Auto kaputt - Fahrerflucht .. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.10.05 23:02:41 von
neuester Beitrag 27.10.05 13:04:37 von
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Hallo zusammen,
hatte seit 15 Jahren keinen Unfall mehr (toi, toi, toi) und heute abend stehe ich auf dem Parkplatz von unserem Supermarkt, komme zurück, Auto kaputt. Ist jemand lt. Zeugenaussage beim Rückwartsfahren direkt in meinen Golf gekracht, soll dann ausgestiegen sein, den Schaden begutachtet, sich 3 mal umgedreht haben und dann isser davongebraust. Zeuge hat Nummernschild notiert (guter Mann) und Polizei gerufen. Lange Rede kurzer Sinn, wie verhalte ich mich gegenüber der gegnerischen Versicherung .. muß ich deren Gutachter (und dem sein Gutachten) regungslos akzeptieren, kann ich mir gleich morgen früh einen Mietwagen nehmen (natürlich nur in der gleichen Klasse oder tiefer) oder muß ich dazu erst ein OK der gegnerischen Versicherung haben, kann ich den Kram gleich morgen früh einem Anwalt meiner Wahl übergeben (oder sollte ich das lieber nicht tun) habe keinen Plan, wie das in den nächsten Tagen so abläuft .. Erfahrungsberichte und Tipps von Fachleuten willkommen, vielen Dank.
hatte seit 15 Jahren keinen Unfall mehr (toi, toi, toi) und heute abend stehe ich auf dem Parkplatz von unserem Supermarkt, komme zurück, Auto kaputt. Ist jemand lt. Zeugenaussage beim Rückwartsfahren direkt in meinen Golf gekracht, soll dann ausgestiegen sein, den Schaden begutachtet, sich 3 mal umgedreht haben und dann isser davongebraust. Zeuge hat Nummernschild notiert (guter Mann) und Polizei gerufen. Lange Rede kurzer Sinn, wie verhalte ich mich gegenüber der gegnerischen Versicherung .. muß ich deren Gutachter (und dem sein Gutachten) regungslos akzeptieren, kann ich mir gleich morgen früh einen Mietwagen nehmen (natürlich nur in der gleichen Klasse oder tiefer) oder muß ich dazu erst ein OK der gegnerischen Versicherung haben, kann ich den Kram gleich morgen früh einem Anwalt meiner Wahl übergeben (oder sollte ich das lieber nicht tun) habe keinen Plan, wie das in den nächsten Tagen so abläuft .. Erfahrungsberichte und Tipps von Fachleuten willkommen, vielen Dank.
[posting]18.424.113 von schromic am 24.10.05 23:02:41[/posting]beauftrage einen anwalt...schadensregulierung ist das tägliche geschäft jeder guten anwaltskanzlei...
invest2002
invest2002
[posting]18.424.197 von invest2002 am 24.10.05 23:06:48[/posting]kann ich davon ausgehen, daß die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten ohne Murren übernimmt ???
Absolut!
[posting]18.424.284 von schromic am 24.10.05 23:10:48[/posting]..ohne Probleme , spart Nerven usw...
[posting]18.424.284 von schromic am 24.10.05 23:10:48[/posting]ja, Versicherung muss alle Kosten übernehmen, Anwalt logo.
Schaden muss so ausgeglichen werden, um vorherigen Zustand wieder herzustellen.
Schaden muss so ausgeglichen werden, um vorherigen Zustand wieder herzustellen.
[posting]18.424.113 von schromic am 24.10.05 23:02:41[/posting]Gutachten erstellen. Geld überweisen lassen und dann für ca. 60% der Schadenssumme in der Werkstatt Deines Vertrauens reparieren lassen. In keiner Werkstatt eine Abtretungserklärung der Versicherungsansprüche unterschreiben!
Schadensfall ist eindeutig. Selbstverständlich zahlen die Mietwagen (sofern der Wagen auch repariert wird, ansonsten Pauschale) und Anwaltskosten.
