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    SM! Im Namen des Volkes (auch Otis?) erging folgendes Urteil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.00 18:10:27 von
    neuester Beitrag 22.04.01 15:45:58 von
    Beiträge: 7
    ID: 321.879
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      Avatar
      schrieb am 30.12.00 18:10:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Meldung ging die Woche raus:

      Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied,müssen Unfallversicherungen den Hinterbliebenen keinen Pfennig zahlen,wenn jemand bei Sado-Maso-Spielen zu Tode kommt.

      Mit dem Urteil wurde die Klage einer Witwe abgewiesen,die 32.000DM aus einer privaten Unfalltod-Versicherung erstreiten wollte.
      Ihr Mann hatte sich zur Steigerung seiner Lust eine Schlinge um den Hals gelegt und war dabei erstickt.
      "Selbst verschuldet"so urteilte das Gericht.
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 18:12:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gut zu wissen, das es das nicht bei Iduna gibt.:D


      antarra der seinen Hals immer rechtzeitig aus der Schlinge zieht.
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 18:16:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Thommy :),
      das war jetzt wirklich wichtig!!! :D Der eine oder andere wird wohl etwas besser aufpassen!! Oder auch nicht!!! :laugh:

      Gruss
      Mick
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 18:24:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das war wohl Pech :kiss:
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 18:27:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich denke es werden nur die Masochisten unter uns sich Gedanken machen.
      Und das soll ja auch so sein.
      Die Sadisten können so selbst im Grab noch lachen und ihren Fetisch ausleben.
      Schließlich haben sie ihrer Frau nochmal so richtig eins ausgewischt.

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      Avatar
      schrieb am 30.12.00 20:52:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Tommmy
      wenn ich so einen Mann gehabt hätte, würde ich nicht wegen 32.000 vor Gericht rumstreiten. Für mich wäre es einfach erledigt.
      anne-rose
      Avatar
      schrieb am 22.04.01 15:45:58
      !
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