ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 394)
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Fr, 19.10.1215:14
DGAP-Adhoc: Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (deutsch)
Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG
Mannheimer AG Holding / Schlagwort(e): Squeeze-Out
19.10.2012 15:14
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62
Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG - Bestätigung und
Konkretisierung der Absicht der deutsche internet versicherung
aktiengesellschaft zur Herbeiführung eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding und Absicht
der div, als Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5
Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei
Monate vor der Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung ergibt.
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, ('deutsche
internet versicherung ag'), ein Unternehmen des Continentale
Versicherungsverbundes, hatte der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding,
Mannheim, ('MAG') mit Schreiben vom 16. Juli 2012 mitgeteilt, in
Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der
MAG als übertragender Gesellschaft und der deutsche internet versicherung
ag als übernehmender Gesellschaft eintreten zu wollen; der
Verschmelzungsvertrag solle die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit
der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre
('Minderheitsaktionäre') der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG
i.V.m. §§ 327a AktG erfolgen soll.
Nach dem Umwandlungsgesetz kann im Zusammenhang mit einer sog.
Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer
übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der deutsche internet
versicherung ag - mindestens 90% des Grundkapitals der übertragenden
Aktiengesellschaft gehören ('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der
übertragenden Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach Abschluss des
Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.
Die deutsche internet versicherung ag hält derzeit unmittelbar 58.824.319
der insgesamt 63.080.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der MAG; dies
entspricht - unter Berücksichtigung der Absetzung der 2.436 eigenen Aktien
der MAG gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG - ca. 93,26% des Grundkapitals der
MAG. Damit gehören der deutsche internet versicherung ag Aktien in Höhe von
mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der MAG, sodass die deutsche
internet versicherung ag als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der
Verschmelzung zugleich Hauptaktionär der MAG als übertragender Gesellschaft
gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.
Die deutsche internet versicherung ag hat mit heutigem Schreiben an die MAG
ihre vorgenannte Absicht bestätigt und konkretisiert. In diesem
Zusammenhang hat sie die MAG darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie die MAG
zeitnah im Anschluss an den Abschluss des Verschmelzungsvertrages - der am
24. Oktober 2012 beabsichtigt ist - auffordern werde, eine außerordentliche
Hauptversammlung auf einen Termin einzuberufen, der nicht später als drei
Monate nach dem geplanten Termin des Abschlusses des
Verschmelzungsvertrages liegt, und den Tagesordnungspunkt der
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der MAG auf die deutsche internet versicherung ag gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG auf
die Tagesordnung zu setzen. Die deutsche internet versicherung ag hat mit
heutigem Schreiben an die MAG ferner mitgeteilt, sie gehe derzeit -
vorbehaltlich der Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung durch den
gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer - davon aus, dass der
anteilige Ertragswert je Stückaktie der MAG auf der Grundlage der
Bewertungsgrundsätze des IDW unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der
letzten drei Monate vor Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung liegen
werde. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtige daher, als
Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5 Abs. 1
WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor
der Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein
Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen solle, ergebe. Dieser betrage
nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 3,73 EUR
je Stückaktie der MAG. Die deutsche internet versicherung ag gehe derzeit
davon aus, dass die Barabfindung auf 3,73 EUR je auf den Namen lautender
Stückaktie der MAG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe
von 1,00 EUR festgelegt werde.
Mannheim, den 19. Oktober 2012
Der Vorstand
19.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)621 4 57-43 59
Fax: +49 (0)621 4 57-40 60
E-Mail: pir@mannheimer.de
Internet: http://www.mannheimer.de
ISIN: DE0008428004
WKN: 842800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (deutsch)
Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG
Mannheimer AG Holding / Schlagwort(e): Squeeze-Out
19.10.2012 15:14
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Verlangen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft nach § 62
Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG - Bestätigung und
Konkretisierung der Absicht der deutsche internet versicherung
aktiengesellschaft zur Herbeiführung eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding und Absicht
der div, als Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5
Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei
Monate vor der Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung ergibt.
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, ('deutsche
internet versicherung ag'), ein Unternehmen des Continentale
Versicherungsverbundes, hatte der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding,
Mannheim, ('MAG') mit Schreiben vom 16. Juli 2012 mitgeteilt, in
Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der
MAG als übertragender Gesellschaft und der deutsche internet versicherung
ag als übernehmender Gesellschaft eintreten zu wollen; der
Verschmelzungsvertrag solle die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit
der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre
('Minderheitsaktionäre') der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG
i.V.m. §§ 327a AktG erfolgen soll.
