checkAd

    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 394)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
    ID: 424.302
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 607.436
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 394
    • 556

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.10.12 15:28:58
      Beitrag Nr. 1.629 ()
      Fr, 19.10.1215:14
      DGAP-Adhoc: Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (deutsch)

      Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG

      Mannheimer AG Holding / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      19.10.2012 15:14

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62
      Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG - Bestätigung und
      Konkretisierung der Absicht der deutsche internet versicherung
      aktiengesellschaft zur Herbeiführung eines Ausschlusses der
      Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding und Absicht
      der div, als Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5
      Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei
      Monate vor der Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung ergibt.

      Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, ('deutsche
      internet versicherung ag'), ein Unternehmen des Continentale
      Versicherungsverbundes, hatte der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding,
      Mannheim, ('MAG') mit Schreiben vom 16. Juli 2012 mitgeteilt, in
      Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der
      MAG als übertragender Gesellschaft und der deutsche internet versicherung
      ag als übernehmender Gesellschaft eintreten zu wollen; der
      Verschmelzungsvertrag solle die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit
      der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre
      ('Minderheitsaktionäre') der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG
      i.V.m. §§ 327a AktG erfolgen soll.

      Nach dem Umwandlungsgesetz kann im Zusammenhang mit einer sog.
      Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer
      übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der deutsche internet
      versicherung ag - mindestens 90% des Grundkapitals der übertragenden
      Aktiengesellschaft gehören ('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der
      übertragenden Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach Abschluss des
      Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
      auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.

      Die deutsche internet versicherung ag hält derzeit unmittelbar 58.824.319
      der insgesamt 63.080.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der MAG; dies
      entspricht - unter Berücksichtigung der Absetzung der 2.436 eigenen Aktien
      der MAG gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG - ca. 93,26% des Grundkapitals der
      MAG. Damit gehören der deutsche internet versicherung ag Aktien in Höhe von
      mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der MAG, sodass die deutsche
      internet versicherung ag als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der
      Verschmelzung zugleich Hauptaktionär der MAG als übertragender Gesellschaft
      gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.

      Die deutsche internet versicherung ag hat mit heutigem Schreiben an die MAG
      ihre vorgenannte Absicht bestätigt und konkretisiert. In diesem
      Zusammenhang hat sie die MAG darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie die MAG
      zeitnah im Anschluss an den Abschluss des Verschmelzungsvertrages - der am
      24. Oktober 2012 beabsichtigt ist - auffordern werde, eine außerordentliche
      Hauptversammlung auf einen Termin einzuberufen, der nicht später als drei
      Monate nach dem geplanten Termin des Abschlusses des
      Verschmelzungsvertrages liegt, und den Tagesordnungspunkt der
      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
      der MAG auf die deutsche internet versicherung ag gegen Gewährung einer
      angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG auf
      die Tagesordnung zu setzen. Die deutsche internet versicherung ag hat mit
      heutigem Schreiben an die MAG ferner mitgeteilt, sie gehe derzeit -
      vorbehaltlich der Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung durch den
      gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer - davon aus, dass der
      anteilige Ertragswert je Stückaktie der MAG auf der Grundlage der
      Bewertungsgrundsätze des IDW unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der
      letzten drei Monate vor Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung liegen
      werde. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtige daher, als
      Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5 Abs. 1
      WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor
      der Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein
      Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen solle, ergebe. Dieser betrage
      nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 3,73 EUR
      je Stückaktie der MAG. Die deutsche internet versicherung ag gehe derzeit
      davon aus, dass die Barabfindung auf 3,73 EUR je auf den Namen lautender
      Stückaktie der MAG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe
      von 1,00 EUR festgelegt werde.

      Mannheim, den 19. Oktober 2012

      Der Vorstand


      19.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Mannheimer AG Holding
      Augustaanlage 66
      68165 Mannheim
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)621 4 57-43 59
      Fax: +49 (0)621 4 57-40 60
      E-Mail: pir@mannheimer.de
      Internet: http://www.mannheimer.de
      ISIN: DE0008428004
      WKN: 842800
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 19:14:05
      Beitrag Nr. 1.628 ()
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 17:05:49
      Beitrag Nr. 1.627 ()
      jemand ne ahnung was bei varta nun los ist ?

      auf einmal gar keine börsennotierung mehr ?
      Avatar
      schrieb am 17.10.12 15:00:59
      Beitrag Nr. 1.626 ()
      Im Spruchverfahren Interhyp wird es wohl einen Vergleich geben (€ 76,95 plus Zinsen)
      Avatar
      schrieb am 14.10.12 21:44:40
      Beitrag Nr. 1.625 ()
      MCS AG SQO HV am 18. Oktober 2012 - siehe Gegenantrag:

      http://www.mcs-ag.com/fileadmin/Redaktion/IR/2012/Ausserorde…

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.10.12 01:35:41
      Beitrag Nr. 1.624 ()
      net-m privatbank 1891 AG - SQO Hauptversammlung am 21. November 2012; Abfindung auf EUR 6,49 festgelegt.

