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    FIFO und das Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.00 15:20:17 von
    neuester Beitrag 16.10.00 23:22:44 von
    Beiträge: 7
    ID: 270.505
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      Avatar
      schrieb am 15.10.00 15:20:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi, ich könnte mal eure Hilfe gebrauchen.Bei Hartcourt hab ich einiges an Gewinn mitgenommen.
      Nun habe ich noch E-Net 925558 im Depot, leider mit massiven Verlusten.
      Nun möchte ich E-Net nachkaufen und einige Tage später wieder verkaufen.Nach dem FIFO Prinzip
      hätte ich ja massive Verluste zum abschreiben.Dadurch bräuchte ich keine Gewinne mehr anzugeben.
      Oder ist das Finanzamt da anderer Ansicht ? Danke für Eure hilfe.
      Avatar
      schrieb am 15.10.00 15:32:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Hausierer,

      gute Frage. Du könntest ja auch verkaufen und wieder einsteigen!?

      MfG
      Fong
      Avatar
      schrieb am 15.10.00 15:58:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Fong, und was ist wenn E-Net davonläuft ?
      Dann müßte ich teuer zurückkaufen. Sollte ich kaufen und mit etwas Gewinn wieder verkaufen wäre meine Abschreibung etwas
      geringer. Was aber immer noch ausreichen müßte um HRCT gegenzurechnen. Lieber erst kaufen und dann wieder verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 13:30:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      @hausierer,

      um die Frage richtig beantworten zu können:
      Hast Du die ersten E-Net schon über ein Jahr ?

      Wenn ja: Der neue Kauf / Verkauf ist stpfl.
      wenn nein: Durchschnittsberechnung anwenden

      Gruß Specunia
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 15:03:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ (s)pecunia
      Ich hab meine ersten E-Net gekauft am 03.03.2000 leider zu 7,55 € .Daher möchte ich sie noch in diesem Jahr
      verkaufen. Wenn ich jetzt 1000 Stück zu 0,55 € kaufe und in ein paar tagen wieder verkaufe, könnte ich
      die Aktien vom 03.03.2000 gegenrechnen.Hätte also ca 7000 € zum abschreiben.Oder ? Danke für Eure Mithilfe.

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      Avatar
      schrieb am 16.10.00 19:03:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nanu, wo bleibt teuton_trader? :D

      Nein, es gilt kein FIFO bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) - das wurde hier schon ausführlichst bis zur Hirnerweichung diskutiert. Schau Dir doch mal die einschlägigen Threads an.
      Im übrigen hat (s)pecunia Dir die Antwort bereits gegeben.
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 23:22:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ hausierer
      Mal eine Bemerkung, die eigentlich nix mit Deiner Frage zu tun hat und nicht böse oder spöttisch gemeint ist:

      Bei dem tollen Chart ist es doch hochprozentig wahrscheinlicher, daß Du in der Reihenfolge "erst verkaufen und später nachkaufen" Gewinne machst, als daß Dir der Kurs davonläuft!

      Die Bemerkung mit dem Stop-Loss spar ich mir, denn hinterher ist man immer schlauer. Aber es stellt sich schon die Frage, ob sich hier ein nochmaliger Kauf denn überhaupt lohnt!?

      Dein FIFO-Problem hätte sich dann auch erledigt.
      Viele Grüße, radün.


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