checkAd

    Todesstrafen-Diskussion mal wieder? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.03.01 00:03:49 von
    neuester Beitrag 12.03.01 11:28:08 von
    Beiträge: 72
    ID: 356.009
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.055
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:03:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      für was/wen fordert Ihr eigentlich die Todesstrafe?

      In den bei Euch so beliebten U.S.A sitzen viel Menschen in der Todeszelle, die
      wenigsten davon sind Kindermörder. Es gibt weder dort noch hier den Straftatbestand
      "Kindermord". Was es gibt ist die Straftat Mord. Darauf steht in einigen Bundesstaaten die Todestrafe.

      Allerdings unterscheidet man juristisch nicht zwischen jemandem der ein Kind vergewaltigt und tötet und jemandem, der beim Autoklauen erwischt wird und dummerweise beim erwischt werden jemanden erschiesst.

      Die Straftat ist die gleiche.


      Wenn Ihr das hier auch so haben wollt....

      hier sind ein paar interessante Links

      da könnt Ihr Euch die Bilder der 447 Menschen ansehen, die
      allein in Texas in der Todeszelle sitzen .

      http://www.tdcj.state.tx.us/stat/offendersondrow.htm

      hier die, die "scheduled" sind, der letzte war gestern:

      http://www.tdcj.state.tx.us/stat/scheduledexecutions.htm

      und wen es interessiert, was die als last meal hatten, die schon entsorgt wurden,

      hier: http://www.tdcj.state.tx.us/stat/finalmeals.htm

      Viel Vergnügen :(
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:11:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      zeig doch mal die bilder von den opfern.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:13:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nach einem einwandfreien Geständnis und ausreichend Beweismaterial verdient die für den Tod der kleinen verantwortliche Person die Spritze !

      Wenn ich der Vater wäre hätte ich erst genugtuung ( und da bin ich mir sicher ) wenn ich dieses A...... vor dem Gerichtssaal abfangen könnte - womit auch immer ! Sorry, aber ich vertrete meine Meinung solange, wie unsere Regierung tatenlos zusieht,daß unschuldige Kinder ermordet und sexuell mißbraucht werden !!

      Der Täter hatte doch bstimmt `ne schwere Kindheit ! So einen armen Kerl kann man doch nicht einsperren.... ist doch irre was bei uns abgeht
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:13:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Super.

      Ich würde einen Link reinstellen, auf dem einige
      Opfer zu sehen sind.

      Oder einen, auf dem man die Auswirkungen gewisser
      Waffen auf menschliches Gewebe sehen kann.

      Oder einen, wo Angehörige über den Verlust
      eines nahestehenden Menschen sprechen.

      Werde ich aber nicht.

      Ach ja, Dein erster Link:

      Such mal Melvin Wayne White.

      Ein prima Spaßvogel, eindeutig zu hart, das Strafmaß.
      Für so ein geringfügiges Vergehen.

      Kopfschüttel
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:32:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich finde die Todesstrafe Prima.
      Ich finde man sollte sich das, wenn man zu Lebenslang
      verurteilt worden ist, auch ggf. selbst aussuchen können.
      Ich würd mich lieber vergasen lassen als 50 Jahre im
      Knast zu verkommen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:38:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na gut, wenn Ihr alle mir versichern könnt,
      das

      a. keinerdieser 447 Menschen unschuldig ist

      b. bei keinem dieser Menschen evtl. mildernde Umstände hätten geltend gemacht werden können

      dann kann ich ja jetzt beruhigt ins Bett gehen.

      P.S.: Natürlich müssen Kinder vor Triebtätern geschützt werden. Natürlich geht es nicht an, Wiederholungstäter nach fadenscheinigen psychologischen Beurteilungen wieder auf die Allgemeinheit loszulassen. Aber, dass ständig nach amerikanischen Verhältnissen geschrien wird, das stinkt mir
      ganz gewaltig.

      Gute Nacht

      Andrax
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:38:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das problem bei uns in Deutschland ist, daß Lebenslang nicht gleich lebenslänglich ist - nach spätestens 20 Jahren sind die meisten doch wieder draußen .

      Zuindest das können die Amis besser - 3 mal lebenslänglich und solcher Abschaum ist garantiert für alle Zeiten weg !
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:46:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      @andrax
      in einem punkt gebe ich dir recht. die schuld muss
      mit völliger sicherheit festgestellt worden sein.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:46:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ andrax
      es ist doch wurscht ob alle diese 447 Menschen schuldig
      sind oder nicht, es ist nur eine Frage der Sichtweise und
      eine Frage der übergeordneten Handlungsentscheidung.
      Ich bringe gerne 446 unschuldige mit um, wenn der eine
      unter ihnen z.B. ein Hitler wär. Unterm Strich ist das
      ein gutes Geschäft. Man muss manchmal zwei Schritte zurück-
      gehen um drei nach vorn kommen zu können.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:52:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      minenhund,

      wenn du mal einer von den 446 bist, denkst du anders.

      Überleg` doch mal, wie es aussieht, wenn so etwas Schule macht.

      Da haben wir aber nicht lang nachgedacht, was?

      *kopfschüttel*
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 00:56:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      schon nachgedacht.
      446 sind nicht viel, im Verhältnis zum durch Irre
      wie Hitler angerichteten Schaden.
      Unsere Verehrten Freunde aus Gottes eignem Lande hatten
      45` die Atombombe einsatzbereit im Flieger in England
      stehen. Sie hätten ganz Berlin ausradiert um Hitler zu
      kriegen, wäre die Landung in der Bretagne fehlgeschlagen.

      und wir reden von 446. <grins>
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:04:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Solche verwirrten Spießbürger wie KleinerFeigling2 und minenhund mit ihrem debilen Stammtischgeseire kann ich mit meinem Aufruf wohl kaum erreichen.Aber es muß auch Menschen 2.Klasse geben.

      10 Millionen
      Unterschriften für ein weltweites Moratorium der Todesstrafe will die Kampagne MORATORIUM 2000 dieses Jahr sammeln. 3295181 Unterschriften sind es zur Zeit.

      Wer interssiert ist an der Unterschriftenaktion:
      In Europa wird die Kampagne von der Gemeinschaft Sant`Egidio geführt.
      http://www.santegidio.org/de/pdm/index.htm
      Oder ihr könnt euch über den Link
      http://www.moratorium2000.org/
      beteiligen.

      Gruß xyxo
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:07:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      @minnehund

      wenn mir deine "geschäftsidee", unschuldige zu töten um einen schuldigen getötet zu haben, auch ziemlich zuwider ist (na, vielleicht bist du ja menschenhändler, was deinen ansatz zumindest erklären würde), so gefällt mir dein vorschlag der wahlweisen todesstrafe (statt lebenslänglich, wenn der häftling selbst so entscheidet), doch recht gut. Das dann auch wieder nicht zuletzt unter wirtschaftlichen gesichtspunkten, denn so ein platz im "viertel-stern-hotel" kostet den steuerzahler ganz schön kohle.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:08:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      manchmal haben stammtische auch recht!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:12:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Andrax
      Was für ein Verbrechen willst Du denn noch begehen,
      wenn Du hier so um Verweichlichung bittest.
      Ich bin auch nicht für die Todesstrafe in !jedem! Fall. Ich bin jedoch Vater
      und versetze mich in die Lage der Eltern von z.B. Ulrike.
      Das Verbrechen was ich jetzt begehen würde wäre auch nicht straffrei; und mit
      etwas pech werde ich noch härter bestraft als der Täter, der hat halt eine Krankheit
      oder eine schlimme Kindheit.

      Sollstest in die Politik gehen, da wärst Du bestimmt mega erfolgreich
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:18:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      @dea

      geh zurück an deinen stammtisch, ok?!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:18:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      nanana xyxo,
      ich bin kein spiessbürger, woraus schlisst du das ??

      Ich will mal klarstellen das, wenn es sich vermeiden lässt,
      natürlich KEIN unschludiger hingerichtet werden soll. wär
      ja bekloppt. Ich bin auch gegen die Todesstrafe an sich.
      Das Problem ist allerdings das es Böse Menschen gibt die
      nicht in eine Gesellschaft eingliederbar sind. Diese sind
      durchaus tötbar um jede weitergabe des Erbgutes zu unterbinden.
      Unser heissgeliebter G.W.Bush, President of the United States, ist ja auch ein begeisteter verfechter hinrichtungen
      jeder Art. Und ihm ist doch nun wirklich die Intelligenz ins
      Gesicht geschrieben. Oder nicht ? ;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:25:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      @happygolucky
      posting verwechselt? stammtisch war ich, nicht dea.
      ich hoffe für dich, dass du niemals den verbrannten
      leichnam deiner evtl. existierenden tochter identifizieren
      musst!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:32:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      @minnehund

      schon wieder reizt mich dein posting zu einer differenzierten betrachtung:
      "böse"? was soll das denn heissen? nicht "in die gesellschaft eingliederbar", na gut, darunter kann ich mir was vorstellen, und da ist die gesellschaft gezwungen, genau dann zu reagieren, wenn ihr diese nichteingliederbarkeit zusätzlich auch noch schaden zufügt. sieht man ja tagtäglich am "modell" w:o ;)
      trotzdem: todesstrafe darf nur auf wunsch erfolgen, da eine gesellschaft sonst gefahr läuft, ihrer mitglieder nicht mehr würdig zu sein, ihnen unter dem strich keinen nutzen mehr zu stiften.
      und wenn du jetzt schon von ganz weit aussen mit dem "erbgut-argument" kommst:
      da kann ich auch...da kommen wir doch sicher auf einen nenner...da sollten die doofen doch als erste dran glauben müssen, erst recht wenn sie auch noch zufällig in eine position gelangt sind, in der sie der gesellschaft schaden zufügen könnten: na, vielleicht findet sich für den mann mit "der intelligenz im gesicht" (good one!)ja noch ein held und märtyrer :p
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:38:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      @stockaxis
      neenee, is` schon klar. danke für deine "guten wünsche". trotzdem war dea`s posting klar stammtischniveau. regt euch nicht auf, ist ja alles subjektiv.... wo würde ein echter stammtisch eigentlich "stammtischniveau" ansiedeln? oder kennt man diese vokabel da nicht? egal.
      ich weiss auch offen gesagt nicht, worüber ihr euch hier so aufregt, scheint einen aktuellen anlass zu geben, habe da was gelesen, daß ein kindesvergewaltiger in deutschland 3 monate auf bewährung bekommen hätte? stimmt das? kann ich mir gar nicht vorstellen, bin zwar kein jurist, aber das deutsche rechtssystem scheint mir diesen namen doch noch eher als das amerikanische zu verdienen...
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:41:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Kennt Ihr den schon:

      Abraham Lincoln was elected to Congress in 1846.
      John F Kennedy was elected to Congress in 1946.