      Name Bereich Information V.-Datum
      net-m privatbank 1891 AG
      Düsseldorf Gesellschafts-
      bekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 12.10.2012


      net-m privatbank 1891 AG
      Düsseldorf
      Wertpapier-Kennnummer: 801 340

      ISIN: DE0008013400
      Einladung
      zur außerordentlichen Hauptversammlung



      Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
      am Mittwoch, den 21. November 2012, um 10.00 Uhr
      im Hotel Marriott Courtyard Düsseldorf Seestern,
      Am Seestern 16, 40547 Düsseldorf,
      stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

      1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der net-m privatbank 1891 AG (Minderheitsaktionäre) auf die net mobile AG mit Sitz in Düsseldorf als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

      § 327a des Aktiengesetzes ("AktG") sieht vor, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.

      Die net mobile AG mit Sitz in Düsseldorf und der Geschäftsanschrift Fritz-Vomfelde-Str. 26–30, 40547 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 48022, hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar 3.774.968 der insgesamt 3.966.890 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, in die das Grundkapital der net-m privatbank 1891 AG in Höhe von € 10.141.193,24 eingeteilt ist. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,16% am Grundkapital der net-m privatbank 1891 AG. Die net mobile AG ist damit Hauptaktionärin der net-m privatbank 1891 AG im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG und als solche berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

      Ein entsprechendes Verlangen hat die net mobile AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG mit Schreiben vom 20. Juli 2012 an den Vorstand der net-m privatbank 1891 AG gerichtet und dieses Verlangen nach Festlegung der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung auf € 6,49 je Stückaktie mit Schreiben vom 26. September 2012 wiederholt und bezüglich der Höhe der Barabfindung konkretisiert.
      Avatar
      schrieb am 02.10.12 13:58:18
      Beitrag Nr. 1.623 ()
      weiß eigentlich jemand was zu Leica? Dort stand neulich von einer Einigung mit den Klägern in der ftd, kurz darauf wurde der Eintrag des SQ jetzt vollzogen. Damit war die mögliche Dividende leider hinfällig.

      vg,
      Niko
      Avatar
      schrieb am 01.10.12 10:11:36
      Beitrag Nr. 1.622 ()
      Unfassbar der gebotene Preis (7,04 Euro bei Kurs von deutlich unter 3 Euro). Damit hat die Shareholder Value AG den nächsten Übernahmefall im Portfolio (WMF, AIA und jetzt Heiler)


      INFORMATICA VERÖFFENTLICHT ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR SÄMTLICHE AKTIEN DER HEILER SOFTWARE AG


      Informatica Deutschland AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

      01.10.2012 / 09:01



      --------------------------------------------------------------------------------


      Contacts: Debbie O'Brien Stephanie Wakefield Marie von Bismarck
      Informatica Corporation Informatica Corporation CNC AG
      Corporate Communications Investor Relations Communications Germany
      + 1 650 385 5735 + 1 650 385 5261 +49 89 599 458 156
      dobrien@informatica.com swakefield@informatica.com Marie.bismarck@cnc-communications.com



      INFORMATICA VERÖFFENTLICHT ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR SÄMTLICHE AKTIEN DER HEILER SOFTWARE AG

      Informatica Deutschland AG bietet EUR 7,04 pro Aktie vorbehaltlich einer Mindestannahmequote von 67,5 % der ausgegebenen Aktien (ohne eigene Aktien)

      Die Kombination aus Informaticas Multi Domain Master Data Management (MDM) Plattform und Heiler Softwares Multi Channel Produktinformationsmanagement-Lösungen (PIM) liefert einzigartigen Mehrwert

      REDWOOD CITY, USA, 1. Oktober 2012 - Die Informatica Corporation (Nasdaq:INFA), das weltweit führende, unabhängige Unternehmen im Bereich Datenintegrationssoftware, hat heute die Entscheidung bekanntgegeben, durch ihre mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft Informatica Deutschland AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach deutschem Recht für sämtliche ausgegebenen Aktien der in Deutschland notierten Heiler Software AG (WKN 542 990) abzugeben. Die Informatica Deutschland AG wird allen Heiler Software-Aktionären EUR 7,04 pro Aktie in bar bieten; dies entspricht insgesamt einem Gesamtbetrag von rund EUR 80,8 Millionen für sämtliche ausgegebenen Aktien (ohne eigene Aktien).

