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    Frage zur steuerrechtlichen Handhabung der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.01 13:18:05 von
    neuester Beitrag 22.01.01 22:04:23 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 22.01.01 13:18:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      An Alle Steuerfüchse unter Euch:

      Kann ich Spekulationsverluste aus 1998 mit Gewinnen aus 1999 verrechnen??
      Nachdem mein Börsenjahr 1999 recht erfolgreich war, wollte ich die Gewinne mit den Verlusten aus 98 verrechnen, um Steuern zu sparen.
      Da 1998 aber mein erstes Börsenjahr war, und ich in der Summe mehr Verluste hatte (innerhalb Spak-frist) hatte ich in der Einkommenssteuererklärung 1998 auch nix von Börse erwähnt.
      Bei meiner Aufstellung für 1999 habe ich dann alle Posten aus 98 und 99 aufgestellt und verrechnet.
      Dies wurde mir leider so nicht genehmigt.

      Nun frage ich mich, ob das Versäumnis bei mir lag, weil ich 1998 keinen Verlustvortrag gemacht habe -- oder ob das Finanzamt falsch liegt.

      Oder gab es 1998 noch keinen Ausgleich über die Jahresgrenzen hinweg???


      Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.
      IkarusXX

      P.S. Noch bin ich innerhalb der Einspruchsfrist für meine Steuererklärung für 1999.
      Avatar
      schrieb am 22.01.01 17:50:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der neugefasste § 23 EStG,mit der Möglichkeit des Verlustvor-
      bzw. Rücktrags gilt für Veräußerungen nach dem 1.1.1999.
      Demzufolge ist der Spekulationsverlust 1998, wie Du bereits
      vermutet hast, nicht mit dem Jahr 1999 zu verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.01 17:54:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      Aus den folgenden zwei Gründen, glaube ich nicht, dass ein Einspruch von Erfolg gekrönt ist.

      1. Die Möglichkeit des Verlustvortrages gilt erst ab dem Jahr 1999. Für die 98 Verluste hätte man diese Erklären müssen und den EST Bescheid 98 im Hinblick auf das laufende EST Verfahren offenhalten müssen.

      2. Eine Verrechnung kann nur mit vom Finanzamt festgestellten Vorjahresverlusten (gesonderter Bescheid) vorgenommen werden. Dieser feht bei Dir.

      Probier es doch einfach

      Gruß Flughund
      Avatar
      schrieb am 22.01.01 19:45:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die schnellen Info´s.
      Ich denke das Problem ist sowohl die "zu späte" Änderung des §23 als auch der versäumte Verlustvortrag.

      Da für die folgenden Jahre nun die Änderung greift und ich keine Lust habe wieder etwas zu verpassen, habe ich noch folgende Frage:

      Was muß ich nun tun, um mit Verlusten aus 2000 die gezahlten Steuern eventuell wiederzubekommen??

      In § 23 (3)9.HS EStG steht ja, daß entstandene Verluste die Gewinne des Vorjahres mindern.
      Was muß ich also bei meiner Steuerklärung angeben oder erklären, daß ich diese 2000´er Verluste mit den Gewinnen aus 99 verrechnen kann.

      Ist es also theoretisch möglich, daß ich mit 5000 DM gezahlten Steuern in 2000(Lohnsteuer), weitaus mehr als 10000 DM rausbekomme (Werbungskosten + die Spekulationssteuer aus 1999)???

      Bedarfs es hierbei noch einer fristgemäßen Erklärung für 1999(jetzt, da noch innerhalb der Einspruchsfrist), oder erwähne ich die Verluste erst bei der 2000´er Erklärung.

      Danke im voraus,
      und ich hoffe ich hab nicht zu kompliziert geschrieben
      IkarusXX
      Avatar
      schrieb am 22.01.01 22:04:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Den Verlustrücktrag kannst du natürlich erst dann beantragen, wenn das Finanzamt über deinen Steuerbescheid 2000 "entschieden" hat. Der Verlustrücktrag ist dann vom Finanzamt von amtswegen zurückzutragen, auch wenn dein Steuerbescheid von 1999 bereits unanfechtbar geworden ist (§ 10 d Abs. 1 Satz 5 EStG). Soweit du aber den Rücktrag begrenzen möchtest (z.B. weil ohnehin bis 999 DM keine Spekugewinne versteuert werden) so must du dies ausdrücklich in deiner Steuererklärung für 2000 (!) beantragen und zwar mit der exakten Höhe des Verlustrücktrags (du kannst auch ganz auf den Rücktrag verzichten). Beispiel:

      Spekugewinne 1999: 4.000 DM
      Spekuverluste 2000: 4.000 DM

      Verlustrücktrag von 2000 auf 1999? Nur in Höhe von 3.001 DM beantragen, da dann für 1999 nur noch 999 DM verbleiben (=steuerfrei) und zudem noch ein nicht verbrauchter Verlust(vortrag) für 2001 folgende von 999 DM besteht.

      Tschüs
      loggo


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