      Abraham Lincoln was elected President in 1860.
      John F. Kennedy was elected Presiden in 1960.

      The names Lincoln and Kennedy each contain seven letters.

      Both were particularly concerned with civil rights.
      Both wives lost a child while living in the White House.

      Both Presidents were shot on a Friday.
      Both Presidents were shot in the head

      Lincoln`s secretary was named Kennedy.
      Kennedy`s secretary was named Lincoln.

      Both were assassinated by Southerners.
      Both were succeeded by Southerners named Johnson.

      Andrew Johnson, who succeeded Lincoln, was born in 1808.
      Lyndon Johnson, who succeeded Kennedy, was born in 1908.

      John Wilkes Booth, who assassinated Lincoln, was born in 1839.
      Lee Harvey Oswald, who assassinated Kennedy, was born in 1939.

      Both assassins were known by their three names
      Both names are composed of fifteen letters.

      Lincoln was shot at the theater named `Kennedy.`
      Kennedy was shot in a car called `Lincoln.`

      Booth ran from the theater and was caught in a warehouse.

      Oswald ran from a warehouse and was caught in a theater.

      Booth and Oswald were assassinated before their trials.

      And here`s the kicker ...

      A week before Lincoln was shot, he was in Monroe, Maryland.

      A week before Kennedy was shot, he was with Marilyn Monroe.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:42:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Tja Dea, da haste wohl leider recht... :mad: :mad:

      JA zur TODESSTRAFE!!!

      Bomber2
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:43:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      _Böse_ Menschen definire ich als nicht aufnahmefähig für
      veränderungen in ihrem engsten Umfelde und Geiste. Anders
      Ausgedrückt kann man auch _nicht therapierbar_ sagen.
      Davon gibts zwar nicht sooo viele, aber es reicht.
      Nimm mal einen wie Manson, was sollst du mit so nem Typ machen ?? Wenn du ihm ein Messer in die Hand gibts schlitz
      der dich auf und frisst deine Eingeweide. Letzlich ist es
      wohl für solche Täter selbst das humanste hingerichtet zu werden. Gott ist ja zur Zeit verreist und kann sich nich
      drum kümmern. Und Bush hat mit seinen Intelligenzfalten
      unter den ausdrucksstarken Augenhöhlen schon genug Probleme.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:47:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Bomber2

      na gut, dann eben ja zur todesstrafe. die ersten hinrichtungen wünsche ich mir dann aber in McPom für feige Skins, die in der Gruppe einen einzelnen Wehrlosen totgetreten haben, allein schon der aussenpolitischen Symbolik wegen. Da müsste sich doch sicher ein passender Fall finden lassen, oder?
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:47:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Frage an Andrax und co!
      Welches Strafmaß haltet ihr den für angebracht?
      Ausgedrückt in Jahren nicht etwa Lebenslänglich, weil
      damit nicht wirklich lebenslänglich gemeint ist.
      Wieviel Jahre

      a) beim ersten Mal
      b) im Wiederholungsfall
      c) im zweiten Wiederholungsfall

      am Beispiel von Ulrike
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:49:40
      Beitrag Nr. 26 ()







      @minenhund
      Du willst mal klarstellen das, wenn es sich nicht vermeiden lässt,
      natürlich auch unschludige hingerichtet werden sollen. wär
      ja sonst bekloppt. Du bist auch gegen die Todesstrafe an sich und sonst?
      Das Problem ist allerdings das es dumme Menschen gibt die
      nicht in eine Gesellschaft eingliederbar sind. Diese sind
      durchaus umerziehbar um jede weitergabe von Geschwafel zu unterbinden.
      Dein heissgeliebter G.W.Bush, President of the United States, ist ja auch ein begeisteter verfechter hinrichtungen
      jeder Art. Und ihm ist doch nun wirklich die Intelligenz ins
      Gesicht geschrieben. Oder nicht ?
      Genau,minenhund.Ich verabschiede mich.Mir ist die "diskussion" zu intellektuell.

      gruß xyxo
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:52:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      @minnehund

      Man könnte Bush auch "humaner" bestrafen, als mit einem Attentat: Wenn man ihn entführen und im Zoo von San Diego zu den Gorillas stecken würde, würde es nie jemand auffallen und er bliebe auf ewig verschollen. na ja, vielleicht, daß der Tierpfleger was merken würde...
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:53:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      zu a) Tod durch den Strang
      zu b) :)
      zu c) :)

      kapiert ? a macht b und c überflüssig !!!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:54:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      @happygolucky:

      Klar wird man da was geeignetes finden. Hat ja nichts mit der polit. Gesinnung zu tun. Völlig wurscht wer das Verbrechen verübt hat.

      Bomber2
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 01:59:01
      Beitrag Nr. 30 ()
      @xyxo

      Wenn ihr "Menschenrechtsfanatiker" (nagut, das geht zu weit, meine ich auch nicht so :) )nur nicht immer so humorlos wäret...
      minnehund ist sicher nicht der hellste, aber sein posting, das du da kritisierst, war NICHT GANZ ERNST GEMEINT!!! Achte demnächst auch auf Smilies, die Dir "ein Auge kneifen", das bedeutet:"Achtung, Ironie" ;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 02:06:58
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Bomber2
      Skins haben selbstverständlich nichts mit "politischer Gesinnung" zu tun. Sie sind einfach nur "nicht in die Gesellschaft eingliederbar". Asozial, gesellschafts-schädlich eben. Und zumeist dumm obendrein, dem "Erbgut der deutschen Rasse (Achtung, IRONIE!!)" ginge also nichts verloren. Natürlich gilt das auch für sonstige Vergewaltiger und Mörder.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 02:10:56
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hier nochmal die Meldung:
      09.03.2001 00:09 Uhr
      Wenn hartgesottene Kriminalisten weinen - So wurde Ulrike aufgefunden
      Verscharrt in einer Mulde unter Laubresten und aufgeschaufeltem Waldboden und übelst mißhandelt - so wurde Ulrike gefunden. Von der Hündin eines Spaziergängers aufgestöbert wurde bei der Bergung der Leiche die Vermutung zur Gewißheit.
      Eine Gewißheit, die selbst hartgesottene Beamte nicht unberührt ließ: Polizisten weinten beim Anblick des leblosen Körpers, die gezielt mit Laub, Zweigen und Erde abgedeckt war um die Entdeckung zu verhindern.
      Was genau passiert ist will die Polizei noch nicht offenbaren: `Die Leiche, die wir im Wald entdeckt haben, ist in einem sehr unerfreulichen Zustand. Mehr will ich mit Rücksicht auf die Eltern nicht sagen.` so ein Sprecher.
      *******************************************


      Ich war grad nochmal im Zimmer nebenan und hab unserer kleinen beim Schlafen zugesehen.

      So als Vater denke ich, ich würde ich mir wünschen eine Stunde mit dem Täter alleine gelassen zu werden. Theoretisch würde es nur ein Minute dauern. Bin auf einem Bauernhof groß geworden und weiß wie schnell und "schmerzlos" es gehen kann. In diesem Fall würde ich wohl jede der 60 Minuten auskosten wie ein Täter selbst mal Opfer wird. Denn hier bei uns wird ein Täter nicht wie einer behandelt sondern bekommt Psychiater die sich ihn den Menschen verlieben oder er ist krank und bekommt ein Einzelzimmer mit Blick auf den Garten. Bald auch Freigang um sich an der Natur zu erfreuen. Menschen die dagegen protestieren weil es oft innerhalb der Stadtmauern passiert werden nicht gehört. Wie oft in NRW ist es schon passiert das wieder ein freikam.

      Ich bin nicht unbedingt für die Todestrafe aber es gibt Situationen wo sie wohl das beste für die Gesellschaft wäre. Und wenn damit nur ein weiteres Leben gerettet werden kann das einer nach 20 Jahren möglicherwiese wieder auslöscht.

      Den die Angehörigen sind ein wenig mit ihrer Tochter gestorben. Ja, unser Mitgefühl haben Sie. Und? Was haben sie davon? Die Täter haben es vermutlich mit Vorsatz gemacht. Wohlwissend das sie selbst im jeden Falle Leben werden......

      Und brauchen diese Kinderschänder und Kindermörder nun auch noch Fürsprecher in den Foren damit man sie nicht mit dem letzten Mittel vom Morden abhält? Scheint fast so.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 02:17:29
      Beitrag Nr. 33 ()
      Also das mit dem Erbgut ist aber jetzt Schwachsinn. Es liegt ja wohl nicht im Erbgut andere abzuschlachten.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 02:17:32
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Fernbedienung
      Das ist schon besser als Stammtischniveau, das würde schon für den Kommentar in einer mittelgrossen Tageszeitung reichen...Einfach ein bisschen ausgefeilter formuliert, vielleicht aber noch eine Spur zu scharf...jedenfalls berührt`s den Leser.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 02:23:11
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Fernbedienung:

      Bin zwar nicht auf nem Bauernhof aufgewachsen, aber ne Minute würde mir auch reichen, obwohl 10 min. besser wären...

