Steuererklärung - wie funktioniert`s in der Praxis? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.08.01 08:46:23 von
neuester Beitrag 15.08.01 10:55:13 von
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Wenn ich die Anleitung zu KSO richtig interpretiere, sind Transaktionsgebühren keine Werbungskosten, sondern gehen in die GuV-Rechnung ein. Also:
Gewinn/Verlust = Gesamtbetrag Verkauf (incl. Provision/Maklergeb.) - Gesamtbetrag Kauf (incl. Provision/Maklergeb.)
Stimmt das so?
Ist der Verkauf von Bezugsrechten steuerlich relevant? Ich fürchte ja.
Gewinn/Verlust = Gesamtbetrag Verkauf (incl. Provision/Maklergeb.) - Gesamtbetrag Kauf (incl. Provision/Maklergeb.)
Stimmt das so?
Ist der Verkauf von Bezugsrechten steuerlich relevant? Ich fürchte ja.
Genau so ist es.
Guten Morgen,
Frage an unsere Experten.
Habe als Privatpers. 2000 mit erheblichen Spekulationsverlusten abgeschloßen.
Gleichzeitig wurden jedoch Dividenden der Fa Agiv eingenommen. (14.06.00 kauf 10.050 f. DM 372.613,80
Dividende DM 135.995,00 Brutto, abgeführt ans FA
DM 34.061,08, Verkauf 29.08.00 10.050 f. DM 216.212,14)
Die in Anlage KAP Z.4 eingetragenen anzurechnende DM 34.000
sind die Gelder unwiederruflich weg, oder kann ich den
durch den Dividendenabschlag bedingten Kursverlust als
Betriebsausgabe geltend machen.
Wer kann mir helfen.
mfg
ppedsu
Frage an unsere Experten.
Habe als Privatpers. 2000 mit erheblichen Spekulationsverlusten abgeschloßen.
Gleichzeitig wurden jedoch Dividenden der Fa Agiv eingenommen. (14.06.00 kauf 10.050 f. DM 372.613,80
Dividende DM 135.995,00 Brutto, abgeführt ans FA
DM 34.061,08, Verkauf 29.08.00 10.050 f. DM 216.212,14)
Die in Anlage KAP Z.4 eingetragenen anzurechnende DM 34.000
sind die Gelder unwiederruflich weg, oder kann ich den
durch den Dividendenabschlag bedingten Kursverlust als
Betriebsausgabe geltend machen.
Wer kann mir helfen.
mfg
ppedsu
also irgendetwas stimmt da nicht.
kann ich verkaufsgeb. von kaufgeb. einfach subtrahieren?
das sind doch beides kosten, oder?
aber machen kann man viel.
mfg sabbel:-)
kann ich verkaufsgeb. von kaufgeb. einfach subtrahieren?
das sind doch beides kosten, oder?
aber machen kann man viel.
mfg sabbel:-)
sabbel,
ich sehe das so (Bsp.):
Kauf für 100,- und Verkauf für 110,- und Gebühren jedesmal 10,-:
Gewinn/Verlust = (110-10) - (100+10) = -10
Denn bezahlt habe ich tatsächlich 110,- und erhalten habe ich tatsächlich 100. Also Verlust von 10,-.
ich sehe das so (Bsp.):
Kauf für 100,- und Verkauf für 110,- und Gebühren jedesmal 10,-:
Gewinn/Verlust = (110-10) - (100+10) = -10
Denn bezahlt habe ich tatsächlich 110,- und erhalten habe ich tatsächlich 100. Also Verlust von 10,-.
@ppedsu
So geht das leider nicht.
1) Dividenden gehören in die Anlage KSO
2) REALISIERTE Kursgewinne/Verluste gehören in die Anlage SO
Buchverluste oder Abschläge wegen Dividenden (die finden ja nie 1:1 statt) werden nie berücksichtigt
Gruß specunia
So geht das leider nicht.
1) Dividenden gehören in die Anlage KSO
2) REALISIERTE Kursgewinne/Verluste gehören in die Anlage SO
Buchverluste oder Abschläge wegen Dividenden (die finden ja nie 1:1 statt) werden nie berücksichtigt
Gruß specunia
@specunia,
Verluste sind in Anlage SO Z.45 eingetragen.
Verlustrücktrag auf 1999
Anlage KSO hab ich nicht, (neu? KAP) Dividende also in
KAP Z.4 ?
Kann ich denn Werbungskosten (Vermögensverwaltung durch
bevollmächtigten Verwandten zB. p.A 36.000) gegen KtertSt
geltend machen?
mfg
ppedsu
Verluste sind in Anlage SO Z.45 eingetragen.
Verlustrücktrag auf 1999
Anlage KSO hab ich nicht, (neu? KAP) Dividende also in
KAP Z.4 ?
Kann ich denn Werbungskosten (Vermögensverwaltung durch
bevollmächtigten Verwandten zB. p.A 36.000) gegen KtertSt
geltend machen?
mfg
ppedsu
Nochmal zu den Bezugsrechten: die habe ich ja nie gekauft, also habe ich auch keinen Anschaffungspreis. Soll ich da 0 ansetzen?
@usdepp,
jaja, das heißt inzwischen KAP statt KSO.
Die Werbungskosten für die Verwaltung kannst Du sicher angeben, ich hoffe, der Verwandte hat die Einkünfte auch in seiner Erklärung.
Gruß specunia
jaja, das heißt inzwischen KAP statt KSO.
Die Werbungskosten für die Verwaltung kannst Du sicher angeben, ich hoffe, der Verwandte hat die Einkünfte auch in seiner Erklärung.
Gruß specunia
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