Steuern auf Zinsen - Zahlen Auslaender in Deutschland auch Zinssteuern ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.00 17:37:07 von
neuester Beitrag 24.06.00 17:24:04 von
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Brauchen Auslaender in Deutschland eigentlich keine Zinsen versteuern ?
Wie ist das bei Deutschen mit Steuersitz im Ausland ?
Wie ist das bei Deutschen mit Steuersitz im Ausland ?
Beide sind beschraenkt steuerpflichtig und zahlen damit keine Steuern auf Zinsen.
Gruss
weitweg
Gruss
weitweg
Wo kann man das nachlesen ?
Details ?
Quellen ???
Details ?
Quellen ???
I. Stuerpflicht
Einkommensteuergesetz §1
ist mir zu mühsam alles hier reinzustellen...
verlange in der buchhandlung nach der "nwb-Textausgabe" für "Wichtige Stuergesetze" 48. Auflage
kostet lediglich 14,80 oder bei amazon isbn # 3-482-69118-5
das hast du alle incl Körperschaftssteuer...
see ya
old utopia
Einkommensteuergesetz §1
ist mir zu mühsam alles hier reinzustellen...
verlange in der buchhandlung nach der "nwb-Textausgabe" für "Wichtige Stuergesetze" 48. Auflage
kostet lediglich 14,80 oder bei amazon isbn # 3-482-69118-5
das hast du alle incl Körperschaftssteuer...
see ya
old utopia
Die Antworten auf Deine Fragen hier sind etwas zu pauschal, aber Deine Frage war es
ja ebenso. Wenn Deine Frage so zu verstehen ist, daß Du Leute meinst, die ihren Wohnsitz
ausschließlich im Ausland haben bzw. bei Mehrfachwohnsitz ihren Lebensmittelpunkt im
Ausland haben (Nationalität ist ohne Bedeutung), kommt es für die Steuerpflicht von Zinsen
darauf an, um welche Zinsen es sich handelt. Die Steuerpflicht von Zinseinkünften im Ausland
Ansässiger bestimmt sich nach § 49 EStG und ggf. dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei den üblichen 08/15-Zinsen wird jedoch nach § 49 EStG keine Steuerpflicht begründet.
El Arrollador
ja ebenso. Wenn Deine Frage so zu verstehen ist, daß Du Leute meinst, die ihren Wohnsitz
ausschließlich im Ausland haben bzw. bei Mehrfachwohnsitz ihren Lebensmittelpunkt im
Ausland haben (Nationalität ist ohne Bedeutung), kommt es für die Steuerpflicht von Zinsen
darauf an, um welche Zinsen es sich handelt. Die Steuerpflicht von Zinseinkünften im Ausland
Ansässiger bestimmt sich nach § 49 EStG und ggf. dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei den üblichen 08/15-Zinsen wird jedoch nach § 49 EStG keine Steuerpflicht begründet.
El Arrollador
Hi arrolador,
dann nehmen wir doch ein ganz konkretes Beispiel:
Ein Deutscher arbeitet in den Niederlanden.
Fall a) er hat nur einen Wohnsitz, und zwar in NL
Frage: Muss er seine Zins-,Dividenden-,Spekulationsgewinne, die bei seiner bank in Deutschland anfallen in D oder in NL versteuern ?
Fall b) er hat zwei Wohnsitze, einen in D und einen in NL. Er arbeitet aber ausschliesslich in NL.
Fall c) er ist Deutscher, lebt in den Niederlanden und arbeitet aber fuer eine internationale Organisation, wie z.B. die Nato, Europol etc. und unterliegt daher mit seinem Arbeitseinkommen nicht der nationalen niederlaendischen Steuer. Muss er dann dennoch die niederlaendische oder deutsche Steuer auf seine Kapitalertraege errichten ?
(zugegeben eine etwas theoretische Frage)
Dank im voraus, Du scheinst Dich ja sehr gut auszukennen.
dann nehmen wir doch ein ganz konkretes Beispiel:
Ein Deutscher arbeitet in den Niederlanden.