      Bomber2

      P.S.: Wie alt war "Ulrike"?
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 02:25:50
      Beitrag Nr. 36 ()
      Zu scharf ist man nur zu Zeiten wenn es wieder mal soweit war. Sonst eher zu milde. Bis es dann wieder einmal soweit ist.
      Mann kann doch die Gesellschaft entscheiden lassen. Einfach den/die Täter zusammen mit anderen Verbrechern in eine Zelle packen. Da regelt sich dann schon.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 02:44:52
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Bauernhof

      Das ist Deine "Gesellschaft"? Verbrecher? Und Du hast in Deiner Zelle Internet? Seit wann gibt`s denn sowas?
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 02:45:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      als liebender vater meiner kleinen göttin kann ich diese scheisse die da passiert weder mehr hören noch im tv sehen.ich kann diesen gedanken nicht denken,das meinem mädchen..
      nichts und niemand könnte mich hindern-welches gericht,welcher richter könnte sich anmassen,über den täter richten zu wollen?
      wer mich nicht versteht hat keine kinder
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 03:58:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      Es gibt eben Verbrechen, da MUSS der Verbrecher getötet werden, einfach um die Sache ein für allemal zu beenden.

      Erstens damit er keine Gelegenheit hat, das Verbrechen zu
      wiederholen, zweitens, damit die Angelegenheit für die
      Angehörigen zu einem Abschluß gebracht wird und das unglückselige Buch geschlossen werden kann.

      Das Letztere ist übrigens ein sehr wesentlicher Punkt, wie
      man durch Befragung von Angehörigen von Verbrechensopfern
      in den USA herausbekommen hat.

      Ich finde, eine Gesellschaft ist diesen Dienst ihren
      Mitgliedern schuldig. Erweist sie ihn nicht, könnten die
      Leute sich gezwungen sehen, selbst zu handeln.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 09:03:35
      Beitrag Nr. 40 ()
      @xyxo,

      der Terminus "debiles Stammtischgeseiere" trifft
      mich nicht im mindesten.

      Schlimmer wäre es schon, wenn Du mich als "Bildzeitungleser"
      titulieren würdest, Du intolerante/r Du.

      Deine Fähigkeit, links hier reinzustellenn, bewundere
      ich sehr, allerdings bin ich oftmals bei Leuten wie
      Dir, die gerne solche Aktionen starten, sie mit Feuer
      und Flamme verteidigen und Leute mit anderer Sichtweise
      als debile Stammtischschwätzer bezeichnen (da hapert es
      wie üblich bei Menschen wie Dir bei der für Schwerkrimi-
      nelle eingeforderten Toleranz),
      sehr skeptisch was die tatsächlich erbrachten Leistungen
      für die Gesellschaft angehen.

      Ich empfehle Dir , statt im Internet Links reinzustellen,
      mal in Kinderkliniken und Behindertenheimen auszuhelfen,
      da triffst Du Menschen, bei denen es sich
      WIRKLICH lohnt, Energie aufzuwenden.

      Tschüß
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 11:18:08
      Beitrag Nr. 41 ()
      Die schlimmsten Kindermorde


      N ach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes sterben jährlich etwa 80 bis 90 Kinder durch „gewaltsame Einwirkungen“. Die Kriminalstatistik für das Jahr 1999 weist sogar 105 Fälle von Mord (40) und Totschlag (65) an Kindern unter 14 Jahren aus.

      Zu den Fällen, die bundesweit Aufsehen erregten, zählten:

      Oktober 2000: Ein 40-jähriger Sexualtäter lockt die achtjährige Schülerin Annika in Stendal (Brandenburg) in seine Wohnung und erdrosselt sie. Danach meldet er der Polizei den Fund einer Leiche im Treppenhaus.

      Dezember 1999: Zwei 18-Jährige lauern der 14-jährigen Stefanie aus Güsen (Sachsen-Anhalt) auf, schleifen das Mädchen in einen Wald, vergewaltigen und erdrosseln es. Anschließend übergießen sie die Leiche mit Benzin und zünden sie an.

      Juli 1999: Ein 14-Jähriger erdrosselt in einer Kleingartenanlage in Elbeu (Sachsen-Anhalt) die siebenjährige Kristin. Der Junge war ein Jahr zuvor von einem Mann sexuell missbraucht worden und wollte mit Kristin das gleiche machen.

      März 1999: Der achtjährige Marc aus Premnitz wird in Kuxwinkel bei Genthin von einem Bekannten seiner Mutter getötet. Der 36-Jährige wollte den Missbrauch an Marcs zehnjähriger Schwester vertuschen.

      Januar 1999: Die Leiche der elfjährigen Jessica wird in einer Tongrube in Halle entdeckt. Das aus Berlin stammende Mädchen war im Oktober 1998 verschwunden.

      Mai 1998: Die elfjährige Christina aus Doberstau in Sachsen wird erwürgt in einem Wald gefunden. Täter ist ein 16-Jähriger aus der Nachbarschaft.

      März 1998: Die elfjährige Christina aus dem niedersächsischen Strücklingen wird tot aufgefunden. Der inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilte Täter hatte im Juni 1996 bereits ein 13-jähriges Mädchen entführt und getötet.

      März 1998: In einem Baggersee nahe Peine in Niedersachsen wird die zerstückelte Leiche des 13-jährigen Markus gefunden.

      Januar 1998: Im fränkischen Landkreis Fürth wird die zwölfjährige Carla missbraucht und ins Wasser gestoßen. Das Mädchen stirbt fünf Tage später im Krankenhaus.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 11:18:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      Reform der Todesstrafe in den USA


      A merikanische Kongresspolitiker fordern mehr Rechte für Häftlinge, die zum Tode verurteilt sind. Mehr als 100 Senatoren und Abgeordnete schlugen am Mittwoch (Ortszeit) ein Gesetz vor, das Unschuldige besser schützen und Justizirrtümer verhindern soll.

      Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur noch erfahrene Anwälte mit Mordprozessen oder anderen Fällen, in denen den Angeklagten die Todesstrafe droht, betraut werden. Denn nach einer Studie der Columbia-Universität werden Unschuldige meist verurteilt, weil sie schlechte Verteidiger hatten.

      Für Häftlinge soll es nach dem geplanten Gesetz einfacher werden, nachträglich eine genetische Untersuchung zu machen, um ihre Unschuld zu beweisen.

      Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1973 sind 95 unschuldig Verurteilte aus der Todeszelle entlassen worden.

      08.03.01, 14:13 Uhr
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 11:21:53
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich bezweifele, daß mit der Todesstrafe auch nur ein einziger Kindermord verhindert wird. Die typischen Täter wägen nicht rational Chancen und Risiken ihrer Tat ab; sie tun es einfach, ohne an die Konsequenzen zu denken. Auch den Opfern ist damit nicht geholfen.

      Die Gefahr, daß Unschuldige verurteilt werden, ist immer gegeben: Das zeigen die USA, wo Unschuldige teiweise nach Jahren aus den Todeszellen kommen und vereinzelt die Unschuld erst nach der Hinrichtung festgestellt wird.

      Die Todesstrafe ist in der deutschen Verfassung verboten und das soll so bleiben.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 11:36:56
      Beitrag Nr. 44 ()
      for4zim,

      Okay, das Argument, daß Strafe egal welcher Härte kein
      Verbrechen verhindert verlangt in letzter Konsequenz,
      daß man keine Strafen mehr braucht.

      Wirkt ja eh nicht als Abschreckung.

      Ich sehe es allerdings so:

      Bei Gutachten über gewisse Täter liegen relativ
      eindeutige Anzeichen vor, daß diese durchaus nicht
      dumm sind (sieht man daran, daß ein Schmökel wochenlang
      die Polizei in die Irre führt, Mehrfachtäter es geschafft
      haben, vorher Psychologen vorzugaukeln, sie wären
      geheilt bzw. einsichtig usw...).

      Dann kann man doch nicht sagen, genau dieselben
      Leute wären nicht rational, wenn sie ihre Tat verüben.

      Dies zumindest kann man Raubmördern, die von vornherein
      geplant vorgehen, anlasten.

      Oder Entführer, die oftmals ihre Gefangenen töten,
      selbst wenn Zahlungen erfolgen.

      Das IST rational, soweit ich das als Laie erkennen kann.

      Und wenn der genetische Fingerabdruck oder was auch immer
      existiert, ist die CHance eines Fehlurteils gleich Null.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 11:58:52
      Beitrag Nr. 45 ()
      "Okay, das Argument, daß Strafe egal welcher Härte kein
      Verbrechen verhindert verlangt in letzter Konsequenz,
      daß man keine Strafen mehr braucht."

      Ich habe das Argument nicht gebracht. Strafen haben schon eine Signalwirkung, indem sie zeigen, was erwünscht ist und was nicht. Schlimmen Verbrechen die Höchststrafe zuzuordnen ist sinnvoll. Aber ob die Höchststrafe Lebenslänglich ist oder Von Ameisen Aufessen Lassen, ändert nichts mehr an dem Status der Höchststrafe, sondern sagt nur etwas über die sadistischen Neigungen des Gesetzgebers aus.

      Erwiesen ist aber, daß Täter im Augenblick der Tat oftmals nicht an die Möglichkeit einer Bestrafung denken, insbesondere Triebtäter, weil sie glauben, sie könnten ihr Verbrechen so begehen (so die Spuren verwischen), daß sie einer Verhaftung entgehen.

      Angesichts einer lebenslangen Haft ein Kind zu vergewaltigen und dann zu töten ist mit Sicherheit nicht rational. Wenn schon die Aussicht auf ein Leben im Gefängnis nicht von der Tat abhält, hält garnichts davon ab.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 12:09:40
      Beitrag Nr. 46 ()
      @kleinerfeigling: Wie schön, du hast einen unter den 447 gefunden, auf den eurer Definition nach auf jeden Fall das Licht ausgeknipst werden sollte. Gratuliere!

      @ dea1 : ich möchte überhaupte kein Verbrechen begehen,
      wie kommst Du darauf? ( Hier ist DEEEEEAAA, wir hängen Sie auf... )

      @ dea2 : Ich halte das Strafmass für ausreichend, dass die Gesellschaft vor solchen Menschen schützt.