Nach dem Umwandlungsgesetz kann im Zusammenhang mit einer sog.
Konzernverschmelzung ein Squeeze-Out durchgeführt werden, wenn einer
übernehmenden Aktiengesellschaft - wie hier der deutsche internet
versicherung ag - mindestens 90% des Grundkapitals der übertragenden
Aktiengesellschaft gehören ('Hauptaktionär') und die Hauptversammlung der
übertragenden Aktiengesellschaft binnen drei Monaten nach Abschluss des
Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung beschließt.
Die deutsche internet versicherung ag hält derzeit unmittelbar 58.824.319
der insgesamt 63.080.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der MAG; dies
entspricht - unter Berücksichtigung der Absetzung der 2.436 eigenen Aktien
der MAG gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG - ca. 93,26% des Grundkapitals der
MAG. Damit gehören der deutsche internet versicherung ag Aktien in Höhe von
mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der MAG, sodass die deutsche
internet versicherung ag als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der
Verschmelzung zugleich Hauptaktionär der MAG als übertragender Gesellschaft
gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.
Die deutsche internet versicherung ag hat mit heutigem Schreiben an die MAG
ihre vorgenannte Absicht bestätigt und konkretisiert. In diesem
Zusammenhang hat sie die MAG darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie die MAG
zeitnah im Anschluss an den Abschluss des Verschmelzungsvertrages - der am
24. Oktober 2012 beabsichtigt ist - auffordern werde, eine außerordentliche
Hauptversammlung auf einen Termin einzuberufen, der nicht später als drei
Monate nach dem geplanten Termin des Abschlusses des
Verschmelzungsvertrages liegt, und den Tagesordnungspunkt der
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der MAG auf die deutsche internet versicherung ag gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG auf
die Tagesordnung zu setzen. Die deutsche internet versicherung ag hat mit
heutigem Schreiben an die MAG ferner mitgeteilt, sie gehe derzeit -
vorbehaltlich der Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung durch den
gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer - davon aus, dass der
anteilige Ertragswert je Stückaktie der MAG auf der Grundlage der
Bewertungsgrundsätze des IDW unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der
letzten drei Monate vor Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung liegen
werde. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtige daher, als
Abfindung den Betrag festzulegen, der sich entsprechend § 5 Abs. 1
WpÜG-Angebotsverordnung als Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor
der Bekanntmachung der Absicht der Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein
Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen solle, ergebe. Dieser betrage
nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 3,73 EUR
je Stückaktie der MAG. Die deutsche internet versicherung ag gehe derzeit
davon aus, dass die Barabfindung auf 3,73 EUR je auf den Namen lautender
Stückaktie der MAG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe
von 1,00 EUR festgelegt werde.
Mannheim, den 19. Oktober 2012
Der Vorstand
19.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)621 4 57-43 59
Fax: +49 (0)621 4 57-40 60
E-Mail: pir@mannheimer.de
Internet: http://www.mannheimer.de
ISIN: DE0008428004
WKN: 842800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
jemand ne ahnung was bei varta nun los ist ?
auf einmal gar keine börsennotierung mehr ?
auf einmal gar keine börsennotierung mehr ?
Im Spruchverfahren Interhyp wird es wohl einen Vergleich geben (€ 76,95 plus Zinsen)
MCS AG SQO HV am 18. Oktober 2012 - siehe Gegenantrag:
http://www.mcs-ag.com/fileadmin/Redaktion/IR/2012/Ausserorde…
http://www.mcs-ag.com/fileadmin/Redaktion/IR/2012/Ausserorde…
net-m privatbank 1891 AG - SQO Hauptversammlung am 21. November 2012; Abfindung auf EUR 6,49 festgelegt.
Name Bereich Information V.-Datum
net-m privatbank 1891 AG
Düsseldorf Gesellschafts-
bekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 12.10.2012
net-m privatbank 1891 AG
Düsseldorf
Wertpapier-Kennnummer: 801 340
ISIN: DE0008013400
Einladung
zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am Mittwoch, den 21. November 2012, um 10.00 Uhr
im Hotel Marriott Courtyard Düsseldorf Seestern,
Am Seestern 16, 40547 Düsseldorf,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der net-m privatbank 1891 AG (Minderheitsaktionäre) auf die net mobile AG mit Sitz in Düsseldorf als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
§ 327a des Aktiengesetzes ("AktG") sieht vor, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.
