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    Hinweise für Internet-Nutzer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.01 11:06:16 von
    neuester Beitrag 28.03.01 18:09:21 von
    Beiträge: 50
    ID: 365.319
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      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:06:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hinweise für Internet-Nutzer

      Überprüfen Sie Ad hoc-Meldungen
      Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", "aufpumpen und abstoßen" unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten. Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren. Überprüfen Sie z. B. grundsätzlich Ad hoc-Meldungen anhand von zuverlässigen Quellen. Dies kann z. B. die Deutsche Gesellschaft für Ad hoc-Publizität mbH http://www.dgap.de oder die Homepage des Emittenten sein.

      "Kursmanipulation"- nicht immer das, was landläufig dafür gehalten wird
      Aufgrund von Reaktionen aus der Internet-Community wurde deutlich, dass vielfach die Meinung vorherrscht, Kursbewegungen, die im scheinbaren Zusammenhang von veröffentlichten Empfehlungen stehen (ohne dass eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde), seien automatisch auf strafbare Handlungen zurückzuführen, weil sie "Kursmanipulation" darstellten. Dies kann nach der bislang erkennbaren Verfolgungspraxis durch die Staatsanwaltschaften nicht bejaht werden. Problem in Deutschland ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Kursmanipulation" gibt und auch kaum Entscheidungen von Gerichten hierzu vorliegen. Über die Verfolgung im Einzelfall entscheidet aber immer die jeweilige Staatsanwaltschaft, nicht die Börsenaufsichtsbehörde.
      Die Schwierigkeit der Beweisführung und rechtliche Behandlung dieses Komplexes wird an dem vom Landgericht Frankfurt veröffentlichten "Fall-Prior", Beschluss vom 09.11.1999 ( http://www.boersenaufsicht.de/prior.htm" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.boersenaufsicht.de/prior.htm ) deutlich. Herr Prior ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt aufgrund seiner Teilnahme an einem vom Fernsehsender 3-sat veranstalteten Börsenspiels. Er ist zudem Herausgeber des Börseninformationsdienstes "Prior-Börse". Die Staatsanwaltschaft hat ihm mit der Anklage zur Last gelegt, in zwei Fällen entgegen einem gesetzlichen Verbot ein Insiderpapier erworben zu haben, was eine Straftat darstellt. So habe der Angeschuldigte in zwei Sendungen Aktien empfohlen, nachdem er selbst wenige Tage zuvor Aktien dieser Unternehmen erworben habe. Aufgrund des sogenannten "Prior-Effekts" seien jeweils die Kurse gestiegen. Dies habe der Angeschuldigte zum Wohle der eigenen Finanzen ausgenutzt. Die Anklagebehörde hält das Verhalten des Angeschuldigten für ein strafbares Insidergeschäft, ein sogenanntes Scalping.
      Die Kammer hat jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Nachweis zu führen sein wird, dass sich der Angeschuldigte zum Zeitpunkt seiner Aktienkäufe schon entschlossen hatte, die Papiere in der nachfolgenden Sendung zu empfehlen.

      Gehen Sie äußerst bewusst mit unlimitierten Aufträgen um
      Wenn Sie aufgrund vermeintlich sicherer Tipps (z. B. aus Fernsehsendungen) zum nächstmöglichen Termin, bei illiquiden Papieren unlimitierte Aufträge an die Börse senden laufen Sie Gefahr, im ungewollten Zusammenwirken mit Gleich-Handelnden zum "Erfüllungsgehilfen" der Prognose zu werden. Lassen Sie sich deshalb - wenn Sie nicht sicher sind - von Ihrer Bank ausdrücklich über die Funktion der Limitierung von Aufträgen informieren. Lediglich einem kleinen Kreis der Anleger ist aus eigener Erfahrung zusätzlich bekannt, dass genau diese unlimitierten Aufträge dann in der ersten Kursfeststellung am Handelstag nach dem "Tipp" den Kursanstieg bedingen können. Es besteht potentiell die Gefahr, dass durch unlimitierte Aufträge nicht nur der Kursanstieg verursacht, sondern auch noch der prognostiziert hohe Preis bezahlt wird. Die weiteren Zuschauer können sodann, dem Kursverlauf folgend, die Schlussfolgerung ziehen, dass die Prognose zutreffend war. Die Richtigkeit der Prognose ist jedoch eher zweifelhaft, da ohne sie die "unbewussten Erfüllungsgehilfen" ihre Aufträge nicht erteilt hätten.
      In diesem Bereich ist auf die Klugheit und Cleverness der Anleger zu vertrauen, die sich auf marktschreierische Wertungen nicht einlassen, sondern vor ihrer Anlageentscheidung - nicht zuletzt auch über das Internet - die Möglichkeit nutzen, sich sachlich und umfassend zu informieren, um eine breite Grundlage für ihre Entscheidung zu finden.