      @bomber2: Na gut, mit dem Nick..

      @xyxo: Danke für den Link

      @Fernbedienung: mit deiner Lösung gehst Du dann ja auch gleich auf den Stuhl, oder?

      Wieso eigentlich unterstellt Ihr mir Verharmlosung resp. Sympathie mit den Tätern, nur weil ich gegen die Todesstrafe bin? Ich verstehe da den Zusammenhang nicht,
      nur weil ich nicht möchte, dass jemand umgebracht wird, von wem auch immer????

      Andrax
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:36:29
      Beitrag Nr. 47 ()
      Für einige die hier posten ist das Schicksal des Täters anscheinen rühriger und wichtiger als das Schicksal des Opfers. Ulrike hat ja 12, glückliche, jahre leben dürfen wärend der Täter wahrscheinlich eine schreckliche Kindheit, eine zerbrochen Ehe... hinter sich hat. Der arme Mensch. (kann man hier noch von einem Menschen sprechen)

      Welche Gründe sollten gegen die Todesstrafe sprechen.

      Mneschenrechte: Hat er mit der Tat verspielt
      Menschenwürde: Dasselbe
      Mitleid: Vielleicht soviel, wie man zu einer Stechmücke hat, die einen Nachts um 2 Uhr wach hält.

      Der einzige Punkt, der hier gegen eine Todesstrafe sprechen würde wäre der kleinste Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Und hier müßte man wirklich auf die Todesstrafe verzichten, damit kein Unschuldiger den letzten Gang zur Hinrichtung gehen muß.

      Lothar
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:52:02
      Beitrag Nr. 48 ()
      @Andrax,

      nur ein Beispiel von vielen.

      Ich habe mir fast alle durchgeschaut, durchwegs
      (soweit reichen meine Englischkenntnisse noch)
      Galgenvögel.

      Übrigens, der Kinderschänder war nach dem Zufallsprinzip
      bereits der zweite Versuch.

      Und DU mußt Dir schon gefallen lassen, wenn man Dich
      als Sympathisanten ansieht, was sonst bezweckst Du
      mit diesen Links?

      Mitleid?
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 14:27:39
      Beitrag Nr. 49 ()
      Zum Glück leben wir noch in einem "zivilisierten Land".So äußerte sich der Deutsche Bundestag:

      Aus dem Deutschen Bundestag:
      "Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung im bilateralen Kontakt mit denjenigen Staaten, welche die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, dieses Thema von sich aus regelmäßig auf die Tagesordnung des politischen Dialogs setzt. Obwohl der transatlantische Wertekanon in vielen grundsätzlichen Fragen deckungsgleich ist, gibt es bei der Todesstrafe einen erheblichen Dissens zwischen Europa und den Vereinigten Staaten, der Ausdruck unterschiedlicher Rechtstraditionen ist. Deshalb ist die Bundesregierung gegenüber der US-Administration in einer Vielzahl von anstehenden Hinrichtungen vorstellig geworden. Die Entwicklung des Verhängens und des Vollziehens der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten von Amerika gibt Anlass zur Besorgnis. Seit dort im Jahr 1976 die Todesstrafe wieder zugelassen worden ist, wurden 666 Menschen hingerichtet. Mit Beginn der 90er Jahre ist ein enormer Anstieg der Hinrichtungen festzustellen: So wurden seit 1993 nicht weniger als 485 Todesurteile vollstreckt. 1999 waren 98 Menschen betroffen. Bis Mitte November dieses Jahres ist bereits an 75 Personen ein Todesurteil vollstreckt worden. Mehr als 3 600 Gefangenen droht in den USA die Hinrichtung.

      Amnesty International ist kein anderes Land der Welt mit einer so hohen Zahl von Todeskandidatinnen und -kandidaten bekannt. Allerdings ist die Rechtslage in den USA nicht einheitlich: In immerhin zwölf von 50 Staaten ist die Todesstrafe abgeschafft.



      Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe ist der Umstand, dass im Gegensatz zu anderen Strafen eine Hinrichtung nicht korrigiert werden kann. Fehlurteile können nie ganz ausgeschlossen werden. So mussten in den USA seit 1973 über 84 Gefangene – zumeist Schwarze – aus den Todeszellen entlassen werden, weil sie zu Unrecht verurteilt worden waren. Im Juni 2000 veröffentlichte die New Yorker Columbia Universität eine groß angelegte, vom ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Senats Joseph R. Biden angeregte Studie über fehlerhafte Todesurteile („A Broken System: Error Rates in Capital Cases, 1973 bis 1995"). Darin wird belegt, dass bei 68 % aller zwischen 1973 und 1995 verhängten Todesurteile das erstinstanzliche Urteil als fehlerhaft aufgehoben werden musste. 7 % aller zum Tode Verurteilten erwiesen sich unschuldig. 1999 wurden nicht weniger als acht Menschen als unschuldig entlassen. Einige standen unmittelbar vor ihrer Exekution, unter ihnen Anthony Porter. 16 Jahre befand er sich in der Todeszelle. 48 Stunden vor seiner Hinrichtung. wurde diese ausgesetzt, da festgestellt worden war, dass Porter einen IQ von lediglich 51 Punkten aufwies. Private Ermittlungen eines Detektivs und eines Teams der Northwestern University erbrachten schließlich das Geständnis des tatsächlich Schuldigen. Wie viele der letztlich Hingerichteten Opfer eines derart tödlichen Justizirrtums geworden sind, lässt sich nachträglich nicht feststellen. Sozial schwache Angeklagte können sich in der Regel keine kompetente – und damit teure – anwaltschaftliche Vertretung leisten. Die o. g. Studie der Columbia Universität kommt zu dem Ergebnis, dass in 37 % aller Verfahren, in denen ein Todesurteil verhängt worden war, die Verteidigung inkompetent, schlecht bezahlt oder ohne Erfahrung in derartigen Capital trials war. Die Todesstrafe war und ist somit in vielen Fällen auch die Fortführung einer sozialen Diskriminierung. In diesem Zusammenhang sind auch die Ergebnisse einer im letzten Jahr vorgelegten Studie von Amnesty International („Killing with Prejudice: Race and the Death Penalty in the USA") zu sehen. Demnach machen Schwarze 42 % aller in den USA zum Tode verurteilten Gefangenen aus, obwohl nur 12 % aller US-Amerikanerinnen und Amerikaner schwarzer Hautfarbe sind. Schwarze werden zudem elfmal häufiger wegen eines Mordes an einer weißen Person verurteilt als Weiße wegen der Ermordung eines Schwarzen. Ein diesbezüglich prominenter Fall ist Mumia Abu-Jamal. In einem Verfahren, an dessen einwandfreier juristischer Durchführung ernstzunehmende Zweifel begründet sind, wurde der schwarze Journalist wegen der Ermordung eines weißen Polizisten zum Tode verurteilt. Der Deutsche Bundestag hofft auf eine rasche Wiederaufnahme des Verfahrens. In den USA wurden seit 1990 elf Menschen hingerichtet, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Allein in diesem Jahr ist bereits in vier derartigen Fällen die Todesstrafe vollstreckt worden. Aus Sicht des Deutschen Bundestages stellt dies einen Bruch des Völkerrechts dar, gegen den die Bundesrepublik Deutschland und andere EU-Staaten Einspruch erhoben haben. Die letzten vier weltweit bekannt gewordenen Hinrichtungen jugendlicher Straftäter fanden in den USA statt. Nur noch Pakistan, Nigeria, Iran, Saudi-Arabien und Jemen richten minderjährige Täter hin. Internationale Menschenrechtsstandards untersagen die Anwendung der Todesstrafe gegen Menschen mit geistigen Krankheiten. Resolutionen des UN-Wirtschafts- und Sozialrates zufolge sollten Todesurteile gegen Personen, die geistig zurückgeblieben sind oder deren geistiges Vermögen extrem eingeschränkt ist, weder verhängt noch vollzogen werden. Dagegen erklärte der Oberste Gerichtshof der USA 1989 die Verhängung von Todesurteilen gegen geistig zurückgebliebene Personen als verfassungskonform. Seither sind – Erkenntnissen von Amnesty International zufolge – über 30 Personen hingerichtet worden, die an psychischen Störungen litten. So wurde beispielsweise unmittelbar vor seiner für den 24. August 2000 geplanten Exekution die Hinrichtung von Alexander Williams aufgeschoben. Dieser war im US-Bundesstaat Georgia wegen der Ermordung eines 16-jährigen Mädchens zum Tode verurteilt worden. Dies geschah, obwohl Alexander Williams zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war und bereits damals an paranoider Schizophrenie litt. Nach einem Bericht von Amnesty International vom Juli 2000 befinden sich zurzeit 80 ausländische Staatsangehörige in US-amerikanischen Todeszellen („United States: World Apart. Violations of the Right of Foreign Nationals on Death Row"). Sechs besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, drei einen deutschen Pass. Hierbei handelt es sich um die beiden Brüder Rudi und Michael Apelt, die in einer Todeszelle in Arizona sitzen, sowie um Dieter Riechmann, der sich in einer Todeszelle im US-Bundesstaat Florida befindet."


      Die Meinung eines christdemokratischen Politikers:



      Dr. Norbert Blüm, geboren am 21. Juli 1935 in Rüsselsheim; katholisch; verheiratet, drei Kinder.
      Volksschule. Werkzeugmacherlehre.
      Tätigkeit als Werkzeugmacher. Besuch des Abendgymnasiums. Studium der Philosophie, Germanistik, Geschichte, Theologie; Promotion in Philosophie.
      Mitglied des Bundestages von 1972 bis 15. Juni 1981 und seit 1983. 1980 bis 1981 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Vom 4. Oktober 1982 bis 26. Oktober 1998 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


      Deutsche Politiker zur Todesstrafe
      Stellungnahme zum Thema "Todesstrafe" von Dr. Norbert Blüm:

      Todesstrafe ist für mich Barberei. Die Art und Weise, in der in den Vereinigten Staaten von AMerika die Todesstrafe zelebriert wird, ist menschenverachtender Zynismus und nimmt den Delinquenten nicht nur das Leben, sondern auch ihre Würde.