Die net mobile AG mit Sitz in Düsseldorf und der Geschäftsanschrift Fritz-Vomfelde-Str. 26–30, 40547 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 48022, hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar 3.774.968 der insgesamt 3.966.890 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, in die das Grundkapital der net-m privatbank 1891 AG in Höhe von € 10.141.193,24 eingeteilt ist. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,16% am Grundkapital der net-m privatbank 1891 AG. Die net mobile AG ist damit Hauptaktionärin der net-m privatbank 1891 AG im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG und als solche berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Ein entsprechendes Verlangen hat die net mobile AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG mit Schreiben vom 20. Juli 2012 an den Vorstand der net-m privatbank 1891 AG gerichtet und dieses Verlangen nach Festlegung der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung auf € 6,49 je Stückaktie mit Schreiben vom 26. September 2012 wiederholt und bezüglich der Höhe der Barabfindung konkretisiert.
Name Bereich Information V.-Datum
net-m privatbank 1891 AG
Düsseldorf Gesellschafts-
bekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 12.10.2012
net-m privatbank 1891 AG
Düsseldorf
Wertpapier-Kennnummer: 801 340
ISIN: DE0008013400
Einladung
zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am Mittwoch, den 21. November 2012, um 10.00 Uhr
im Hotel Marriott Courtyard Düsseldorf Seestern,
Am Seestern 16, 40547 Düsseldorf,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der net-m privatbank 1891 AG (Minderheitsaktionäre) auf die net mobile AG mit Sitz in Düsseldorf als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
§ 327a des Aktiengesetzes ("AktG") sieht vor, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.
Die net mobile AG mit Sitz in Düsseldorf und der Geschäftsanschrift Fritz-Vomfelde-Str. 26–30, 40547 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 48022, hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar 3.774.968 der insgesamt 3.966.890 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, in die das Grundkapital der net-m privatbank 1891 AG in Höhe von € 10.141.193,24 eingeteilt ist. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,16% am Grundkapital der net-m privatbank 1891 AG. Die net mobile AG ist damit Hauptaktionärin der net-m privatbank 1891 AG im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG und als solche berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Ein entsprechendes Verlangen hat die net mobile AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG mit Schreiben vom 20. Juli 2012 an den Vorstand der net-m privatbank 1891 AG gerichtet und dieses Verlangen nach Festlegung der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung auf € 6,49 je Stückaktie mit Schreiben vom 26. September 2012 wiederholt und bezüglich der Höhe der Barabfindung konkretisiert.
weiß eigentlich jemand was zu Leica? Dort stand neulich von einer Einigung mit den Klägern in der ftd, kurz darauf wurde der Eintrag des SQ jetzt vollzogen. Damit war die mögliche Dividende leider hinfällig.
vg,
Niko
vg,
Niko
Unfassbar der gebotene Preis (7,04 Euro bei Kurs von deutlich unter 3 Euro). Damit hat die Shareholder Value AG den nächsten Übernahmefall im Portfolio (WMF, AIA und jetzt Heiler)
INFORMATICA VERÖFFENTLICHT ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR SÄMTLICHE AKTIEN DER HEILER SOFTWARE AG
Informatica Deutschland AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
01.10.2012 / 09:01
--------------------------------------------------------------------------------
Contacts: Debbie O'Brien Stephanie Wakefield Marie von Bismarck
Informatica Corporation Informatica Corporation CNC AG
Corporate Communications Investor Relations Communications Germany
+ 1 650 385 5735 + 1 650 385 5261 +49 89 599 458 156
dobrien@informatica.com swakefield@informatica.com Marie.bismarck@cnc-communications.com
INFORMATICA VERÖFFENTLICHT ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR SÄMTLICHE AKTIEN DER HEILER SOFTWARE AG
Informatica Deutschland AG bietet EUR 7,04 pro Aktie vorbehaltlich einer Mindestannahmequote von 67,5 % der ausgegebenen Aktien (ohne eigene Aktien)
Die Kombination aus Informaticas Multi Domain Master Data Management (MDM) Plattform und Heiler Softwares Multi Channel Produktinformationsmanagement-Lösungen (PIM) liefert einzigartigen Mehrwert
REDWOOD CITY, USA, 1. Oktober 2012 - Die Informatica Corporation (Nasdaq:INFA), das weltweit führende, unabhängige Unternehmen im Bereich Datenintegrationssoftware, hat heute die Entscheidung bekanntgegeben, durch ihre mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft Informatica Deutschland AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach deutschem Recht für sämtliche ausgegebenen Aktien der in Deutschland notierten Heiler Software AG (WKN 542 990) abzugeben. Die Informatica Deutschland AG wird allen Heiler Software-Aktionären EUR 7,04 pro Aktie in bar bieten; dies entspricht insgesamt einem Gesamtbetrag von rund EUR 80,8 Millionen für sämtliche ausgegebenen Aktien (ohne eigene Aktien).
