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    nordasia.com - der Steuerspartrick - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.00 12:04:57 von
    neuester Beitrag 25.11.00 21:43:55 von
    Beiträge: 6
    ID: 307.285
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      schrieb am 24.11.00 12:04:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie viele andere gehöre auch ich zu den nordasia.com-
      Geschädigten und sitze zur Zeit einen Verlust von rund
      20.000 € aus. Um es vorweg zu nehmen, ich traue diesem Fonds
      langfristig eine Menge zu und werde ihn auch behalten. Doch
      warum nicht ein wenig mit dem miesen Ergebnis spielen und
      Steuern sparen?

      Folgende Überlegung: ich verkaufe heute meine Anteile und
      beauftrage Nordinvest mit dem Switchen in den Geldmarktfonds.
      In ein paar Tagen tausche ich dann wieder- natürlich
      kostenlos ohne Ausgabeaufschlag- in den nordasia.com zurück.
      Somit habe ich klar nachweisbar einen steuerlichen
      Verlust erzielt, der mir doch glatte 10.000 € Steuerersparnis
      beschert. Habe das ganze sowohl mit der Nordinvest als auch
      mit meinem Steuerberater erörtert und von beiden grünes
      Licht bekommen.

      Also Ihr Lieben, haut rein und beteiligt unser aller Liebling
      Hans Eichel an Euren Verlusten. Immerhin bewahrt Ihr unsere
      Bahn-nanenrepublik davor, Eure Steuern in das Millardengrab
      Deutsche Bahn zu schaufeln.
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 13:07:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      kannste übrigens nicht nur mit nem fonds machen, sondern auch mit aktien, solltest allerdings bombenfest an den wert glauben.
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 17:24:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kann man auch den Aufgabeauschlag bei Wiederanlage sparen, wenn man nicht direkt bei der Fondgesellschaft investiert ist, sondern die Papiere im Bankdepot hat?
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 20:21:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Der Aktionär,
      wenn ich die Steuerreform richtig verstanden habe, so sprichst Du hier das sogenannte Halbeinkünfteverfahren an.
      Damit sparst Du aber nicht automatisch 10000€ Steuern. Du kannst die 10000€ Verlust mit einem möglichen Gewinn in 2001 verrechnen.Solltest Du in 2001 z.B. 20000€ Spekulationsgewinn machen, so sind davon 10000€ zu versteuern, gegen die Du dann die 10000€ aus diesem Jahr gegenrechnen kannst. Ich bezweifle aber, daß dies mit nordasia.com gelingen wird.

      Gruß

      C.
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 14:55:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      In der Süddeutschen stand zu diesem Thema heute ein interessanter Artikel:
      Verlustrealisierung bei Aktien oder Fonds (Verlust innerhalb der Spekufrist!) kann vorgetragen werden (auch zurückverrechnet, sofern Gewinne in 99 versteuert wurden, wie hier bereits richtig beschrieben).
      Insofern ist es schon überlegenswert, Verluste zu realisieren.
      Falls man allerdings die gleichen Aktien oder Fonds zurückkaufen will, sollte man eine "Schamfrist" von einigen Tagen abwarten. Sonst nimmt das Finanzamt an, dass der Verkauf nur aus steuerlichen Gründen erfolgte und erkennt die Verlustrealisierung NICHT an. Da die Kontrollmögllichkeiten über durchgeführte Transaktionen laufend erweitert werden, sollte man diesen Aspekt nicht unterschätzen.

      Gruß
      Groschensammler

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      Avatar
      schrieb am 25.11.00 21:43:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kursverluste können Geld wert sein

      Geschickte Anleger verrechnen Verluste steuerlich mit Börsengewinnen

      Von Berrit Gräber

      München (ap) - In den vergangenen Wochen haben viele Anleger schmerzlich zu spüren bekommen, dass es an der Börse nicht nur aufwärts geht. Wer Verluste zu verbuchen hatte, sollte aber nicht verzweifeln. Einigen Tausend Mark Miesen kann man noch etwas Gutes abgewinnen - wenn man zuvor kräftig Gewinne eingefahren hat oder von künftigen Kursrallys profitiert.

