Umweltkontor schließt heute gut über 80,00 Euro! Wetten! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.10.00 10:34:46 von
neuester Beitrag 27.10.00 16:19:32 von
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Umweltkontor schießt zur Zeit nach oben wie eine Rakete! Wetten, daß heute der Schlußkurs über 80,00 Euro liegen wird? Die 7 vorne haben wir dann längstens gesehen!
Viel Spaß beim Geldverdienen und ausgeben!
fritzchen
Viel Spaß beim Geldverdienen und ausgeben!
fritzchen
@ Umweltaktien werden weiterhin steigen !!!!
ich denke eine Plambeck und eine Energiekontor werden auch bald nachziehen .
( Plambeck ist meiner Meinung die Aktie, die jetzt bald richtig abgehen wird )
am 20 kommen zahlen ( und die werden super sein )
nameless
ich denke eine Plambeck und eine Energiekontor werden auch bald nachziehen .
( Plambeck ist meiner Meinung die Aktie, die jetzt bald richtig abgehen wird )
am 20 kommen zahlen ( und die werden super sein )
nameless
Energiekontor ist bereits zu hoch, Plambeck ist im Vergleich zu den beider Kontoren völlig unterbewertet. Ich haben in den vergangenen 2 Wochen von UK und EK in Plambeck umgeschichtet.
Energiekontor ist bereits zu hoch, Plambeck ist im Vergleich zu den beider Kontoren völlig unterbewertet. Ich haben in den vergangenen 2 Wochen von UK und EK in Plambeck umgeschichtet.
Mal ne Frage Fritzchen!
Wie meinst du wird Umweltkontor stehen, wenn endlich mal Zahlen auf den Tisch kommen?
Ich schätze dann wird der Kurs erst mal ordentlich nachgeben, da die Zahlen von Umweltkontor wohl nicht so fantastisch sein werden, daß dadurch eine mehr als 3fach höhere Bewertung zu Plambeck zu rechtfertigen wäre.
Wahrscheinlich wird wohl folgendes passieren: Der Kurs von Umweltkontor bricht ein und alle wollen in Plambeck rein, die wohl gute Zahlen liefern werden, wie man aus dem Interview gestern auf N24 entnehmen konnte.
Gruß Fossa!!!!
Wie meinst du wird Umweltkontor stehen, wenn endlich mal Zahlen auf den Tisch kommen?
Ich schätze dann wird der Kurs erst mal ordentlich nachgeben, da die Zahlen von Umweltkontor wohl nicht so fantastisch sein werden, daß dadurch eine mehr als 3fach höhere Bewertung zu Plambeck zu rechtfertigen wäre.
Wahrscheinlich wird wohl folgendes passieren: Der Kurs von Umweltkontor bricht ein und alle wollen in Plambeck rein, die wohl gute Zahlen liefern werden, wie man aus dem Interview gestern auf N24 entnehmen konnte.
Gruß Fossa!!!!
Das ist nicht so schön:
Donnerstag 26. Oktober 2000, 12:42 Uhr
Stromgesetz muss möglicherweise geändert werden
Brüssel (Reuters) - Das deutsche Stromeinspeisungsgesetz muss voraussichtlich geändert werden. Der Generalanwalt am
Europäischen Gerichtshof, Francis Jacobs, erklärte am Donnerstag in Luxemburg in seiner Empfehlung für das Urteil des
EuGH, das Stromeinspeisungsgesetz verstoße möglicherweise gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der
Europäischen Union. Nach dem Stromeinspeisungsgesetz von 1990 und einem Änderungsgesetz von 1998 werden
Stromversorger dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbarer Energie - etwa Windkraft - abzunehmen und dafür eine
Mindestvergütung zu zahlen. Die PreussenElektra AG hatte gegen die Regeln geklagt. Der EuGH folgt in der Regel den
Empfehlungen des Generalanwalts.
Der Regionalversorger Schleswag AG hatte der PreussenElektra im April 1998 mit Blick auf die Mindestvergütungsregel Mehrkosten für die Abnahme von
Windstrom in Rechnung gestellt und eine monatliche Abschlagszahlung von zehn Millionen Mark gefordert. Die PreussenElektra zahlte zunächst, forderte die
Gelder aber dann mit dem Argument zurück, das Stromeinspeisungsgesetz verstoße gegen EU-Recht.
Der Generalanwalt erklärte dazu zunächst, das Stromeinspeisungsgesetz falle nicht in den Bereich der staatlichen Beihilfen. Diese Erklärung könnte für die
Bundesregierung von Bedeutung sein, da es in EU-Kreisen geheißen hatte, möglicherweise könnte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, in dessen
Zuständigkeit die Prüfung von Beihilfen fällt, nach der Empfehlung des Generalanwalts gegen die deutschen Stromgesetze vorgehen. Der Generalanwalt
argumentierte jedoch, das Einspeisegesetz verstoße möglicherweise gegen den freien Warenverkehr in der EU, stelle aber keine Beihilfe dar.