      Ich kann meiner Ablehnung der Todesstrafe nur noch meine abgrundtiefe Verachtung für ihre Vollstreckung in den Vereinigten Staaten von Amerika hinzufügen.

      Mit freundlichen Grüßen

      gez. Norbert Blüm









      So sieht der Todeskalender der USA aus,die immer als Verfechter der MENSCHENRECHTE auftritt,aber den Artikel 3
      “Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit, und Sicherheit der Person.” der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. November 1948 ad absurdum führt:

      --------------------------------------------------------------------------------
      Aktuelle Hinrichtungstermine in den USA
      für 2001

      --------------------------------------------------------------------------------


      Letztes Update: 04.03.2001



      Januar 2001

      04.Januar.2001 Robert Clayton * Oklahoma AUFGESCHOBEN
      09.Januar.2001 Eddie Trice * Oklahoma HINGERICHTET
      09.Januar.2001 Jack Clark * Texas HINGERICHTET
      10.Januar.2001 Robert Glock II Florida HINGERICHTET
      11.Januar.2001 Wanda Jean Allen * (weiblich) Oklahoma HINGERICHTET
      16.Januar.2001 Floyd Medlock * Oklahoma HINGERICHTET
      18.Januar.2001 Dion Smallwood * Oklahoma HINGERICHTET
      18.Januar.2001 Jose Amaya-Ruiz (Südamerikaner - El Salvador) Arizona AUFGESCHOBEN
      18.Januar.2001 Alvin Goodwin * Texas HINGERICHTET
      19.Januar.2001 Bobby Harris North Carolina AUFGESCHOBEN
      22.Januar.2001 Steven Butler * Texas AUFGESCHOBEN
      23.Januar.2001 Mark Fowler * Oklahoma HINGERICHTET
      25.Januar.2001 Robert Robbins Arkansas AUFGESCHOBEN
      25.Januar.2001 Billy Ray Fox * Oklahoma HINGERICHTET
      29.Januar.2001 Caruthers Alexander Texas HINGERICHTET
      30.Januar.2001 Loyd Lafevers * Oklahoma HINGERICHTET
      31.Januar.2001 Philip Workman * Tennessee AUFGESCHOBEN
      Februar 2001

      01.Februar.2001 D.L. Jones * Oklahoma HINGERICHTET
      06.Februar.2001 Robert Clayton * Oklahoma AUFGESCHOBEN
      07.Februar.2001 Stanley Lingar* Missouri HINGERICHTET
      08.Februar.2001 Adolph Hernandez * Texas HINGERICHTET
      20.Februar.2001 James Malicoat* Oklahoma AUFGESCHOBEN
      21. Februar.2001 David Paul Hammer (Bundesbehörde) freiwillig * Indiana AUFGESCHOBEN
      März 2001

      01.März.2001 Thomas Akers (freiwillig) Virginia HINGERICHTET
      01.März.2001 Robert Clayton * Oklahoma HINGERICHTET
      02.März.2001 Ernest McCarver * North Carolina AUFGESCHOBEN
      06.März.2001 Ronald Spivey * Georgia
      07.März.2001 Antonio Richardson * Missouri
      07.März.2001 Dennis Dowthitt * Texas
      08.März.2001 Phillip Smith * Oklahoma AUFGESCHOBEN
      09.März.2001 Willie Fisher * North Carolina
      09.März.2001 David Dawson * Delaware
      12.März.2001 Deryl Madison Texas AUFGESCHOBEN
      14.März.2001 Gerald Bivins (freiwillig) Indiana
      15.März.2001 Anthony Enis * Illinois AUFGESCHOBEN
      27.März.2001 Ronald Fluke (freiwillig) Oklahoma
      27.März.2001 Robert Massie (freiwillig) California
      28.März.2001 Danny Lee Jones Arizona
      28.März.2001 Tomas Ervin * Missouri
      28.März.2001 Michael Moore * Texas
      30.März.2001 Philip Workman * Tennessee
      April 2001

      04. April.2001 Jason Massey * Texas
      17. April.2001 Jay D. Scott * Ohio
      21. April.2001 Michael Gonzales Texas
      25. April.2001 David Goff * Texas
      Mai 2001

      16.Mai.2001 Timothy McVeigh (Bundesbehörde - freiwillig) * Oklahoma
      16.Mai.2001 Allen Bridgers Texas
      22.Mai.2001 Mark Robertson * Texas



      *) Todesstrafe wird wahrscheinlich vollstreckt.

      gruß xyxo
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 15:06:16
      Beitrag Nr. 50 ()
      Es gibt eine Sache, die mir bei den Diskussionen um Strafmaß immer fehlt, eine Sache, die einfach umverschämt zu kurz kommt.
      Das sind die Opfer!
      Wer fragt nach den Opfern?
      Wer fragt nach den Hinterbliebenen?
      Wer fragt danach, wie zerstört das Leben einer ganzen Familie und Ihrer Freunde ist, wenn so etwas, wie im Falle Ulrike passiert(vorrausgesetzt, es handelt sich hier um Mißbrauch und Mord eines Fremden)?
      Hat der Schuldige das Recht, daß mehr über SEIN Strafmaß diskutiert wird, mehr über SEINEN Zustand?

      Die Eltern solcher tragischen Fälle, sind damit ungefragt und ohne, daß Sie eine Schuld trifft zu lebenslänglich verurteilt worden!
      Und zwar vom Täter!
      Sie müssen lebenslang damit zurecht kommen, daß Ihr Kind grausam mißbraucht wurde, das Ihrem Kind das schlimmste passiert ist, was einem Kind auf Unserer Welt passieren kann!
      Diese Erinnerungen werden die Eltern und Freunde Ihr leben lang quälen!
      Und was ist mit dem Opfer selber, wenn der Täter es nicht umgebracht hat?
      Diesem Menschen ist eine unglaublich schreckliche Erinnerung für immer ins Gehirn gepflanzt worden, eine Erinnerung, die Sie nicht mehr los werden!

      Es gibt keine mildernden Umstände für eine solche Tat!

      Sicherlich ist eine Diskussion um die Todesstrafe angebracht und obwohl ich in klaren Fällen, in denen der Tathergang und die Schuld einwandfrei erwiesen ist FÜR die Todesstrafe bin, verstehe ich auch, wenn Menschen die Todesstrafe nicht für angebracht halten!

      ABER, wenn ich dann mit solchen Menschen darüber diskutiere, dann gibt es für mich nur eine Alternative, die ich akzeptieren kann.
      Und zwar lebenslänglich = lebenslang!!!
      Jeder Mensch, der sich an einem Kind vergriffen hat, muß für sein GESAMTES Leben hinter Gittern, denn dieser Mesnch hat es in meinen Augen nicht verdient, jemals wieder die Möglichkeit zu bekommen, mit dem Kind, was er mißbraucht hat, auf der selben Straße zu laufen!
      Eine andere Möglichkeit akzeptiere ich in fällen von Kindesmißbrauch nicht und wer dies tut, handelt unverantwortlich und trägt für mich einen Teil der Schuld an der Häufigkeit dieser Fälle!

      Gruss Franka
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 16:19:39
      Beitrag Nr. 51 ()
      @xyxo

      Zum Glück leben wir noch in einem "zivilisierten Land".So äußerte sich der Deutsche Bundestag.

      Das zweifle ich sehr stark an.
      Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen.
      Es wird verstärkt nach härteren Strafen für Rechte Gewalttäter plädiert.
      Politiker gehen dafür auf die Straße.
      Begründung: In 10 Jahren wurden 90 Menschen durch Rechte Gewalt getötet.
      Innerhalb eines Jahres allerdings, werden ebenso viele Kinder umgebracht.
      Mir ist nicht bekannt, daß Politiker deswegen auf die Straße gehen, oder den Eltern ihr Beileid aussprechen, wie es im Falle der Kommunalpolitikerin war, die ihr Kind verloren hat und es der Rechten Szene untergeschoben hat.
      Ist dies ein zivilisiertes Land?
      Ich finde nicht.
      So gut es ist, daß man Gewalttätern schärfer entgegentritt,
      so falsch ist es aber dies einseitig zu machen.
      Meine Meinung ist, wer Menschen umbringt hat kein Recht, jemals wieder die Freiheit zu erlangen.
      Wenn schon nicht die Todesstrafe, dann jedoch ein wirkliches "Lebenslänglich".
      Ansonsten wünsche ich mir ein zivilisiertes Land, allerdings mit Gerechtigkeit und ohne Verlogenheit.

      Rookie (unpolitisch)
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 17:53:00
      Beitrag Nr. 52 ()
      Auch auf die Gefahr hin, hier von allen, die (genauso wie ich!) durch die Ermordung dieses Mädchens aufgewühlt sind, angefeindet zu werden - so ganz ohne Nachdenklichkeit geht es nicht. Auf meinen längeren Beitrag in zwei anderen threads ist ja so gut wie keiner eingegangen. Nochmal einige Bemerkungen:

      - Rechstsprechung hat nichts mit Rache zu tun. Zumindest nicht in Staaten, in denen die Verfasssung vorsieht, dass Rechtsprechung und Strafvollzug nicht den Opfern bzw. den Angehörigen überlassen wird. Jeder, der das anders sieht, sollte sich mal klar machen, wie das Zusammenleben aussieht, wenn die Bürger das nicht akzeptieren!

      - Strafbeimessung folgt in zivilisierten Ländern nicht dem Auge-um-Auge-Prinzip (wie etwa: Diebstahl --> Handabhacken). Man stellt sich letztlich auf die gleiche Stufe mit Mördern, wenn man sich an deren Leben vergreift. Geld- und Freiheitsstrafen sind die beiden Währungen, in denen die Schuld für unterschiedlichste Gesetzesverstösse eingeklagt wird. Wenn man sich bestimmten Grundrechten verpflichtet, von denen wir alle profitieren, kann man gerade bei Mord nicht folgern, dass man dem Mörder das Leben nehmen darf.