Fall a) er hat nur einen Wohnsitz, und zwar in NL
Frage: Muss er seine Zins-,Dividenden-,Spekulationsgewinne, die bei seiner bank in Deutschland anfallen in D oder in NL versteuern ?
Fall b) er hat zwei Wohnsitze, einen in D und einen in NL. Er arbeitet aber ausschliesslich in NL.
Fall c) er ist Deutscher, lebt in den Niederlanden und arbeitet aber fuer eine internationale Organisation, wie z.B. die Nato, Europol etc. und unterliegt daher mit seinem Arbeitseinkommen nicht der nationalen niederlaendischen Steuer. Muss er dann dennoch die niederlaendische oder deutsche Steuer auf seine Kapitalertraege errichten ?
(zugegeben eine etwas theoretische Frage)
Dank im voraus, Du scheinst Dich ja sehr gut auszukennen.
Ein Deutscher arbeitet in den Niederlanden.
>Fall a)
>Er hat nur einen Wohnsitz, und zwar in NL
>Frage: Muss er seine Zins-,Dividenden-,Spekulationsgewinne, die bei seiner bank in Deutschland anfallen in D oder in NL versteuern?
Wie ich schon einmal erwähnte, kommt es auf die Art der Kapitalerträge an. Zinsen, Dividenden und Speku-Gewinne lassen sich
nicht in einen Topf schmeißen. Es gibt auch im DBA-Niederlande für sie drei eigenständige Regelungen. Außerdem werden die
Zinsen nochmals untergliedert.
Generell kann man sagen, daß im Fall a) alle der o.g. Gewinne im Wohnsitzstaat zu versteuern sind (hier: NL), jedoch besitzt der
Quellenstaat für Dividenden und bestimmte Zinserträge ein sog. Quellensteuerrecht (DBA-NL = 15%), d.h., Du versteuerst auch 15%
in D. Diese 15% werden aber zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat auf die Einkommensteuer angerechnet.
Gewöhnliche Speku-Gewinne aus Wertpapiergeschäften und gewöhnliche Zinsen sind nach § 49 EStG bei Steuerausländern in D
nicht steuerpflichtig und unterliegen allein dem niederländischen Recht.
>Fall b)
>Er hat zwei Wohnsitze, einen in D und einen in NL. Er arbeitet aber ausschliesslich in NL.
Diese Frage kann nur beantwortet werden, wenn klar ist, in welchem Staat der Lebensmittelpunkt ist. Ist der LM in NL, dann siehe
Lösung zu a).
Ist der LM in D, entsteht keine Besteuerungskollision da Wohnsitz- und Quellenstaat identisch, also Besteuerung nur in D.
>Fall c)
>Er ist Deutscher, lebt in den Niederlanden und arbeitet aber fuer eine internationale Organisation, wie z.B. die Nato, Europol etc. und
>unterliegt daher mit seinem Arbeitseinkommen nicht der nationalen niederlaendischen Steuer. Muss er dann dennoch die niederlaendische
>oder deutsche Steuer auf seine Kapitalertraege errichten ?
>(zugegeben eine etwas theoretische Frage)
Zu theoretisch und zu unvollständig, um sie exakt beantworten zu können.
Da es für die o.g. Organisationen jede Menge supranationale Vereinbarungen zur steuerlichen Behandlung gibt, müßte ich genau
wissen, welcher Organisation und unter Umständen sogar welcher Untereinheit dieser O. er angehört. Nur eines: Die Besteuerung
des Arbeitslohns hat nichts mit der der Kapitalerträge zu tun, will heißen, daß die nicht automatisch steuerfrei sind, nur weil das Gehalt
steuerfrei ist.
