Negatives Einkommen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.04.01 23:37:11 von
neuester Beitrag 14.04.01 12:33:37 von
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Vorletztes Jahr war ich größtenteils auf Fortbildung und so
kam bei meiner Steuererklärung -5200 DM zu versteuerndes
Einkommen heraus.
Wo trage ich das jetzt in der Erklärung 2000 ein ?
kam bei meiner Steuererklärung -5200 DM zu versteuerndes
Einkommen heraus.
Wo trage ich das jetzt in der Erklärung 2000 ein ?
@Ebinger
Wahrscheinlich gar nirgends. Wenn dein ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN
negativ ist, bedeutet es nicht, dass es zwingend zum Verlustvor-
oder rücktrag kommt. Beim Verlustvor- und rücktrag kommt es vielmehr
darauf an, ob die SUMME DER EINKÜNFTE negativ sind.
MfG
Steueragent
Wahrscheinlich gar nirgends. Wenn dein ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN
negativ ist, bedeutet es nicht, dass es zwingend zum Verlustvor-
oder rücktrag kommt. Beim Verlustvor- und rücktrag kommt es vielmehr
darauf an, ob die SUMME DER EINKÜNFTE negativ sind.
MfG
Steueragent
Du trägst doch sowieso nur deine Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein.
Wenn sich vor- oder rücktragsfähige Verluste ergeben, werden die vom Finanzamt in deinem Steuerbescheid festgestellt.
Wenn du also ne Steuererklärung von 99 mit vortragsfähigen Verlusten hast, kannst du die für 2000 auf Seite 3 der ESt-Erkärung bei Verlustabzug geltend machen.
Lies aber nochmal in der Anleitung zur ESt-Veranlagung nach !
Wenn sich vor- oder rücktragsfähige Verluste ergeben, werden die vom Finanzamt in deinem Steuerbescheid festgestellt.
Wenn du also ne Steuererklärung von 99 mit vortragsfähigen Verlusten hast, kannst du die für 2000 auf Seite 3 der ESt-Erkärung bei Verlustabzug geltend machen.
Lies aber nochmal in der Anleitung zur ESt-Veranlagung nach !
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