      ... und um es noch einmal zu betonen: Mitleid mit überführten Mödern, die hingerichtet werden, habe ich nicht - ich meine vielmehr, dass in den Medien die Gefühle der Angehörigen eines/r Ermordeten viel zu kurz kommen. Was interessiert mich, dass irgendein Mörder kurz vor der Hinrichtung irgendwelche Reue zeigt oder in der Haft fromm geworden ist? Ausserdem würde ich den Mörder meiner Tochter am liebsten auch umbringen.

      Es führt trotzdem kein Weg von diesen Gefühlen zur Todesstrafe. Die Todesstrafenbefürworter in den USA geraten immer weiter in die Defensive. Nicht zuletzt auch deswegen, weil es von sehr vielen Faktoren im Gerichtsverfahren abhängt, ob ein Verdächtiger zum Tode verurteilt wird. Bis auf die Tatsache, dass es bei uns keine Geschworenen gibt, wäre das hier auch nicht anders. Es hilft auch nichts, kurzen Prozess oder so was zu fordern: von Gerichtsverfahren, die strengen formalen Anforderungen genügen, profitieren wir wirklich alle (ein Blick in eine Rechtsgeschichte genügt). Ein Strafprozess und sein Ergebnis hängen einfach zu sehr vom Ermessen des Richters, von der Art der Zeugenaussagen, von der Vorgehensweise der Ermittlungsbeamten, von der Qualität des Verteidigers und schließlich auch von der Geschicklichkeit des Angeklagten ab, als dass man sicher genug sein könnte, dass man jemanden endgültig aus der Welt schaffen darf.
      Wer das nicht glaubt, der soll sich mal mit einigen Fällen beschäftigen. Guter Ausgangspunkt http://fullcoverage.yahoo.com/Full_Coverage/US/Death_Penalty.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 18:34:49
      Beitrag Nr. 53 ()
      Die Todesstrafe ist mit Sicherheit keine Lösung, ich würde Sie eher als eine Art Hilflosigkeit der Gesellschaft werten.
      Bei allen Für und Widers zur Todesstrafe ist für mich einfach das durchschlagende Argument, daß nur ein einziger Justizirrtum, ein einziger unschuldig Hingerichteter, das grausamste Verbrechen ist, das man sich vorstellen kann.

      Tatsache ist weiter, daß unser Wertesystem bei der Justiz nicht mehr stimmt. Nichts gegen eine vernünftige Verteidigung, nichts gegen Gutachter, aber ich kann die alte Leier der Argumente: Vater war Trinker, Mutter war ne Nutte, wirklich nicht mehr hören.

      Dabei scheinen einige auf dem Board recht schlecht informiert zu sein. Lebenslänglich sind in Deutschland nicht 20 Jahre sondern in der Regel 15 Jahre. Nur wenn anschließend Sicherheitsverwahrung angeordnet ist, ist ein Gesuch auf Haftentlassung nicht möglich.

      Jetzt frag ich mal allen Ernstes: In welcher Relation stehen eigentlich 15 Jahre Knast in Deutschland, Betonung auf Deutschland, denn da gibt es ja Hafturlaub, Freigang und ähnliches, zu einem Steuerdelikt mit, sagen wir mal 10 Mios hinterzogener Steuer, die je nach Einzelfall zwischen 6 und 10 Jahren bestraft wird ?

      Drei Menschenleben (die Eltern sind in aller Regel zumindest psychisch tot) sind nicht viel mehr wert als 10 Mio Steuern ?

      Meine Meinung ist daher ganz eindeutig: Sofern der Täter gefasst und eindeutig überführt ist, lebenslänglich in den Knast, und zwar lebenslänglich. Verschärfte Bedingungen, worunter ich hauptsächlich schwere Arbeit verstehe, das verdiente Geld wird entweder der Familie zugeführt oder dem Staat (für Polizisteneinsatz, Hubschrauber und Tornados).
      Der erste Ausbruchsversuch wird mit Zwangskastration bestraft, jeder weitere Ausbruchsversuch wirkt strafverschärfend.

      Desweiteren würde ich es für sinnvoll halten Hauptschüler mit Einwilligung der Eltern, und Abiturienten einen Wandertag in den Knast zu verordnen. Ich selbst habe das Erlebnis gehabt als Abiturient. Es läutert ungeheuerlich, da das abstrakte Wort Knast eine Kontur erhält und tatsächlich eine abschreckende Wirkung erzielt.

      Wer meine Stellungnahme zu hart findet der kann es ruhig sagen, ich bin nicht beleidigt. Aber er soll mir auch posten ob er Kinder hat. Ich akzeptiere es nämlich nicht wenn man Kröten über die Straße trägt damit sie nicht überfahren werden, daß aber ein Kind sein Leben nicht leben darf weil ein durchgeknallter geiler Bock seine Perversitäten ausleben will und dann auch noch "menschlich" bestraft wird. Wenn er weniger hart bestraft werden will muß er in Puff gehen und Steuern hinterziehen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 19:06:21
      Beitrag Nr. 54 ()
      Ich persönlich stimme in vielem mit deiner Haltung überein, farniente (habe selbst Kinder).

      Man sollte aber nicht übers Ziel hinauschiessen, Veruteilte sollen halt im Knast arbeiten, und damit basta. Was bringt mir als Vater einer ermordeten Tochter das Geld, das ein Mörder im Knast verdient hat?

      Im übrigen sollte es immer möglich sein, Gerichtsurteile zu revidieren (vgl. meine letzten Beitrag). Durch die Regeln, nach denen hierzulande Strafprozesse abgehalten werden, kann man ggf. im nachhinein feststellen, wo etwas falsch gelaufen ist. Eben auch ein Grund, Verurteilte nicht umzubringen oder körperliche Strafen (Strafen sind gemeint, keine ärztlichen Massnahmen, um krankhafte Triebhaftigkeit zu beseitigen) mit unumkehrbaren Folgen einzuführen.

      Deswegen: Zwangskastration als isolierte Massnahme? Vergewaltiger und Triebtäter sind doch wohl tatsächlich krank, da gehts nicht um verkorkste Kindheit (ich hatte mal geschrieben, dass ich als Richter so ein Argument sowieso nicht akzeptieren würde). Ich denke, um die Allgemeinheit zu schützen, wird man da sowieso wirksame Massnahmen ergreifen, aber eben keine willkürlichen körperlichen Eingriffe.

      Wahrscheinlich klingt das für einige jetzt wieder nach zu viel Verständnis für Straftäter ..., aber da verweise ich auf meinen letzten Beitrag.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 19:48:47
      Beitrag Nr. 55 ()
      Hallo Immanuel_K: Danke für Deinen sachlichen Beitrag. Allerdings muß ich Dir zum Teil widersprechen.

      1. Geld bringt den Eltern tatsächlich etwas. Aus persönlicher Erfahrung (warum und wieso möchte ich hier nicht ausbreiten) kann ich Dir versichern, daß Eltern ermordeter Kinder häufig arbeitsunfähig werden. Das Loch in das sie fallen ist unermeßlich tief. Das Leben wird als sinnlos betrachtet, ein Stück des eigenen Lebens ist für immer gegangen.

      Darüberhinaus ist Schaden entstanden. Das hat nichts mit Zynismus zu tun, sondern ist der tiefere Grund warum Deutschland an Israel auch soviel Geld bezahlt hat. Manchmal muß man auch im Namen der Menschlichkeit sehr hart und realistisch denken.

      2. Zwangskastration muß nicht mit dem stumpfen Messer gemacht werden. Es gibt genügend Medikamente die eine dämpfende Wirkung haben.

      3. Präventiv wären Maßnahmen zu ergreifen die es viel früher erlauben würden pädophile Männer freiwillig oder gezwungenermaßen zu behandeln.

      4. Wenn Du jeden Zwang ablehnst, dann stellst Du Dich in den Verdacht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit über das höhere Gut des Lebens zu stellen. Bei dieser Interessenabwägung kenne ich allerdings kein Mitleid, keine Zweifel und kein Erbarmen.

      freundliche Grüße
      F.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 20:01:22
      Beitrag Nr. 56 ()
      Wieweit kann und wird die Gentechnik in Zukunft dafür sorgen, daß Menschen die in Ihren Genen ein gewisses Risikopotential tragen therapeutisch behandelt werden, bevor sich ein Trieb einstellt und eine Tat vollzogen wird.

      Ich denke diese Frage stellt sich nicht sofort oder sehr balb, aber in naher Zukunft dürfte dies durchaus möglich sein.

      Was meint Ihr dazu. Kann und soll die Genforschung hier einwirken.

      Grüße

      Lothar
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 20:14:30
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo farniente, da habe ich dich wohl falsch interpretiert. 1-3 sehe ich genauso.

      Zu 4, auch wenn das hier nicht der Ort für juristische/rechtsphilosophische Deteils ist: natürlich lehne ich nicht jeden Zwang ab, selbstverständlich muss die Öffentlichkeit vor Triebtätern geschützt werden (und zwar stärker als bisher, vor allem schon präventiv, damit so etwas wie in Brandenburg seltener wird).

      Es darf meines Erachtens nur keine körperlichen Eingriffe geben, die als Strafen gedacht sind und Folgen haben, die man ggf. nicht mehr rückgängig machen kann, wenn man die Verurteilung revidieren muss. Übrigens gibt es einen ziemlich prominenten Fall in der alten BRD, in dem die Unschuld eines angeblichen Kindermörders (mir fällt gerade der Name nicht ein) nach 10 Jahren oder so bewiesen wurde - ich sage das, damit das alles nicht so theoretisch klingt .

      Ich hoffe jedenfalls, dass sie in Brandenburg den Richtigen finden - und dass Bild, Focus und Co. nicht über die Eltern herfallen und alles noch schlimmer machen!