      Lassen Sie Kriminellen keinen Erfolg, wenn Sie geschädigt wurden
      Sollten Sie persönlich zur Auffassung gelangen, es handele sich um eine Straftat, empfehlen wir Ihnen, dies bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, 60256 Frankfurt am Main; FAX 069 1367 2100.
      Wenn Sie sogar persönlich durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie dies auf jeden Fall anzeigen. Neben der grundsätzlichen Chance, einen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen oder abzuwenden, leisten Sie damit einen Beitrag zur Abwehr der Kriminalität im Internet.
      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten auch diese mitgeteilt werden.



      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      1. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
      Verkehr und Landesentwicklung
      Börsenaufsichtsbehörde für FWB, EUREX und EEX
      Kaiser-Friedrich-Ring 75
      65 185 Wiesbaden
      http://www.boersenaufsicht.de
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:26:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      kümmert euch lieber um

      sunburst
      blue c
      usw

      dort gibts genug zu tun!
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:28:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aber echt !!!
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:29:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      :(

      Mir kommt es langsam so vor, als ob die Börsenaufsicht sich über die Privatanleger lustig macht.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:30:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Solange die Deutsche Bank auf Kosten der Kleinen
      11Mrd machen darf und SIE dabei zusehen wird sich ohnehin NICHTS ändern.
      Alles Verarsche hier in D.

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      Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:31:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      @BA Hessen

      Macht die Augen auf!!!

      Wer manipuliert hier denn???

      Beispiele gab`s in letzter Zeit doch wohl genug...

      *kopfschüttel*

      Gruß
      DZ
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:32:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich will auch ein VIP-Zeichen!

      Prost
      Delerium
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:33:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dann ändert die Regeln und spart euch die Belehrungen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:34:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich verlange von Euch, dass ihr auch die Banken überprüft!!!

      Wer hat uns den den ganzen Schrott verkauft???

      Immer schön weiter mit den Neuemissionen. :mad:

      Kleinanleger abzocken bis zum Exitus :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:35:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Auch dies ist wie immer in Deutschland.

      Autofahrer und Kleinanleger sind die Bösen und werden hart bestraft!

      Und die anderen.....????

      Prost
      Delerium
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:35:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ist in Deutschland schon mal irgenwer verurteilt worden wegen krimmineller Machenschaften an der Börse (Insiderhandel, Falschaussagen...) ???

      Hier ist das Falschparken ja immer noch ein grösseres vergehen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:38:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      und überprüft auch die Analysten der Banken, die uns noch im vorigen Jahr zu HÖCHSTKURSEN in den Markt getrieben haben :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:39:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn die Börsenaufsicht auf die Staatsanwaltschaft als zuständige Behörde verweist, sollte sie abgeschafft werden. Dann brauchen wir sie nicht und sie kostet nur unnötig Steuergeld.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:42:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Falschparken ist zwar kein größeres Vergehen, aber der Staat ist hier mit der sehr einträglichen Verfolgung nicht überfordert! Anders bei unseriösen Machenschaften, Anlagebetrug und Insiderhandel, hier tut sich der deutsche Beamte wirklich schwer, die Verfolgung scheint sehr unbequem zu sein.


      mfg Gigabelle
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:49:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nein, das konnte Prior auch wirklich nicht beim Kauf seiner Aktien wissen, dass er 2 Tage später genau diese Aktien im Fernsehen pushen wird!

      Nein, an der Börse wird auch nicht die Zukunft gehandelt!

      Wer Aktien kauft denkt nicht an die Zukunft, schon gar nicht 2 Tage im voraus!!

      Also, was sind denn das für Richter???

