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    Richter rügt "unglaubliche Mißstände" Langjährige Haftstrafen für El-Tawhid-Islamiste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.05 16:21:37 von
    neuester Beitrag 03.11.05 15:08:23 von
    Beiträge: 14
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      schrieb am 02.11.05 16:21:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Verurteilte hatten dank falscher Angaben Bleiberecht
      von Michael Mielke

      Düsseldorf/Berlin - Gegen 10.30 Uhr hielt es der zu sieben Jahren und sechs Monaten verurteilte Angeklagte Aschraf Al D. nicht mehr aus. Er hatte vorher schon immer wieder Worte gezischelt und wütend zu den Richtern geblickt. Dann sprang er plötzlich auf, und stürmte, vorbei an verdutzten Justizbediensteten, aus dem Verhandlungsraum. "Der Angeklagte ist sofort zurückzuführen", ordnete der Vorsitzende des Staatsschutzsenates Ottmar Breidling an. Doch es bedurfte zunächst vereinter Kräfte, bis die Weisung gegen den sich heftig wehrenden Palästinenser ausgeführt werden konnte. Noch vor der Urteilsverkündung mußte er den Saal im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes wieder verlassen. Auf Weisung Breidlings, der auch am 136. Verhandlungstag offenbar keine Zweifel aufkommen lassen wollte, wer hier der Chef im Saale ist.


      Es war ein spektakuläres Zwischenspiel in einem Aufsehen erregenden Prozeß gegen Mitglieder einer deutschen Zelle der islamistischen Al-Tawhid-Bewegung. Im Zentrum der Beweisaufnahme, resümierte Breidling, habe "der Schrecken dieser Zeit - der islamistische Terrorismus" gestanden. Die Strafen für die vier Islamisten im Alter zwischen 31 und 41 Jahren liegen zwischen acht und fünf Jahren Gefängnis. Bei drei Palästinensern ging es um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der Algerier Djamel M. - er sollte für die geplanten Anschläge eine Pistole und Handgranaten besorgen - wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. "Unter Berücksichtigung seines weitgehenden Geständnisses", wie Breidling betonte. Dafür gab es dann mit fünf Jahren auch die geringste Strafe.


      Geplant waren - das sah der 6. Senat nach der Vernehmung von 65 Zeugen und drei Sachverständigen als erwiesen an - im Frühjahr 2002 drei Anschläge. Dafür suchten sich die Islamisten das Jüdische Gemeindezentrum in der Berliner Fasanenstraße aus sowie ein Billardlokal und eine Diskothek in Düsseldorf, die nach Mutmaßungen der Angeklagten von jüdischen Eigentümern betrieben wurden.


      Bundesanwalt Christian Monka hatte schon am 22. September in seinem Plädoyer von "drei der wichtigsten Protagonisten von Al-Tawhid" in der Bundesrepublik gesprochen. Auch wenn sie "wie unscheinbare Fanatiker" wirkten, stünden sie gefährlichen Terroristen in nichts nach. Richter Breidling sah das ebenso und sprach von einem "tiefen Vertrauensverhältnis" zwischen dem zu acht Jahren verurteilten Anführer der deutschen Zelle Mohamed Abu D. und dem international gesuchten, zum Netzwerk der Al-Qaida gehörenden Top-Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi. Ein Mann, der nach Meinung Breidlings symbolisch "mit auf der Anklagebank saß". Der Senat sei überzeugt, daß diese Zelle auf Befehl von Sarkawi Anschläge in der Bundesrepublik geplant habe. Daß diese Anschläge verhindert werden konnten, lobte Breidling, sei der "nicht hoch genug einzuschätzenden Wachsamkeit von Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt zu verdanken".