      Grüße, I_K.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 20:16:26
      Beitrag Nr. 58 ()
      Ich mache es kurz: Auge um Auge,Zahn um Zahn!!!!
      Präsident Bush wird mir immer sympatischer!!!!
      Die Todesstrafe ist ein gerechtes Strafmaß für Kindesschänder!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 23:25:37
      Beitrag Nr. 59 ()
      @for4zim,


      ich bitte Dich, mal genau nachzudenken zum Argument
      irrationales Handeln eines Kinderschänders, der sein
      Opfer NACH der Tat umbringt:

      Es mag ja ein "Trieb" oder was auch immer sein, der
      einen Mann ein Kind mißbrauchen läßt.
      Das ist vielleicht irrationales Handeln.

      Aber DANN:

      Hört sein irrationales Handeln scheinbar schlagartig auf
      und geht in eiskalte Berechnung über, weil er sein
      Opfer TÖTET, um seine Aussage zu verhindern oder
      mögliche Spuren zu verwischen.
      Er hat nämlich erkannt, was er getan hat und will sich
      nun vor Strafe schützen.

      Und spätestens hier gilt die oft gebrauchte Ausrede
      vom irrationalen Handeln nicht mehr.

      Ich kenne Dich als jemanden, der genug Hirn hat, meinen
      Gedankengang nachzuvollziehen, also bitte tus mal
      und sag mir, ob die Rede vom irrationalen, triebgesteuerten
      Täter von A bis Z stimmt ??????

      "Erwiesen ist aber, daß Täter im Augenblick der Tat oftmals nicht an die Möglichkeit einer Bestrafung denken, insbesondere Triebtäter, weil sie glauben, sie könnten ihr Verbrechen so begehen (so die Spuren verwischen), daß sie einer Verhaftung entgehen."

      Dein obiger Satz zeigt genau das von mir gemeinte Paradoxon,
      welches die Leute gerne bringen, die gegen harte Strafen sind.(Die Täter handeln irrational blablabla...)

      Lies ihn selber nochmal genau und Du wirst erkennen, daß
      in ihm keine Spur von Irrationalität zu erkennen ist,
      sondern genug Intelligenz des Täters, welche eine
      Bestrafung mit aller Konsequenz rechtfertigt.

      @Immanuel_K

      "Ein Strafprozess und sein Ergebnis hängen einfach zu sehr vom Ermessen des Richters, von der Art der Zeugenaussagen, von der Vorgehensweise der Ermittlungsbeamten, von der Qualität des Verteidigers und schließlich auch von der Geschicklichkeit des Angeklagten ab, als dass man sicher genug sein könnte, dass man jemanden endgültig aus der Welt schaffen darf."

      Bei eindeutiger Rechtslage dürfte der Fall anders liegen.

      Und Du implizierst hier auch die sicherlich atemberau-
      bend gerechte Möglichkeit, daß ein Täter durch geschickte,
      fleißige Anwälte einer Strafe gänzlich entgeht.

      "Man stellt sich letztlich auf die gleiche Stufe mit Mördern, wenn man sich an deren Leben vergreift"

      Wenn man sich an deren Freiheit vergreift, stellt man sich
      auf eine Stufe mit Entführern.
      Da geniert man sich doch auch nicht.
      Ein Haltmachen vor der Grenze zum Tod müßte nicht sein,
      hier gilt für mich:
      Mit zunehmender Schwere der Straftat eine zunehmende
      Schwere der Bestrafung.

      @Farniente & Immanuel

      Ganz kurz, weshalb ich mich speziell bei diesem Thema
      so sehr errege:

      Meine Frau und ich waren insgesamt 8 Monate (3 Monate vor
      der Geburt unseres Kindes und 5 Monate danach meistens
      Intensivstation) in der
      Klinik, unser Kind hat massive Herzprobleme.

      Bedingt durch den langen Aufenthalt dort hatte ich Gele-
      genheit, mit vielen Eltern teilweise schwer behinderter
      oder geschädigten Kindern zu sprechen und zu erkennen,
      wie verbunden man mit seinem Kind sein kann.
      (Wochenlange Tag- und Nachtwachen am Bett eines schwer-
      kranken Kindes und auch ein Todesfall, der mich
      persönlich tief beeindruckt hat.)

      Hier lernt man eine Sichtweise der Dinge, die einen
      das Leben eines Kindes sehr hoch einschätzen lassen.

      Und ich glaube, diese Sichtweise fehlt manchen, hier
      zählt nur diese Pseudo-Menschenfreundlichkeit.

      Einem Täter gegenüber wie scheinbar im Fall Ulrike kann ich keinerlei Mitleid oder Verständnis entgegenbringen.
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 00:07:30
      Beitrag Nr. 60 ()
      Wir erregen uns hier alle, kl. Feigling. Und dass Mitleid und Verständnis gegenüber dem Mörder von Ulrike bei den hier Beitragenden, mich eingeschlossen, nicht vorhanden ist, kannst du uns schon glauben.

      Es geht hier auch nicht um Menschenfreundlichkeit, schon mal gar nicht um Pseudo-Menschenfreundlichkeit. Es geht aber eben auch nicht um Rache.
      Ich glaube, dass du meine Argumentation missverstanden hast. Sicher eine zunehmende Schwere der Bestrafung, aber nie eine, die die Straftat nachzuahmen versucht (siehe unten ...).

      Wenn du dir die Gerichtsverfahren von zum Tode Verurteilten mal anschaust, wirst du merken, dass es die eindeutige Rechtslage praktisch nie gibt. Das ist genauso eine Illusion wie der kurze Prozess, den man so gerne fordert (dieser Fall des lange unschuldig hinter Gittern sitzenden angeblichen Kindermörders - ich glaube in Hamburg - war sicherlich auch einer mit zunächst eindeutiger Rechtslage).

      Du kannst aus deiner persönlichen Betroffenheit kein Strafmass und keine Rechtssprechung schmieden - ich weiss, dass das verdammt anmassend klingt. Du kannst dich aber drauf verlassen, dass wir alle hier das Leben unserer und von Kindern im allgemeinen extrem hoch schätzen, ich glaube auch, dass viele bewegende Erlebnisse in dieser Richtung hatten.

      Trotzdem danke für die ausführliche Stellungnahme über das Rübe-ab-Niveau hinaus.
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 00:12:52
      Beitrag Nr. 61 ()
      @Immanuel

      "dass es die eindeutige Rechtslage praktisch nie gibt. "

      Dann dürfte man KEINE Rechtssprüche mehr sprechen,
      bei einer Unsicherheitsquote wie von Dir beschrieben.
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 19:52:39
      Beitrag Nr. 62 ()
      Ab wann wollt ihr Todesstrafenbefürworter denn jemand töten, der ein Kind tötet? Generell vielleicht?

      Dann stellt euch einfach mal vor, ihr fahrt morgen "aus Versehen" ein Kind tot mit eurer Karre. Vielleicht habt ihr einen gehoben oder auch nicht, vielleicht seid ihr ein paar km zu schnell gefahren, weil ihr es eilig hattet? Kommt schon ab und zu mal vor, ein paar Hundert mal pro Jahr in Deutschland, öfter als ein Fall Ulrike.

      Interessiert das die Eltern, ob es aus Versehen war oder nicht, wenn ihr Kind tot ist? Ein Auto ist auch eine Waffe wie ein Messer oder eine Pistole.

      Wollt ihr dafür vergast werden oder totgespritzt? Wollt ihr dann immer noch die Todesstrafe, wenn ihr selbst in der Todeszelle sitzt?

      Bin selbst Vater und wünsche niemandem, in so einer Situation zu sein und will es mir auch nicht vorstellen.

      Aber dieses primitive Todesstrafengeschmarre hängt mir wirklich zum Hals raus. Wenn der Damm erst einmal gebrochen ist für die Todesstrafe, setzt auch der Missbrauch ein, jedes Land mit Todesstrafe ist ein Beispiel dafür, auch und gerade "we bomb you back to the stone-age"-Amerika.

      gruss,
      BigBlender
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 20:42:08
      Beitrag Nr. 63 ()
      Nein, kleiner Feigling - harte Strafen für schwere Verbrechen: aber man sollte Gerichtsurteile immer revidierbar halten.
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 23:02:11
      Beitrag Nr. 64 ()
      BigBlender,

      meinst Du nicht, es besteht ein erheblicher Unterschied
      zwischen dem z.B. aktuellen Geschehen und einem
      Verkehrsunfall?

      Das macht vermutlich keiner mit Absicht.
      Verschärfend kommt hinzu, daß nach dem Mißbrauch
      das Kind getötet wurde.

      Und Deutschland kannst Du wirklich nicht mitr USA
      vergleichen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 00:03:02
      Beitrag Nr. 65 ()
      @bigblender
      auf der einen seite steht ein mord aus niederem beweggrund
      und auf der anderen seite ein verkehrsunfall. das willst
      du doch wohl nicht im ernst auf eine stufe stellen?
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 03:54:42
      Beitrag Nr. 66 ()
      @stockaxis und KleinerFeigling2

      Wenn einer besoffen Auto fährt oder mit Tempo 60 als freier Deutscher, der wo findet, daß Tempolimit was für Grüne oder Weicheier ist, durch eine Tempo 30 - Zone brettert und ein Kind zermatscht, dann ist das auch Vorsatz und kein Unfall und wird auch vor dem Gesetz so behandelt.
      In der Konsequenz ist ein Menschenleben mit Vorsatz ausgelöscht und die Eltern sind deswegen nicht weniger betroffen, als durch einen Kinderschänder.
      Da aber jeder gerne schnell Auto fährt und ja auch öfter Kinder durch Autos getötet werden als durch psychisch Gestörte, hat man sich daran gewöhnt und kann ja nicht einfach Autofahrer totmachen.

      Es geht also, wie ihr seht, nur um den gesellschaftlichen Konsens und der ist verdammt flexibel.
      Deswegen findet es der Iraki ja auch in Ordnung, wenn einem Dieb die Hand abgehackt wird oder eine Ehebrecherin gesteinigt.

      Mit eurer Todesstrafenforderung bewegt ihr euch auf einem glatten Parkett, auf dem es früher oder später unschuldige Opfer geben wird.

