SGL Carbon: EU-Komission verhängt Geldbuße - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
eröffnet am 18.07.01 14:05:34 von
neuester Beitrag 18.07.01 19:39:35 von
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Der Graphit-Elektroden-Hersteller SGL Carbon muss eine Geldstrafe in Höhe von 80,2 Mio. Euro bezahlen. Die Europäische Kommission hat gegen insgesamt acht Hersteller von Graphit-Elektroden Geldbußen mit einem Gesamtvolumen von 218,8 Mio. Euro verhängt, da sie illegalerweise Preisabsprachen getätigt haben sollen. Wettbewerbskommissar Mario Monti bezeichnet die Entscheidung als Signal dafür, „das Hardcore-Kartelle die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen“.
Der Kurs der SGL-Carbon-Aktie reagiert mit einem Minus von rund 4 Prozent.
Na toll, lernt die Firma das nie?
Na immerhin wehren sie sich:
18. Juli 2001
SGL nimmt Doppelbestrafung nicht hin und reicht Klage beim Europäischen Gericht ein
Wiesbaden, 18. Juli 2001. Die Europäische Kommission hat heute ihre Entscheidung gegen die Graphitindustrie in dem seit 1997 behandelten Verfahren wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bei Graphitelektroden bekannt gegeben und entsprechende Bußgelder ausgesprochen.
SGL CARBON (NYSE: SGG) hält das gegen sie festgesetzte Bußgeld von 80,2 Mio. € für nicht gerechtfertigt und wird daher Klage beim Europäischen Gericht (EuG) einreichen. Das Unternehmen ist der festen Überzeugung, dass im speziellen Fall Verfahrensfehler sowie eine rechtswidrige Doppelbestrafung vorliegen. Das US Department of Justice hatte bereits im Jahre 1999 wegen derselben Sache ein Bußgeld von 145 Mio. US $ gegen SGL CARBON festgesetzt. Das Unternehmen sucht eine Grundsatzentscheidung, inwieweit die EU-Wettbewerbsbehörde mit einem erneuten Bußgeld in derselben Sache international anerkannte Grundsätze bezüglich des Verbotes der Doppelbestrafung (ne bis in idem) verletzt. Aus diesem Grunde ist SGL CARBON zuversichtlich, dass das Gericht das Bußgeld aufheben oder nachhaltig reduzieren wird.
Bis zur endgültigen EuG-Entscheidung wird die Zahlung des Bußgeldes gegen Bankgarantie ausgesetzt. Aufgrund des Präzedenzcharakters des Falles sowie der außergewöhnlichen juristischen Sachlage (ne bis in idem) wird das Unternehmen die Frage, ob und inwieweit noch zusätzliche Rückstellungen erforderlich sind, nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung definieren und bekannt geben.
18. Juli 2001
SGL nimmt Doppelbestrafung nicht hin und reicht Klage beim Europäischen Gericht ein
Wiesbaden, 18. Juli 2001. Die Europäische Kommission hat heute ihre Entscheidung gegen die Graphitindustrie in dem seit 1997 behandelten Verfahren wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bei Graphitelektroden bekannt gegeben und entsprechende Bußgelder ausgesprochen.
SGL CARBON (NYSE: SGG) hält das gegen sie festgesetzte Bußgeld von 80,2 Mio. € für nicht gerechtfertigt und wird daher Klage beim Europäischen Gericht (EuG) einreichen. Das Unternehmen ist der festen Überzeugung, dass im speziellen Fall Verfahrensfehler sowie eine rechtswidrige Doppelbestrafung vorliegen. Das US Department of Justice hatte bereits im Jahre 1999 wegen derselben Sache ein Bußgeld von 145 Mio. US $ gegen SGL CARBON festgesetzt. Das Unternehmen sucht eine Grundsatzentscheidung, inwieweit die EU-Wettbewerbsbehörde mit einem erneuten Bußgeld in derselben Sache international anerkannte Grundsätze bezüglich des Verbotes der Doppelbestrafung (ne bis in idem) verletzt. Aus diesem Grunde ist SGL CARBON zuversichtlich, dass das Gericht das Bußgeld aufheben oder nachhaltig reduzieren wird.
Bis zur endgültigen EuG-Entscheidung wird die Zahlung des Bußgeldes gegen Bankgarantie ausgesetzt. Aufgrund des Präzedenzcharakters des Falles sowie der außergewöhnlichen juristischen Sachlage (ne bis in idem) wird das Unternehmen die Frage, ob und inwieweit noch zusätzliche Rückstellungen erforderlich sind, nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung definieren und bekannt geben.
Das Bußgeld in `99 hatte übrigens damals die Kurse unter 40€ beschert...
Bildet sich hier jetzt `n "W"? Gut möglich, oder auch nicht...
Bildet sich hier jetzt `n "W"? Gut möglich, oder auch nicht...
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