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    letsbuyit.com-Urteil??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.00 16:36:06 von
    neuester Beitrag 14.10.00 08:53:50 von
    Beiträge: 5
    ID: 269.432
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      schrieb am 13.10.00 16:36:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      hat jemand schon von dem Urteil was erfahren?
      Avatar
      schrieb am 13.10.00 16:38:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Letsbuyit.com: Tag der Entscheidung
      von: Marcus Helmich
      Die Spannung steigt für die noch verbliebenen Anleger des Internet-Kaufhauses Letsbuyit.com (WKN: 938 006). Heute verhandelt das Landgericht Hamburg darüber, ob das Unternehmen sich des Verstoßes gegen das Rabattgesetz schuldig gemacht hat. Hintergrund ist das Geschäftsmodell des schwedischen Unternehmens, das auf dem sogenannten Co-Shopping beruht. Dabei schließen sich Käufer zu Einkaufsgemeinschaften zusammen, um möglichst große Rabatte herauszuholen. Nach dem deutschen Rabattgesetz darf ein Händler aber nur bis zu 3 Prozent Preisnachlass gewähren.


      Wir hoffen auf die schnelle Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der EU, so Letsbuyit-Rechtsanwalt Stefan Krüger. In der für das nächste Jahr geplanten Richtlinie will die Bundesregierung das aus dem Jahr 1933 stammende Rabattgesetz ersatzlos streichen.


      Als schlechtes Omen könnte sich das gestern veröffentlichte Urteil des Landgerichts Köln erweisen. Darin ist dem Online-Kaufhaus PrimusPower-Shopping, das dasselbe Geschäftsmodell wie Letsbuyit betreibt, verboten worden, Mengenrabatte für Gemeinschaftskäufe zu geben. Dabei beruft sich das Gericht nicht auf das Rabattgesetz, sondern auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Im Urteil heißt es, dass Primus gegen den in Árt. 1 UWG niedergeschriebenen Tatbestand der guten Sitten verstößt, da das Unternehmen den Tatbestand des übertriebenen Anlockens und Ausnutzens der Spiellust des Verbrauchers erfüllt.


      Für die Zukunft von Letsbuyit ist der heutige Tag von wichtiger Bedeutung, da das Unternehmen sonst gezwungen wäre, sein Geschäftsmodell zu ändern. Aktuell notiert die verprügelte Aktie noch knapp über der 2-Euro-Marke.


      SOWEIT ICH WEISS, MUSS LETSBUYIT BEI NEGATIV-URTEIL KEINESWEGS SOFORT SEIN MODELL ÄNDERN.

      GRUSS
      LOTEK
      Avatar
      schrieb am 13.10.00 16:40:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      den beitrag hab ich schon. ich dachte jemand hat schon das urteil
      Avatar
      schrieb am 13.10.00 17:24:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Quelle: Handelsblatt.com
      ZWEITE SCHLAPPE FÜR CO-SHOPPING

      md HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat heute kurzen Prozess gemacht. Noch am Verhandlungstag fiel auch das Urteil. Demnach wird LetsBuyIt.com untersagt, Co-Shopping zu betreiben. Erst gestern wurde ein Urteil des Landesgerichts Köln veröffentlicht, das dem Unternehmen Primus Powershopping verboten hat. Bei dem so genannten Powershopping oder Co-Shopping handelt es sich um ein Internet-Vertriebssystem. Die Betreiber stellen Waren zu einem Grundpreis ins Netz. Je mehr Käufer sich für das gleiche Produkt finden, desto tiefer fallen die Preise. Für die Hamburger Richter ist das ein Verstoß gegen das Rabattgesetz. Das Urteil sei „nicht überraschend, aber doch ärgerlich“, sagte Justiziarin Romy Hochwald gegenüber Handelsblatt.com. Auch für Rechtsbeistand Stefan Krüger von der Kanzlei Freshfields & Bruckhaus ist der Richterspruch unverständlich. Innerhalb der nächsten 12 Monate falle das Rabattgesetz ohnehin. Seiner Meinung nach lässt sich das umstrittene Vertriebskonzept auch nicht aufhalten. Im Zweifel würden die Co-Shopping-Anbieter ins Ausland abwandern und von dort den deutschen Markt bearbeiten. Zunächst aber werde das Unternehmen „in die Berufung zum Oberlandesgericht gehen“, kündigte Krüger an.

      D.H. WOHL, DAS SICH BIS ZUR BERUFUNG GAR NICHTS ÄNDERT. IM ZWEIFELSFALL ZIEHT SICH DIESER FALL SOLANGE HIN, BIS DAS GESETZ FÄLLT.
      Avatar
      schrieb am 14.10.00 08:53:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das war`s dann wohl bis auf weiteres. Wer mag denn als Anleger am NM ein Jahr(!) lang warten, bis die Rechtsgrundlage zugunsten von LetsBuyIt.com geändert wird.

      Und wenn ein Firmenanwalt die Drohung ausspricht, man könne das Modell auch vom Ausland aus betreiben, dann möchte ich in der Migrationsphase nicht unbedingt Aktionär sein/bleiben.
      Es ist doch bekannt, daß gerade die Deutschen immer noch eine große Scheu haben, im Internet Geschäfte abzuschließen. Da wäre dann ein Geschäftssitz auf den Cayman-Inseln oder weiß der Teufel wo nicht unbedingt eine vertrauensfördernde Maßnahme.

      Andererseits hat LetsBuyIt.com seit dem IPO sowieso kein Vertrauen mehr zu verspielen.

      Meine Prognose (ohne Gewähr): Nächste Woche sehr volatil!


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