      Wollt ihr die wirklich in Kauf nehmen?

      gruss,
      BigBlender
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 09:37:04
      Beitrag Nr. 67 ()
      @KleinerFeigling2: Der Widerspruch, den Du zu sehen meinst, ist keiner. Triebtäter sind irrational darin, daß sie z.B. ihrem Trieb nachgeben, denn es ist ja dem gesunden Menschen offensichtlich, daß es falsch ist, Kinder zu vergewaltigen. Auch der normale Verbrecher handelt irrational, denn jedem rechtschaffenen Menschen ist klar, daß eine Gesellschaft von Verbrechern keinen Bestand hätte.

      Der Mörder und Vergewaltiger handelt irrational insoweit, daß er sich in eine hoffnungslose Situation bringt, denn die Aufklärungsrate bei solchen Gewaltverbrechen liegt nahe 95%. Der Verbrecher geht also seiner fast sicheren Verurteilung entgegen. Er ist irrational, weil jeder Täter unbedingt glaubt, er würde zu den 5% gehören, die nicht gefaßt werden. Wenn er aber glaubt, er würde nicht gefaßt werden, dann ist es für ihn völlig egal, ob auf seine Tat 15 Jahre oder eine Folter bis zum Tode stehen. Es ändert nur sein Verhalten in dem Moment, da er gestellt wird. Im ersteren Fall ergibt sich der Verbrecher oft, im zweiten Fall kämpft er um sein Leben mit aller unberechenbaren Verzweiflung.

      Das Verwischen der Spuren mag im Einzelfall dann mit großer Schläue und Rationalität geschehen, die Tat selbst ist aber irrational. Wer wäre denn so dumm, auch nur eine Inhaftierung über 15 Jahre in Kauf zu nehmen für eine halbe Stunde zweifelhaften Vergnügens? Doch nur jemand, der im Augenblick der Tat nicht an die Strafe denkt, weil er vom Trieb überwältigt ist oder glaubt, er würde gar nicht überführt.
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 12:05:44
      Beitrag Nr. 68 ()
      ich möchte mich nicht in euren regen austausch einmischen, aber solange wir glauben eine demokratie zu haben, werden die strafmaße immer zu mager ausfallen. wir sind in deutschland human zu den hunden, katzen, hamstern,promineten steuersündern alla becker, politikern, rechts - u. linksradikalen, c. daum und auch zu den sexualstraftätern.
      nur zu den einfachen menschen "DEN OPFERN" da sind wir es nicht.
      irgendwann wird ein selbstgefälliger arzt den zu fassenden täter für geheilt erklären, da er das für sich als erfolg will nicht weil das schwein es dann ist, und der bekommt dann irgendwann in 8 - 10 jahren ausgang um seine mutter zu besuchen. dabei legt er einen wärter um und wird seine mutter verletzen. auf der flucht wird er einen alten mann erschlagen weil er sein auto braucht um irgendwo wieder ein kind anzufahren und es zu vergewaltigen oder sogar zu töten.irgendwie wiederholt sich doch alles!
      na und dann? dann wird er wieder in die geschlossene kommen und das spiel geht von vorne los. wenn er alt genug wird hat er die chance min. zwei bis drei mal auf sein kaltes ziel hinzuarbeiten.
      nebenbei bezahlt der staat (also wir) die humane behandlung dieser typen und erarbeiten müßen sie nichts. eine kugel wäre zu schade aber ein steinbruch wäre das mindeste.

      ich weiß das ich unsachlich bin aber ich habe auch eine tochter mit 12 jahren und ich glaube ich würde als betroffener vater versuchen das schwein selbst zu töten.
      das weiterleben mit der gewissheit der humanen behandlung der täter würde mich krank machen.

      das war nur meine persönliche meinung und die werde ich auch nicht revidieren.

      ich denke an die opfer und hoffe das mir und meiner familie so ein leid erspart bleibt! denn dann hilft alles gerede nichts mehr.

      weder das dafür noch das dagegen!

      HAISPEED
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 13:37:23
      Beitrag Nr. 69 ()
      @haispped
      stimme dir zu.

      @for4zim
      meiner Meinung nach geht es hier nicht um Abschreckung. Ich stimme dir zu, daß die Todesstrafe Monster wie bei Ulrike nicht abschrecken können. Es gilt hier Vorsorge zu treffen, daß diese keine weitere Tat mehr begehen können. Und dies ist bei uns einfach nicht gegeben. Ferner denke ich, daß ein Mensch, der einer solchen Tat fähig ist, sein Recht auf eine weiterleben verwirkt hat. Aber ich denke, Gefühle wie diese kann nur jemand verstehen der selbst Kinder hat. Ich selbst habe 3.

      Wenn schon nicht die Todesstrafe für solch schwere Verbrechen, dann wenigstens die unabänderliche, Lebenslange Sicherheitsverwahrung. Diese wird aber meist erst nach dem 2ten oder 3ten Mal ausgesprochen.

      Viele Grüße

      Lothar
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 13:49:07
      Beitrag Nr. 70 ()
      wenn es wirklich eine sichere und dauerhafte verwahrung für einen
      ersttäter gäbe, dann würde sich der ruf nach der todesstrafe
      von selbst erledigen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 14:49:19
      Beitrag Nr. 71 ()
      for4zim,

      "die Tat selbst ist aber irrational. Wer wäre denn so dumm, auch nur eine Inhaftierung über 15 Jahre in Kauf zu nehmen für eine halbe Stunde zweifelhaften Vergnügens?"

      Ein Bankräuber überfällt eine Bank und verschwindet
      mit 5000DM Beute, mehr war nicht zu holen.
      Ein Raubmörder steigt in eine Wohnung ein, vergewaltigt und verletzt die Ehefrau und die Tochter, der Ehemann wird
      umgebracht, die Beute beträgt 2500DM.
      Der junge Mann, der nach erfolgter Lösegeldzahlung
      im Erdloch krepiert ist weil die Entführer keinen Bock
      hatten ihn zu befreien oder einfach der Polizei einen
      Tip zu geben.

      Alles vorgekommen.

      Sind das irrationale, triebgesteuerte Verbechen?

      Oder liegt da nicht einfach die Gemeinheit zugrunde?

      Und mir als kleinem Spießbürger ist es völlig egal,
      ob jemand mein Kind vergewaltigt und umbringt oder aus
      Geldgier meine Frau ermordet -------
      Fakt ist er hat es getan, ob psychisch krank oder nicht,
      dafür gehört er nach der von ihm selbst angewendeten
      Praxis des Leben-nehmens bestraft.

      Weshalb sollte man mit zweierlei Maß messen?

      "Er ist irrational, weil jeder Täter unbedingt glaubt, er würde zu den 5% gehören, die nicht gefaßt werden. "

      Würde die Aufklärungsrate nur 5% betragen, wäre der
      Täter dann rationaler, weil er glaubt, er hätte eine
      95%-Chance, zu entkommen?

      Bitte hör mir auf, mit Prozent-Spielchen zu kommen und
      eine schlechte "Gewinnmöglichkeit" für einen Triebtäter
      als Begründung für irrationales Verhalten und damit
      als Milderungsgrund zugrunde zu legen.

      Bin ich irrational, weil ich glaube, ich könnte, obwohl
      die Chancen miserabel stehen, im Lotto gewinnen?

      "Im ersteren Fall ergibt sich der Verbrecher oft, im zweiten Fall kämpft er um sein Leben mit aller unberechenbaren Verzweiflung"

      Du kennst Silke Bischoff noch?
      Hatte Degowski einen Grund, sie zu töten?
      Drohte ihm die Todesstrafe?
      Drohte Schmökel die Todesstrafe, als er den alten Mann
      tötete?

      In beiden Fällen war noch nicht einmal die Gefahr vorhanden,
      "gestellt" zu werden.

      @BigBlender,

      wenn jemand in einer Zone 30 ein Kind totfährt oder
      besoffen ein Leben auslöscht, ist das für mich auch
      was ganz ekelhaftes.

      Da gabs mal einen Thread dazu.

      Der feine Unterschied:
      Ulrike wurde geschändet und dann noch getötet, welcher
      Autofahrer fährt absichtlich nochmal über sein Opfer?

      Übrigens, was ich auch schlimm finde, sind die sogenannten
      "Sextouristen", die unbedingt nach Thailand oder so
      fahren müssen, um es mit kleinen Kindern zu treiben.
      Oder in Deutschland, wo ELtern ihre Kinder tatsächlich
      auch prostituieren.

      Läßt einen manchmal ganz schön resignieren.
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 11:28:08
      Beitrag Nr. 72 ()
      Beim Aufbau eines Rechtstaates kann man sich nicht von Gefühlen leiten lassen, auch nicht von den verständlichen Gefühlen der Wut und des Abscheus gegenüber Kinderschändern. Ich würde auch so einem Menschen gerne alles Schlimme antun, insbesondere als Betroffener. Aber ich darf es nicht, weil ein Rechtsystem mit verhältnismäßigen Sanktionen uns alle vor Übergriffen staatlicher Gewalt schützt. Ich kann mir schon vorstellen, daß zum Mittel der dauerhaften Sicherheitsverwahrung öfter gegriffen werden müßte, daß außerdem in der Vorbeugung von Straftaten Versäumnisse bestehen. Ich bin aber überzeugt davon, daß die Todesstrafe (und das haben wir auch am Beispiel USA gesehen) keines dieser Verbrechen verhindert hätte, wir jedoch ein Stück Qualität unserer Verfassung verloren hätten. Man kann darüber reden, wie solche Fahndungen verbessert werden und wie man verhindert, daß Straftäter ungebessert wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden. Ich möchte aber nicht in der Zukunft Deutschland in Menschenrechtsberichten als Todesstrafenstaat erscheinen sehen. Wenn die Todesstrafe eingeführt würde, sollte jeder überlegen, wie er sich als unschuldig Verurteilter in der Todeszelle fühlte...


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Todesstrafen-Diskussion mal wieder?