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    EM.TV - Keine Chance auf Schadensersatz ??????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.01 23:31:49 von
    neuester Beitrag 18.01.01 18:09:55 von
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      schrieb am 17.01.01 23:31:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Blickfeld:



      Schadensklagen gegen EM.TV - Neuer Markt auf neuem Weg

      Von Michael Flämig, München

      Börsen-Zeitung, 18.1.2001

      Wer den Schaden hat, der braucht für den Spott nicht zu sorgen: Diese Weisheit aus dem Volksmund mag beim Aktionärsvolk noch einen gewissen Wert besitzen - wenn im Freundeskreis die Kursverluste gebeichtet werden. Im Zeitalter des Shareholder Value interessiert sich die Anlegerschar aber sonst eher für die Frage: Muss der für Ersatz sorgen, der den Schaden erzeugt? Können Unternehmen und Vorstände zum Ausgleich von Verlusten gezwungen werden?

      Diese Thematik wird in den kommenden Jahren viele Ankläger, Rechtsanwälte und Richter beschäftigen. Schließlich sind am Neuen Markt einige Insolvenzen und viele Schieflagen zu erwarten. Doch die Antwort liegt bisher im juristischen Niemandsland. An der EM.TV & Merchandising AG erproben Rechtsexperten derzeit das Paragrafenwerk - mit ungewissem Ausgang. Der einstige Shooting Star des Wachstumssegments dürfte auch in seinem Niedergang den Neuen Markt prägen.


      Heimlicher Aktienverkauf

      Die Ausgangslage scheint klar: EM.TV-Vorstandschef Thomas Haffa verkaufte im Februar vergangenen Jahres 200 000 EM.TV-Papiere. Mutmaßlich gab damals sein Bruder und Finanzchef Florian Haffa ebenfalls Aktien ab, auch wenn dessen Anwalt keine Angaben über den Zeitpunkt der Order machen will. Das Delikate der Transaktion von Thomas Haffa: Im November 1999 hatten er und sein Bruder sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegenüber dem Bankenkonsortium verpflichtet, "ohne vorherige schriftliche Zustimmung der globalen Koordinatoren innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der Aufnahme des Handels der Neuen Aktien im Neuen Markt unter der WKN 568 481 keine Aktien direkt oder indirekt anzubieten" oder zu veräußern. Am Wochenanfang erst räumte Haffa ein, dass er die WestLB über die außerbörsliche Transaktion noch nicht einmal schriftlich informiert habe. Das Institut betont gar, auch mündlich habe es keine Mitteilung gegeben.


      Haffa unhaltbar

      Dieses Vorgehen macht Haffa als Vorstandschef unhaltbar, schließlich ist seine Glaubwürdigkeit gegenüber dem Kapitalmarkt dahin. Juristisch allerdings halten sich die unmittelbaren und strafrechtlichen Konsequenzen im Rahmen. Die Marktschutzklausel im Prospekt sah keine vertraglichen Sanktionen vor, unterstreicht die WestLB. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel sieht nach eigenen Angaben keinen Grund zum Eingreifen, weil das Wertpapierhandelsgesetz keine Vorschrift kenne, die den Aktienverkauf reglementiere. Die Deutsche Börse AG prüft zwar zurzeit, ob das hauseigene Regelwerk betroffen ist. Dies ist aber sicher nicht der Fall, schließlich handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der WestLB und den Haffa-Brüdern. Die Deutsche Börse wird ihre Entscheidung demnächst bekannt geben.

      Der Fall EM.TV wird hinsichtlich der Halteverpflichtung auch aus einem anderen Grund nicht wegweisend sein für den Neuen Markt. Die Zahl derartiger Fälle bleibt in Zukunft begrenzt. Denn die Deutsche Börse hat bereits reagiert und das Regelwerk angepasst. Vom 1. März an müssen die Vorstände und Aufsichtsräte Geschäfte in den Unternehmensaktien oder deren Derivaten spätestens drei Börsentage nach Abschluss mitteilen. Im Quartalsbericht werden die einzelnen Anteilspositionen aufgeführt. Kein Manager kann mehr darauf hoffen, dass seine Transaktion unbemerkt bleibt.

      Während die Haltepflicht damit eher ein Thema von gestern ist, bestimmt der Schadenersatz nach dem Willen vieler Kleinanleger und einiger Rechtsanwälte die Zukunft. Zwei Kanzleien sammeln derzeit die Klagen enttäuschter EM.TV-Aktionäre: Rotter Rechtsanwälte in Grünwald bei München und Tilp & Kälberer in Tübingen. "Wir werden total überschwemmt", berichtet Dietmar Kälberer. Man habe 200 bis 300 Anfragen über Schadenersatz von knapp 20 Mill. DM, die Zahl der Mandate kann er nicht nennen. Klaus Rotter berichtet von 300 Mandaten und 10 bis 15 Mill. DM Volumen. Den Anspruch berechnen die Juristen aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis der Aktie. Wurde das Papier im Depot gehalten, so setzen sie die Rückgabe gegen Zahlung des Einstandspreises zuzüglich Zinsen an. Diese Formeln vernachlässigen allerdings alle übrigen Einflussfaktoren, von einer veränderten Branchenverfassung bis zu einer Börsen-Baisse. Dementsprechend spitzen allerorten Unternehmens-Rechtsanwälte die Bleistifte, um die Fehlerhaftigkeit dieser Rechnungen aufzuzeigen.