Schadensfall ist eindeutig. Selbstverständlich zahlen die Mietwagen (sofern der Wagen auch repariert wird, ansonsten Pauschale) und Anwaltskosten.
also anwalt nehmen, habe verstanden .. wie ist das mit der mietwagensituation ??? .. wie lange dauert das in der regel, bis die einen sachverständigen vorbeischicken ??? (will mein auto ja auch irgendwann mal repariert haben).
Der Anwalt wird Dich auch dazu beraten, wies schon vorher erwähnt wurde, Tagesgeschäft für den Anwalt. Die Versicherung wird den Sachverständigen aus eigenem Interesse zügig bestellen, da sich sonst die Mietwagenkosten für die gegnerische Versicherung erhöhen. Kontakt zu Deiner Versicherung kann auch nicht schaden.
gruß
S.G.
gruß
S.G.
Du kannst dir auf jeden Fall selber einen Gutachter aussuchen und beauftragen !!! Sage diesem gleich , daß du eine Barauszahlung der Schadenshöhe wünschst. Hier werden im Gutachten ortsübliche Stunden verrechnungssätze berechnet. Die Auszahlung erfolgt zwar ohne Mehrwertsteuer, du hast aber garantiert Geld übrig, wenn du von einer Werkstatt das günstigste Reparaturangebot aussuchst. Mußt ja nicht verraten , daß es ein Haftpflichtschaden ist, der von der Versicherung gezahlt wird Du kannst entweder einen Mietwagen nehmen oder dir für die Reparaturdauer lt. Gutachten eine Nutzungsausfallpauschale auszahlen lassen. Hierzu brauchst du nach der Reparatur wieder eine Bestätigung vom Gutachter, daß das Auto auch repariert wurde. Wenn die Versicherung etwas anderes möchte (Rechnung einer Werkstatt) mit Anwalt "drohen"(hilft meistens) oder diesen auch einschalten. Ist alles rechtens und auch gesetzlich nachvollziehbar. (bin vom Fach )
...hat de andere eine versicherung...?
Laß Dir unbedingt von Deinem Anwalt einen eigenen Gutachter empfehlen !!!!Evt. einen ADAC-Vertragsanwaalt (auch wenn Du nicht im ADAC bist). Die haben evtl. mehr "Verkehrs-Ahnung".
danke für eure meinungen .. was der gutachter sagt ist doch letztendlich egal, wenn ich den wagen in einer vw-vertragswerkstatt reparieren lassen möchte (will kein bargeld, nur anständige reparatur und mietwagen). kann eigentlich ein wertverlust geltend gemacht werden, oder ist das nicht üblich ??
Du hast #11 überlesen !!
Die wichtigste Frage ! hat der andere eine Versicherung und war das Auto richtig angemeldet !
Ansonnsten kannst Du dem Geld lange hinterherlaufen !
Die wichtigste Frage ! hat der andere eine Versicherung und war das Auto richtig angemeldet !
Ansonnsten kannst Du dem Geld lange hinterherlaufen !
kann eigentlich ein wertverlust geltend gemacht werden
Ja, merkantile Wertminderung
(Wertverlust bei Verkauf trotz fachgerechter Reparatur , Schaden muss ja angegeben werden)
Legt in der Regel auch der Sachverständige fest,
die Höhe ist abhängig von Alter, Laufleistung, Schadensumfang...
Ja, merkantile Wertminderung
(Wertverlust bei Verkauf trotz fachgerechter Reparatur , Schaden muss ja angegeben werden)
Legt in der Regel auch der Sachverständige fest,
die Höhe ist abhängig von Alter, Laufleistung, Schadensumfang...
wie hoch ist eigentlich die tagespauschale, die gezahlt wird, wenn man auf einen mietwagen verzichtet ?? weiß das jemand ??
Kommt auf Typ und Alter deines Golf an.
Der Mindestbetrag dürfte so um die 30 € liegen,
bei einem relativ neuen Golf GTI 16 V
schätzungsweise bis 45 €.
Gibts aber nur wenn du während der Reparaturzeit
nicht auf Hawai bist
bzw. keinen Porsche als ungenutzten Zweitwagen hast.
Der Mindestbetrag dürfte so um die 30 € liegen,
bei einem relativ neuen Golf GTI 16 V
schätzungsweise bis 45 €.
