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    Wieviel Steuern zahlt mein Kind?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.00 14:02:45 von
    neuester Beitrag 12.10.00 22:42:17 von
    Beiträge: 12
    ID: 263.181
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      schrieb am 07.10.00 14:02:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Spekusteuer ab 1000.-DM per anno.Alles was darüber hinaus geht, wird dem persönlichen Steuersatz zugerechnet.Soweit klar.
      Nun hat mein 2-jähriger Sohn natürlich kein Einkommen und der Eigangssteuersatz liegt bei 13TDM.
      Angenommen mein Kind hat 2000.-DM Spekulationsgewinn realisiert, was ist davon steuerbar??. Wie muß ich das dem Finanzamt mitteilen??

      Wer weiß das?? Wer kann mir helfen?? Danke im vorraus.
      Avatar
      schrieb am 07.10.00 17:21:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      So, so, der zweijährige Sohn macht Spekulationsgeschäte. Ziemlich interessant. Wie das wohl geht?
      Wohl über seinen Ergänzungspfleger nehme ich an. Ansonsten könnte es Ärger geben. Mit dem Finazamt.

      Viele Grüsse

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 07.10.00 18:19:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Steuerpflichtig wird Dein Kind erst, wenn es im Jahr 2000 über 13499 DM zu versteuerndes Einkommen hat. Es muß eben alles an Einkommen aufaddiert werden (2000 DM Spekugewinn, 4000 DM Zinsen, abz. 3100 DM Sparerfreibetrag, 5000 DM Mieteinnahmen...). Wenn INSGESAMT das Einkommen über 13499 DM liegt, wird Einkommensteuer fällig!

      Beachte aber folgendes: Wenn Dein Kind kostenfrei bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann es die kostenfreie Mitversicherung verlieren, wenn das Einkommen reglemäßig monatlich über 690 DM liegt!

      Kann zum Verhängnis werden, wenn mal eine größere Operation anliegt! (Frage ggf. bei Deiner Krankenkasse nach!)

      Was die Sache mit dem Ergänzungspfleger angeht: Ich kann doch per Dauerauftrag (zu Lasten MEINES Kontos) für meinen Sohn jeden Monat 200 DM in einen Aktienfonds anlegen. Und wenn der Fonds extrem gut gelaufen ist, wird er eben mit Spekulationsgewinn wieder verkauft! Was soll daran so schlimm sein? Natürlich darf man nicht Uromas Erbe "verspekulieren"!

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 07.10.00 19:44:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      @krokodil 1 Das ist ganz einfach, was daran schlimm ist. Da kann ziemlich schnell ein Verstoss gegen
      zivilrechtliche Vorschriften des BGB vorliegen. Spekulieren mit fremden Geldern von Minderjährigen wird
      gem. BGB nicht gerne gesehen. Deshalb könnte das ein Verstoss gegen das Zivilrecht sein. Jetzt wirst
      du vielleicht sagen: na und, wen interessiert das. Wahrscheinlich niemand ausser das Finanzamt.
      Verstösse gegen das Zivilrecht schlagen dann nämlich auf das Steuerrecht durch. Folge, der Spekugewinn
      wird dem zugerechnet, der wie über sein eigenes Vermögen verfügt, nämlich den Eltern. Ja, so schnell kanns
      gehen.

      MfG

      Steueragent

      PS: Ob wirklich ein Verstoss gegen das BGB vorliegt, kann natürlich ein Jurist besser beurteilen. Meines
      Erachtens im vorliegenden Fall zumindest naheliegend.
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 08:24:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dürfen denn Eltern nicht das Vermögen ihrer Kinder verwalten??

      Es muß ja nicht immer "unehrliche" ABsicht dahinter stecken. Wie ist denn das, wenn z.b. die Großeltern ein größeres Vermögen an die minderjährigen Kinder vererben. Dann ist es doch im Interesse des Kindes, daß die eltern dieses Geld ordentlich verwalten?

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      Avatar
      schrieb am 10.10.00 18:51:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hatte ganz vergessen mal reinzuschauen. Erstmal vielen Dank für die Antworten.
      @krokodil1: Wenn es so ist wie du sagst, dann könnte mein Sohn mit seinem Depot also einen Spekulationsgewinn erzielen, der abzüglich des Freibetrages 13499.-DM nicht übersteigt? (Andere Einkommensarten mal ausgeschlossen)
      An die beitragsfreie Mitversicherung hatte ich nicht gedacht.Danke.