'Die Kombination aus Informaticas bewährter Multi Domain Master Data Management Plattform und Heiler Softwares führenden Multi Channel Produktinformationsmanagement-Lösungen würde unseren Kunden einen einzigartigen Mehrwert liefern', sagt Sohaib Abbasi, Chairman und CEO von Informatica und ergänzt: 'Hunderte von Kunden verlassen sich auf Informaticas Multi Domain Master Data Management Plattform zur Verwaltung von Stammdaten einschließlich Multi Domain Beziehungen und synchronisieren genaue Stammdaten über operative und analytische Systeme hinweg. Kunden aus aller Welt vertrauen auf die PIM Lösungen von Heiler Software zur Steuerung des gesamten Lebenszyklus von Produktdaten im Bereich Multi Channel Commerce. Die Kombination von Heiler Software und Informatica würde einen einzigartigen Mehrwert bei der Analyse der Beziehungen zwischen Produkten, Kunden, Anbietern und Standorten schaffen und so den Multi Channel Commerce optimieren. In einem durch Social und Mobile Computing sich wandelnden Markt sind wir in einer einzigartigen Position, die sich bietenden Wachstumsmöglichkeiten gemeinsam zu nutzen.'
Rolf J. Heiler, Vorstandsvorsitzender von Heiler Software sagt: 'Informatica ist ein weltweit führender Anbieter von Datenintegrationssoftware. Eine engere Zusammenarbeit mit Informatica bringt für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner viele Vorteile. Unsere Kunden in Einzelhandel, Produktion und Vertrieb werden so in die Lage versetzt, ihre Produktportfolios, Anbieterstrukturen und Werbeangebote über verschiedene Kanäle zu verfeinern und so Umsatz und Rentabilität zu steigern.'
Informaticas Multi Domain MDM und Heiler Softwares Multi Channel PIM schaffen einzigartigen Mehrwert
Die Kombination von Informaticas Multi Domain Master Data Management Plattform mit den Multi Channel Produktinformationsmanagementlösungen von Heiler Software würde:
- Informaticas MDM Geschäft erweitern, Informaticas Marktführerschaft bei MDM ausbauen sowie Heiler Softwares führende Rolle bei PIM stärken.
- Kunden die Möglichkeit geben, Multi Channel Commerce unter anderem durch neue Wachstumsmöglichkeiten im Bereich Social und Mobile Commerce zu optimieren.
Heiler Software verfügt über umfangreiche Expertise bei PIM mit führenden Kunden aus unterschiedlichen Industrien. Durch den Zusammenschluss würden die Kunden ein weitergehendes und differenzierteres Leistungsspektrum erhalten, einschließlich:
- Verlässliche Darstellung von Produkten, Kunden, Herstellern und Zulieferern und deren Beziehungen zueinander
- Schnellere Produkteinführung mit weniger manuellem Aufwand und genaueren, verlässlichen Daten
- Automatisiertes on-boarding von Lieferantendaten zur Erweiterung des Produktportfolios im Bereich E-Commerce Kanäle, auch bekannt als 'endless aisle'
- Austausch von Daten mit Handelspartnern
- Austausch von Daten mit on-premise und cloud-basiertem Enterprise Resource Planning (ERP), Customer Relationship Management (CRM) sowie Anwendungen zur Datenanalyse.
