ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 395)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Zitat von muschelsucher: in Sachen Keramag:
heute kam die Entscheidung zum Beherrschungs -und Gewinnabführungsvertrag ( 1.Instanz):
Erhöhung von 56,16 auf 62,16..
jährliche Ausgleichszahlung Erhöhung von 3,84 auf 4,15
Squeeze-out fand ja nach rd. 3 Jahren statt, also 3 Jahre Nachzahlung für die, die bis zum S-o durchgehalten haben.
Nächste Woche ist Verhandlung i.S. Squeeze-out...
Danke!! Gab es Äußerungen, ob es zu einer Beschwerde beim OLG kommt? War es ein Urteil oder ein Vergleich?
@muschelsucher: den "Nachschlag" gibt es auch für diejenigen die aufgrund des BUG -Vertrages die Aktien angedient haben.
in Sachen Keramag:
heute kam die Entscheidung zum Beherrschungs -und Gewinnabführungsvertrag ( 1.Instanz):
Erhöhung von 56,16 auf 62,16..
jährliche Ausgleichszahlung Erhöhung von 3,84 auf 4,15
Squeeze-out fand ja nach rd. 3 Jahren statt, also 3 Jahre Nachzahlung für die, die bis zum S-o durchgehalten haben.
Nächste Woche ist Verhandlung i.S. Squeeze-out...
heute kam die Entscheidung zum Beherrschungs -und Gewinnabführungsvertrag ( 1.Instanz):
Erhöhung von 56,16 auf 62,16..
jährliche Ausgleichszahlung Erhöhung von 3,84 auf 4,15
Squeeze-out fand ja nach rd. 3 Jahren statt, also 3 Jahre Nachzahlung für die, die bis zum S-o durchgehalten haben.
Nächste Woche ist Verhandlung i.S. Squeeze-out...
Auch eine Pixelpark A1K RMK heute mit Lebenszeichen-hier wird wohl eine GuB angestrebt...na mal schauen- lange genug ja gewartet...
Was ist bei Biolitec los? Nachdem der Wert zeitweise 20 % unter Abfindung notiert hat gab es heute einen kleinen Satz nach oben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.560.032 von Hiberna am 01.09.12 22:31:02@ hiberna
Zwischenzeitlich ist die Sitzverlegung im Handelsregister eingetragen worden. Nun hat die Antragsgegnerin beantragt, das Verfahren an das Landgericht Stuttgart zu verweisen. Insbesondere, da die Varta AG keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt, besteht der Verdacht, daß die Sitzverlegung einzig erfolgt ist, weil man erwartet, daß das Landgericht Stuttgart weniger anlegerfreundlich entscheidet als das Landgericht Hannover. Da kann man nur hoffen, daß nicht andere Unternehmen dem Beispiel der Varta AG folgen.
...ich dachte immer, dass nach Rechtshängigkeit kein Gerichtszuständigkeitswechsel möglich ist..sogenanntes forum shopping??? Da ich bei Varta nicht engagiert bin, wäre es interessant zu erfahren, ob dem Antrag stattgegeben wurde....
Zwischenzeitlich ist die Sitzverlegung im Handelsregister eingetragen worden. Nun hat die Antragsgegnerin beantragt, das Verfahren an das Landgericht Stuttgart zu verweisen. Insbesondere, da die Varta AG keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt, besteht der Verdacht, daß die Sitzverlegung einzig erfolgt ist, weil man erwartet, daß das Landgericht Stuttgart weniger anlegerfreundlich entscheidet als das Landgericht Hannover. Da kann man nur hoffen, daß nicht andere Unternehmen dem Beispiel der Varta AG folgen.
...ich dachte immer, dass nach Rechtshängigkeit kein Gerichtszuständigkeitswechsel möglich ist..sogenanntes forum shopping??? Da ich bei Varta nicht engagiert bin, wäre es interessant zu erfahren, ob dem Antrag stattgegeben wurde....
@ honigbaer :
Vielen Dank für Deine Ausführungen.
Ich hatte vorher auch noch nichts von einem Verschmlezungs-Squezze Out gehört.
Macht Sinn, dass die beiden Firmen die Grundlagen (90% der Stimmen) im Vorfeld gelegt haben;
andererfalls bräuchten Sie vermutlich Jahre, die notwendigen Stücke in der marktengen Aktie einzusammeln...
Vielen Dank für Deine Ausführungen.
Ich hatte vorher auch noch nichts von einem Verschmlezungs-Squezze Out gehört.
Macht Sinn, dass die beiden Firmen die Grundlagen (90% der Stimmen) im Vorfeld gelegt haben;
andererfalls bräuchten Sie vermutlich Jahre, die notwendigen Stücke in der marktengen Aktie einzusammeln...
Der Verschmelzungs-Squeeze out erfordert einen direkten Anteil von 90% der Stimmrechte und der Hauptaktionär muss eine AG sein. Ohne die HV Unterlagen und letzten Stimmrechtsmitteilungen gesehen zu haben, gehe ich davon aus, dass diese Bedingungen zwischenzeitlich erfüllt sind.
Im Spruchverfahren kann natürlich immer noch ein Aufschlag kommen.
Allerdings kann sich das Wirksamwerden noch hinziehen, zumal der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out erstmal noch Neuland ist und sich aus dem Verlauf der HV Anfechtungsgründe ergeben könnten.
Im Spruchverfahren kann natürlich immer noch ein Aufschlag kommen.
Allerdings kann sich das Wirksamwerden noch hinziehen, zumal der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out erstmal noch Neuland ist und sich aus dem Verlauf der HV Anfechtungsgründe ergeben könnten.
Wie muß ich das verstehen, dass man als Aktionär bei der Verschmelzung ausgesquezzt werden kann ?
Der Streubesitz soll doch noch lt. Comdirect bei 29 % liegen.
Ist das juristisch wasserdicht ?
Ist eventuell noch mit einem weiteren Aufschlag in der Spruchstelle zu rechnen ? (ähnlich wie bei der Info AG)
Gruß
rootsofcanada
Der Streubesitz soll doch noch lt. Comdirect bei 29 % liegen.
Ist das juristisch wasserdicht ?
Ist eventuell noch mit einem weiteren Aufschlag in der Spruchstelle zu rechnen ? (ähnlich wie bei der Info AG)
Gruß
rootsofcanada
jepp. Das Ertragswertverfahren im Gutachten