      Prost
      Delerium
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:56:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Joven: An der Börse gilt genauso wie im Straßenverkehr: Gehirn einschalten. Und jeder weiss eigentlich, daß Analysten, wenn sie Aktien empfehlen, diese schon gekauft haben oder zumindest eigene Fonds unterstützen wollen. Kaufempfehlungen von Analysten sind mit das klarste Signal für einen Ausstieg, auf der anderen Seite sind Verkaufsempfehlungen Signal für einen Einstieg. Lediglich Haltepositionen sollten auch als solche akzeptiert werden. In den seltensten Fällen profitieren Analysten bei ihren Empfehlungen davon, daß das Unternehmen die Bewertung rechtfertigt. Meistens gibt es einfach genug Dumme die drauf reinfallen und dadurch werden die Kursziele dann auch erreicht.

      Wenn jemand also zu Höchstkursen eingestiegen ist und nicht mal hinterfragt hat, ob Intershop ein KUV von 40 rechtfertigt oder andere Werte ein KGV von 200 ... dann tut es mir überhaupt nicht leid. Aber ich bin sehr zuversichtlich, daß es in Zukunft besser aussieht.

      @Big-Apple: Zustimmung, das ist eine Frechheit, was hier verkündet wird.

      @Gigabelle: Kein Wunder, schließlich geht es nicht um das Geld des Staates sondern um das seiner Bürger.

      Dieses Verhalten führt zur praktischen Legalisierung von Insiderhandel.

      @Börsenaufsicht: Was zum Teufel ist dann eure Aufgabe? Dumm rumsitzen und sich Geschichten von Kleinanlegern anhören, die abgezockt wurden? Oder beaufsichtigen, daß der Parkettboden in Frankfurt auch glänzt? Oder seid ihr gar die Putzkolonne der Börse?

      MunfG Bat
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:56:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      @boersenaufsicht hessen [VIP]

      Und wer schützt die Anleger vor unfähigen
      Fondsmanagern?

      MfG

      http://www.epatops.de
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 12:00:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wirklich wahr. Wer schützt mich denn vor gefälschten Ad-Hoc Meldungen, die ganz offiziell über die DGAP verbreitet werden, weil die Fälscher in den Vorständen sitzen ?
      Außerdem: Das Insidergeschäfte nicht exakt definiert sind,ist sicher ein Problem- aber ist es nicht Zeit, das mal zu ändern ? Und müßte sich hier nicht gerade die Börsenaufsicht stark machen- nach den Vorfällen (und ausbleibenden Verurteilungen) im letzen Jahr ?

      Trotzdem: Daß die Börsenaufsicht hier im Board mal wieder präsent ist, finde ich gut. Es ist ja immer so- ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 12:07:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hört auf die Börsenaufsicht dafür verantwortlich zu machen, daß sie ein zahnloser Tiger ist. Nicht die Börsenaufsicht hat die laschen Gesetze und Unterbesetzung bei Aufsicht und Staatsanwaltschaft zu verantworten, sondern die Politiker. Schreibt denen doch mal! Aber dazu sind die meisten hier wieder zu faul. Lieber hier motzen... das ist so wunderbar einfach...
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 12:20:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      @snap,

      du bist ein witzbold, echt! da verlieren sunburst-(klein)anleger millionen wegen falschaussagen des vorstandes und nix passiert! dann ersdreistet sich die börsenaufsicht hier mit dem zeigefinger zu mahnen! was willst du denn bitte schön tun? politiker anschreiben? :laugh: wenn selbst vor gericht nix passiert wird sich keiner in diesem staate um dein geld was scheren. es sei denn du hinterziehst steuern :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 12:32:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      ......@börsenausicht das Problem ist ja wohl weniger auf
      von anonymen Usern gefakte adhocs reinzufallen sondern
      das diese die Firmen selber offensichtlich ungestraft als
      fake rausgeben können (z.B. sunburst, Metabox)
      dieses und die im Vorfeld stattgefunden Insidergeschäfte
      bleiben ungestraft bzw. es wird mit einem
      Trinkgeld abgegolten...bis ihr da nicht etwas unternehmen
      könnt seid ihr überflüssig, also kämpft mal lieber für eure
      Existenzberechtigung anstatt hier Oberlehresprüche abzulassen
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 12:40:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      Der Schrieb da oben zeigt mal wieder, daß an bestimmten Stellen einfach zuviele Leute sitzen und nicht wissen was sie dort machen sollen.
      Eine sinnvolle Tätigkeit sicher nicht.

