Ärger mit der Bank? Hier gibt`s Hilfe. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.05.01 17:12:23 von
neuester Beitrag 24.06.01 08:41:56 von
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OMBUDSMANN, ÜBERNEHMEN SIE!
Ombudsleute sind immer dann gefragt, wenn es Probleme mit der Bank gibt, die sich nicht
direkt mit dem Institut beheben lassen. Oft sind es ehemalige Richter, die dann zwischen
Kunde und Bank schlichten und so teure Gerichtsprozesse verhindern. Wer Ärger mit
Privatbanken hat, wendet sich schriftlich an die Beschwerdestelle beim Bundesverband
deutscher Banken (Postfach 04 03 07,10062 Berlin). Neben einer Schilderung des
Sachverhalts sollten Kopien der Geschäftsunterlagen nicht fehlen. Die Einrichtung holt dann
eine Stellungnahme der Bank ein. Bereinigt die Bank den Vorgang nicht, wird er dem
Ombudsmann vorgelegt, der in einem schriftlichen Verfahren entscheidet. Bis zu einem
Streitwert von 10 000 Mark ist dessen Schiedsspruch für die Bank bindend. Ist der Kunde
mit dem Spruch unzufrieden, kann er den Rechtsweg einschlagen. Diese Möglichkeit hat die
Bank, wenn es um mehr als 10 000 Mark geht. Bei den Sparkassen gibt es Schiedsstellen in
den 13 Regionalverbänden. Welcher Verband zuständig ist, können Kunden bei ihrer
Sparkasse erfragen. Volksbank-Kunden schreiben an den Bundesverband, der die
Beschwerden an einen der elf Prüfungsverbände weiterleitet (BVR, Postfach 12 04 40,
53046 Bonn).
Aus: Tagesspiegel vom 05.05.2001
Ombudsleute sind immer dann gefragt, wenn es Probleme mit der Bank gibt, die sich nicht
direkt mit dem Institut beheben lassen. Oft sind es ehemalige Richter, die dann zwischen
Kunde und Bank schlichten und so teure Gerichtsprozesse verhindern. Wer Ärger mit
Privatbanken hat, wendet sich schriftlich an die Beschwerdestelle beim Bundesverband
deutscher Banken (Postfach 04 03 07,10062 Berlin). Neben einer Schilderung des
Sachverhalts sollten Kopien der Geschäftsunterlagen nicht fehlen. Die Einrichtung holt dann
eine Stellungnahme der Bank ein. Bereinigt die Bank den Vorgang nicht, wird er dem
Ombudsmann vorgelegt, der in einem schriftlichen Verfahren entscheidet. Bis zu einem
Streitwert von 10 000 Mark ist dessen Schiedsspruch für die Bank bindend. Ist der Kunde
mit dem Spruch unzufrieden, kann er den Rechtsweg einschlagen. Diese Möglichkeit hat die
Bank, wenn es um mehr als 10 000 Mark geht. Bei den Sparkassen gibt es Schiedsstellen in
den 13 Regionalverbänden. Welcher Verband zuständig ist, können Kunden bei ihrer
Sparkasse erfragen. Volksbank-Kunden schreiben an den Bundesverband, der die
Beschwerden an einen der elf Prüfungsverbände weiterleitet (BVR, Postfach 12 04 40,
53046 Bonn).
Aus: Tagesspiegel vom 05.05.2001
(aus der Berliner Zeitung vom 23.06.01 -- www.berlinerzeitung.de)
DIREKTBANKEN DROHT SCHADENERSATZ
Auszug:
Nun können Anleger auf Schadenersatz hoffen. Ein kleiner Nebensatz in einem jüngst ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichtes Nürnberg (Az.: 12 W 365/01) stellt erstmals klar: "Wertpapierkredite sind Nebenleistungen im Sinne des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG)." Das bedeutet nach Ansicht von Rechtsexperten: Online-Banken müssen anders als beim Aktienkauf ihre Kunden über Risiken aufklären, wenn sie ihnen Darlehen auf Depots gewähren. Verzichten sie darauf, müssen die Banken nun damit rechnen, Schadenersatz zu zahlen. "Im für den Anleger günstigsten Fall braucht er den Kredit gar nicht zurückzahlen. Je nach Einzelfall muss er sich aber unter Umständen Mitverschulden zurechnen lassen", sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Bankrecht an der Humboldt-Universität in Berlin.
Bisher taten Consors und Co. so, als gehe sie das WpHG nichts an. Die Bank brauche nicht aufklären, weil "die individuelle Beratung bei Wertpapiergeschäften ausgeschlossen ist".
Unbestritten ist dies, soweit es lediglich um den Kauf von Aktien geht, denn die Banken schließen solche Beratung regelmäßig in ihren Eröffnungsverträgen aus. Doch ist bei Consors dort nur die Rede von Wertpapiergeschäften. Für diese stellt der Nürnberger Richterspruch nunmehr klar, dass Kredite eben nicht normale Wertpapiergeschäfte sind. Eine Einschätzung, die auch schon vor dem Beschluss andere Anbieter teilten. Die Online-Tochter der HypoVereinsbank, die Direkt Anlage Bank, weist in ihren Kreditformularen wenigstens auf das Kursrisiko, als auch auf eventuell steigende Zinsen hin.
DIREKTBANKEN DROHT SCHADENERSATZ
Auszug:
Nun können Anleger auf Schadenersatz hoffen. Ein kleiner Nebensatz in einem jüngst ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichtes Nürnberg (Az.: 12 W 365/01) stellt erstmals klar: "Wertpapierkredite sind Nebenleistungen im Sinne des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG)." Das bedeutet nach Ansicht von Rechtsexperten: Online-Banken müssen anders als beim Aktienkauf ihre Kunden über Risiken aufklären, wenn sie ihnen Darlehen auf Depots gewähren. Verzichten sie darauf, müssen die Banken nun damit rechnen, Schadenersatz zu zahlen. "Im für den Anleger günstigsten Fall braucht er den Kredit gar nicht zurückzahlen. Je nach Einzelfall muss er sich aber unter Umständen Mitverschulden zurechnen lassen", sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Bankrecht an der Humboldt-Universität in Berlin.
Bisher taten Consors und Co. so, als gehe sie das WpHG nichts an. Die Bank brauche nicht aufklären, weil "die individuelle Beratung bei Wertpapiergeschäften ausgeschlossen ist".
Unbestritten ist dies, soweit es lediglich um den Kauf von Aktien geht, denn die Banken schließen solche Beratung regelmäßig in ihren Eröffnungsverträgen aus. Doch ist bei Consors dort nur die Rede von Wertpapiergeschäften. Für diese stellt der Nürnberger Richterspruch nunmehr klar, dass Kredite eben nicht normale Wertpapiergeschäfte sind. Eine Einschätzung, die auch schon vor dem Beschluss andere Anbieter teilten. Die Online-Tochter der HypoVereinsbank, die Direkt Anlage Bank, weist in ihren Kreditformularen wenigstens auf das Kursrisiko, als auch auf eventuell steigende Zinsen hin.
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