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    USt bei Tätigkeit als freiberuflicher Redakteur - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.04.01 12:46:47 von
    neuester Beitrag 23.04.01 08:54:07 von
    Beiträge: 5
    ID: 383.483
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      Avatar
      schrieb am 18.04.01 12:46:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle zusammen,

      ich habe eine sehr spezielle Frage, bin seit einiger Zeit ca. 1 Jahr als freiberuflicher Redakteur für eine Zeitschrift aus dem Bauhandwerk tätig. Bisher habe ich es so gemacht, dass ich jeweils mehrere Artikel in einer Rechnung aufgeführt habe und dann unten auf der Rechnung die Gesamtsumme gebildet habe. Das war dann der Rechnungsbetrag, also brutto = netto. Da die Einkünfte aus der Tätigkeit vorauss. nicht über 30tsd DM p.a. liegen werden, war ich mir sicher, dass ich es so abrechnen kann, ...nun bin ich mir aber gar nicht mehr so sicher ob das FA das so anerkennt. Falls mir jemand, eventuell sogar mit Erfahrung als freiberuflicher Schreiber, da weiterhelfen könnte würde ich mich sehr freuen.
      Danke schon mal im voraus.

      mfg

      DeBeer
      Avatar
      schrieb am 18.04.01 13:07:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst so weitermachen!

      Wenn deine Umsätze, zuzüglich der darauf entfallenen Steuer, im Jahr nicht mehr als 32.500 DM betragen kann, brauchst du keine Ust an das FA abführen (du darfst aber auch keine auf deinen Rechnungen ausweisen.
      Avatar
      schrieb am 18.04.01 13:13:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ DerSteuermann

      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      mfg

      DeBeer
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 20:37:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst aber auch "freiwillig" USt abführen! Dies ist wahrscheinlich sogar noch besser für Dich:

      Auf Dein Honorar von 10.000 DM schlägst Du 16 % USt drauf.
      Dadurch wird Deine Leistung SCHEINBAR teurer. Aber: Wer sind Deine Kunden? Nur Verlage oder andere Unternehmen (also keine Privatpersonen)?

      Dann mußt Du folgendes wissen:

      1.) Das Unternehmen kann Deine an Dich gezahlte USt. mit der selbst abzuführenden USt verrechnen. Auf gut Deutsch: Ob Du dem Verlag 10.000 DM in Rechnung stellst oder 10.000 DM zzgl. 1600 DM USt - ist dem Verlag VÖLLIG WURSCHT!!!!!
      2.) Du hast dadurch erst mal keinerlei Nachteile (Du bekommst ja Deine 11.600 DM, wovon Du 1600 DM an das FA abführen mußt. (Du hast also netto doch wieder Deine 10.000 DM!
      3.) Wenn Du USt-pflichtig bist, hast Du die Möglichkeit, von Deinen Arbeitsmittelt die bezahlte USt mit der abzuführenden USt zu verrechnen (genauso, wie der Verlag). Beispiel: Du bekommst also die 11.600 DM (incl. USt) und kaufst Dir Büroartikel für 1160 DM (incl. USt.).
      Du brauchst dann nicht 1600 DM USt an das FA überweisen, sondern kannst die 160 DM von den Büroartikeln abziehen!

      Sich freiwillig der USt-pflicht zu unterwerfen macht aber nur Sinn, wenn Deine Auftraggeber selbst USt-plichtig sind. Hast Du dagegen überwiegend Privatleute als Kunde, so ist dies normalerweise nicht sinnvoll!

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 23.04.01 08:54:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      danke Kroko für den Hinweis, werde die Sache mit der freiw. USt mal überdenken, die Sache soll mal noch ausgeweitet werden, wahrscheinlic wird es dann erst richtig akut.

      mfG

      DeBeer


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