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    Spekulationsgewinne / verluste aus Wertpapiergeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.00 10:39:25 von
    neuester Beitrag 31.10.00 14:25:32 von
    Beiträge: 5
    ID: 284.777
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      Avatar
      schrieb am 30.10.00 10:39:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sind Spekulationsgewinne / verluste, die im gleichen Jahr durch verschiedene
      Wertpapiergeschäfte entstehen, miteinander voll verrechenbar?
      Können also Verluste aus Termingeschäften (z. B. aus Devisenoptionen und Optionsscheinen)
      mit Spekugewinnen aus Aktiengeschäften voll verrechnet werden. Für eine fachkundige Antwort
      wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 10:49:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      generell volles JA,da es sich ja wohl beidseitig um spekulationsgeschäfte an der börse handelt,jedoch ist unbedingt zu beachten,das generell jedes finanzamt, aufgrund der desolaten und unbefriedigenden gesetzgebung,auch anders entscheiden kann.....

      immer selbst mit dem zuständigen sachbearbeiter reden,persönlich hingehen,in alter kleidung...und gewaltig auf die tränendrüse drücken...hilft mehr,als irgendein desinteressierter steuerberater...
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 10:58:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eindeutig:Ja
      Aktiengewinne / -verluste und Gewinne / Verluste aus Optionsgeschäften sind voll miteinander verrechenbar.
      Beide fallen unter § 23 EstG: Aktien = Gewinne i.S.d. § 23 Nr. 2; Optionen = Termingeschäfte i.S.d. 23 Nr. 4.
      Innerhlb von 23 EStG sind Gewinne und Verluste voll verrechenbar. Nur mit anderen Einkunftsarten (noch) nicht. Ich glaube, da sind entsprechende Klagen anhängig
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 17:02:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      @coolmann.de

      Ja, da es sich bei beiden Einkünften um Einkünfte nach §23 EStG handelt.

      @Hunzebär

      Wo hast Du denn den Mist her, daß jedes Finanzamt generell auch anders entscheiden kann??? Finanzbeamte haben Ihre Gesetze, Richtlinien und Durchführungsverordnungen, da gibt es keinen unterschied zwischen Finanzämtern (auch nicht bei unserer Gesetzgebung!!!)

      Abgesehen davon ist es auch unerheblich WO Spekulationsgeschäfte getätigt werden.

      Ansonsten hoffe ich für Dich, daß Du Dir auch bald einen Steuerberater suchst, dann brauchst Du auch nicht mehr heulend mit alten Klamotten beim FA aufzutauchen... ;-)

      @Siwa

      Soweit hast Du die Frage richtig beantwortet, allerdings sind Spekulationsgewinne NICHT MEHR verrechenbar mit anderen Einkunftsarten. Dies war bis vor kurzem noch der Fall.

      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 14:25:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo HotS,

      ich meinte, dass Verrechnung innerhalb von 23 EStG unbeschränkt möglich ist.
      Manche halten es für verfassungswidrig, dass Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen. Dementsprechende Klagen sind nach meiner Kenntnis anhängig und hoffentlich erfolgreich. Darauf bezog sich die Aussage, dass Verluste noch nicht verrechenbar sind.

      Grüsse


      Siwa


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