Problematisch mit Blick auf den Binnenmarkt sei das Gesetz aber, da die Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind nur auf in
Deutschland erzeugten Strom beschränkt sei, erklärte der Generalanwalt. Dies begünstige "den Absatz von inländischem Strom zu Lasten von importiertem
Strom". Auch eine Begründung dieser Beschränkung mit dem Argument, das Gesetz diene dem Umweltschutz, sei fragwürdig. Diskriminierende Maßnahmen
dürften nach der geltenden Rechtsprechung nicht aus Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt werden. Auch wenn der EuGH diese "möglicherweise nicht
mehr zeitgemäße Rechtsprechung aufgäbe", bestünden Zweifel mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes. Vor allem sei nicht ersichtlich, warum in
anderen EU- Staaten erzeugter Strom aus alternativen Energien nicht im gleichen Maße zur Verringerung des Abgausausstoßes betragen würde wie in
Deutschland erzeugter Strom.
Aumerle
Donnerstag 26. Oktober 2000, 12:42 Uhr
Stromgesetz muss möglicherweise geändert werden
Brüssel (Reuters) - Das deutsche Stromeinspeisungsgesetz muss voraussichtlich geändert werden. Der Generalanwalt am
Europäischen Gerichtshof, Francis Jacobs, erklärte am Donnerstag in Luxemburg in seiner Empfehlung für das Urteil des
EuGH, das Stromeinspeisungsgesetz verstoße möglicherweise gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der
Europäischen Union. Nach dem Stromeinspeisungsgesetz von 1990 und einem Änderungsgesetz von 1998 werden
Stromversorger dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbarer Energie - etwa Windkraft - abzunehmen und dafür eine
Mindestvergütung zu zahlen. Die PreussenElektra AG hatte gegen die Regeln geklagt. Der EuGH folgt in der Regel den
Empfehlungen des Generalanwalts.
Der Regionalversorger Schleswag AG hatte der PreussenElektra im April 1998 mit Blick auf die Mindestvergütungsregel Mehrkosten für die Abnahme von
Windstrom in Rechnung gestellt und eine monatliche Abschlagszahlung von zehn Millionen Mark gefordert. Die PreussenElektra zahlte zunächst, forderte die
Gelder aber dann mit dem Argument zurück, das Stromeinspeisungsgesetz verstoße gegen EU-Recht.
Der Generalanwalt erklärte dazu zunächst, das Stromeinspeisungsgesetz falle nicht in den Bereich der staatlichen Beihilfen. Diese Erklärung könnte für die
Bundesregierung von Bedeutung sein, da es in EU-Kreisen geheißen hatte, möglicherweise könnte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, in dessen
Zuständigkeit die Prüfung von Beihilfen fällt, nach der Empfehlung des Generalanwalts gegen die deutschen Stromgesetze vorgehen. Der Generalanwalt
argumentierte jedoch, das Einspeisegesetz verstoße möglicherweise gegen den freien Warenverkehr in der EU, stelle aber keine Beihilfe dar.
Problematisch mit Blick auf den Binnenmarkt sei das Gesetz aber, da die Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind nur auf in
Deutschland erzeugten Strom beschränkt sei, erklärte der Generalanwalt. Dies begünstige "den Absatz von inländischem Strom zu Lasten von importiertem
Strom". Auch eine Begründung dieser Beschränkung mit dem Argument, das Gesetz diene dem Umweltschutz, sei fragwürdig. Diskriminierende Maßnahmen
dürften nach der geltenden Rechtsprechung nicht aus Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt werden. Auch wenn der EuGH diese "möglicherweise nicht
mehr zeitgemäße Rechtsprechung aufgäbe", bestünden Zweifel mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes. Vor allem sei nicht ersichtlich, warum in
anderen EU- Staaten erzeugter Strom aus alternativen Energien nicht im gleichen Maße zur Verringerung des Abgausausstoßes betragen würde wie in
Deutschland erzeugter Strom.
Aumerle
Stromeinspeisegesetz:
Nach nochmaligem Lesen erscheint mir das doch positiv zu sein. Es wäre schlecht, wenn es als Beihilfe
zu sehen gewesen wäre. Daß das Stromeinspeisungsgesetz gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs
verstößt ist mittelfristig nicht schlimm. Dagegen müßte die Komission vorgehen - und diese hat schon erklärt,
daß sie zwar auch in Zukunft weiter beobachten wird, aber in den nächsten 10 Jahren dies Maßnahme akzeptiert.
Trotzdem - ich überlege, ob nicht bei 80 ein Teil verkauft werden sollte.
Andere Meinungen?
Aumerle
Nach nochmaligem Lesen erscheint mir das doch positiv zu sein. Es wäre schlecht, wenn es als Beihilfe
zu sehen gewesen wäre. Daß das Stromeinspeisungsgesetz gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs
verstößt ist mittelfristig nicht schlimm. Dagegen müßte die Komission vorgehen - und diese hat schon erklärt,
daß sie zwar auch in Zukunft weiter beobachten wird, aber in den nächsten 10 Jahren dies Maßnahme akzeptiert.
Trotzdem - ich überlege, ob nicht bei 80 ein Teil verkauft werden sollte.
Andere Meinungen?