      Auf die Spur der 2001 gegründeten Al-Tawhid-Zelle kamen die Ermittler durch Telefonüberwachungen. Einer der Festgenommenen Islamisten legte ein umfassendes Geständnis ab. Gegen den aus Jordanien stammenden Palästinenser Shadi A. wurde daraufhin das Verfahren abgetrennt und 2003 vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ein gesonderter Prozeß - das so genannte "Erste Al-Tawhid-Verfahren" - geführt. Shadi A. erhielt eine vierjährige Freiheitsstrafe und war im zweiten Prozeß der wichtigste Zeuge. Allein seine Vernehmung dauerte 55 Verhandlungstage und ermöglichte letztlich die Verurteilung der Mitverschwörer. Dies sei ein Beispiel für die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Kronzeugenregelung, argumentierte Breidling. Er jedenfalls halte diese Regelung "zur Bekämpfung des organisierten Terrorismus für unverzichtbar".


      Harsche Kritik äußerte er an den deutschen Behörden. Der Hauptangeklagte Mohamed Abu D. und der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Djamel M. hätten es "vermocht, sich unter falschem Namen und mit erfundener Lebensgeschichte ein Bleiberecht mit Anspruch auf staatliche Unterstützungsgelder" zu erschleichen. Auch der wegen Drogenhandels vorbestrafte Angeklagte Aschraf Al D. habe "unter sehr prüfungsbedürftigen Umständen" eine Duldung erhalten. Angesichts dieser "unglaublichen Mißstände" stelle sich die drängende Frage, "welche Mißstände bei Anwendung des Ausländer- und Einbürgerungsrechts ansonsten anzutreffen sind". Hätte dieses Verfahren, monierte Breidling, "bei konsequenter Anwendung des Ausländerrechts doch gar nicht stattfinden müssen". Es sei "dringend geboten", gesetzliche Maßstäbe und behördliches Vorgehen einer Prüfung zu unterziehen.


      Artikel erschienen am Do, 27. Oktober 2005

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      © WELT.de 1995 - 2005

      "Asylbewerber" kassierte seit 1986 systematisch Sozialämter ab
      von Hans H. Nibbrig

      Knapp eine Woche nach der Großaktion gegen mehrere kriminelle Mitglieder einer kurdischen Großfamilie hat die gemeinsame Ermittlungsgruppe (GE) "Ident" von Landeskriminalamt (LKA) und Ausländerbehörde jetzt einen weiteren Erfolg erzielt. Am Mittwoch nahmen Fahnder in einer Wohnung an der Neuen Kantstraße in Charlottenburg den 41jährigen Kenan G. fest. In langwieriger und mühsamer Ermittlungsarbeit hatten die Spezialisten der GE "Ident" dem mehrfach Vorbestraften, der 1986 als angeblicher staatenloser Kurde aus dem Libanon eingereist war, nachgewiesen, daß er in Wahrheit aus der Türkei stammt. Gestern wurde er in sein Herkunftsland abgeschoben.


      Wie ein Polizeisprecher mitteilte, hatte G. nach seiner Einreise in die Bundesrepublik 1986 unter verschiedenen Namen mehrere Asylanträge im gesamten Bundesgebiet gestellt, auch in Berlin. 1987 beantragte er bei der Ausländerbehörde in Essen eine Duldung, die bis zuletzt gültig war. Einen im Jahr darauf gestellten Antrag auf Einbürgerung lehnte die Essener Behörde allerdings ab. Grund dafür waren verschiedene "nicht unerhebliche Straftaten", die G. in den ersten zwei Jahren seines Aufenthaltes in Deutschland bereits begangen hatte, darunter gefährliche Körperverletzung und Nötigung.


      Von 1997 bis 2002 hielt sich G. überwiegend im Ruhrgebiet auf. Während dieser Jahre kassierten seine Frau und die acht gemeinsamen Kinder etwa 160 000 Euro Sozialhilfe. Zu der Zeit begann die Polizei in Recklinghausen, sich für die wahre Identität des Mannes zu interessieren. Von 2002 an hielt sich der Großteil der Familie in Berlin auf, und die hiesige Kripo übernahm die Ermittlungen von den Kollegen in Recklinghausen.