Gibts aber nur wenn du während der Reparaturzeit
nicht auf Hawai bist
bzw. keinen Porsche als ungenutzten Zweitwagen hast.
wenn ich den wagen in einer vw-vertragswerkstatt reparieren lassen möchte
wie schmeisse ich Geld zum Fenster raus...
da kannst Du dann direkt noch die Abtretungserklärung unterschreiben. Die schmeissen sich dann in die Ecke vor Lachen, wenn Du die Werkstatt verlässt...
Gemäss meiner Werkstatt gibt es pro Jahr (O-Ton) immer noch 3-5 Idioten, die sowas unterschreiben.
wie schmeisse ich Geld zum Fenster raus...
da kannst Du dann direkt noch die Abtretungserklärung unterschreiben. Die schmeissen sich dann in die Ecke vor Lachen, wenn Du die Werkstatt verlässt...
Gemäss meiner Werkstatt gibt es pro Jahr (O-Ton) immer noch 3-5 Idioten, die sowas unterschreiben.
[posting]18.433.443 von Rainolaus am 25.10.05 15:43:12[/posting] hast Recht !!!
[posting]18.433.443 von Rainolaus am 25.10.05 15:43:12[/posting]das verstehe ich jetzt nicht, ist doch praktisch, wenn die direkt mit der versicherung abrechnen und ich das geld nicht erst auslegen muß .. was ist da idiotisch
[posting]18.437.262 von schromic am 25.10.05 18:44:05[/posting]Habe ich schon in #7 geschrieben!
Du kriegst den Wagen billiger repariert als in der Gutachtensumme, soll nicht heissen schlechter.
10000 Schaden, 4000 für Dich, 6000 für die Reparatur.
Du kriegst den Wagen billiger repariert als in der Gutachtensumme, soll nicht heissen schlechter.
10000 Schaden, 4000 für Dich, 6000 für die Reparatur.
Manchmal sind auch freie Werkstätten qualitativ besser als Vertragswerkstätten !!! Und auf jeden Fall billiger, wenn man ein Angebot holt !!! Aber wenn du bei diesem klaren Fall auf die einfache Möglichkeit Bargeld zu bekommen und ein repariertes Auto zu haben, verzichten möchtest, können wir dich nicht davon abhalten in die Vertragswerkstatt zu gehen. Die streichen dann die volle Versicherungssumme ein , reparieren genauso wie eine freie Werkstatt und haben dann einen super Gewinn erzielt !!!
Alles sehr schön hier mit der Werkstatt, Mietwagen und Anwalt. Das Problem ist nur: warum hat der andere Unfallflucht gemacht ? Vielleicht besteht keine Haftpflicht, der Wagen ist gestohlen oder ähnliches.
Ich habe noch einen Vollstreckungstitel zu Hause im Schrank liegen aus so einem Fall. Der Typ hatte mir die Vorfahrt genommen, Fahrerflucht, ich Kennzeichen der Polizei mitgeteilt, die haben auch den Wagen und Halter ermittelt. Problem war nur, dass der Wagen keine Haftpflicht hatte, der Halter war Sozialhilfeempfänger und der tatsächliche Fahrer zur Tatzeit nicht festzustellen. Die Folge: ich bin auf allen Kosten incl. eigenem Anwalt sitzengeblieben.
Ich habe noch einen Vollstreckungstitel zu Hause im Schrank liegen aus so einem Fall. Der Typ hatte mir die Vorfahrt genommen, Fahrerflucht, ich Kennzeichen der Polizei mitgeteilt, die haben auch den Wagen und Halter ermittelt. Problem war nur, dass der Wagen keine Haftpflicht hatte, der Halter war Sozialhilfeempfänger und der tatsächliche Fahrer zur Tatzeit nicht festzustellen. Die Folge: ich bin auf allen Kosten incl. eigenem Anwalt sitzengeblieben.
[posting]18.467.182 von Fralu am 27.10.05 12:32:04[/posting]dieses risiko besteht immer, kommt aber selten vor...man könnte dann, wenn der wagen noch zugelassen ist prüfen, ob sich die zulassungstelle nicht haftbar gemacht hat, da solche kfz zwangsstillzulegen sind...
invest2002
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