Weitere Informationen zum Angebot
Das Übernahmeangebot wird von einer Mehrheit der Heiler Software-Aktionäre unterstützt, welche mit Informatica Deutschland AG bereits verbindliche Andienungsvereinbarungen zur Annahme des Übernahmeangebots bezüglich der von ihnen gehaltenen Aktien abgeschlossen haben. Zu diesen Aktionären gehören Rolf J. Heiler, Gründer, Vorstandsvorsitzender und Hauptaktionär von Heiler Software sowie Mitglieder seiner Familie - die zusammen rund 30% der ausgegebenen Aktien halten - sowie alle Mitglieder des Managements von Heiler Software und weitere wesentliche Aktionäre. Insgesamt entspricht die Zahl der Aktien, für die das Übernahmeangebot gemäß den Andienungsvereinbarungen angenommen werden muss, rund 71,6% der ausgegebenen Aktien der Heiler Software AG (ohne eigene Aktien).
Informatica Corporation wird das Angebot durch ihre mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft Informatica Deutschland AG unterbreiten. Informatica Corporation und Informatica Deutschland AG haben am heutigen Tag eine Transaktionsvereinbarung mit der Heiler Software AG geschlossen, in welcher die wesentlichen Eckpunkte des Übernahmeangebotes und die damit verbundenen Ziele für die strategische Weiterentwicklung der Heiler Software AG bestimmt sind.
Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von rund 147% gegenüber dem aktuellen Kurs der Heiler Software-Aktie (Xetra Schlusskurs von Freitag, 28. September 2012). Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter der Bedingung, dass eine Mindestannahmequote von 67,5 % der ausgegebenen Heiler Software Aktien (ohne eigene Aktien) erreicht wird, sowie unter bestimmten weiteren Bedingungen.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach Maßgabe einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatteten Angebotsunterlage unterbreitet. Ein Entwurf der Angebotsunterlage wird in den nächsten Wochen an die BaFin übermittelt und nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt wird das Übernahmeangebot offiziell beginnen. Die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden auf folgender Webseite veröffentlicht: http://www.informatica-offer.com. Den Aktionären der Heiler Software AG wird geraten, die vollständige Angebotsunterlage, wenn diese veröffentlicht ist, sowie alle anderen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Informatica Deutschland AG sorgfältig zu lesen.
Die Aktien der Heiler Software AG notieren im regulierten Markt im General Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE 0005429906.
Über Informatica
Informatica Corporation (Nasdaq:INFA) ist der weltweit führende, unabhängige Anbieter von Datenintegrationssoftware. Organisationen auf der ganzen Welt verlassen sich auf Informatica, um durch die Maximierung des Datendurchlaufs ihre Hauptgeschäftsziele voranzutreiben. Weltweit vertrauen fast 5.000 Unternehmen auf Informatica, um ihre Datenbestände, die lokal, in der Cloud oder über soziale Netzwerke verteilt sind, vollumfänglich und effizient zu nutzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an +1 650-385-5000 (1-800-653-3871 in den USA.) oder besuchen Sie www.informatica.com. Informatica finden Sie auch auf: http://www.facebook.com/InformaticaCorporation, http://www.linkedin.com/company/informatica und http://twitter.com/InformaticaCorp.
Hinweis: Informatica, PowerCenter und Informatica MDM sind Marken oder eingetragene Marken der Informatica Corporation in den USA sowie in anderen Jurisdiktionen auf der Welt. Alle anderen Firmen- und Produktnamen sind möglicherweise Marken oder Markenzeichen ihrer jeweiligen Besitzer.
