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    Negatives Einkommen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.01 23:37:11 von
    neuester Beitrag 14.04.01 12:33:37 von
    Beiträge: 3
    ID: 381.081
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      Avatar
      schrieb am 13.04.01 23:37:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vorletztes Jahr war ich größtenteils auf Fortbildung und so
      kam bei meiner Steuererklärung -5200 DM zu versteuerndes
      Einkommen heraus.

      Wo trage ich das jetzt in der Erklärung 2000 ein ?
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 08:32:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Ebinger
      Wahrscheinlich gar nirgends. Wenn dein ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN
      negativ ist, bedeutet es nicht, dass es zwingend zum Verlustvor-
      oder rücktrag kommt. Beim Verlustvor- und rücktrag kommt es vielmehr
      darauf an, ob die SUMME DER EINKÜNFTE negativ sind.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 12:33:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du trägst doch sowieso nur deine Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein.

      Wenn sich vor- oder rücktragsfähige Verluste ergeben, werden die vom Finanzamt in deinem Steuerbescheid festgestellt.

      Wenn du also ne Steuererklärung von 99 mit vortragsfähigen Verlusten hast, kannst du die für 2000 auf Seite 3 der ESt-Erkärung bei Verlustabzug geltend machen.

      Lies aber nochmal in der Anleitung zur ESt-Veranlagung nach !


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