Oft zielen die o.g. supranationalen Regelungen auch nicht auf die Einkünfte ab sondern auf den Wohnsitz. So wird bspw. bei Beamten
der EU-Kommission fiktiv davon ausgegangen, daß sie ihren usprünglichen Wohnsitz im Herkunftsland beibehalten haben, obwohl
sie mittlerweile in Belgien leben. Aus dieser fiktiven Wohnsitzregelung ergeben sich dann die entsprechenden steuerlichen
Konsequenzen. Ein deutscher EU-Beamter in Belgien mit deutschen Kapitalerträgen wäre damit in D voll steuerpflichtig, obwohl er
seinen Wohnsitz in B hat und ein Normalo daher seine deutschen Kapitalerträge (bis auf die o.g. Quellensteuer) auch in B versteuern
müßte. Ist kompliziert...aber DU wolltest es ja nicht anders ;-)
El Arrollador
>Fall a)
>Er hat nur einen Wohnsitz, und zwar in NL
>Frage: Muss er seine Zins-,Dividenden-,Spekulationsgewinne, die bei seiner bank in Deutschland anfallen in D oder in NL versteuern?
Wie ich schon einmal erwähnte, kommt es auf die Art der Kapitalerträge an. Zinsen, Dividenden und Speku-Gewinne lassen sich
nicht in einen Topf schmeißen. Es gibt auch im DBA-Niederlande für sie drei eigenständige Regelungen. Außerdem werden die
Zinsen nochmals untergliedert.
Generell kann man sagen, daß im Fall a) alle der o.g. Gewinne im Wohnsitzstaat zu versteuern sind (hier: NL), jedoch besitzt der
Quellenstaat für Dividenden und bestimmte Zinserträge ein sog. Quellensteuerrecht (DBA-NL = 15%), d.h., Du versteuerst auch 15%
in D. Diese 15% werden aber zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat auf die Einkommensteuer angerechnet.
Gewöhnliche Speku-Gewinne aus Wertpapiergeschäften und gewöhnliche Zinsen sind nach § 49 EStG bei Steuerausländern in D
nicht steuerpflichtig und unterliegen allein dem niederländischen Recht.
>Fall b)
>Er hat zwei Wohnsitze, einen in D und einen in NL. Er arbeitet aber ausschliesslich in NL.
Diese Frage kann nur beantwortet werden, wenn klar ist, in welchem Staat der Lebensmittelpunkt ist. Ist der LM in NL, dann siehe
Lösung zu a).
Ist der LM in D, entsteht keine Besteuerungskollision da Wohnsitz- und Quellenstaat identisch, also Besteuerung nur in D.
>Fall c)
>Er ist Deutscher, lebt in den Niederlanden und arbeitet aber fuer eine internationale Organisation, wie z.B. die Nato, Europol etc. und
>unterliegt daher mit seinem Arbeitseinkommen nicht der nationalen niederlaendischen Steuer. Muss er dann dennoch die niederlaendische
>oder deutsche Steuer auf seine Kapitalertraege errichten ?
>(zugegeben eine etwas theoretische Frage)
Zu theoretisch und zu unvollständig, um sie exakt beantworten zu können.
Da es für die o.g. Organisationen jede Menge supranationale Vereinbarungen zur steuerlichen Behandlung gibt, müßte ich genau
wissen, welcher Organisation und unter Umständen sogar welcher Untereinheit dieser O. er angehört. Nur eines: Die Besteuerung
des Arbeitslohns hat nichts mit der der Kapitalerträge zu tun, will heißen, daß die nicht automatisch steuerfrei sind, nur weil das Gehalt
steuerfrei ist.
Oft zielen die o.g. supranationalen Regelungen auch nicht auf die Einkünfte ab sondern auf den Wohnsitz. So wird bspw. bei Beamten
der EU-Kommission fiktiv davon ausgegangen, daß sie ihren usprünglichen Wohnsitz im Herkunftsland beibehalten haben, obwohl
sie mittlerweile in Belgien leben. Aus dieser fiktiven Wohnsitzregelung ergeben sich dann die entsprechenden steuerlichen
Konsequenzen. Ein deutscher EU-Beamter in Belgien mit deutschen Kapitalerträgen wäre damit in D voll steuerpflichtig, obwohl er
seinen Wohnsitz in B hat und ein Normalo daher seine deutschen Kapitalerträge (bis auf die o.g. Quellensteuer) auch in B versteuern
müßte. Ist kompliziert...aber DU wolltest es ja nicht anders ;-)
El Arrollador
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