Disclaimer und in die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Heiler Software AG oder anderen Wertpapieren. Für das Übernahmeangebot sind ausschließlich die Angebotsunterlage und die darin enthaltenen Informationen maßgeblich. Investoren sowie Aktionären der Heiler Software AG wird geraten, alle relevanten Dokumente hinsichtlich des Übernahmeangebots, die von der Informatica Deutschland AG veröffentlicht werden, zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten werden. Investoren sowie Aktionären der Heiler Software AG werden die Angebotsunterlage sowie andere Dokumente im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot auf der Internetseite www.informatica-offer.com einsehen können, sobald sie erhältlich sind. Informatica Corporation wird kein Form 8-K bezüglich des Übernahmeangebots einreichen, da es für die Informatica Corporation nicht wesentlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch hinsichtlich des Übernahmeangebots, der erwarteten künftigen Geschäftstätigkeit der Informatica Deutschland AG, Informatica Corporation oder eines anderen Rechtsträgers sowie hinsichtlich der erwarteten Vorteile für Kunden, Arbeitnehmer und Aktionäre. Die Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung von Informatica Deutschland AG und Informatica Corporation und unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen könnten erheblich von denjenigen in den in die Zukunft gerichteten Aussagen vorhergesagten oder erwarteten abweichen. Diese möglichen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumstände, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Entwicklungen erheblich von den erwarteten abweichen, betreffen unter anderem den Vollzug des Übernahmeangebots, Produktintegration und das Ausbleiben der erwarteten Marktentwicklung. Informatica Deutschland AG und Informatica Corporation übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
Ende der Finanznachricht
INFORMATICA VERÖFFENTLICHT ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR SÄMTLICHE AKTIEN DER HEILER SOFTWARE AG
Informatica Deutschland AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
01.10.2012 / 09:01
--------------------------------------------------------------------------------
Contacts: Debbie O'Brien Stephanie Wakefield Marie von Bismarck
Informatica Corporation Informatica Corporation CNC AG
Corporate Communications Investor Relations Communications Germany
+ 1 650 385 5735 + 1 650 385 5261 +49 89 599 458 156
dobrien@informatica.com swakefield@informatica.com Marie.bismarck@cnc-communications.com
INFORMATICA VERÖFFENTLICHT ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR SÄMTLICHE AKTIEN DER HEILER SOFTWARE AG
Informatica Deutschland AG bietet EUR 7,04 pro Aktie vorbehaltlich einer Mindestannahmequote von 67,5 % der ausgegebenen Aktien (ohne eigene Aktien)
Die Kombination aus Informaticas Multi Domain Master Data Management (MDM) Plattform und Heiler Softwares Multi Channel Produktinformationsmanagement-Lösungen (PIM) liefert einzigartigen Mehrwert
REDWOOD CITY, USA, 1. Oktober 2012 - Die Informatica Corporation (Nasdaq:INFA), das weltweit führende, unabhängige Unternehmen im Bereich Datenintegrationssoftware, hat heute die Entscheidung bekanntgegeben, durch ihre mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft Informatica Deutschland AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach deutschem Recht für sämtliche ausgegebenen Aktien der in Deutschland notierten Heiler Software AG (WKN 542 990) abzugeben. Die Informatica Deutschland AG wird allen Heiler Software-Aktionären EUR 7,04 pro Aktie in bar bieten; dies entspricht insgesamt einem Gesamtbetrag von rund EUR 80,8 Millionen für sämtliche ausgegebenen Aktien (ohne eigene Aktien).
'Die Kombination aus Informaticas bewährter Multi Domain Master Data Management Plattform und Heiler Softwares führenden Multi Channel Produktinformationsmanagement-Lösungen würde unseren Kunden einen einzigartigen Mehrwert liefern', sagt Sohaib Abbasi, Chairman und CEO von Informatica und ergänzt: 'Hunderte von Kunden verlassen sich auf Informaticas Multi Domain Master Data Management Plattform zur Verwaltung von Stammdaten einschließlich Multi Domain Beziehungen und synchronisieren genaue Stammdaten über operative und analytische Systeme hinweg. Kunden aus aller Welt vertrauen auf die PIM Lösungen von Heiler Software zur Steuerung des gesamten Lebenszyklus von Produktdaten im Bereich Multi Channel Commerce. Die Kombination von Heiler Software und Informatica würde einen einzigartigen Mehrwert bei der Analyse der Beziehungen zwischen Produkten, Kunden, Anbietern und Standorten schaffen und so den Multi Channel Commerce optimieren. In einem durch Social und Mobile Computing sich wandelnden Markt sind wir in einer einzigartigen Position, die sich bietenden Wachstumsmöglichkeiten gemeinsam zu nutzen.'
Rolf J. Heiler, Vorstandsvorsitzender von Heiler Software sagt: 'Informatica ist ein weltweit führender Anbieter von Datenintegrationssoftware. Eine engere Zusammenarbeit mit Informatica bringt für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner viele Vorteile. Unsere Kunden in Einzelhandel, Produktion und Vertrieb werden so in die Lage versetzt, ihre Produktportfolios, Anbieterstrukturen und Werbeangebote über verschiedene Kanäle zu verfeinern und so Umsatz und Rentabilität zu steigern.'
