Werbungskosten und die Anlage SO (Wertpapiergeschäfte) ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.01 14:25:27 von
neuester Beitrag 10.01.01 21:24:57 von
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@ all
Ist da auch Jemand der seine Werbungskosten den Wertpapiergeschäften zuordnen möchte?
Oder schreibt ihr die Werbungskosten ausschließlich in der Anlage KAP an.
Ich habe das Problem, dass ich nicht genau weiss wie und wo ich die Werbungskosten in der Anlage SO geltend mache, denn es ist in der Anlage SO nicht vorgesehen Werbungskosten geltend zu machen.
Die Werbungskosten die unmittelbar mit dem Kauf und Verkauf zu tun haben, sind klar, ziehe ich gleich ab. Aber die Werbungskosten wie Computersoftware-hardware, Zeitschriften, Internet, Telefon, Seminare usw. welche sich über das Jahr erstrecken, kann ich doch nicht auf jedes einzelne Wertpapiergeschäft aufteilen!
Ich liste diese jetzt einfach detailiert auf einer selbsterstellten "Anlage SO Werbungskosten" und trage sie als Wertpapiergeschäft ein, mit der Bezeichnung "Werbungskosten siehe Anlage Werbungskosten"
Kauf 01.01.00 Verkauf 31.12.00
Ankauf 4000 DM Verkauf 0 DM ergibt einen Verlust von 4000 DM. Dieses wird dann wiederum mit den anderen Wertpapiergeschäften verrechnet.
Ist die Art wie ich diese Werbungskosten geltend machen möchte ordentlich oder muss ich mit einer Ablehnung rechnen.
Wer weiß bescheid oder hat eine Idee????
Gruß Boy.
Ist da auch Jemand der seine Werbungskosten den Wertpapiergeschäften zuordnen möchte?
Oder schreibt ihr die Werbungskosten ausschließlich in der Anlage KAP an.
Ich habe das Problem, dass ich nicht genau weiss wie und wo ich die Werbungskosten in der Anlage SO geltend mache, denn es ist in der Anlage SO nicht vorgesehen Werbungskosten geltend zu machen.
Die Werbungskosten die unmittelbar mit dem Kauf und Verkauf zu tun haben, sind klar, ziehe ich gleich ab. Aber die Werbungskosten wie Computersoftware-hardware, Zeitschriften, Internet, Telefon, Seminare usw. welche sich über das Jahr erstrecken, kann ich doch nicht auf jedes einzelne Wertpapiergeschäft aufteilen!
Ich liste diese jetzt einfach detailiert auf einer selbsterstellten "Anlage SO Werbungskosten" und trage sie als Wertpapiergeschäft ein, mit der Bezeichnung "Werbungskosten siehe Anlage Werbungskosten"
Kauf 01.01.00 Verkauf 31.12.00
Ankauf 4000 DM Verkauf 0 DM ergibt einen Verlust von 4000 DM. Dieses wird dann wiederum mit den anderen Wertpapiergeschäften verrechnet.
Ist die Art wie ich diese Werbungskosten geltend machen möchte ordentlich oder muss ich mit einer Ablehnung rechnen.
Wer weiß bescheid oder hat eine Idee????
Gruß Boy.
wie kannst du etwas für 0 DM Verkaufen?
Das wird wohl so nicht gut gehen!
Das wird wohl so nicht gut gehen!
Wenn es möglich ist, würde ich die WK bei den Einkünften aus KAP (Zinsen,Dividenden) abziehen.Dortige Verluste können auch mit Einkünften z.B. aus nichtselbständiger Arbeit verechnet werden. Bei SO geht das nicht.
Die Anlage SO halte ich für nicht ausgereift. Es ist schon Unsinn, daß Aktien und Derivate getrennt aufgeführt werden sollen und daß jedem Geschäft die Werbungskosten zugeordnet werden sollen.
Ich werde in die Spalten Kaufpreis, Verkaufspreis und Werbungskosten jeweils eintragen: siehe Anlage und die Gesamtsummen angeben.
Wenn die damit nicht zurecht kommen, werden sie sich schon melden.
Ich werde in die Spalten Kaufpreis, Verkaufspreis und Werbungskosten jeweils eintragen: siehe Anlage und die Gesamtsummen angeben.
Wenn die damit nicht zurecht kommen, werden sie sich schon melden.
@ surcher
Ja, werde ich sehr wahrscheinlich auch so machen.
Mal sehen ob die das akzeptieren.
@ NATALY
Wenn ich die Werbungskosten in der Anlage KAP geltend mache, verschenke ich Geld an das Finanzamt. Denn die Werbungskosten würden dann mein zu versteuertes Einkommen mindern und sich nur geringfügig bezahlt machen.
Wenn ich die Werbungskosten jedoch den Wertpapiergeschäften zuordne, fließen diese komplett in meinen Verlustvortrag für das Jahr 2001 ein (leider). Und schlagen so, durch das Halbeinkünfteverfahren sogar doppelt zu buche!
Gruß Boy.
Ja, werde ich sehr wahrscheinlich auch so machen.
Mal sehen ob die das akzeptieren.
@ NATALY
Wenn ich die Werbungskosten in der Anlage KAP geltend mache, verschenke ich Geld an das Finanzamt. Denn die Werbungskosten würden dann mein zu versteuertes Einkommen mindern und sich nur geringfügig bezahlt machen.
Wenn ich die Werbungskosten jedoch den Wertpapiergeschäften zuordne, fließen diese komplett in meinen Verlustvortrag für das Jahr 2001 ein (leider). Und schlagen so, durch das Halbeinkünfteverfahren sogar doppelt zu buche!
Gruß Boy.
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