      'Die Kombination aus Informaticas bewährter Multi Domain Master Data Management Plattform und Heiler Softwares führenden Multi Channel Produktinformationsmanagement-Lösungen würde unseren Kunden einen einzigartigen Mehrwert liefern', sagt Sohaib Abbasi, Chairman und CEO von Informatica und ergänzt: 'Hunderte von Kunden verlassen sich auf Informaticas Multi Domain Master Data Management Plattform zur Verwaltung von Stammdaten einschließlich Multi Domain Beziehungen und synchronisieren genaue Stammdaten über operative und analytische Systeme hinweg. Kunden aus aller Welt vertrauen auf die PIM Lösungen von Heiler Software zur Steuerung des gesamten Lebenszyklus von Produktdaten im Bereich Multi Channel Commerce. Die Kombination von Heiler Software und Informatica würde einen einzigartigen Mehrwert bei der Analyse der Beziehungen zwischen Produkten, Kunden, Anbietern und Standorten schaffen und so den Multi Channel Commerce optimieren. In einem durch Social und Mobile Computing sich wandelnden Markt sind wir in einer einzigartigen Position, die sich bietenden Wachstumsmöglichkeiten gemeinsam zu nutzen.'

      Rolf J. Heiler, Vorstandsvorsitzender von Heiler Software sagt: 'Informatica ist ein weltweit führender Anbieter von Datenintegrationssoftware. Eine engere Zusammenarbeit mit Informatica bringt für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner viele Vorteile. Unsere Kunden in Einzelhandel, Produktion und Vertrieb werden so in die Lage versetzt, ihre Produktportfolios, Anbieterstrukturen und Werbeangebote über verschiedene Kanäle zu verfeinern und so Umsatz und Rentabilität zu steigern.'

      Informaticas Multi Domain MDM und Heiler Softwares Multi Channel PIM schaffen einzigartigen Mehrwert

      Die Kombination von Informaticas Multi Domain Master Data Management Plattform mit den Multi Channel Produktinformationsmanagementlösungen von Heiler Software würde:

      - Informaticas MDM Geschäft erweitern, Informaticas Marktführerschaft bei MDM ausbauen sowie Heiler Softwares führende Rolle bei PIM stärken.

      - Kunden die Möglichkeit geben, Multi Channel Commerce unter anderem durch neue Wachstumsmöglichkeiten im Bereich Social und Mobile Commerce zu optimieren.

      Heiler Software verfügt über umfangreiche Expertise bei PIM mit führenden Kunden aus unterschiedlichen Industrien. Durch den Zusammenschluss würden die Kunden ein weitergehendes und differenzierteres Leistungsspektrum erhalten, einschließlich:

      - Verlässliche Darstellung von Produkten, Kunden, Herstellern und Zulieferern und deren Beziehungen zueinander

      - Schnellere Produkteinführung mit weniger manuellem Aufwand und genaueren, verlässlichen Daten

      - Automatisiertes on-boarding von Lieferantendaten zur Erweiterung des Produktportfolios im Bereich E-Commerce Kanäle, auch bekannt als 'endless aisle'

      - Austausch von Daten mit Handelspartnern

      - Austausch von Daten mit on-premise und cloud-basiertem Enterprise Resource Planning (ERP), Customer Relationship Management (CRM) sowie Anwendungen zur Datenanalyse.

      Weitere Informationen zum Angebot

      Das Übernahmeangebot wird von einer Mehrheit der Heiler Software-Aktionäre unterstützt, welche mit Informatica Deutschland AG bereits verbindliche Andienungsvereinbarungen zur Annahme des Übernahmeangebots bezüglich der von ihnen gehaltenen Aktien abgeschlossen haben. Zu diesen Aktionären gehören Rolf J. Heiler, Gründer, Vorstandsvorsitzender und Hauptaktionär von Heiler Software sowie Mitglieder seiner Familie - die zusammen rund 30% der ausgegebenen Aktien halten - sowie alle Mitglieder des Managements von Heiler Software und weitere wesentliche Aktionäre. Insgesamt entspricht die Zahl der Aktien, für die das Übernahmeangebot gemäß den Andienungsvereinbarungen angenommen werden muss, rund 71,6% der ausgegebenen Aktien der Heiler Software AG (ohne eigene Aktien).

      Informatica Corporation wird das Angebot durch ihre mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft Informatica Deutschland AG unterbreiten. Informatica Corporation und Informatica Deutschland AG haben am heutigen Tag eine Transaktionsvereinbarung mit der Heiler Software AG geschlossen, in welcher die wesentlichen Eckpunkte des Übernahmeangebotes und die damit verbundenen Ziele für die strategische Weiterentwicklung der Heiler Software AG bestimmt sind.

      Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von rund 147% gegenüber dem aktuellen Kurs der Heiler Software-Aktie (Xetra Schlusskurs von Freitag, 28. September 2012). Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter der Bedingung, dass eine Mindestannahmequote von 67,5 % der ausgegebenen Heiler Software Aktien (ohne eigene Aktien) erreicht wird, sowie unter bestimmten weiteren Bedingungen.

      Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach Maßgabe einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatteten Angebotsunterlage unterbreitet. Ein Entwurf der Angebotsunterlage wird in den nächsten Wochen an die BaFin übermittelt und nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt wird das Übernahmeangebot offiziell beginnen. Die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden auf folgender Webseite veröffentlicht: http://www.informatica-offer.com. Den Aktionären der Heiler Software AG wird geraten, die vollständige Angebotsunterlage, wenn diese veröffentlicht ist, sowie alle anderen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Informatica Deutschland AG sorgfältig zu lesen.

      Die Aktien der Heiler Software AG notieren im regulierten Markt im General Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE 0005429906.

      Über Informatica

      Informatica Corporation (Nasdaq:INFA) ist der weltweit führende, unabhängige Anbieter von Datenintegrationssoftware. Organisationen auf der ganzen Welt verlassen sich auf Informatica, um durch die Maximierung des Datendurchlaufs ihre Hauptgeschäftsziele voranzutreiben. Weltweit vertrauen fast 5.000 Unternehmen auf Informatica, um ihre Datenbestände, die lokal, in der Cloud oder über soziale Netzwerke verteilt sind, vollumfänglich und effizient zu nutzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an +1 650-385-5000 (1-800-653-3871 in den USA.) oder besuchen Sie www.informatica.com. Informatica finden Sie auch auf: http://www.facebook.com/InformaticaCorporation, http://www.linkedin.com/company/informatica und http://twitter.com/InformaticaCorp.

      Hinweis: Informatica, PowerCenter und Informatica MDM sind Marken oder eingetragene Marken der Informatica Corporation in den USA sowie in anderen Jurisdiktionen auf der Welt. Alle anderen Firmen- und Produktnamen sind möglicherweise Marken oder Markenzeichen ihrer jeweiligen Besitzer.

      Disclaimer und in die Zukunft gerichtete Aussagen

      Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Heiler Software AG oder anderen Wertpapieren. Für das Übernahmeangebot sind ausschließlich die Angebotsunterlage und die darin enthaltenen Informationen maßgeblich. Investoren sowie Aktionären der Heiler Software AG wird geraten, alle relevanten Dokumente hinsichtlich des Übernahmeangebots, die von der Informatica Deutschland AG veröffentlicht werden, zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten werden. Investoren sowie Aktionären der Heiler Software AG werden die Angebotsunterlage sowie andere Dokumente im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot auf der Internetseite www.informatica-offer.com einsehen können, sobald sie erhältlich sind. Informatica Corporation wird kein Form 8-K bezüglich des Übernahmeangebots einreichen, da es für die Informatica Corporation nicht wesentlich ist.

      Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch hinsichtlich des Übernahmeangebots, der erwarteten künftigen Geschäftstätigkeit der Informatica Deutschland AG, Informatica Corporation oder eines anderen Rechtsträgers sowie hinsichtlich der erwarteten Vorteile für Kunden, Arbeitnehmer und Aktionäre. Die Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung von Informatica Deutschland AG und Informatica Corporation und unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen könnten erheblich von denjenigen in den in die Zukunft gerichteten Aussagen vorhergesagten oder erwarteten abweichen. Diese möglichen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumstände, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Entwicklungen erheblich von den erwarteten abweichen, betreffen unter anderem den Vollzug des Übernahmeangebots, Produktintegration und das Ausbleiben der erwarteten Marktentwicklung. Informatica Deutschland AG und Informatica Corporation übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.


      Ende der Finanznachricht
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 12:26:22
      Beitrag Nr. 1.621 ()
      Bekanntmachung
      Regulierter Markt - General Standard
      Leica Camera Aktiengesellschaft,
      Solms
      Die Hauptversammlung der Leica Camera Aktiengesellschaft, Solms, hat am 30. März 2012 beschlossen,
      die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung gemäß § 327 a ff AktG (Ausschluss von
      Minderheitsaktionären) auf den Hauptaktionär Lisa Germany Holding GmbH, Wetzlar, zu übertragen.
      Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. September 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar
      eingetragen. Alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Leica Camera Aktiengesellschaft sind damit kraft Gesetzes
      auf die Lisa Germany Holding GmbH übergegangen.
      Daher wird die Preisermittlung für die
      auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert
      ISIN: DE000A0EPU98
      eingestellt.
      Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des: 27. September 2012
      Avatar
      schrieb am 20.09.12 22:04:25
      Beitrag Nr. 1.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.628.027 von sparfuchs123 am 20.09.12 20:56:14Ein Urteil....ich habe keine Kenntnis, ob in die 2.Instanz gegangen wird, hängt ggf. auch ab vom Ergebnis der mündlichen Verhandlung i.Sachen Squeeze- out nächste Woche....ms
      • 1
      • 394
      • 556
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?