      Die Grünwalder Kanzlei hat bereits die - ihrer Kenntnis nach - erste Klage dieser Art in Deutschland eröffnet. Sie fordert im Namen von 90 Aktionären von der Infomatec AG 7 Mill. DM, eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg erwartet Rotter im Juni oder Juli. Die Klage gegen EM.TV werde voraussichtlich im Sommer eingereicht. Beide Kanzleien wollen dem Medienunternehmen die Chance zu einer außergerichtlichen Einigung geben. Sie richten ihre Ansprüche jeweils gegen die AG sowie die Brüder Thomas und Florian Haffa.

      In Bayern und in Schwaben ähneln sich die juristischen Ansatzpunkte grundsätzlich. Im Zentrum stehen zum einen die stark reduzierten Gewinnannahmen, zum anderen die Verletzungen der Halteverpflichtung - diese erhalten damit eine zivilrechtliche Relevanz. Der Prospekt sei öffentlich bekannt gewesen, daher hätten die Aktionäre sich darauf verlassen, dass die Haffas ihre Papiere nicht verkauften - das so genannte Institut eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.


      Hebel Prospekthaftung

      Die eigentliche Prospekthaftung (§§ 45 - 49 Börsengesetz) sei auf ein halbes Jahr nach Kenntnisnahme des Fehlers beschränkt, berichtet Kälberer. Während die Tübinger auch diesem juristischen Hebel große Kraft zusprechen, ist Rotter eher skeptisch. Es habe seit dem Zweiten Weltkrieg erst drei positive Entscheidungen gegeben. Der Anleger müsse die Papiere aufgrund des Prospekts gekauft haben, ein schwer zu führender Nachweis. Ob der Prospekt als unrichtig einzustufen sei, nur weil er eine falsche Information enthalte, sei ebenfalls nicht geklärt. Kälberer hält dagegen, die Historie der Entscheidungen sei nicht relevant, da die Regelung 1998 geändert worden sei.

      Den zweiten zentralen Ansatz für die Schadenersatzansprüche bildet aus Sicht der Anwälte die Tatsache, dass EM.TV die Gewinnprognose erst spät im Jahr drastisch per Ad-hoc-Mitteilung reduziert habe. Sie greifen auf das Wertpapierhandelsgesetz zurück, auch wenn dieses ihnen im § 15 gewaltige Steine in den Weg legt. Dort heißt es im Absatz 6: "Verstößt der Emittent gegen die Verpflichtung nach Absatz 1, 2 oder 3 (Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen, d. Red.), so ist er einem anderen nicht zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Die Probleme des Neuen Marktes gründeten weitgehend in dieser Einschränkung, schimpft der Tübinger Anwalt Kälberer. In dem Bemühen, die Schadenersatzregelungen des § 44 (a) Börsengesetz alter Fassung zu vermeiden, die zur Abstinenz der Firmen bei Ad-hoc-Mitteilungen geführt hätten, sei er über das Ziel hinausgeschossen. Zumindest grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz müssten justiziabel bleiben. Er argumentiert ebenso wie Rotter, dass eine EU-Richtlinie (RL 79/279 EWG), die zivilrechtliche Sanktionen zugunsten einzelner Anleger vorsah, nicht adäquat umgesetzt worden sei. Rotter fordert, der Europäische Gerichtshof müsse über den deutschen Haftungsausschluss entscheiden.

      Die Rechtsanwälte stützen sich in ihren Klageüberlegungen außerdem auf § 400 (1,1) Aktiengesetz (Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft), § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (Generalklausel zum Schadenersatz), § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Irreführende Angaben über geschäftliche Verhältnisse) sowie §§ 77 und 88 Börsengesetz (Unrichtige Angaben im Unternehmensbericht, unrichtige Angaben für Bewertung von Aktien).
      Avatar
      schrieb am 18.01.01 16:43:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Düsseldorf (vwd) - Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat sich für die Abberufung des EM.TV-Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa ausgesprochen. In einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung fordert die DSW den EM.TV-Aufsichtsrat dazu auf, die Konsequenzen aus der aktuellen Entwicklung des Unternehmens zu ziehen. Zu den aktienrechtlichen Aufgaben eines Aufsichtsrates zählt es, die Mitglieder des Vorstandes zu bestellen bzw abzuberufen, heißt es. Bei Verletzungen von Amtspflichten und Missmangement entstehe "dringender Handlungsbedarf" für den Aufsichtsrat.