      Aktienflops können nämlich helfen Steuern zu sparen. Geschickte Investoren verrechnen Spekulationsgewinne mit ihren Verlusten und drücken damit die Abgaben ans Finanzamt. Allerdings sind die Rechnungen kompliziert, wie Stiftung Warentest einräumt.
      Grundsätzlich gilt: Ein Aktionär kann nur dann seinen Kursgewinn steuerfrei einstreichen, wenn er das Papier mindestens ein Jahr im Depot gehalten hat. Verkauft er es auch nur einen Tag vor Ablauf dieser Spekulationsfrist, muss er den Fiskus beteiligen. Der Gewinn ist dann nach Abzug der Spesen mit dem persönlichen Steuersatz komplett zu versteuern. Ausnahme: Kleine Aktienerfolge bis 1.000 Mark, genauer gesagt 999,99 Mark im Jahr, kann man ganz für sich behalten.

      Aber Vorsicht: Realisiert ein Anleger innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist beispielsweise einen Gewinn von 1.300 Mark, dann fallen davon nicht etwa 1.000 Mark als Freigrenze an. Vielmehr ist der gesamte Betrag zu versteuern - es sei denn, dass er eine andere Aktie mit Verlust verkauft hat und diesen davon abziehen kann. An- und Verkauf des Verlustpapiers müssen jedoch innerhalb eines Jahres erfolgen. Zu beachten ist zudem, dass Finanzbeamte alle während des Jahres erzielten Spekulationsgewinne zusammen ziehen, auch die aus Immobilienverkäufen, wie Stiftung Warentest zu bedenken gibt.

      Seit Anfang 1999 haben Investoren mehr Spielraum. Verluste, die es mit Gewinnen zu verrechnen gilt, mussten bis dahin immer aus dem gleichen Jahr stammen. Jetzt kann man Miese wie Gewinne „horten“ und mit Beträgen aus dem Vorjahr oder aus Folgejahren „ausgleichen“. Wer beispielsweise einige Tausender Verlust aus dem Kurseinbruch der vergangenen Tage auf der Anlage KSO zur Steuererklärung 2000 einträgt, kann so nachträglich seine Gewinne aus 1999 herunterschrauben - oder auf 2001 vortragen lassen.

      „Miese auflösen ist oft sehr ratsam. Es kann mit der Börse ja dieses Jahr noch kräftig nach oben gehen, wer dann einen Verlust-Vorrat auf Lager hat, kann seine Gewinne im nächsten Frühjahr sorglos mitnehmen“, macht Peter Grieble, Verbraucherschützer aus Stuttgart, Mut. Mit dem Steuerbescheid bekommt man eine gesonderte Feststellung des Verlustes, der bei möglichen Gewinnen in 2001 bares Geld wert ist. Wird ein Gewinn aus dem allgemein guten Aktienjahr 1999 gegen das Minus aus 2000 rückwirkend gegengerechnet, dann ändert das Finanzamt den Steuerbescheid nachträglich. Zu viel bezahlte Einkommenssteuer wird so rückerstattet. Möglich ist es auch, den Verlust auf verschiedene Jahre aufzusplitten, je nach Bedarf. Eine Steuerminderung kriegt allerdings niemand, der nur auf sein geschrumpftes Depot verweist.




      Nicht krampfhaft an Flops festhalten

      Vielen Hobbybörsianern fällt der richtige Ausstieg aus gewinnbringenden Papieren jedoch meist schwer, weil sie lieber die Spekulationsfrist abwarten, als den Fiskus am Geldsegen zu beteiligen. Manchmal sind die Gewinne dann schon wieder auf ein Nichts zusammengeschmolzen. Wer sich aber vorzeitig von einer „Turbo-Aktie“ trennt, sollte überlegen, ob er aus steuerlichen Gründen nicht gleichzeitig auch einen Verlust aus dem Depot abstößt - je nach Kursprognose.

      Allerdings ist die Neigung, an Flops festzuhalten, weit verbreitet. Dabei sollte man aber bedenken: Wer eine Minusposition über einen Jahreswechsel hält, kann die Miesen nicht mehr mit Gewinnen des vorangegangenen Steuerjahres verrechnen. Und: Wer sich nicht innerhalb eines Jahres zum Verkauf einer geflopten Aktie durchringen kann, wird den Verlust voll tragen müssen. Er ist dann steuerlich nicht mehr verrechenbar.

      Ehrliche Anleger, die schnelle Börsenerfolge nicht am Fiskus vorbei mogeln wollen, sollten sich von einem Steuerberater helfen lassen.


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