      P.S.: Ein Tritt in den H...... wäre dort wohl vonnöten.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 12:45:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      Aus der homepage der börsenaufsicht hessen:

      "Aufgaben und Funktion der Hessischen Börsenaufsicht

      Die Hessische Börsenaufsicht ist für die Markt-und Rechtsaufsicht über die Frankfurter Börsen zuständig. Die wichtigsten Aufgaben der Börsenaufsicht sind die Überwachung der Preisbildungsprozesse, die Untersuchung von Verstößen gegen börsenrechtliche Vorschriften sowie Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und die Überwachung des rechtmäßigen Handelns der Börsenorgane.

      Weitere Aufgaben sind die Überwachung der zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Handelsteilnehmer. Hierzu gehört auch die Sicherstellung der Qualifikation der amtlichen Kursmakler. Weitere wichtige Aufgaben sind die Mitwirkung im Gesetzgebungs- und börsenpolitischen Bereich. Damit hat die Hessische Börsenaufsicht eine qualitätssichernde Funktion für den Finanzplatz Frankfurt, die das Vertrauen der nationalen und internationalen Marktteilnehmer, insbesondere der Anleger, in den Finanzplatz Frankfurt stärken und für die Zukunft sichern soll."

      vor allem der letzte satz ist zwar ein löblicher vorsatz, wird jedoch nicht im geringsten umgesetzt. die möglichkeiten wären gegeben, denn auf der homepage heißt es weiter:

      "Die im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung angesiedelte Börsenaufsichtsbehörde hat durch ihre Mitarbeit in Gesetzgebungsverfahren, eigene Rechtsetzungstätigkeit, umfassende Mitwirkung bei den börslichen Projekten und durch eine wirkungsvolle Marktaufsicht zur Steigerung des internationalen Ansehens des Frankfurter Finanzplatzes beigetragen. Dies wird auch künftig ein wichtiges Ziel sein."

      also denn auf, liebe börsenaufsicht!!! wir als kleinanleger haben nicht die möglichkeiten, ad-hoc nachrichten auf ihre richtigkeit zu überprüfen, aber ihr habt die möglichkeit, mit hilfe der nötigen gesetzgebung und der damit verbundenen, drastischen sanktionen in bezug auf die verbreitung von falschmeldungen, die richtigkeit von ad-hoc nachrichten zu garantieren.

      es wäre wünschenswert,

      grüße,

      bearhunter
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 12:45:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      Liebe Börsenaufsicht mit VIP.

      Ich möchte einen Teil ihrer Aussage nochmal zitieren:
      > Überprüfen Sie Ad hoc-Meldungen
      Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", "aufpumpen und abstoßen" unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten. <
      Quelle: Anfang des Threads.

      Diese Aussage mal korrekt angewandt, jede Aussage von Analysten ist doch Grund genug, denen ein Verfahren anzuhängen. Da Sie für ihren Arbeitgeber passende Analysen machen.

      Man denke nur an die ganzen Analysen zur Telekom. Es pfeifen doch die Spatzen von allen Dächern, dass diese immer `wohlwollend` ausgefallen sind, um beim IPO von T-Mobil dabeisein zu dürfen.

      Ich erwarte hierauf eine Stellungnahme.

      Mahlzeit Herr Beamter.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:03:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      <-------- kann mich PIT BULL nur anschließen....

      das ist voll der hammer, SOWAS hier reinzustellen....

      banken + analysten.....(man siehe DG - BANK) können blödsinn erzählen ....
      BEISPIEL gibbet OHNE ende ...letztes JAHR goldmann-sachs (mit IXOS) (sachs verkauft als KONSI-BANK, und zwei wochen später die GEWINNWARNUNG) ... deutsch bank (telekom)....usw.

      und anfang feb. die emfehlungen von zahlreichen häusern zu sunburst.... und dann die MEGANACHRICHT....

      die banken KÖNNEN short gehen, (wissen um das unternehmen) und die kleinanleger schauen zu, wie sich ihr depot mal eben viertelt....