      Die DSW kündigte an, dem Aufsichtsrat bei der kommenden Hauptversammlung keine Entlastung zu erteilen, falls er nicht die notwendigen personellen Konsequenzen aus dem "Desaster" ziehe. Er werde ansonsten Opposition einlegen. Außerdem werde die DWS dem Vorstand die Entlastung verweigern. Ein Vorstand, der derart das Vertrauen der Anleger missbrauche, sei aus Sicht der DWS nicht mehr "tragbar". Im Falle von EM.TV. sei die Liste der Verfehlungen endlos. Die DSW sieht "gravierende" Planabweichungen, und eine "offensichtliche Irreführung" der Aktionäre. Ein funktionierendes Controlling sei entweder "nicht existent" oder "vollkommen desolat" gewesen. Die Bilanzierungspraxis bezeichnet die DSW als "katatstrophal".



      Die "Spitze des Eisbergs" bilde das öffentliche Bekanntwerden der Verletzung des Konsortialvertrages mit der WestLB Panmure durch den Vorstandsvorsitzenden Haffa. Die Verfehlungen des EM.TV-Managements hätten dem Image des Neuen Marktes "nachdrücklich" geschadet, erklärte die DWS. Der aufkeimenden Aktienkultur in Deutschland sei ein "Bärendienst" erwiesen worden. +++ Marion Brucker
      Avatar
      schrieb am 18.01.01 16:46:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      EM.TV: DSW fordert Abberufung von Haffa



      Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat sich für die Abberufung des EM.TV-Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa ausgesprochen. Die DSW fordere den EM.TV-Aufsichtsrat dazu auf, die Konsequenzen aus der aktuellen Entwicklung des Unternehmens zu ziehen. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen.
      Die DSW kündigte an, dem Aufsichtsrat bei der kommenden Hauptversammlung keine Entlastung zu erteilen, falls er nicht die notwendigen personellen Konsequenzen aus dem "Desaster" ziehe. Er werde ansonsten Opposition einlegen. Außerdem werde die DWS dem Vorstand die Entlastung verweigern. Ein Vorstand, der derart das Vertrauen der Anleger mißbrauche, sei aus Sicht der DWS nicht mehr "tragbar", konnte man der Meldung weiter entnehmen.





      18.01.2001 15:26 Redakteur: tb01de Artikel drucken... © 2001 GSC Research




      gruß mike.h
      Avatar
      schrieb am 18.01.01 18:09:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      SdK reicht Klage gegen Infomatec und Ex-Vorstände ein

      München (vwd) - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat am Donnerstag eine Schadensersatzklage gegen die Infomatec Integrated Information Systems AG, Augsburg, und deren Ex-Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos eingereicht. Wie der Rechtsvertreter der SdK, Rechtsanwalt Werner A. Meier von der Müncher Kanzlei Marzillier, vwd mitteilte, beruft er sich im Falle Häfele und Harlos unter anderem auf § 400 Aktiengesetz, wonach Vorstandsmitglieder keine falschen Angaben machen dürfen. Dies sei aber in Ad-hoc-Mitteilungen vom Mai, September und November 1999 nicht der Fall gewesen.



      Weil das Softwareunternehmen Infomatec als Absender der Mitteilungen aufgetreten sei, verklage er dieses ebenfalls auf Schadensersatz auf der Grundlage der Rechtsfigur "culpa in contrahendo". Meier glaubt an den "überwiegenden" Erfolg der Klage, weil das Verhalten der Beteiligten "pflichtwidrig" war. Hier werde zwar Neuland betreten, aber bei der allgemeinen Prospekthaftung der "culpa in contrahendo", die in keinem Gesetz verankert sei, sehe er einen ähnlich gelagerten Fall. In den 80-er Jahren habe das Oberlandesgericht Frankfurt ein Unternehmen auf der Grundlage dieser Rechtsfigur verurteilt, das falsche Angaben über seine Besitzverhältnisse in einer Anzeige eines Wirtschaftsmagazins gemacht habe.



      Ziel sei es, den mehr als 200 Aktionären, die Meier derzeit vertritt und die täglich mehr würden, zu ihrer Schadensersatzsumme von mehr als fünf Mio DEM zu verhelfen. Außerdem möchte er einen Präzedenzfall schaffen. Meier geht von einem Verhandlungstermin beim Landgericht Augsburg im März bzw April aus. Er könne sich auch vorstellen, dass Häfele und Harlos, die seit Ende vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzen, außerdem zu Haftstrafen verurteilt werden. +++ Marion Brucker


      vwd/18.1.2001/mbu/zwi


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