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    Spezialisten !! Was ist anrechenbar auf Spekusteuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.01 18:45:17 von
    neuester Beitrag 07.02.01 20:49:47 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 04.02.01 18:45:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mich verrechnet und habe zusammen mit meiner Frau 2005 DM Spekugewinn in 2000. Spesen und Courtage sind da schon eingerechnet. Bei der DAB fallen keine Depotkosten und keine Limitgebühren an.
      Was kann ich nun noch heranziehen, um den Betrag um 5,01 DM zu drücken, da es mich sonst ca. 600-700 DM Steuer kostet?

      1. Kann ich 20 DM Depotkosten bei einer anderen Bank, wo ich Fonds habe, aber keine Spekuverluste bzw. gewinne realisiert habe, damit verechnen?

      2. Online-Gebühren sind klar. Allerdings werden die sowieso pauschal bei mir wegen des Geschäfts versteuert. Wie sollte man dies praktischerweise auch angeben? Z.B.: "Habe ca 100 Stunden verzweifelt Kursverläufe studiert und getradet - macht zusammen ca. 20 DM ?"

      3. Dann hätte ich noch die Portogebühren für die Kontoeröffnung bei der DAB. Vielleicht kommen da 5 DM zusammen.

      4. Habe in 2000 eine alte Aktie (mit Verlust leider - aber ausserhalb der Spekufrist) verkauft. Kann ich die Verkaufsspesen geltend machen?

      5. Sind Werbungskosten wie Mitgliedschaft im DSW (samt Das Wertpapier) bei der Spekusteuer anrechenbar (allgemein setz ich das immer ab)?



      Letzte Frage: Falls ich doch Spekusteuer zahlen muß und ich dieses Jahr hohe Spekuverluste haben werde (sieht ja noch ganz danach aus), kann ich dann diese Verluste aus 2001 nächstes Jahr auf das Jahr 2000 zurückschreiben und so die Spekusteuer zurückerhalten?


      Bitte nicht nur Meinungen, sondern auch Wissen, da ich mich garantiert irgendwann mit einem Steuerprüfer darüber unterhalten muß!

      Bulldoctor
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 20:57:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja, sieht schwierig aus.

      Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Du mit Deiner Frau ein Gemeinschaftskonto bei der DAB hast, damit der Spekulationsgewinn auf Dich und Deine Frau zu 50 % aufgeteilt werden kann. Sollte das Konto nur auf Dich lauten, So brauchst Du DM 1005,01 Werbungskosten, da die Freigrenze des § 23 EStG nur pro Person gilt.

      So nun zu Deinen Fragen:

      1. Nein Du kannst nur die Kosten den Gewinnen gegenüberstellen, die mit dem Sprku-Gewinn im Zusammenhang stehen.

      2.verstehe ich so nicht. Was wird bei Dir pauschal versteuert ?

      3. Du kannst versuchen die Potokosten als werbungskosten geltend zu machen, wenn Du eine Quittung hast.

      4.Nein, diese Kosten können nicht mit den Gewinnen verrechnet werden, da diese Kosten mit den Gewinnen nicht im Zusammenhang stehen.

      5. Auch diese WK sind nur schwierig auf die Speku-Gewinne zu übertragen. Du kannst aber vielleicht versuchen, diese Kosten prozentual auf die Spekulationsgewinne und den Einkünften aus kapitalvervögen verteilen z.B. 50 50

      Falls Du in 2001 Speku-Verluste erzielst, kannst Du diese mit einem Antrag auf Verlustrücktrag mit Deiner ESt-Erklärung 2001 mit Deinen Gewinnen aus 2000 verrechnen lassen und so die in 2000 gezahlte ESt wieder zurückbekommen.

      Bis bald

      flughund
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 22:01:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      @flughund

      Stimmt, es ist ein gemeinsames Konto mit meiner Frau.

      Ansonsten: du machst mir ja wenig Hoffnung!

      Ich werde es wohl mit anteiligen WK für Börsenzeitungen etc. versuchen.

      Danke für Deine Auskunft!



      Bulldoc
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 23:27:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe letztes Jahr pro Order 2DM Telefonkosten pauschal
      als Werbungskoesten abgezogen. Wurde problemlos anerkannt.
      Im übrigen dürfte der angesetzte eher zu niedrig geschätzt sein.

      Hoffe Du kommst somit unter die Freigrenze



      Gruß Tobbedia
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 17:14:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @tobbedia


      Das ist ne Idee: Ich habe zwar keine telefon. Orders, jedoch Online-Orders abgegeben.
      Diese haben natürlich auch alle einzelnd Online-und Telefongebühren verursacht.

      Danke für den Tip!



      Bulldoc

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      Avatar
      schrieb am 06.02.01 16:15:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      @bulldog,

      solltest Du im Jahr 2001 Skekulationsverluste erzielen, so kannst Du die sowohl auf das Jahr 2000 zurücktragen als auch auf das Jahr 2002 vortragen oder auch beides! Die entsprechenden Beträge suchst Du Dir selber aus.

      Beispiel: Das Finanzamt erkennt Deine ganzen Versuche für das Jahr 2000 nicht an, Du zahlst also 600-700 DM. Nun machst Du 2001 Verluste in Höhe von z.B. 1000 DM. Dann schiebst Du davon 6 DM in das Jahr 2000 (und bekommst dafür Deine 600-700 DM wieder) und 994 DM trägst Du ins Jahr 2002 vor.

      paddi
      Avatar
      schrieb am 07.02.01 15:04:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      @paddi,


      ob das wirklich so einfach ist: 6 Mark zurückrechnen und 600 wiederbekommen ?

      Dann könnte ich vielleicht ja schon jetzt Spekuverluste, die ich wegen eines Fondwechsels gerade im Januar 2001 realisiert habe (nicht viel, aber 6 Märker lassen sich bestimmt abzweigen), bei meiner Steuererklärung für 2000 angeben und gleich die 600 behalten.

      Mal sehen, was der Steuerberater sagt.


      Danke für den Tip

      Bulldoc
      Avatar
      schrieb am 07.02.01 19:02:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Spekulationsgewinne/ -verluste können ja nicht nur bei Wertpapiergeschäften anfallen, sondern generell bei Wirtschaftsgütern aller Art. Die Frist ist, mit der Ausnahme der Immobilien immer ein Jahr.

      Also, verkauf Deine Videokamera, Laptop oder was auch immer Du im letzten Jahr angeschafft hast, ganz ordentlich gegen Rechnung an Deinen Schwager, oder wen auch immer, und mach den Betrag passend.
      Avatar
      schrieb am 07.02.01 20:49:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ springbank

      Genauso gehts! :laugh: :laugh: :laugh:


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