      da unternimmt unsere tolle möchtegern SEC mal gar nichts....
      sondern kommt mit so einem beitrag.....
      >kopfschüttel>

      aber was sollst, die "kleinen" sind ja immer schuld....
      und die großen berufen sich auf risikogeschäfte...

      in USA gibst sowas nicht...INSIDERGESCHÄFT werden SOFORT abgestraft...
      man kann ersehen, welches ANALYSTENHAUS kauft/verkauft oder short geht.... man kann ersehen wieviele SHORT sind...

      und man kann davon ausgehen, daß unternehmen keine FALSCHEN berichte/adhoc´s rausgibt, da sonst delisting!!! -- es werden soagr unternehmensbericht GEPRÜFT!!!!--

      bei uns dürfen die CEO`´s verkaufen, und "müssen" >lachweg< 3 tage später berichten.... wenn es eh schon zu spät ist, für den kleinanleger zu reagieren.....(den da ist das kind schon IM brunnen.....

      also ist der kleinanleger IMMER im nachteil....und dann wagte es dieser FREIVEREIN aus hessen (ein tiger ohne zähne)... eine MAHNUNG abzufassen.....

      <----- armes deutschland.....

      für alles gibt es regeln und gesetze.... aber an der BÖRSE finden wir uns im neandertal der tränen....
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:09:23
      Beitrag Nr. 26 ()
      nehmt diese Beträge zu Kenntnis!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:11:09
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wie wär es denn mit einem kleinen Statement zu den Postings
      Börsenaufsicht [VIP] ?
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:11:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      hallo börsenaufsicht!

      vielleicht schaut ihr auch mal nach den ominösen
      1-stück-orders auf XETRA und denkt über die
      nette erfindung der vor einigen tagen hier diskutierten
      ICEBERG-orders nach!

      aber hier definiert sich die Deutsche Börse AG den systematischen betrug am kleinanleger selbst.

      sicher seid Ihr hier unzuständig und das BaWe reagiert
      auch mal vielleicht in ein,zwei jahren.

      gruss
      o.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:18:00
      Beitrag Nr. 29 ()
      Mir scheint, dass die Börsenaufsicht vor den Kadi muss!
      Und wir Kleinanleger sollten die Schöffen sein!

      Mal sehen wie das ausgehen würde!!

      Das Eingangsposting ist eine Frechheit!

      Und die Sache mit Prior und die Begründung ist das wirkliche Horrorszenarium im Börsengeschehen.


      Prost
      Delerium
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:19:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      Die Börsenaufsicht ist eine nutzlose Institution und von Grossbanken gelenkt.


      Instrument des Betrügerimperiums,

      Oder in einfachen Worten. Sie sind ein Arschloch der Deutschen BANK
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:27:38
      Beitrag Nr. 31 ()
      @titi,

      das würde aktives Handeln bedeuten. Bist Du da sicher?

      MfG

      Jesus+Maria
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:28:30
      Beitrag Nr. 32 ()
      @titi,

      bitte um mässigung!

      vielleicht verbirgt sich hinter dem VIP
      ein einsichtsfähiges wesen.

      o.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:38:51
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wenn ein ausscheidender Beamter der Börsenaufsicht seine
      Abschiedsreden vor Kollegen hält, könnte eine wesentliche Passage lauten: "........die Lücke, werte Kollegen, die ich hinterlasse, wird mich voll und ganz ersetzen!"
      :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:40:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      erinnere mich gerade an meinen kauf Infineon
      am emissionstag.
      Frankfurt parkett unlimitiert (in der erwartung, dass
      zeitnah ausgeführt wird, und die kursmakler für
      kontrollierte kursstellung sorgen)

      dann parkett zusammengebrochen.
      kein storno oder sonstige orderbeeinflussung möglich.

      nach börsenschluss 100 stück exakt zum tageshöchstkurs im
      depot.

      reklamation zwecklos, da dies vollkommen den regularien
      der Deutschen Börse AG entspricht.

      haha.

      gruss
      o.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:47:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich schäme mich für meinen nick
      muss mir wohl ne neue ID zulegen
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 13:48:51
      Beitrag Nr. 36 ()
      ABER WAS NOCH "doller" ist ......MAN STELLT EIN BEITRAG IM CRASH JAHR 2000/2001 und hat noch nicht mal den ANSTAND (wenn man das überhaupt so schreiben kann) sich HIER den beiträgen zu stellen....