Informaticas Multi Domain MDM und Heiler Softwares Multi Channel PIM schaffen einzigartigen Mehrwert
Die Kombination von Informaticas Multi Domain Master Data Management Plattform mit den Multi Channel Produktinformationsmanagementlösungen von Heiler Software würde:
- Informaticas MDM Geschäft erweitern, Informaticas Marktführerschaft bei MDM ausbauen sowie Heiler Softwares führende Rolle bei PIM stärken.
- Kunden die Möglichkeit geben, Multi Channel Commerce unter anderem durch neue Wachstumsmöglichkeiten im Bereich Social und Mobile Commerce zu optimieren.
Heiler Software verfügt über umfangreiche Expertise bei PIM mit führenden Kunden aus unterschiedlichen Industrien. Durch den Zusammenschluss würden die Kunden ein weitergehendes und differenzierteres Leistungsspektrum erhalten, einschließlich:
- Verlässliche Darstellung von Produkten, Kunden, Herstellern und Zulieferern und deren Beziehungen zueinander
- Schnellere Produkteinführung mit weniger manuellem Aufwand und genaueren, verlässlichen Daten
- Automatisiertes on-boarding von Lieferantendaten zur Erweiterung des Produktportfolios im Bereich E-Commerce Kanäle, auch bekannt als 'endless aisle'
- Austausch von Daten mit Handelspartnern
- Austausch von Daten mit on-premise und cloud-basiertem Enterprise Resource Planning (ERP), Customer Relationship Management (CRM) sowie Anwendungen zur Datenanalyse.
Weitere Informationen zum Angebot
Das Übernahmeangebot wird von einer Mehrheit der Heiler Software-Aktionäre unterstützt, welche mit Informatica Deutschland AG bereits verbindliche Andienungsvereinbarungen zur Annahme des Übernahmeangebots bezüglich der von ihnen gehaltenen Aktien abgeschlossen haben. Zu diesen Aktionären gehören Rolf J. Heiler, Gründer, Vorstandsvorsitzender und Hauptaktionär von Heiler Software sowie Mitglieder seiner Familie - die zusammen rund 30% der ausgegebenen Aktien halten - sowie alle Mitglieder des Managements von Heiler Software und weitere wesentliche Aktionäre. Insgesamt entspricht die Zahl der Aktien, für die das Übernahmeangebot gemäß den Andienungsvereinbarungen angenommen werden muss, rund 71,6% der ausgegebenen Aktien der Heiler Software AG (ohne eigene Aktien).
Informatica Corporation wird das Angebot durch ihre mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft Informatica Deutschland AG unterbreiten. Informatica Corporation und Informatica Deutschland AG haben am heutigen Tag eine Transaktionsvereinbarung mit der Heiler Software AG geschlossen, in welcher die wesentlichen Eckpunkte des Übernahmeangebotes und die damit verbundenen Ziele für die strategische Weiterentwicklung der Heiler Software AG bestimmt sind.
Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von rund 147% gegenüber dem aktuellen Kurs der Heiler Software-Aktie (Xetra Schlusskurs von Freitag, 28. September 2012). Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter der Bedingung, dass eine Mindestannahmequote von 67,5 % der ausgegebenen Heiler Software Aktien (ohne eigene Aktien) erreicht wird, sowie unter bestimmten weiteren Bedingungen.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach Maßgabe einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatteten Angebotsunterlage unterbreitet. Ein Entwurf der Angebotsunterlage wird in den nächsten Wochen an die BaFin übermittelt und nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt wird das Übernahmeangebot offiziell beginnen. Die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden auf folgender Webseite veröffentlicht: http://www.informatica-offer.com. Den Aktionären der Heiler Software AG wird geraten, die vollständige Angebotsunterlage, wenn diese veröffentlicht ist, sowie alle anderen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Informatica Deutschland AG sorgfältig zu lesen.
Die Aktien der Heiler Software AG notieren im regulierten Markt im General Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE 0005429906.