      @Steueragent: Zivilrechtliche Vorschriften, die auf das Steuerrecht verweisen? Selbstverständlich verfüge ich über das Geld meines Kindes, als ob es das eigene wäre.(Eher noch sorgfältiger!)Was wäre da einzuwenden?
      @paladin: Natürlich stecken da keine unehrliche Absichten dahinter, außer der Absicht das Geld nach bestem Wissen gesetzeskonform zu verwalten.

      Gruß, flo (der sich über alle Antworten freut)
      Avatar
      schrieb am 10.10.00 22:33:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ flotil: Andersrum, Steuerrecht verweist auf Zivilrecht. Dann stimmts.
      Avatar
      schrieb am 12.10.00 14:38:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was bisher noch gar nicht angesprochen wurde ist der evtl. Verlust
      des Kindergeldes bzw. der Steuervorteils, wenn das jährliche Einkommen von 13500,00 überschritten wird .
      Avatar
      schrieb am 12.10.00 14:56:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Flotil!

      Steueragent liegt gut!

      Wenn du nachweisen kannst, dass du das Geld deines Kindes
      bis zur Volljährigkeit nichts angreifst und es dann deinem Kind überlässt, kannst du durchkommen.
      Ansonsten wirst du Pech haben!

      Gruß

      H-T
      Avatar
      schrieb am 12.10.00 15:24:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Harakiri-Tuschin und alle anderen!

      Du schreibst:

      > Wenn du nachweisen kannst, dass du das Geld deines Kindes bis zur Volljährigkeit nichts angreifst und es dann deinem Kind überlässt, kannst du durchkommen. Ansonsten wirst du Pech haben! <

      Wie ist es denn in folgendem Fall:

      Ich kaufe für mein Kind Fondsanteile für € 5000. Drei Jahre später sind diese Anteile € 10000 wert. Nun will ich meinem Kind zum Geburtstag (oder einfach so) einen PC kaufen, Kostenpunkt € 1000. Angenommen, ich verkaufe nun gerade soviele Fondsanteile, dass ich € 1000 ausbezahlt bekomme, nehme das Geld und kaufe den PC, ginge das dann in Ordnung oder ist da etwas ungesetzliches dran? Allgemein, wenn ich Spekulationsgewinne mit dem Depot meines Kindes erziele, den Gewinn aber dann für mein Kind verwende, wäre das OK? Könnte ich durch die Kontoauszüge und den Kaufbeleg einen unmittelbaren Zusammenhang glaubhaft machen? Ich greife das Geld zwar an, verwende es aber für mein Kind.

      Im voraus schon mal danke für die Antwort(en).

      MoRe99
      Avatar
      schrieb am 12.10.00 20:59:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ flotil

      Hallo,

      bei Spekugewinnen gibt es keinen "Freibetrag", wie Du schreibst -"...abzüglich des Freibetrags 13499 DM nicht übersteigen..."

      Bei Spekugewinnen gibt es nur eine "Freigrenze" von 999,99 DM p. a. D. h.: Ein Steuerpflichtiger kann 999,99 DM Spekugewinn steuerfrei
      kassieren. Wird die "Freigrenze" auch nur um einen Pfennig überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Bei 990 DM Spekugewinn will das FA nichts von Dir, bei 1010 DM ist ALLES steuerpflichtig. Dein Kind kann also "nur" 13499 DM Spekugewinn effektiv steuerfrei machen.

      Dies gilt natürlich auch für Dich!

      Gruß kroko
      Avatar
      schrieb am 12.10.00 22:42:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      @krokodil1
      Ja, jetzt hab ich es begriffen. Nochmal Danke. "Nur" 13499.-DM - da muß Papi sich aber anstrengen!
      Inwieweit muß ich belegen, dass Spekulationsgewinn meines Kindes nicht in allgemeine Haushaltsausgaben fließt? (z.B. neues Familienauto,o.ä.)
      Würde dies als "handeln auf eigene Rechnung" angesehen?

      @MoRe99
      In Deinem Beispiel gäbe es keine Bedenken.(Jedenfalls keine steuerrechtlichen) Grund: Zeitraum >1Jahr

      @daedy
      Da habe ich keine Bedenken-ich heiße ja nicht Boris Becker-

      Gruß, flo


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