durchbekommen.
      Zu Deinem Programm:
      Habe bereits viel positives darüber gelesen und es mir auch runtergeladen, bekomme es aber nicht zum Laufen (typisch EDV-Legastheniker,was ?). Kannst Du mir hierzu einen Tip geben ?
      Vielen Dank
      Pumba
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 10:34:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      hi pumpa,

      was kommt denn für eine Fehlermeldung ?

      Du mußt als erstes Dir die Vollversion runterladen und normal installieren.
      Dann kann nach belieben jedes upgrade runtergeladen werden (ist nur eine zum Austauschen bestimmte .exe Datei).

      Ich habe von vielen gehört, daß das Programm schon sehr robust sein soll, also wenn es bei Dir noch zu Fehlern kommt möchte ich die gerne beheben.

      Würde mich über Deine Hilfe freuen
      pki


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