Über Informatica
Informatica Corporation (Nasdaq:INFA) ist der weltweit führende, unabhängige Anbieter von Datenintegrationssoftware. Organisationen auf der ganzen Welt verlassen sich auf Informatica, um durch die Maximierung des Datendurchlaufs ihre Hauptgeschäftsziele voranzutreiben. Weltweit vertrauen fast 5.000 Unternehmen auf Informatica, um ihre Datenbestände, die lokal, in der Cloud oder über soziale Netzwerke verteilt sind, vollumfänglich und effizient zu nutzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an +1 650-385-5000 (1-800-653-3871 in den USA.) oder besuchen Sie www.informatica.com. Informatica finden Sie auch auf: http://www.facebook.com/InformaticaCorporation, http://www.linkedin.com/company/informatica und http://twitter.com/InformaticaCorp.
Hinweis: Informatica, PowerCenter und Informatica MDM sind Marken oder eingetragene Marken der Informatica Corporation in den USA sowie in anderen Jurisdiktionen auf der Welt. Alle anderen Firmen- und Produktnamen sind möglicherweise Marken oder Markenzeichen ihrer jeweiligen Besitzer.
Disclaimer und in die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Heiler Software AG oder anderen Wertpapieren. Für das Übernahmeangebot sind ausschließlich die Angebotsunterlage und die darin enthaltenen Informationen maßgeblich. Investoren sowie Aktionären der Heiler Software AG wird geraten, alle relevanten Dokumente hinsichtlich des Übernahmeangebots, die von der Informatica Deutschland AG veröffentlicht werden, zu lesen, da diese wichtige Informationen enthalten werden. Investoren sowie Aktionären der Heiler Software AG werden die Angebotsunterlage sowie andere Dokumente im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot auf der Internetseite www.informatica-offer.com einsehen können, sobald sie erhältlich sind. Informatica Corporation wird kein Form 8-K bezüglich des Übernahmeangebots einreichen, da es für die Informatica Corporation nicht wesentlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch hinsichtlich des Übernahmeangebots, der erwarteten künftigen Geschäftstätigkeit der Informatica Deutschland AG, Informatica Corporation oder eines anderen Rechtsträgers sowie hinsichtlich der erwarteten Vorteile für Kunden, Arbeitnehmer und Aktionäre. Die Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung von Informatica Deutschland AG und Informatica Corporation und unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen könnten erheblich von denjenigen in den in die Zukunft gerichteten Aussagen vorhergesagten oder erwarteten abweichen. Diese möglichen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumstände, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Entwicklungen erheblich von den erwarteten abweichen, betreffen unter anderem den Vollzug des Übernahmeangebots, Produktintegration und das Ausbleiben der erwarteten Marktentwicklung. Informatica Deutschland AG und Informatica Corporation übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
Ende der Finanznachricht
Bekanntmachung
Regulierter Markt - General Standard
Leica Camera Aktiengesellschaft,
Solms
Die Hauptversammlung der Leica Camera Aktiengesellschaft, Solms, hat am 30. März 2012 beschlossen,
die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung gemäß § 327 a ff AktG (Ausschluss von
Minderheitsaktionären) auf den Hauptaktionär Lisa Germany Holding GmbH, Wetzlar, zu übertragen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. September 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar
eingetragen. Alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Leica Camera Aktiengesellschaft sind damit kraft Gesetzes
auf die Lisa Germany Holding GmbH übergegangen.
Daher wird die Preisermittlung für die
auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert
ISIN: DE000A0EPU98
eingestellt.
Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des: 27. September 2012
Regulierter Markt - General Standard
Leica Camera Aktiengesellschaft,
Solms
Die Hauptversammlung der Leica Camera Aktiengesellschaft, Solms, hat am 30. März 2012 beschlossen,
die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung gemäß § 327 a ff AktG (Ausschluss von
Minderheitsaktionären) auf den Hauptaktionär Lisa Germany Holding GmbH, Wetzlar, zu übertragen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. September 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar
eingetragen. Alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Leica Camera Aktiengesellschaft sind damit kraft Gesetzes
auf die Lisa Germany Holding GmbH übergegangen.
Daher wird die Preisermittlung für die
auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert
ISIN: DE000A0EPU98
eingestellt.
Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des: 27. September 2012
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.628.027 von sparfuchs123 am 20.09.12 20:56:14Ein Urteil....ich habe keine Kenntnis, ob in die 2.Instanz gegangen wird, hängt ggf. auch ab vom Ergebnis der mündlichen Verhandlung i.Sachen Squeeze- out nächste Woche....ms