,,,,,,,,,,,,,,,,,,Bank kann Ausfälle beim Online-Banking nicht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.12.00 16:42:58 von
neuester Beitrag 05.05.01 19:38:52 von
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BGH: Bank kann Ausfälle beim Online-Banking nicht pauschal ausschließen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Banken können ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte Beschränkungen und Unterbrechungen beim Online-Banking nicht pauschal durch allgemeine Geschäftsbedingungen auf Formularen ausschließen. Dies geht aus einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Zivilsachen hervor.
Die beklagte Bank hatte in einem Passus die Haftung für Beschränkungen und Unterbrechungen des Online-Zugangs aus technischen und betrieblichen Gründen ausgeschlossen. Nach dem Urteil des BGH verstößt ein "derart undifferenzierter Haftungsausschluss" gegen das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 11 Nr. 7 AGBG). Demnach könne sich der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls nicht von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit freizeichnen.
Das Urteil erfolgte auf Klage eines Verbraucherschutzvereins./as/js/ub
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Banken können ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte Beschränkungen und Unterbrechungen beim Online-Banking nicht pauschal durch allgemeine Geschäftsbedingungen auf Formularen ausschließen. Dies geht aus einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Zivilsachen hervor.
Die beklagte Bank hatte in einem Passus die Haftung für Beschränkungen und Unterbrechungen des Online-Zugangs aus technischen und betrieblichen Gründen ausgeschlossen. Nach dem Urteil des BGH verstößt ein "derart undifferenzierter Haftungsausschluss" gegen das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 11 Nr. 7 AGBG). Demnach könne sich der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls nicht von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit freizeichnen.
Das Urteil erfolgte auf Klage eines Verbraucherschutzvereins./as/js/ub
Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (BGH) Urteil (AZ: XI ZR 138/00)
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