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    Anonymes Handeln mit Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.05.01 11:02:03 von
    neuester Beitrag 08.05.01 10:10:27 von
    Beiträge: 4
    ID: 396.873
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      Avatar
      schrieb am 07.05.01 11:02:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist anonymes Handeln mit Aktien / Optionen und Futures legal ? Denn ein entfernter Bekannter handelt anonym und letztens hatten wir eine Dskusion ob das legal ist oder nicht . Also wer kennt sich damit aus ?
      Avatar
      schrieb am 07.05.01 11:16:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also es ist möglich anonym mit Aktien / Optionen zu handeln . Es existieren sogar einige hervoragende Möglichkeiten über die Nutzung eines DBA und der zwischenschaltung einer Auslandsgesellschaft anonym und legal zu handeln . Natürlich sind dabei einige wichtige Punkte zu beachten um legal zu bleiben . Eine genaue Beschreibung über diese Thematik würde den Rahmen dieser Antwort sprengen . Wenn sie Informationen über anonymes Handeln , anonyme Konten , Oasengesllschaften , Nutzungsmöglichkeiten von DBA , Finanzamt , Steuerprüfung usw suchen sollten sie sich die Seite www.blackhill.de anschauen dort finden sie ausführliche Informationen zu diesem Themengebiet .


      Mfg

      Dr Letschinski
      Avatar
      schrieb am 07.05.01 11:24:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Seite www.blackhill.de entnehme ich das ich über die Nutzung eines DBA bei der Geldanlage unter bestimmten Vorraussetzungen Steuern einsparen kann . Wieviel % meiner Steuern kann ich denn einsparen ??
      Avatar
      schrieb am 08.05.01 10:10:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Über die Nutzung eines Doppelbesteuerungsabkommens ist es Möglich über bestimmte Methoden auf einen einstelligen Steuersatz zu kommen . Dabei ist natürlich einiges zu beachten , denn man sollte erst einmal die Kosten welche die Gründung verschlingt mit einbeziehen was ca 2000 - 4000 DM sind , desweiteren auch eine Beratung die vielleicht nocheinmal 200 - 500 DM kostet und als letztes darf natürlich nicht außen vor gelassen werden das solche Möglichkeiten nur dann vom Finanzamt anerkannt werden wenn es sich nicht nur um eine Gewinnverlagerung ins Ausland handelt . Es existieren dafür einige Möglichkeiten . Sie sollten sich aber idealerweise von einem Fachmann beraten lassen , der ihnen alle Fallstricke und Hürden aurzeigen kann und es auch vermag ihnen darzulegen wieviel % ihrer Steuern sie tatsächlich sparen .


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