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    Limitgebühren-steuerlich absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.00 23:27:36 von
    neuester Beitrag 10.05.01 13:03:33 von
    Beiträge: 8
    ID: 270.722
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      Avatar
      schrieb am 15.10.00 23:27:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da ich micht erst seit ein paar Monaten mit Aktien beschäftige, habe ich mal folgende Frage angesichts der im nächsten Frühjahr anstehenden Steuererklärung:

      Kann ich die Limitgebühren als Werbungskosten o.ä. steuerlich absetzen?

      Danke für die Antworten,

      theoG
      Avatar
      schrieb am 15.10.00 23:42:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      @theoG
      Alle Kosten Limitgebür, Depotgebühr, Aktienverluste usw. kannst Du steuerlich gegen Deine Gewinne verrechnen. Also immer schön ein Limit setzen. En StopLoss aber auch nicht vergessen, bringt Dir doppelten steuerlichen Gewinn Solltest Du am Jahresende mit einigen Aktien im Minus hängen, dann realisiere schnell noch einen Verlust, damit Dein Fiskusgeier sich ärgert.
      Gruss Lucky49
      Avatar
      schrieb am 15.10.00 23:43:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aufwendungen, die damit verbunden sind Einkünfte zu erzielen sind abzugsberechtigt. Dazu zählen auch Limitgebühren und Ordergebühren sowie alle durch den Erwerb entstehenden Kosten.

      MFG Schef
      Avatar
      schrieb am 15.10.00 23:49:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      @lucky49 und schef
      Besten Dank für die Antworten, das spart mir echt ein paar Märker!

      Grüße,
      theoG
      Avatar
      schrieb am 15.10.00 23:50:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @lucky49

      seit diesem jahr können verluste aus wertpapiergeschäften in das nächste (steuer-)jahr übertragen werden.

      meines wissens auch gewinne, bin mir da aber nicht so sicher.

      rob

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      Avatar
      schrieb am 18.10.00 11:58:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Verluste können ins Folgejahr übertragen werden, aber ein positiver Gewinnsaldo muß im Kalenderjahr der Gewinnrealisierungen versteuert werden, wenn sich keine Verluste mehr gegenrechnen lassen.
      Man kann aber z.B. die Strategie verfolgen, mit der Hälfte des Depot das Steuerjahr einzuhalten und zum Börsenhöchststand zu verkaufen und mit der anderen Hälfte zu traden, innerhalb dieses Anteils regelmäßg Gewinne und Verluste auszugleichen, wenn abzusehen ist, daß man die Steuerfrist damit sowieso nicht bis zur nächsten Marktkorrektur rum kriegt. Und man kann damit sein Risiko reduzieren, wenn man sich im Marktgeschehen verkalkuliert hat. Dann kriegt das Finanzamt gar nichts, und die Wahrscheinlichkeit, (steuerfreie) Gewinne zu machen, steigt mit längerer Anlagedauer der anderen Hälfte.
      Es ist dann also Geduld im Spiel, mit Stoploss und Hin- und Herhandeln wird das nichts mit den Gewinnen. Und selbst die beste Aktie stürzt charttechnisch mal ab, das ist normal. Besonders, wenn viele ein Stop auf dieselbe Stelle gesetzt haben. Daytrader lauern dann auf billige Schnäppchen, für die der Kurs gleich wieder hochschießt und zu einem Rückkauf ist es dann zu spät. Ein starkes Unternehmen kommt bald wieder auf die Beine. Um nicht die Geduld zu verlieren, läßt man den Titel links liegen und konzentriert sich auf die anderen. Dazu sollte man sich vor einem Kauf gut informiert und das Risiko auf möglichst viele Werte verteilt haben.
      Gewinne sind nach 12 Monaten steuerfrei. Steuerpflichtige Gewinne können im Kalenderjahr ihrer Realisierung mit allen Verlusten, auch einem Verlustüberhang aus dem Vorjahr, ausgeglichen aber nicht übertragen werden.
      Eine ganz andere Strategie haben die Daytrader, aber die gefällt nicht jedem und ist für Einsteiger ungeeignet.
      Hoffe, ich konnte Euch mit meiner langjährigen Erfahrung ein bißchen helfen.
      Avatar
      schrieb am 30.04.01 18:51:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie sieht es eigentlich mit einem Limit und den damit verbunden Gebühren aus, die für einen Kauf einer Aktie standen, wobei dieser Kauf jedoch nicht zustande kam (da das Limit nicht erreicht wurde)? Und wie sieht es mit Orderstreichungsgebühren aus? Darf ich diese auch steuerlich absetzen?
      Avatar
      schrieb am 10.05.01 13:03:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      plz response :(


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