Aumerle
Die Aussage: `Das deutsche Stromeinspeisungsgesetz muss voraussichtlich geändert werden...`
ist irreführend!
Es WURDE nämlich bereits geändert!
Es wurde ersetzt durch das EEG, das Erneuerbare Energien Gesetz. Dieses aber stand
und steht in keiner Weise zur Diskussion bei den gegenwärtigen Entscheidungen des EuGH.
Geklagt wurde gegen das ALTE Stromeinspeisungsgesetz, das noch aus Zeiten der
schwarz-gelben Koalition stammte.
ist irreführend!
Es WURDE nämlich bereits geändert!
Es wurde ersetzt durch das EEG, das Erneuerbare Energien Gesetz. Dieses aber stand
und steht in keiner Weise zur Diskussion bei den gegenwärtigen Entscheidungen des EuGH.
Geklagt wurde gegen das ALTE Stromeinspeisungsgesetz, das noch aus Zeiten der
schwarz-gelben Koalition stammte.
O.K. Ich habe verloren! Umweltkontor hat gestern nicht über 80,00 EUR geschlossen! Aber trotzdem bleibe ich investiert!
Grüße
fritzchen
Grüße
fritzchen
@Fossa
Harharharharhar.
Du sollst Dich doch nicht gegen den Trend stellen.
Es hat Gründe, daß Plambeck nicht, oder nur gering, steigt.
Stay with the trend- the trend is your friend.
Folge : Raus aus Plambeck - rein in UK.
Wir haben noch Luft bis ca 100-120.
Harharharharhar.
Du sollst Dich doch nicht gegen den Trend stellen.
Es hat Gründe, daß Plambeck nicht, oder nur gering, steigt.
Stay with the trend- the trend is your friend.
Folge : Raus aus Plambeck - rein in UK.
Wir haben noch Luft bis ca 100-120.
Wenn man UK, EK & Plambeck mit anderen Unternehmen, die im Bereich erneuerbare Energien
tätig sind, vergleicht, sind alle drei sehr hoch bewertet.
Bezogen auf die Erzeugungskapazität und die Diversität (Intenational) ist da z.B. UNITE Energy
wesentlich besser, derzeit läuft eine vorbörschliche KE zu 1,35 EUR. Und die sind europaweit
in Wasserkraft & Windkraft investiert und damit wesentlich unabhängiger von Querelen um das
Stromeinspeisegesetz/EEG
Es gibt auch noch andere Windenergiefirmen, die noch kommen werden. (Z.B. ENERTRAG AG,
www.enertrag.de).
Zum EEG noch eine Anmerkung:
nach der gestrigen EU-Kommissions-Vorentscheidung zum EEG, in der die Festpreisvergütung
NICHT als Beihilfe eingestuft wird, hat viel zur Stabilisierung dieses Gesetze beigetragen.
Aber eigentlich, und das sollten gerade "wir", die wir uns am Markt der Märkte (Börse) bewegen,
beherzigen, ist das EEG mit seiner Festpreisregelung bei einer zunehmenden Tendenz zu
Wettbewerb und Markt ein Fremdkörper. Da aber die konventinellen Energien auch (indirekt z.B. durch
Überrnahme der Nachsorgekosten - etwa Braunkohlerekultivierung, Nuklearabfälle - durch die öffentliche
Hand...) subventioniert werden, ist das EEG derzeit zwingend notwendig. Zu Vollkosten produziert
müßte eine kWh Nuklearstrom in der Erzeugung ca. 0,22 bis 0,25 DM kosten.
Viele Grüße von Synergion
tätig sind, vergleicht, sind alle drei sehr hoch bewertet.
Bezogen auf die Erzeugungskapazität und die Diversität (Intenational) ist da z.B. UNITE Energy
wesentlich besser, derzeit läuft eine vorbörschliche KE zu 1,35 EUR. Und die sind europaweit
in Wasserkraft & Windkraft investiert und damit wesentlich unabhängiger von Querelen um das
Stromeinspeisegesetz/EEG
Es gibt auch noch andere Windenergiefirmen, die noch kommen werden. (Z.B. ENERTRAG AG,
www.enertrag.de).
Zum EEG noch eine Anmerkung:
nach der gestrigen EU-Kommissions-Vorentscheidung zum EEG, in der die Festpreisvergütung
NICHT als Beihilfe eingestuft wird, hat viel zur Stabilisierung dieses Gesetze beigetragen.
Aber eigentlich, und das sollten gerade "wir", die wir uns am Markt der Märkte (Börse) bewegen,
beherzigen, ist das EEG mit seiner Festpreisregelung bei einer zunehmenden Tendenz zu
Wettbewerb und Markt ein Fremdkörper. Da aber die konventinellen Energien auch (indirekt z.B. durch
Überrnahme der Nachsorgekosten - etwa Braunkohlerekultivierung, Nuklearabfälle - durch die öffentliche
Hand...) subventioniert werden, ist das EEG derzeit zwingend notwendig. Zu Vollkosten produziert
müßte eine kWh Nuklearstrom in der Erzeugung ca. 0,22 bis 0,25 DM kosten.
Viele Grüße von Synergion
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