      Erst vor wenigen Wochen konnte dem angeblich staatenlosen Kurden aus dem Libanon nach fast sechsjährigen Nachforschungen seine wahre Herkunft nachgewiesen werden. Daraufhin wurde der zwischenzeitlich von der Bildfläche verschwundene 41jährige zur Fahndung ausgeschrieben. Als er am vergangenen Mittwoch in der Wohnung seiner Frau in Charlottenburg auftauchte, schlugen die Fahnder zu.


      Kenan G. ist in den vergangenen Jahren von mehreren deutschen Gerichten acht Mal wegen verschiedener Delikte rechtskräftig verurteilt worden. Zwei seiner in Berlin lebenden Söhne, 15 und 17 Jahre alt, wurden nach mehreren Gewalt- und Eigentumsdelikten in die Intensivtäterkartei aufgenommen. Auch der mit elf Jahren noch strafunmündige jüngste Sohn ist der Polizei bereits wegen verschiedener Delikte bekannt.


      Wie hoch die Gesamtsumme der von Familie G. unberechtigt kassierten Sozialleistungen ist, steht noch nicht fest.


      Artikel erschienen am Sam, 15. Oktober 2005

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      schrieb am 02.11.05 16:31:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      selbst schuld !
      Was müßt ihr auch jeden dahergelaufenen Kameltreiber so verwöhnen ? :mad:
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      schrieb am 02.11.05 16:38:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Thread: Hut ab vor diesem Richter! Lesenswerte Urteilsbegründung!.

      #2 Biggi, das machen wir solange, wie euer Gummiadler Hammer und Sichel in den Krallen trägt. :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 16:42:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.544.937 von mausschubser am 02.11.05 16:38:40[/posting]Die zerbrochenen Ketten in den Krallen unseres Wappengeiers nicht zu vergessen ! :D

      macht ihr demnächst das Kamel zum Wappentier ? :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 16:44:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      den anderen Thread habe ich urlaubsbedingt versäumt :)

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      schrieb am 02.11.05 16:49:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4 Nö, entweder `ne Schnecke oder `nen Pleitegeier.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:33:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      nix Schnecke...ein Kuckuck!!!

      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:40:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank an unsere Multikulti-Fans!!:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      Es brennt bereits in Frankreich! Wann ist es denn in D soweit???
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 03:59:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wer Le Pen verehrt,sollte besser seine heimat retten, mit einer nationalen front haben wir selbst schon beste erfahrungen,somit entwicklungshilfe in dieser richtung nicht nötig.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 12:28:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn es so weiter geht mit der naiven Gutgläubigkeit der :mad::cry: Multikulti-Gutmenschen, dann haben wir in D bald auch solche Krawalle: Thread: Straßenschlachten in Paris
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 12:37:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wieso zum Teufel wurde der Typ abgeschoben???
      Wieviel Kohle wird der gebunkert haben, um jetzt in der Türkei ein sorgenfreies Leben zu fristen?
      Solche Typen gehören für den Rest ihres Lebens in den Knast! Das ist doch ein Aufruf an jeden Asylbewerber mit kriminellen Ambitionen, es diesem Typen gleich zu tun. Strafe? Gibts ja keine. :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 13:42:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]18.554.643 von Sealion am 03.11.05 12:37:31[/posting]Du willst den Typen also auch noch auf Staatskosten versorgen ? :mad::mad:

      Schauen wir der Wahrheit doch mutig ins Auge: Wo es Moslems gibt, da gibt es Krawalle und Terror !:mad:
      Wo es KEINE Moslems gibt -oder nur ganz wenige- da herrscht Friede und Wohlstand :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 13:48:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      Quatsch durchfüttern! Der soll arbeiten, meinetwegen im Steinbruch, 12 Stunden am Tag und das bis an sein Lebensende.
      Abschiebung animiert die übrigen Kriminellen doch es ihm gleich zu tun. Abzocken bis man nach Hause geschickt wird.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 15:08:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]18.555.472 von Sealion am 03.11.05 13:48:37[/posting]oh, so ist das gleich was ganz anderes :)
      In Ketten legen und ab in den Steinbruch - so ists richtig !


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