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    CPU: Klage gegen das Delisting-Konzept der Börse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.01 15:43:24 von
    neuester Beitrag 19.10.01 11:06:41 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 04.10.01 15:43:24
      Beitrag Nr. 1 ()

      Der Streit um die Delisting-Regeln der Deutschen Börse geht in die nächste Runde. CPU Softwarehouse hat bereits am 14. September eine Klage gegen das Delisting eingereicht, die jedoch über die bislang vorhandenen Klagen weit hinausgeht. Es geht dem Unternehmen eben nicht nur um eine Aussetzung des Urteils bis April, sondern um eine gänzliche Aussetzung der Neuregelung.

      CPU hält das Delisting für einen falschen Weg zu einer Schärfung des Profils des neuen Marktes und möchte diese Unzulänglichkeiten im Regelwerk nun gerichtlich untersuchen lassen. Das Softwareunternehmen sieht dabei das prinzipielle Problem in der Unvereinbarkeit der Kriterien „Kurswert“ und „Marktkapitalisierung“ mit dem Ziel einer Profilschärfung.

      Es sei in etlichen Untersuchungen festgestellt worden, dass der Kurs eines Unternehmens eben nicht nur durch die Qualität des Unternehmens festgelegt werde. Der Kurs kann auch von politischem Geschehen, Personalien oder im schlimmsten Fall selbst von Gerüchten abhängen, eine an sich gesunde Firma kann durch die Entwicklung der Branche nach unten, eine vielleicht ungesunde kurstechnisch nach oben gezogen werden.

      Die Marktkapitalisierung zum Kriterium für die Zulassung zu einem Börsensegment zu machen, dessen Ziel ursprünglich gewesen sei, mittleren und kleineren Unternehmen den Zugang zur Börse zu erleichtern, ist für CPU nicht nachvollziehbar. Die Marktkapitalisierungsgrenze von 20 Mio. Euro sortiert da doch weit oberhalb der Definition für mittlere und kleinere Unternehmen. Dies solle noch einmal überdacht werden.

      Autor: Gerrit Nawracala (© wallstreet:online AG),15:43 04.10.2001

      Avatar
      schrieb am 19.10.01 11:06:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      19.10.01
      10:11 Uhr




      CPU mit einstweiliger Verfügung gegen
      Delisting-Regeln

      München, 19. Okt (Reuters) - Das Softwareunternehmen CPU Softwarehouse hat
      nach einer Reihe anderer Unternehmen ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen
      das drohende Delisting vom Neuen Markt erwirkt. Das bestätigte eine Sprecherin des
      auf Software für Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmens am Freitag. CPU
      warte noch auf die detaillierte Begründung des Frankfurter Landgerichts, fügte sie
      hinzu.

      In den vergangenen Tagen hatten eine ganze Reihe von Unternehmen einen
      Aufschub der seit Oktober geltenden Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirkt,
      wonach Firmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und
      deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Millionen Euro liegt, vom Neuen Markt
      ausgeschlossen werden.

      Quelle:http://www.sharper.de


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