      DAS .... ist bezeichnend genug.!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:05:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hey titi,

      das sind alles Sachen, die du erst mal beweisen musst. Sonst handelt es sich um üble Nachrede. Kann unangenehme Folgen haben. Ich verstehe es gut, wenn man wütend ist, aber so ein Umgangston muss doch nicht sein.

      Was mich vor allem wütend macht, ist, dass wegen der zwielichtigen Vorgänge in einigen NM-Schuppen auch solide Unternehmen mit runtergerissen werden (Mühl, Centrotec Kunststoffe, Cybio, CEW Cons. El., ...). Es wird einige Zeit dauern, bis das Anlegervertrauen in den NM wieder hergestellt ist. Börsenaufsicht bitte handeln ...

      Grüsse, I_K.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:14:37
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich weiss nicht ob ich über den Beitrag der Börsenaufsicht jetzt lachen oder weinen soll! :confused:
      Wer das noch nicht gewusst hat muss die letzten 12 Monate geschlafen haben und von Infomatec oder Gigabell noch nie was gehört haben. Milchmädchen kommen garantiert bei der nächsten Hausse wieder aber bestimmt nicht im Moment. Das hier halten nur die ganz harten erfahrenen Anleger durch.
      Wolltet Ihr das nicht vor einem Jahr posten? ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:19:34
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ein Arschloch kostet 1500 DM, zahl ich gerne !!!!

      Ausserdem ist es SATIRISCH gemeint. !

      An die Börsenaufsicht , bitte verlassen Sie das Board,

      SIE HABEN VOLL VERSAGT!!!!

      Mässigen , warum ?

      Zudem , ich bin noch immer Fett am Gewinn. Es verletzt nur mein Gerechtigskeitsinn wenn Kleinanleger mit Genehmigung der Börsenaufsicht Kleinanleger abzocken!!!
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:21:57
      Beitrag Nr. 40 ()
      Kleiner Wortverdreher !! dass soll natürlich Firmen heißen
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:22:37
      Beitrag Nr. 41 ()
      Die Börsenaufsicht ist langsam aufgewacht vom Tiefschlaf.
      Ich frage mich nur, wür was die Börsenaufsicht da ist, diese "Nieten in Nadelstreifen".
      Das Kind liegt schon längst im Brunnen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:52:01
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hallo,
      mailed diesen Thread doch einfach an die
      Böseaufsicht [MIR]

      MfG
      pianola
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:53:40
      Beitrag Nr. 43 ()
      @pianola:

      wieso sollten wir, die haben mit der diskussion doch angefangen...

      grüße,

      bearhunter
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:55:11
      Beitrag Nr. 44 ()
      @pianola

      Böseaufsicht?
      [MIR]? ist doch heute abgestürzt, oder?

      aber klingt irgendwie nett :)

      gruss
      o.
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 23:21:55
      Beitrag Nr. 45 ()
      Dieser Thread darf eigentlich solange nicht in Vergessenheit geraten bis die Börsenaufsicht hierzu Stellung nimmt!

      Aber das wird sie sicherlich nicht tun, denn wie sagt mein bester Kumpel immer:
      Gesetze sind von Reichen für Reiche gemacht!

      Prost
      Delerium
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 12:45:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      Auf einen nächsten Versuch. Wie wäre es heute mit einer Antwort seitens der Börsenaufsicht ?
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 12:52:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      An WO: Ich möchte auch so´n VIP an meinem Nick. Sieht cool aus

      Nur mal so:

      So ab und zu stellen die hier was rein.



      Username: boersenaufsicht hessen
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      Hinweise der Boersenaufsicht für Internetnutzer 14 boersenaufsicht hessen [VIP] 12.04.00 19:55:47
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 12:53:11
      Beitrag Nr. 48 ()
      na, lasst die kirche im dorf!

      eine behörde kann erstmal nur verlautbaren, erlassen, dekretieren, verkünden.

      was mich interessiert, wäre einfach, ob sie auch
      "zur kenntnis nimmt".

      gruss
      o.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 15:10:16
      Beitrag Nr. 49 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 28.03.01 18:09:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      Wiedervorlage- finde das paßt heut gut.


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